11:30 Uhr, 15.03.2020 | Coronavirus: Anwendungsvorgaben zur Notfallbetreuung in Kitas und Horten
Wegen der weiteren Ausbreitung des Coronavirus ist in Brandenburg ab Mittwoch, 18. März 2020, bis einschließlich Sonntag, 19. April 2020, an allen Schulen die Unterrichtserteilung sowie der Betrieb von Kitas untersagt. Ausgenommen sind Kindertagespflegestellen, die weitergeführt werden können. Der Unterricht an Schulen mit dem sonderpädagogischen Förderschwerpunkt „Geistige Entwicklung“ und für schwerstmehrfachbehinderte Schülerinnen und Schülern kann fortgeführt werden. Das Gesundheitsministerium hat in Abstimmung mit dem Bildungsministerium und der Staatskanzlei am Sonntagabend (15.03.) die entsprechenden Muster-Allgemeinverfügungen an die Landkreise und kreisfreie Städte im Wege einer allgemeinen Weisung übermittelt. Damit werden auch die Notfallbetreuung in Kitas und Horten sowie die Durchführung der unterrichtsfreien Zeit geregelt. Das Bildungsministerium wird die Eltern über Schulleitungen zu den Maßnahmen informieren.
Grundvoraussetzung für eine Notbetreuung ist, dass beide Sorgeberechtigte, im Falle von Alleinerziehenden der Inhaber des Sorgerechts, in sogenannten kritischen Infrastrukturen tätig sind und eine häusliche oder sonstige individuelle bzw. private Betreuung nicht organisieren können. Es ist unerheblich, ob die berufliche Tätigkeit in kritischen Infrastrukturen innerhalb oder außerhalb des Landes Brandenburg ausgeübt wird. Die Notbetreuung ist für Kinder von Beschäftigten aus folgenden Bereichen vorgesehen:
- im Gesundheitsbereich, in gesundheitstechnischen und pharmazeutischen Bereichen, im medizinischen und im pflegerischen Bereich, der stationären und teilstationären Erziehungshilfen, in Internaten gemäß § 45 SGB VIII, der Eingliederungshilfe sowie der Versorgung psychische Erkrankter,
- Aufrechterhaltung der Staats- und Regierungsfunktionen sowie der Bundes-, Landes- und Kommunalverwaltung,
- Polizei, Rettungsdienst, Katstrophenschutz und Feuerwehr sowie die sonstige nicht-polizeiliche Gefahrenabwehr,
- Rechtspflege,
- Vollzugsbereich einschließlich Justizvollzug, Maßregelvollzug und vergleichbare Bereiche,
- Energie, Abfall, Ab- und Wasserversorgung, Öffentlicher Personennahverkehr, IT und Telekommunikation, Arbeitsverwaltung (Leistungsverwaltung),
- Land- und Ernährungswirtschaft, Lebensmitteleinzelhandel und Versorgungswirtschaft,
- in der fortgeführten Kindertagesbetreuung.
Über die konkrete Notfallbetreuung, zum Beispiel in welchen Einrichtungen und zu welchen Öffnungszeiten sie angeboten wird, entscheiden die Landrätinnen, Landräte und Oberbürgermeister in Absprache mit den Amtsdirektorinnen und Amtsdirektoren bzw. Bürgermeisterinnen und Bürgermeister in eigener Verantwortung. Sie können die genannten Beschäftigtengruppen und das Verfahren konkretisieren, für die eine Notbetreuung vor Ort vorgesehen wird.
Die Lehrkräfte werden weiterhin in den Schulen anwesend sein. Alle schulischen Veranstaltungen und Schulfahrten sind abzusagen. Eine Erstattung von berechtigten Stornierungskosten erfolgt durch das Land vom Einzelfall abhängig. Betriebspraktika finden ebenfalls nicht statt.
Das Bildungsministerium hat heute bereits mitgeteilt: Falls Eltern ihre Kinder am Montag und Dienstag (16.-17.03.) vorsorglich nicht in die Schule schicken möchten, wird darum gebeten, die Schule zu informieren. Die Kinder gelten auch als entschuldigt, wenn für die Kinder keine schriftliche Entschuldigung vorliegt.
