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NIEDERLAUSITZ aktuell

Kinderbetreuung ab Montag: EE, OSL & LDS startklar. Cottbus nicht, SPN ungewiss

15:54 Uhr | 20. Mai 2020
Kinderbetreuung ab Montag: EE, OSL & LDS startklar. Cottbus nicht, SPN ungewiss

Kinderbetreuung ab Montag: EE, OSL & LDS startklar. Cottbus nicht, SPN ungewiss

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Kitakinder in Brandenburg haben ab dem 25. Mai einen Anspruch darauf, an mindestens einem Tag in der Woche für vier Stunden betreut zu werden – insofern die Kitas, die sich gleichzeitig mit Hygiene- und eingeschränkten Gruppengrößenvorgaben konfrontiert sehen, Kapazitäten haben. Vorrangig sollen hierbei Vorschüler berücksichtigt werden. Tagesmütter und -väter sollen in vollen Umfang öffnen dürfen.  Dies sieht das Land Brandenburg in seiner am Mittwoch (20. Mai) veröffentlichten angepassten Eindämmungsverordnung vor. Während die Landkreise Oberspreewald-Lausitz, Dahme-Spreewald und Elbe-Elster entsprechende Öffnungen von Kitas und Tagespflegeeinrichtungen ab dem 25. Mai bekannt gegeben haben, bremst das Cottbuser Jugendamt in einer Mitteilung und der Landkreis Spree-Neiße äußerte sich noch nicht zur Gangart ab dem 25.05.2020. 

Oberspreewald-Lausitz geht eigenen Weg und bietet Fünf-Tage-Betreuung

Die betroffenen Akteure in OSL – über Eltern und Kitas bis hin zu Kommunen und der Kreisverwaltung – sehen diese Lösung als nicht praktikabel an. Angesichts des steigenden Drucks auf berufstätige Eltern und des kreisweit sehr niedrigen Infektionsgeschehens machen die Kommunen und der Landkreis von der neu geschaffenen Möglichkeit Gebrauch, vor Ort abweichende Regelungen zu treffen. Am Mittwoch (20. Mai) verständigten sich Vertreter der Städte, Ämter und Gemeinden im Rahmen einer kurzfristig durch die Kreisverwaltung anberaumten Beratung auf einen eigenen OSL-Weg.

Dieser sieht vor, bereits ab der kommenden Woche möglichst vielen Kindern an fünf Tagen in der Woche den Zugang zur Kita zu gewähren. Möglich wird dies, indem die Kitas die in der Eindämmungsverordnung des Landes festgeschriebenen geltenden Orientierungsangaben für Gruppengrößen – in der Kita bis zu 10 und in der Krippe bis zu 6 Kinder – überschreiten dürfen. Die neue Grenze bilden die in der Betriebserlaubnis der jeweiligen Einrichtung festgelegten Gruppengrößen. Diese sehen maximal 18 Kinder in einem Raum im Alter über drei Jahren und bis zu 10 Kinder im Raum im Alter unter drei Jahren vor. Ein „Auffüllen“ der bereits bestehenden Gruppen der Notfallbetreuung ist möglich.

Eltern die ihr Kind in die Kita bringen wollen werden gebeten, einen formlosen Antrag auf Betreuung zu stellen und diesen in der Kita bzw. Standortkommune abzugeben. Darin enthalten sein sollten kurze Angaben zum Kind (Name), den Eltern (Namen) und dem benötigten Betreuungsumfang (Stunden pro Tag) sowie –grund (bspw. Berufstätigkeit). Die Kommunen vor Ort setzen sich für das weitere Verfahren mit den Trägern ins Benehmen.

Auch im Hinblick auf die Aufnahme der Kinder verständigten sich Landkreis und Kommunen auf ein einheitliches Vorgehen. So sollen zunächst Kinder berufstätiger Eltern sowie Vorschulkinder berücksichtigt werden. Eine sogenannte berufliche Systemrelevanz der Eltern spielt dabei keine Rolle. Erst im Anschluss können, insofern noch Plätze vorhanden, weitere Kinder aufgenommen werden.  

Für Kinder, die bereits die Notfallbetreuung in Anspruch genommen haben, bleibt der Anspruch im Rahmen des bisherigen Betreuungsumfanges wie bislang bestehen. Sie brauchen keinen neuen Antrag zu stellen. 

Für Tagesmuttis und -Vatis in Brandenburg gelten derweil abweichende Regelungen. Sie dürfen ihre Tätigkeit wieder in vollem Umfang aufnehmen.

