Der Kleine Grenzverkehr nach Polen ist wieder möglich. Das gab das Brandenburger Gesundheitsministerium heute bekannt. Demzufolge entfällt bei Aufenthalten von weniger als 72 Stunden, um Verwandte ersten Grades zu besuchen oder ein gemeinsames Sorgerecht wahrzunehmen, die Test-Pflicht bei Wiedereinreise oder die Pflicht, sich in Quarantäne zu begeben. Das Gleiche gilt bei einem Aufenthalt von weniger als 24 Stunden für Einkäufe, den Arztbesuch oder Kurzausflüge über die Grenze.
Das Brandenburger Gesundheitsministerium teilte dazu mit:
Seit gestern ist die Coronavirus-Einreiseverordnung (CoronaEinreiseV) des Bundes in Kraft, diese Regelung regelt auch bundesweit die Quarantäne-Bestimmungen. Da Bundesrecht Landesrecht bricht, greift auch in Brandenburg ab sofort die Bundesverordnung.
Für Besuche in Polen bedeutet das, dass der sogenannte Kleine Grenzverkehr wieder möglich ist. Wie das Bundesministerium für Gesundheit als auslegende Behörde bestätigte, entfällt bei Aufenthalten von weniger als 72 Stunden um Verwandte ersten Grades zu besuchen oder ein gemeinsames Sorgerecht wahrzunehmen die Test-Pflicht bei Wiedereinreise oder die Pflicht, sich in Quarantäne zu begeben auch für genesene oder nicht geimpfte Personen. Das Gleiche gilt bei einem Aufenthalt von weniger als 24 Stunden für Einkäufe, den Arztbesuch oder Kurzausflüge über die Grenze.
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Red. / Presseinfo
Bild: ©steffen hellwig, www.pixelio.de