Gesundheitsministerin Ursula Nonnemacher erklärte am Sonntagabend in Potsdam: „Das Coronavirus breitet sich weiter außerordentlich dynamisch aus. Wir müssen deshalb jetzt diese Maßnahmen ergreifen, um das Tempo der Ausbreitung zu verlangsamen. Für alle berufstätigen Eltern bedeuten solche Einschränkungen der regulären Unterrichtserteilung und Kita-Schließungen eine große Belastung. Sie müssen kurzfristig die Kinderbetreuung neu organisieren. Wir bitten alle Eltern um Verständnis in dieser für alle schwierigen Lage. Wir müssen das öffentliche Leben gemeinsam und solidarisch aufrechterhalten. Deshalb stellen wir eine Notbetreuung für Kinder, deren Eltern zur Aufrechterhaltung von medizinischer Versorgung, Verwaltung und kritischer Infrastruktur dringend benötigt werden, sicher. Alle Bürgerinnen und Bürger sind zur Besonnenheit aufgerufen. Mit den bekannten Hygiene-Maßnahmen – regelmäßiges und gründliches Händewaschen, Verzicht auf Händeschütteln, Husten- und Nies-Etikette – sowie die vorübergehende Reduzierung von nicht dringend notwendigen sozialen Kontakten kann jede und jeder dazu beitragen, dass die Verbreitung des Coronavirus eingedämmt wird.
21:14 Uhr, 15.03.2020 | Coronavirus: Finsterwalder Leitungsstab entschied nächste Schritte
Nach der Aufhebung der Schulpflicht durch die Brandenburger Landesregierung am 13. März und den weiteren Entwicklungen in ganz Deutschland, kam am 14. März der Leitungsstab der Stadt Finsterwalde zusammen, um das weitere gemeinsame Vorgehen abzustimmen. An der von Bürgermeister Jörg Gampe einberufenen Besprechung nahmen u.a. Stadtbrandmeister Michael Kamenz, Stadtwerke-Geschäftsführer Andy Hoffmann und Führungskräfte der Stadtverwaltung teil. Im Ergebnis sind die Schließung der Schwimmhalle und der Touristinformation ab dem 16. März, die Einschränkung der Sprechzeiten der Stadtverwaltung, die Absage aller städtischen Veranstaltungen bis zum Ende der Osterferien und nötige Vorkehrungen für die Freiwillige Feuerwehr Finsterwalde entschieden worden. Mehr lesen!
19:15 Uhr, 15.03.2020 | Coronavirus: Zwei weitere Fälle im Landkreis Dahme-Spreewald bestätigt. Erste Quarantäne Fälle erfolgreich beendet
Im Landkreis Dahme-Spreewald sind die ersten fünf betroffenen Quarantäne Fälle erfolgreich beendet worden. Leider wurden zwei neue Coronavirus-Fälle aus Zeuthen und Königs Wusterhausen bestätigt. „Die Testergebnisse sind positiv ausgefallen”, das teilte der zuständige Gesundheitsdezernent Carsten Saß am Sonntag mit. Amtsärztin Dr. Astrid Schumann informierte darüber, dass es sich um einen 44-jährigen Mann aus Zeuthen handelt. Er befindet sich in häuslicher Quarantäne, wird hausärztlich betreut und ist im stabilen Zustand. Die engen Kontaktpersonen wurden ermittelt und befinden sich ebenfalls in häuslicher Isolation. Bei dem zweiten Patienten handelt es sich um einen 43-jährigen Mann aus Königs Wusterhausen, der von einer Reise aus Österreich zurückkam. Er befindet sich ebenfalls in häuslicher Quarantäne in Berlin, ist im stabilen Zustand und hat nach der Reiserückkehr den Landkreis Dahme-Spreewald nicht betreten. Enge Kontaktpersonen auf der Reise wurden ermittelt und befinden sich ebenfalls in häuslicher Isolation.