Aufnahmekapazitäten bleiben dennoch begrenzt

Trotz der neuen Regelung werden in OSL jedoch weiterhin nicht alle Kinder betreut werden können. Die Aufnahmekapazität der Einrichtungen bleibt, aufgrund des notwendigen Infektionsschutzes, auf ein gewisses Maß beschränkt. Das Land gibt den Kitas als Voraussetzung für den Betrieb vor, dass die Kinder innerhalb einer festen Gruppe betreut werden und die Regelungen des Rahmenhygieneplanes für Kindereinrichtungen einschließlich der Ergänzung „Infektions- und Arbeitsschutz in Kindereinrichtungen in Brandenburg in Zusammenhang mit dem Corona-Virus“ eingehalten werden. Unter anderem gilt: Kinder sollen durch feste Bezugspersonen in festen Räumen betreut werden. Kontakte zwischen den Gruppen sollten möglichst vermieden werden, auch in den Außenanlagen.

Erschwerend kommt hinzu, dass auch in OSL in vereinzelten Einrichtungen Erzieher, die beispielsweise Risikogruppen angehören, nicht vollumfänglich zur Verfügung stehen. In Kombination mit den bisherigen Vorgaben zu den Gruppengrößen gelangten zuletzt mehrere Kitas an ihre Kapazitätsgrenze.

Regelung vom Gesundheitsamt mitgetragen

„Immer mehr Eltern gehen auch in OSL nach beruflichen Einschränkungen nun wieder regulär ihrer Arbeit nach und haben daher eine berechtigte Erwartungshaltung auf eine Kitabetreuung. Hinzu kommt das wachsende Unverständnis für die Einschränkungen, denn in OSL verzeichnen wir glücklicherweise nur sehr wenig Fallzahlen im Hinblick auf COVID-19“, macht Alexander Erbert, Dezernent für Gesundheit, Jugend und Soziales im Landkreis OSL, deutlich.

„Mit dem heute abgestimmten einheitlichen Fahrplan für OSL wollen Landkreis und Kommunen möglichst viele Eltern entlasten, indem wir die Betreuung ihrer Kinder ermöglichen. Wenn auch, aufgrund der Vorgaben des Landes, sehr kurzfristig. Die Entscheidung ist mit dem Gesundheitsamt des Landkreises abgestimmt und wird entsprechend mitgetragen.“

Verständnis bei offenen Fragen

Die Träger und Tagespflegestellen wurden heute durch das Jugendamt des Landkreises per E-Mail über die Ergebnisse der Beratung mit den Kommunen und den einhergehenden Fahrplan für OSL informiert. Parallel liegt ein Schreiben auch den Kommunen vor. Die späte Bekanntgabe des Landes zu den konkreten Inhalten der geänderten Eindämmungsverordnung, der morgige Feiertag und das für viele bevorstehende lange Wochenende erschweren eine vollumfängliche Kommunikation in Richtung der Eltern und Kitas über die Regelungen im Hinblick auf die Kitabetreuung in OSL.

„Es wird offene Fragen geben und auch weiterer Abstimmungen oder Einzelfallentscheidungen bedürfen. Wir bitten um Verständnis, wenn zu Wochenbeginn der Einstieg in den sogenannten eingeschränkten Regelbetrieb aufgrund der erschwerten Bedingungen und der freien Tage nicht gleich reibungslos klappt. Wir freuen uns jedoch, dass es gelungen ist, eine einheitliche Regelung zu finden, die ganz im Sinne der Eltern getroffen wurde“, ergänzt er.

Eine offene Frage, die auch Eltern in OSL umtreibt, ist die der Elternbeiträge. Hierzu hat das Land entsprechende Regelungen angekündigt. Die Richtlinie Kita-Elternbeitrag Corona liegt bislang jedoch nur im Entwurf vor.

Auch, wann die Kitas in den sogenannten Regelbetrieb zurückkehren können, in dem die Rechtsansprüche aller Kinder erfüllt werden können, bleibt offen. Der Fahrplan hierzu wird seitens des Landes vorgegeben. 

Dahme-Spreewald geht in zwei Stufen voran

Der Landkreis Dahme-Spreewald hat heute weitere Schritte zur Rückkehr in die normale Kindertagesbetreuung veranlasst. Um den Weg für die Ausweitung auf den eingeschränkten Regelbetrieb zu bereiten, ist nun eine neue Allgemeinverfügung erlassen worden. Damit können ab der kommenden Woche wieder mehr Kinder in Krippen, Kitas, Horten sowie der Kindertagespflege im Landkreis betreut werden. Die schrittweise Öffnung erfolgt mit Blick auf das eingedämmte Infektionsgeschehen, die Einhaltung der Hygieneregeln und die vorhandenen Betreuungskapazitäten in den kommunalen Einrichtungen vor Ort.

