Zöllner des Hauptzollamts Frankfurt (Oder) haben am 12.11.2019 in einem Kleintransporter 175 Feuerwerksbatterien – insgesamt 384 kg – Feuerwerkskörper festgestellt. Der Kleintransporter wurde auf der BAB 12 Fahrtrichtung Berlin in Höhe der Abfahrt Frankfurt (Oder) West aus dem fließenden Verkehr ausgewählt und auf dem Rastplatz „Frankfurter Tor“ kontrolliert. Die Feuerwerksbatterien wurden verpackt unter anderer Ware transportiert.
Der Fahrer des Kleintransporters konnte die notwendigen Erlaubnisse für den Transport der Pyrotechnik nicht vorlegen. Am Fahrzeug befand sich im Übrigen auch keine Gefahrgutkennzeichnung für einen solchen Transport.
Über 1,4 Tonnen Pyrotechnik wurden bereits im Oktober bei einer Kontrolle eines Kleintransporters im Stadtgebiet Frankfurt (Oder) festgestellt. Auch hier war der Fahrer nicht berechtigt, diese zu transportieren. Hier wurden neben gekennzeichneten auch Feuerwerkskörpern vorgefunden, bei denen erhebliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Prüfzeichen vorlagen.
In beiden Fällen wurde die Pyrotechnik sichergestellt und gegen die Fahrer der Kleintransporter ein Steuerstrafverfahren eingeleitet.
Das Sprengstoffgesetz regelt den Umgang und den Verkehr sowie die Einfuhr und die Durchfuhr von Pyrotechnik.
pm/red