Dahme-Spreewalds Gesundheitsdezernent und stellvertretender Landrat Carsten Saß: „Die Kreisverwaltung bereitet in Abstimmung mit den Kommunen derzeit die Schließung der Kindertagesstätten und Schulen ab Mittwoch 18. März 2020 vor. Ziel ist es, für das sogenannte strukturrelevante Personal Notfallbetreuungsplätze vorzuhalten. Ermöglicht werden soll die Betreuung der Kinder deren Eltern in sogenannten kritischen Bereichen tätig sind. In den Kommunen sollen festgelegte Einrichtungen definiert werden. Alle weiteren Details werden morgen im Krisenstab des Landkreises abschließend festgelegt.”
Einschränkungen von Veranstaltungen
Auf der Grundlage der geltenden Allgemeinverfügung des Landkreises müssen Großveranstaltungen mit einer Teilnehmerzahl von mindestens 1.000 Personen ausfallen. Darüber hinaus wird dringend empfohlen, bis auf weiteres alle Kulturveranstaltungen abzusagen oder zu verschieben. Für die ebenfalls angeordnete Anzeige sämtlicher Veranstaltungen mit mindestens 100 Teilnehmenden an das Landratsamt, bittet das Kreisordnungsamt um die Nutzung des einheitlichen Meldeformulars. Dieses Dokument ist über den Internetauftritt des Landkreises Dahme-Spreewald unter www.dahme-spreewald.info/de/coronavirus abrufbar.
Der Landkreis vertraut darüber hinaus auch auf das verantwortungsvolle und eigenständige Agieren von Veranstaltern im Sinne der Eindämmung der Corona-Pandemie.
Aktuelle Informationen für Bürger zur neuartigen Coronavirus-Thematik gibt es im Internetauftritt des Landkreises Dahme-Spreewald unter
www.dahme-spreewald.info/de/coronavirus . Hier ist unter anderem ein Frage-Antwort-Katalog abrufbar. Ende Februar wurde vom Landkreis Dahme-Spreewald zudem ein Bürgertelefon eingerichtet, das täglich von 8 bis 18 Uhr unter der Rufnummer 03375 26-2146 zu erreichen ist. Für allgemeine Informationen zum Thema Coronavirus können auch folgende Angebote genutzt werden: Telefon-Hotline des Bundesministeriums für Gesundheit: 030/346465-100 oder Telefon-Hotline der Unabhängigen Patientenberatung 0800/330-4615-32. Beim Landesamt für Arbeitsschutz, Verbraucherschutz und Gesundheit (LAVG) ist ein Bürgertelefon zum Coronavirus unter Tel. 0331/8683-777 eingerichtet.
19:00 Uhr, 15.03.2020 | Deutschland schließt Grenzen zu Österreich, Schweiz und Frankreich
Ab Montag 8 Uhr schließt Deutschland seine Grenzen zu Frankreich, Österreich und der Schweiz. Das kündigte Bundesinnenminister Horst Seehofer heute an. Ausgenommen davon sind der Warenverkehr und Pendler, die beruflich grenzübergreifend tätig sind. Weiterhin sind die Nord- und Ostseeinseln gesperrt. Die Lufthansa holt Touristen aus Gebieten im Ausland zurück. Die vorrübergehenden Grenzschließungen gelten bis auf Weiteres
18:52 Uhr, 15.03.2020 | Cottbus schließt Kultur- Sport- & Freizeiteinrichtungen. Notbetreuung für Kinder
Zur weiteren Vorsorge und Verzögerung der Corona-Ausbreitung hat der Verwaltungsstab der Stadt Cottbus am Sonntag einschneidende Regelungen festgelegt. Wie bekannt, werden am Mittwoch, 18.03.2020, die Schulen, Horte und Kindertagesstätte in der Stadt schließen. Damit obliegt in erster Linie den Eltern sowie weiteren Familienangehörigen die Sicherung der Betreuung ihrer Kinder. In Cottbus/Chóśebuz gibt es ca. 7600 derartige Betreuungsplätze. Der Stab appelliert an das Verantwortungsbewusstsein jedes Einzelnen sowie gegenseitige Rücksichtnahme und Vorsorge. Ausgenommen von der Schließung sind die ambulanten Dienste, Tagespflege-Einrichtungen sowie Heimbetreuung. Derzeit gibt es in Cottbus 14 bestätigte Infektionen. Mehr lesen!
