Am Montag kommt der Flugverkehr am Flughafen Berlin-Brandenburg (BER) vollständig zum Erliegen. Aufgrund eines ganztägigen Warnstreiks der Beschäftigten der Bodenverkehrsdienste, zu dem die Gewerkschaft ver.di im Rahmen der Tarifrunde des öffentlichen Dienstes aufgerufen hat, müssen sämtliche Abflüge und Ankünfte gestrichen werden. Auch an weiteren deutschen Flughäfen wird gestreikt. Ver.di fordert unter anderem acht Prozent mehr Gehalt, höhere Zuschläge und zusätzliche freie Tage. Die Geschäftsführung des BER empfiehlt, sich bei Airlines oder Reiseveranstaltern über Umbuchungen und alternative Transportmöglichkeiten zu informieren. Laut Flughafenangaben soll der reguläre Flugbetrieb am Dienstag, den 11. März, wieder aufgenommen werden.
ver.di teilte dazu mit:
Die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) ruft im Rahmen der Tarifrunde öffentlicher Dienst die Beschäftigten der Bodenverkehrsdienstleister am Flughafen Berlin-Brandenburg (BER) am Montag, dem 10. März 2025 zu einem ganztägigen Warnstreik auf. Es wird zu massiven Einschränkungen bei Abflügen und Ankünften bis hin zu Flugstreichungen kommen. Der Streik am BER ist Teil eine bundesweiten Streiktags an den Flughäfen.
„Wir sehen uns zu diesem Warnstreik gezwungen, da die Arbeitgeber in den laufenden Tarifverhandlungen für die Beschäftigten des öffentlichen Dienstes bisher kein Angebot vorgelegt und keine Bereitschaft gezeigt haben, unsere berechtigten Forderungen zu erfüllen. Die Beschäftigten an den Flughäfen leisten eine unverzichtbare Arbeit für den reibungslosen Ablauf des Luftverkehrs und tragen für die Sicherheit aller Passagiere maßgeblich Verantwortung. Auch sie verdienen eine angemessene Bezahlung und bessere Arbeitsbedingungen“, erklärte Christine Behle, stellvertretende ver.di-Vorsitzende. ver.di kündige den Warnstreik bewusst frühzeitig an, um den Passagieren Planungssicherheit zu ermöglichen. „Wir bedauern die Unannehmlichkeiten, die dieser Streik für die Fluggäste mit sich bringt. Doch ohne den Druck durch Arbeitskampfmaßnahmen wird es keine Bewegung in den Verhandlungen geben. Deshalb informieren wir bereits heute, damit sich Reisende rechtzeitig auf die Einschränkungen einstellen können“, so Behle weiter.
ver.di fordert in der Tarifrunde von Bund und Kommunen 2025 ein Volumen von acht Prozent, mindestens aber 350 Euro mehr monatlich für Entgelterhöhungen und höhere Zuschläge für besonders belastende Tätigkeiten. Die Ausbildungsvergütungen und Praktikantenentgelte sollen um 200 Euro monatlich angehoben werden. Außerdem fordert ver.di drei zusätzliche freie Tage, um der hohen Verdichtung der Arbeit etwas entgegenzusetzen. Für mehr Zeitsouveränität und Flexibilität soll zudem ein „Meine-Zeit-Konto“ sorgen, über das Beschäftigte selbst verfügen können.
Nach mehrjährigen Tarifverhandlungen mit den beiden Arbeitgeberverbänden VKA (Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände) und ABL (Arbeitgeberverband der Bodenabfertigungsdienstleister im Luftverkehr) wurde im vergangenen Jahr ein Branchentarifvertrag für alle Beschäftigten der Bodenverkehrsdienstleister geschlossen, welcher mittlerweile allgemeinverbindlich erklärt wurde. Mit diesem Tarifabschluss wurde die Tarifentwicklung auch der privaten Unternehmen an die allgemeine Tarifentwicklung des öffentlichen Dienstes angekoppelt. Betroffen von den Arbeitskämpfen am Montag, dem 10. März sind die Flughäfen München, Stuttgart, Frankfurt/Main, Köln/Bonn, Düsseldorf, Dortmund, Hannover, Bremen, Hamburg, Berlin-Brandenburg, und Leipzig-Halle. Um 9:00 Uhr findet auf dem Willy-Brandt-Platz am BER eine Streikkundgebung mit anschließender Demonstration statt.
Seitens des BER heißt es dazu:
Die Gewerkschaft ver.di hat die Beschäftigten der Bodenverkehrsdienstleister am Flughafen Berlin Brandenburg für Montag, den 10. März, zu einem ganztägigen Warnstreik aufgerufen. Aufgrund der Arbeitsniederlegungen muss der reguläre Flugbetrieb an diesem Tag leider eingestellt werden. Sämtliche geplanten Abflüge und Ankünfte werden von den Streiks betroffen sein und können daher nicht stattfinden. Der Flughafen Berlin Brandenburg empfiehlt betroffenen Fluggästen, sich bei ihrer Fluggesellschaft oder ihrem Reisveranstalter über die Möglichkeit zu Umbuchungen und alternativen Reisemöglichkeiten zu informieren. „Wir bedauern den Ausfall der geplanten Flüge am Montag für alle betroffenen Reisegäste. Aufgrund der Arbeitsniederlegungen kann am Montag leider kein regulärer Flugbetrieb am BER stattfinden“, kommentiert Aletta von Massenbach, Vorsitzende der Geschäftsführung, Flughafen Berlin Brandenburg GmbH. Partner des Flughafens wie die Fluggesellschaften, Bodenverkehrsdienstleister, Sicherheitsunternehmen und ansässige Gewerbebetriebe sind durch die Flughafengesellschaft über die Einstellung des Flugbetriebs informiert worden. Der Flughafen Berlin Brandenburg wird den Flugbetrieb voraussichtlich zum Betriebsstart am Dienstag, den 11. März, wieder regulär und planmäßig aufnehmen.
An wen können Fluggäste sich wenden, wenn ihr Flug ausfällt?
Über die Stornierung eines Fluges entscheidet immer die jeweilige Fluggesellschaft. Reisegäste sollten sich beim Ausfall eines selbstgebuchten Fluges direkt an ihre Fluggesellschaft wenden. Wer einen Flug im Rahmen einer Pauschalreise gebucht hat, sollte sich an den Reiseveranstalter wenden. Im Fall eines Streiks sind die Fluggesellschaften verpflichtet, Reisegästen einen Ersatzflug oder eine alternative Transportmöglichkeit anzubieten, auf innerdeutschen Strecken ggf. auch per Bahn oder Bus. Fluggäste können auch vom Vertrag zurücktreten und sich den Ticketpreis erstatten lassen.
Welche Rechte haben Reisende bei einer Pauschalreise?
Bei Pauschalreisen ist der Reiseveranstalter in der Pflicht, sich um eine alternative Beförderung zu kümmern. Er trägt auch etwaige Kosten, die durch eine verspätete Anreise entstehen (z.B. Verpflegung und Unterkunft). Ab einer Verspätung von fünf Stunden haben Reisende zudem Anspruch auf eine Preisminderung.
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Red. / Presseinformation