Die sogenannte „Allgemeinverfügung zur Regelung des Betriebs von Einrichtungen der Kindertagesbetreuung im Zusammenhang mit der Bekämpfung der SARS-CoV-2-Pandemie“ ermöglicht die Rückkehr von der derzeitigen Notbetreuung zum durch den Infektionsschutz eingeschränkten Regelbetrieb in zwei Stufen: Zunächst werden ab Mittwoch, 27. Mai, neben den bereits in der Notbetreuung befindlichen Kindern auch Vorschulkinder zur Betreuung zugelassen. Sofern einzelne Kommunen und freie Träger die Ausweitung der Kindertagesbetreuung bereits ab Montag, 25. Mai, vollumfänglich umsetzen können, ist ihnen dies bereits gestattet. Zudem können die Kindertagespflegestellen ab dem 27. Mai wieder uneingeschränkt ihre Tätigkeit aufnehmen. Ab dem 01. Juni steht dann allen Kindern wieder ein Anspruch auf Betreuung im Rahmen des eingeschränkten Regelbetriebs im Umfang des Betreuungsvertrages zu.

Der Betrieb der Kindertagesbetreuung sowie der Kindertagespflege ist im Landkreis Dahme-Spreewald jedoch nur unter vorgeschriebenen Maßgaben zulässig. Zu diesen Bestimmungen zählt ein nach dem Infektionsschutzgesetz vorzulegender Hygieneplan, der bestimmte Desinfektions-, Reinigungs- und Lüftungsintervalle, Händehygiene sowie Husten- und Nies-Etikette und ein Betretungsverbot der Einrichtung für Personen mit Anzeichen einer Corona-Infektion vorgibt. Die Allgemeinverfügung legt zudem fest, dass beim Bringen und Abholen des Kindes in separierten Bereichen das Abstandsgebot von eineinhalb Metern einzuhalten und einrichtungsfremde Personen eine Mund-Nasen-Bedeckung während ihres Aufenthalts in der Einrichtung zu tragen haben. Geregelt ist daneben, dass die Betreuung in festgelegten Gruppen durch stets dasselbe pädagogische Personal stattzufinden hat. Die einzelnen Gruppen sind jeweils in einem fest zugewiesenen Raum, der nicht anderweitig genutzt werden darf, zu betreuen ― dies soll eine Nachvollziehbarkeit der Infektionsketten sicherstellen und so im Erkrankungsfall die Schließung der gesamten Kinderbetreuungseinrichtung verhindern. Die Gruppengrößen sind entsprechend den räumlichen Kapazitäten von den Einrichtungen festzulegen.

Mit der Rückkehr der Kindertagesbetreuung in den eingeschränkten Regelbetrieb steht vor allem das Recht der Kinder auf ein regelmäßiges Bildungsangebot in den Einrichtungen im Vordergrund. Diese Rückkehr erscheint angesichts des derzeit eingedämmten Infektionsgeschehens als vertretbar und geboten. Nach aktuellem wissenschaftlichem Erkenntnisstand sind die Kinder am wenigsten am Infektionsgeschehen beteiligt. Die nun veröffentlichte Allgemeinverfügung ist von der Kreisverwaltungsspitze im Vorfeld mit den Bürgermeistern und Amtsdirektoren der Dahme-Spreewald-Kommunen sowie Vertretern der Freien Träger der Jugendhilfe abgestimmt worden, da die Kommunen und Einrichtungen vor Ort der Hauptansprechpartner und Entscheider über die Betreuung im nun festgelegten Rahmen des eingeschränkten Regelbetriebs sind.

Landkreis nutzt Gestaltungsspielraum

Mit der gestrigen Ankündigung der Landesregierung, durch die neuerliche Änderung der SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung den Weg zur sogenannten eingeschränkten Regelbetreuung in den Kitas freizumachen, können ab kommende Woche wieder mehr Kinder in Krippen, Kitas, Horten und Kindertagespflegestellen betreut werden. Der neu geschaffene Absatz 10 im Paragraph 13 der Verordnung erlaubt die Rückkehr der Kindertagesbetreuung in den Regelbetrieb, eingeschränkt durch die Infektionsschutzmaßnahmen. Den Gestaltungsspielraum für die Öffnung der Kindertagesstätten hat das Land somit den Landkreisen und kreisfreien Städten ab dem 25. Mai im Hinblick auf verfügbare Betreuungskapazitäten überlassen. Der Landkreis Dahme-Spreewald hat diesen Gestaltungsspielraum in Form der heute erlassenen Allgemeinverfügung genutzt, um den Eltern und Kindern wieder schrittweise ihre Normalität zurückzugeben.