17:35 Uhr, 15.03.2020 | 23 weitere Coronavirus-Fälle in Brandenburg bestätigt – Insgesamt 84 Erkrankungen
In Brandenburg hat sich die Zahl der laborbestätigten Fälle an COVID-19 im Vergleich zum Vortag um 23 erhöht. Damit gibt es derzeit insgesamt 84 Menschen in Brandenburg, die positiv auf das neuartige Coronavirus getestet wurden (Stand: 15.03.2020, 16:00 Uhr). Das teilt das Gesundheitsministerium mit. Einzelheiten können den Medien über die jeweils zuständigen Landkreise bzw. kreisfreien Städte mitgeteilt werden.
Landkreis / kreisfreie Stadt | Veränderung zum Vortag | Zahl bestätigter Fälle Stand: 15.03., 16:00 Uhr |
Barnim | + 2 | 10 |
Brandenburg a. d. Havel | — | |
Cottbus | 13 | |
Dahme-Spreewald | + 2 | 3 |
Elbe-Elster | 5 | |
Frankfurt (Oder) | — | |
Havelland | + 1 | 4 |
Märkisch-Oderland | + 8 | 13 |
Oberhavel | 1 | |
Oberspreewald-Lausitz | + 3 | 5 |
Oder-Spree | 7 | |
Ostprignitz-Ruppin | — | |
Potsdam | 1 | |
Potsdam-Mittelmark | + 3 | 6 |
Prignitz | — | |
Spree-Neiße | 10 | |
Teltow-Fläming | + 4 | 6 |
Uckermark | — | |
Brandenburg gesamt | + 23 | 84 |
17:31 Uhr, 15.03.2020 | Europa-Universität Viadrina schließt Universitätsbibliothek und Service-Point / Studentenwerk stellt Betrieb von Mensa und Coffee-Bar ein
Die Europa-Universität Viadrina Frankfurt (Oder) schließt im Rahmen ihrer Sofortmaßnahmen im Zusammenhang mit dem neuartigen Coronavirus die Universitätsbibliothek. Die Bibliothek im Viadrina-Hauptgebäude bleibt ab sofort bis auf Weiteres für den Publikumsverkehr geschlossen. Damit schließt sich die Europa-Universität Viadrina den weitergehenden Maßnahmen der Stadt Frankfurt (Oder) an, die am Sonntag, dem 15. März, öffentlich wurden.
Auch Mensa und Bistro im Gräfin-Dönhoff-Gebäude sowie die Coffee-Bar im Hauptgebäude bleiben ab Montag, dem 16. März, geschlossen. Diese Maßnahme ergreift das Studentenwerk in Absprache mit der Europa-Universität und der Stadt Frankfurt (Oder). Die Besuchszeiten des Studentenwerkes im Servicepoint und BAföG-Amt werden ab dem 16. März in telefonische Sprechzeiten umgewandelt.
Auch der Service-Point für Bewerberinnen und Bewerber sowie Studierende der Viadrina im Audimax-Gebäude, Logenstraße 4, bleibt ab sofort geschlossen. Die Beratung erfolgt bis auf Weiteres telefonisch und per E-Mail.
17:29 Uhr, 15.03.2020 | Coronavirusverdacht an der Cottbuser Nevoigt-Grundschule
Eltern der Cottbuser Wilhelm-Nevoigt Grundschule im Stadtteil Ströbitz wurden am Sonntagnachmittag darüber informiert, dass es einen Coronavirus-Verdachtsfall an der Schule gäbe. Ob es sich um ein Kind, Eltern eines Kindes oder Mitarbeiter/in der Schule handelt, ist dezeit nicht klar. Mehr lesen!
14:32 Uhr, 15.03.2020 | BTU-Prüfungen ab 16.03.2020 freiwillig
Die BTU Cottbus-Senftenberg teilte auf ihrer Webseite mit: “Aufgrund der Ausnahmesituation zum Coronavirus stellt die BTU es ihren Studierenden frei zur Prüfung zu erscheinen. Das Nicht-Erscheinen zur Prüfung gilt als Rücktritt, Sie sind damit von der Prüfung abgemeldet, es wird nicht als Fehlversuch gewertet. Die BTU wird am Ende des Semesters weitere Termine anbieten
Aufgrund der Ausnahmesituation zum Coronavirus stellt die BTU es ihren Studierenden frei zur Prüfung zu erscheinen. Sei es, dass sie aufgrund von Reisebeschränkungen verhindert sind oder weil sie sich auf dem Weg zur Prüfung gefährdet oder sich durch diese außerordentliche Situation in ihrer Konzentrationsfähigkeit beeinträchtigt sehen. Das Nicht-Erscheinen zur Prüfung gilt als Rücktritt, Sie sind damit von der Prüfung abgemeldet, es wird nicht als Fehlversuch gewertet. Studierende können direkt mit Ihrem Studiengangsbearbeiter/in bzw. Studiengangleiter/-in per Mail in Kontakt treten und einen Rücktritt unkompliziert erwirken. Die BTU wird am Ende des Semesters weitere Termine anbieten. Zudem wird geprüft, ob Ersatztermine auch im laufenden Sommersemester stattfinden können oder alternative Prüfungsleistungen erbracht werden können.
Menschen, die aus Risikogebieten kommen, haben Quarantäne einzuhalten, erhalten Hausverbot und dürfen die Räumlichkeiten der BTU nicht betreten. An jeder Eingangstür hängt ein Schild, das darauf hinweist, dass niemand aus Risikogebieten die BTU betreten darf.
Damit Studierende keine Nachteile haben, finden die Prüfungen zum vergangenen Wintersemester 2019/2020 – wenn möglich – statt. Die Studierenden haben sich vorbereitet und haben entsprechende Pläne und Verpflichtungen. Es gibt Studierende, die ihren Abschluss brauchen, weil bereits Arbeitsverträge vereinbart wurden oder das Masterstudium ansteht. Andere sind seit vielen Wochen in Cottbus, kehren nun in ihre Heimatländer zurück und müssen das Semester erfolgreich abschließen können. Andere Studierende können die Prüfungen verschieben.
Der Ministerpräsident sowie die Brandenburgischen Hochschulen haben gemeinsam vereinbart, den Prüfungsbetrieb – wenn möglich – aufrecht zu erhalten. Seit vielen Tagen finden keinerlei Veranstaltungen mehr statt, die nicht unmittelbar und direkt mit der Aufrechterhaltung der Forschung und der Lehre zu tun haben. Die BTU hat verschiedene Präventionsmaßnahmen ergriffen, um Ansteckungen zu vermeiden. Um die geforderten Abstände zwischen Personen einhalten zu können, werden größere oder auch mehrere Räume für Prüfungen genutzt.”
14:23 Uhr, 15.03.2020 | Schulbetrieb in Brandenburg ab Mittwoch eingestellt
Die öffentlichen Schulen in Brandenburg sind am Montag (16. März 2020) und Dienstag (17. März 2020) geöffnet und es findet regulärer Unterricht statt. “Falls Eltern ihre Kinder an diesen beiden Tagen vorsorglich nicht in die Schule schicken möchten, wird darum gebeten, die Schule zu informieren. Die Kinder gelten auch als entschuldigt, wenn für die Kinder keine schriftliche Entschuldigung vorliegt. Ab Mittwoch dem 18. März 2020 findet kein Unterricht mehr an öffentlichen und Schulen in freier Trägerschaft statt.” heißt es vom Ministerium für Bildung, Jugend und Sport in Brandenburg in einer aktuellen Mitteilung
14:03 Uhr, 15.03.2020 | Naemi-Wilke Stift in Guben setzt Besuchszeiten aus | Notbetreuung für Krankenhausmitarbeiter geplant
Besuchersperre auf den Stationen im Naemi-Wilke-Stift in Guben. “Das Naemi-Wilke-Stift ist dankbar, dass wir noch keine Corona-Infektion weder bei Patienten noch beim Personal hatten. Aufgrund der aktuellen Infektionsgefahr hat der Stiftsvorstand jedoch weitere vorbeugende Maßnahmen beschlossen. Um Patienten zu schützen, wird ab sofort eine Besuchersperre für die Stationen der bettenführenden Abteilungen im Krankenhaus erlassen. Diese Maßnahme gilt bis auf Weiteres.” heißt es vom Rektor Markus Müller. Der Kindergarten des Naemi-Wilke-Stifts bleibt mindestens bis Dienstag, 17.03.2020, geöffnet. Darüber hinaus wird mit den Behörden an einer Kinderbetreuung für Mitarbeiterkinder gearbeitet, damit die Gesundheisversorgung gesichert bleibt.