Elbe-Elster ab 25.Mai startklar

Ab dem 25. Mai 2020 können wieder mehr Kinder in Brandenburgs Krippen und Kitas gehen. Dafür hat die Landesregierung die Verordnung zur Eindämmung des Coronavirus geändert und eine sogenannte eingeschränkte Regelbetreuung für die Kitas beschlossen. „Dabei ist darauf hinzuweisen, dass die Regularien für die erweiterte Notbetreuung grundsätzlich weitergelten. Nunmehr geht es darum, mit den aktuellen Änderungen der Eindämmungsverordnung eine schrittweise Ausweitung der Kindertagesbetreuung zu realisieren“, sagte der Beigeordnete und Dezernent für Bildung, Jugend, Kultur, Gesundheit und Soziales des Landkreises, Roland Neumann. Und er ergänzte: „Mir ist bewusst, dass es ein enormer ‚Spagat‘ zwischen verfügbarem Personal, vorhandenen Räumen, Hygiene- und Arbeitsschutzvorgaben sowie den berechtigten Wünschen – bzw. Bedarfen – der Eltern ist.“

Mit Inkrafttreten der Änderungen der Eindämmungsverordnung ab 25. Mai ist die eingeschränkte Regelbetreuung ab diesem Tag möglich, allerdings ist auch klar, dass die Umsetzung auch einen gewissen Vorlauf benötigt. „Es können also ab dem 25. Mai bereits entsprechende Angebote an Eltern unterbreitet werden, sofern diese in den Einrichtungen bis dahin organisatorisch vorbereitet werden können“, machte Roland Neumann klar. Die Eltern bittet er um Verständnis, dass es ggf. auch Einrichtungen geben wird, die mit der Umsetzung dann beginnen, wenn die entsprechenden Vorbereitungen abgeschlossen sind.

Nach Ansicht des Beigeordneten und Dezernenten kann die aktuelle Herausforderung nur bezogen auf jede einzelne Einrichtung angegangen werden. Eine allgemeinverbindliche Lösung werde es kaum geben, da immer die konkreten Verhältnisse vor Ort, in den Einrichtungen maßgebend seien. Mit der ab 25. Mai geltenden Regelung der Eindämmungsverordnung haben zwar alle Kinder wieder einen Mindestbetreuungsanspruch im Rahmen der eingeschränkten Regelbetreuung; das sind mindestens vier Stunden an mindestens einem Tag in der Woche. Allerdings ist damit kein Rechtsanspruch begründet, da die Begrenzungen der Eindämmungsverordnung zur Kindertagesbetreuung immer noch gelten.

Der Landkreis hat im Rahmen der Möglichkeiten der Eindämmungsverordnung den Trägern der Kindertageseinrichtungen ergänzende Regelungen und Hinweise zur Umsetzung der eingeschränkten Regelbetreuung an die Hand gegeben. Unter anderem wird darin geregelt, unter welchen Prämissen eine Erhöhung der Gruppengröße möglich ist. Ziel ist, den Trägern im Rahmen der Vorgaben trotzdem größtmöglichen Spielraum einzuräumen, um die Kindertagesbetreuung auszuweiten. Trotzdem kann es sein, dass gerade an Einrichtungen, die bereits jetzt eine große Anzahl von Kindern in der Notfallbetreuung haben, keine signifikante Ausweitung umsetzbar sein wird.

Cottbus

Eine Mitteilung der Stadtverwaltung zum offiziellen Vorgehen ab Montag und zur neuen Verordnung gibt es nocht nicht. Das Jugendamt hat jedoch eine Nachricht an Tagespflegestellen verschickt, dass die Regelung noch nicht zutrifft: “Zuerst muss das Land Brandenburg seine Eindämmungsverordnung ändern. Das wird frühestens am Freitag passieren. Nach dieser Änderung muss die Stadt Ihre Allgemeinverfügung ändern bzw. anpassen. Erst wenn das erfolgt ist, erhalten alle eine Mitteilung, ab wann die Einrichtungen wieder regulär geöffnet werden können. Bitte teilen Sie das auch den Eltern Ihrer betreuten Kinder mit. Im Augenblick können am Montag nur die Kinder in die Einrichtung kommen, die bisher auch in die Notbetreuung gehen oder wenn die Eltern jetzt Unterlagen für die Notbetreuung einreichen. Vielen Dank für Ihr Verständnis.” 

Spree-Neiße

Aus dem Landkreis Spree-Neiße liegen noch keine Informationen vor, ob Kitas und Tagespflegeeinrichtungen ab Montag bereits erweiterte Kapazitäten bereitstellen.

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