13:58 Uhr, 15.03.2020 | Spremberg schließt Schwimmhalle. Umgang mit Schul- und Kitaschließungen besprochen
Die Stadt Spremberg/Grodk hat seit dem 14. März 2020 den Betreib der Schwimmhalle eingestellt. Zu Einschränkungen im Betrieb weiterer öffentlicher Einrichtungen der Stadt Spremberg/Grodk ergehen in den nächsten Tagen konkrete Informationen.
Auf der Seite der Stadt heißt es zu Kita- und Schulschließungen:
“Im Zuge der Bekämpfung des Corona-Virus (COVID-19) und der Vermeidung der weiteren Verbreitung der Infektionswege hat die Landesregierung Brandenburg am 13. März 2020 beschlossen, dass die reguläre Betreuung von Kindern in Kitas und Horten sowie der Schulbetrieb ab dem 18. März 2020 eingestellt wird. Diese Regelung gilt vorerst bis zum Ende der Osterferien am 19. April 2020.
Für die Kindertagesbetreuung in Kitas und Horten bedeutet dies, dass diese Einrichtungen ab dem 18. März 2020 mit Ausnahme einer Notbetreuung für Kinder von Eltern bestimmter Berufsgruppen geschlossen bleiben.Die Betreuung von Kindern in Kindertagespflegestellen ist hiervon nicht betroffen. Diese können grundsätzlich geöffnet bleiben.Am 16. und 17. März 2020 haben alle Einrichtungen noch regulär geöffnet. Die Schließung der Kitas, Horte und Schulen gilt flächendeckendunabhängig von der Trägerschaft der Einrichtung oder Schule.Die Notbetreuung wird für Eltern, die in speziellen Arbeitsbereichen tätig sind, organisiert. Hierzu zählen insbesondere die Tätigkeitsbereiche im Gesundheitswesen, der Versorgungseinrichtungen im Energiesektor sowie wichtiger staatlicher Einrichtungen wie Polizei, Rettungsdienst, Justiz, Feuerwehr und bestimmte Kernbereiche der öffentlichen Verwaltung. Konkretere Ausführungen zur Ausgestaltung der Notbetreuung, zum Umfang und Ähnliches erfolgen ab Montag, 16. März 2020, bis vorerst zum Ende der Osterferien am 19. April 2020. Alle weiteren erforderlichen Informationen werden dann in den Einrichtungen und über offizielle Informationen auf unserer Internetseite www.stadt-spremberg.de bereitgestellt.
Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir aufgrund der aktuellen Situation und der Vielzahl von erforderlichen Maßnahmen prioritär vorerst nur die mit der Schließung der Einrichtungen erforderlichen Informationen der Eltern und die Organisation der Notbetreuung abarbeiten können und Fragen zu Beitragsregelungen etc. erst zu einem späteren Zeitpunkt beantwortet werden.”
13:42 Uhr, 15.03.2020 | Deutsche Bahn verzichtet auf Fahrscheinkontrollen
Bereits seit dem 13.03.2020 hat die Deutsche Bahn Mitarbeiter angewiesen komplett auf Fahrscheinkontrollen und den -verkauf im Zug zu verzichten. Die Zugbegleiter sollen die restlichen Aufgaben, wie Präsenz am Bahnsteig, Unterstützung von mobilitätseingeschränkten Fahrgästen und Reisendeninformationen wie gewohnt ausführen. Bei stark ausgelasteten Fahrten können sich Zugbegleiter in einen leerstehenden Führerraum zurückziehen.
13:08 Uhr, 15.03.2020 | Unterstützung für Unternehmen
Die Bundesregierung hat ein Maßnahmenpaket beschlossen, mit dem Unternehmen bei der Bewältigung der Corona-Krise unterstützt werden. Hierbei kommt der KfW die Aufgabe zu, die kurzfristige Versorgung der Unternehmen mit Liquidität zu erleichtern. Die KfW wird dazu die bestehenden Kreditprogramme auf dem Weg der Bankdurchleitung sowie im Rahmen von Konsortialfinanzierungen nutzen und dort die Zugangsbedingungen und Konditionen für Unternehmen verbessern. Unternehmen, Selbstständige und Freiberufler, die eine Finanzierung aus den Programmen nutzen möchten, wenden sich bitte an ihre Hausbank bzw. an Finanzierungspartner, die KfW-Kredite durchleitet. Alle Infos zu den Programmen
13:00 Uhr, 15.03.2020 | Grenzen zu Polen geschlossen
Seit Mitternacht sind die Grenzen zu Polen geschlossen. Der Warenverkehr soll nicht eingeschränkt werden, jedoch müssen Personen, die nach Polen einreisen wollen in eine 14-tägige Quarantäne. Die Maßnahmen bestehen vorerst bis 29.03.2020.
Derzeit gibt es in Polen 111 bestätigte Fälle von Coronavirus-Infektionen und 2 Todesfälle.
Seit Sonntag, dem 15. März (ab Samstag, 23:59 Uhr), treten folgende Einschränkungen in Kraft:
- Einreiseverbot für Ausländer.
- 14-tägige Hausquarantäne für Personen, die in das Hoheitsgebiet Polens einreisen.
- Aussetzung der internationalen Flug- und Bahn-Passagierverbindungen.
- Die Grenzen werden für den Güterverkehr weiterhin geöffnet.
- 10 Tage lang werden an der polnischen Grenze Kontrollen eingeführt – wie vor dem Beitritt Polens zum Schengen-Raum
Personen, die täglich zur Arbeit pendeln, sind von der Grenzschließung ausgeschlossen
Personen, die im Ausland arbeiten und täglich zur Arbeit pendeln, sind von der Grenzschließung ausgeschlossen. Dies gilt sowohl für Polen, die im Ausland arbeiten, als auch für Ausländer, die in Polen arbeiten und täglich pendeln. Ausländer können gegen Vorlage eines entsprechenden Dokuments, das ihre Beschäftigung bestätigt, zur Arbeit kommen und unterliegen in dieser Situation nicht der Quarantäne.
Fotos von den Grenzübergängen in Forst und Guben
12:00 Uhr, 15.03.2020 | Nachbarschaftshilfen in Südbrandenburger Städten
Nachdem bekannt wurde, dass gerade Ältere und Menschen mit Vorerkrankungen zu den Risikogruppen für einen schweren Krankheitsverlauf beim Coronavirus betroffen sind, möglichst zuhause bleiben und Sozialkontakte vermeiden sollen, haben sich in den sozialen Netzwerken Nachbarschaftshilfegruppen gebildet, um Angebote und Nachfrage zu koordinieren. An einigen Orten wurden auch Aushänge mit Angeboten gemacht, wo sich Betroffene melden können, um zum Beispiel Einkäufe oder andere Dinge erledigen lassen zu können.
Hier zwei Gruppen:
Nachbarschaftshilfe Cottbus und Spree-Neiße
Nachbarschaftshilfe Senftenberg und Umgebung
Weiterhin können sich Leser auch an [email protected] wenden, wir leiten die Anfragen in die Gruppen weiter, um Unterstützung zu organisieren.
09:59 Uhr, 15.03.2020 | Finanzämter und Einrichtungen der Finanzverwaltung bis einschließlich 19. April für Publikumsverkehr geschlossen
Brandenburgs Finanzministerium hat angesichts der Ausbreitung des Corona-Virus seine Einrichtungen ab Montag, 16. März 2020, bis einschließlich 19. April 2020 für den Publikumsverkehr geschlossen. Dazu zählen die 13 Finanzämter im Land Brandenburg und deren Außenstellen und die Zentrale Bezügestelle des Landes Brandenburg in Cottbus. Das Aus- und Fortbildungszentrum der Finanzverwaltung in Königs Wusterhausen wird in dem Zeitraum keine fachlichen Fortbildungen durchführen.
„Die Finanzämter des Landes Brandenburg und die weiteren Einrichtungen der Finanzverwaltung werden weiter ihre Aufgaben erfüllen, aber zum Schutz sowohl der Bediensteten als auch der Bürgerinnen und Bürger haben wir uns entschieden, die Einrichtungen für den Publikumsverkehr bis einschließlich zum Sonntag nach Ostern zu schießen“, erläuterte Brandenburgs Finanzstaatssekretär Frank Stolper.
Darüber hinaus werden die Finanzämter im Land auch ihre Außendienste wie beispielsweise Betriebsprüferinnen und -prüfer bis einschließlich 19. April nur intern einsetzen.
Unabhängig von der Schließung für den Publikumsverkehr können die Brandenburgerinnen und Brandenburger weiterhin ihre steuerlichen Angelegenheiten klären. Die Finanzämter sind zu den gewohnten Zeiten per Telefon/Fax/Brief zu erreichen. Die Bediensteten des Landes können sich wie bisher auch telefonisch, per E-Mail oder Fax an die Zentrale Bezügestelle des Landes Brandenburg wenden.
Den Steuerzahlerinnen und Steuerzahlern empfiehlt das Finanzministerium unabhängig von der aktuellen Schließung angesichts der Ausbreitung des Corona-Virus Steuererklärungen elektronisch abzugeben. Die elektronische Abgabe bietet für alle Beteiligten Vorteile: Das Finanzamt muss die Daten nicht mehr eingeben. Und die Bürgerinnen und Bürger erhalten einen schnellen, bequemen und papierlosen Zugang zum Finanzamt. Ein Drucker ist dann nicht erforderlich.
Zur Nutzung von „Mein ELSTER“ unter www.elster.de ist zur Sicherheit eine einmalige Registrierung erforderlich. Es wird ein Benutzerkonto erstellt. Nicht nur die Steuererklärung, sondern auch elektronische Nachrichten können darüber an das Finanzamt gesendet werden. Ein Antrag auf Fristverlängerung oder ein Einspruch ist ebenso elektronisch möglich.
Hintergrund:
Die Adressen und Telefonnummern der Finanzämter im Land Brandenburg finden Sie unter https://finanzamt.brandenburg.de
Steuer-Formulare können elektronisch im Formular-Management-System der Bundesfinanzverwaltung heruntergeladen werden: https://www.formulare-bfinv.de/
Wer über keinen Internetanschluss verfügt, kann sich telefonisch an sein zuständiges Finanzamt wenden, das dann die Formulare in diesen Ausnahmefällen zusendet.
09:39 Uhr, 15.03.2020 | Pizzalieferant Dominos stellt sich auf Coronavirus ein
Pizzalieferant Dominos unter anderen mit Filialen in Cottbus, Spremberg und Hoyerswerda hat Maßnahmen ergriffen, um einerseits weiter liefern zu können und andererseits Mitarbeiter und Kunden zu schüten.
Kontaktlose Lieferung – Lieferant und Kunde halten mindestens zwei Meter Abstand zueinander. Bei einer kontaktlosen Lieferung muss die Ware online im Vorfeld bezahlt werden
Zusätzliche Hygienemaßnahmen – Das Unternehmen hat weitere Desinfektionsvorräte in den Filialen bereitgestellt, die Arbeitsflächen werden stündlich desinfiziert
Mitarbeiter achten auf sich – Mitarbeiter müssen vor Dienstantritt bestätigen keine Krankheitssymptome zu haben, die auf das Coronavirus hindeuten könnten.
00:00 Uhr, 15.03.2020 | Zugausfälle des RB91, RB93 und des Kulturzuges wegen Grenzschließung
Voraussichtlich bis 29.03.2020 fallen folgende Linien aus:
Der RB91 zwischen Frankfurt (Oder) und Zielona Gora entfällt.
Der RB93 zwischen Forst (Lausitz) (Deutschland) und Zagan (Polen) fällt aus. Montag bis Sonntag entfallen je zwei Verbindungen in jede Richtung.
Weiterhin entfällt der Kulturzug zwischen Berlin und Wroclaw mit Halten in Cottbus, Forst (Lausitz), Zary, Zagan und Legnica.
Der Grund ist die Grenzschließung ab dem 15.03.2020, 0:00 Uhr zwischen Deutschland und Polen aufgrund des Coronavirus.