Bahnübergänge „Am Kraftwerk“ und „Neißgasse“ in Hirschfelde zunächst nicht technisch gesichert.
An den beiden Hirschfelder Bahnübergängen „Am Kraftwerk” und „Neißgasse” müssen Straßenverkehrsteilnehmer in den nächsten Monaten besonders vorsichtig und aufmerksam sein. Bis Ende 2012 wird die Deutsche Bahn die durch das Hochwasser 2010 völlig zerstörten Schrankenanlagen sowie die stark in Mitleidenschaft gezogene Stellwerks¬technik im Bahnhof Hirschfelde vollständig erneuern, wofür jedoch umfangreiche Planrechtsverfahren gesetzlich erforderlich sind. Aufgrund des hohen Schadens war eine Reparatur wirtschaftlich nicht vertretbar.
Das bedeutet, dass im Hinblick auf den am 1. April beginnenden Zugverkehr an den Bahnübergängen in Hirschfelde zunächst keine technischen Sicherungsanlagen zur Verfügung stehen. Dabei gelten für alle Straßenverkehrsteilnehmer dieselben Regeln wie bei einem unbeschrankten Bahnübergang mit Andreaskreuz und ohne Blinklicht.
Um ein gefahrloses Anhalten vor dem Andreaskreuz zu ermöglichen, wurde durch die Behörden die Geschwindigkeit des Straßenverkehrs bei der Annäherung an die Kreuzung auf 10 km/h reduziert. Auf die geänderten Verhältnisse werden die Straßenverkehrsteilnehmer durch entsprechende Beschilderungen hingewiesen. Vor dem Befahren hat sich der Straßenverkehrs¬teilnehmer gemäß Straßenverkehrsordnung (StVO) § 19 davon zu überzeugen, dass sich keine Eisenbahn nähert. Der Triebfahrzeugführer gibt seinerseits beim Annähern an den Bahnübergang ein akustisches Signal. Erst danach darf der Zug den Bahnübergang queren.
Ab Ende 2012 sollen hier Zug gesteuerte Halbschrankenanlagen zum Einsatz kommen. Diese befinden sich derzeit in der Planung und sollen vorbehaltlich des Planfeststellungsbeschlusses Ende nächsten Jahres in Betrieb gehen. Damit entfallen auch die derzeit erforderlichen Einschränkungen wieder.
Quelle: Deutsche Bahn AG, 28.03.2011
Bahnübergänge „Am Kraftwerk“ und „Neißgasse“ in Hirschfelde zunächst nicht technisch gesichert.
An den beiden Hirschfelder Bahnübergängen „Am Kraftwerk” und „Neißgasse” müssen Straßenverkehrsteilnehmer in den nächsten Monaten besonders vorsichtig und aufmerksam sein. Bis Ende 2012 wird die Deutsche Bahn die durch das Hochwasser 2010 völlig zerstörten Schrankenanlagen sowie die stark in Mitleidenschaft gezogene Stellwerks¬technik im Bahnhof Hirschfelde vollständig erneuern, wofür jedoch umfangreiche Planrechtsverfahren gesetzlich erforderlich sind. Aufgrund des hohen Schadens war eine Reparatur wirtschaftlich nicht vertretbar.
Das bedeutet, dass im Hinblick auf den am 1. April beginnenden Zugverkehr an den Bahnübergängen in Hirschfelde zunächst keine technischen Sicherungsanlagen zur Verfügung stehen. Dabei gelten für alle Straßenverkehrsteilnehmer dieselben Regeln wie bei einem unbeschrankten Bahnübergang mit Andreaskreuz und ohne Blinklicht.
Um ein gefahrloses Anhalten vor dem Andreaskreuz zu ermöglichen, wurde durch die Behörden die Geschwindigkeit des Straßenverkehrs bei der Annäherung an die Kreuzung auf 10 km/h reduziert. Auf die geänderten Verhältnisse werden die Straßenverkehrsteilnehmer durch entsprechende Beschilderungen hingewiesen. Vor dem Befahren hat sich der Straßenverkehrs¬teilnehmer gemäß Straßenverkehrsordnung (StVO) § 19 davon zu überzeugen, dass sich keine Eisenbahn nähert. Der Triebfahrzeugführer gibt seinerseits beim Annähern an den Bahnübergang ein akustisches Signal. Erst danach darf der Zug den Bahnübergang queren.
Ab Ende 2012 sollen hier Zug gesteuerte Halbschrankenanlagen zum Einsatz kommen. Diese befinden sich derzeit in der Planung und sollen vorbehaltlich des Planfeststellungsbeschlusses Ende nächsten Jahres in Betrieb gehen. Damit entfallen auch die derzeit erforderlichen Einschränkungen wieder.
Quelle: Deutsche Bahn AG, 28.03.2011
Bahnübergänge „Am Kraftwerk“ und „Neißgasse“ in Hirschfelde zunächst nicht technisch gesichert.
An den beiden Hirschfelder Bahnübergängen „Am Kraftwerk” und „Neißgasse” müssen Straßenverkehrsteilnehmer in den nächsten Monaten besonders vorsichtig und aufmerksam sein. Bis Ende 2012 wird die Deutsche Bahn die durch das Hochwasser 2010 völlig zerstörten Schrankenanlagen sowie die stark in Mitleidenschaft gezogene Stellwerks¬technik im Bahnhof Hirschfelde vollständig erneuern, wofür jedoch umfangreiche Planrechtsverfahren gesetzlich erforderlich sind. Aufgrund des hohen Schadens war eine Reparatur wirtschaftlich nicht vertretbar.
Das bedeutet, dass im Hinblick auf den am 1. April beginnenden Zugverkehr an den Bahnübergängen in Hirschfelde zunächst keine technischen Sicherungsanlagen zur Verfügung stehen. Dabei gelten für alle Straßenverkehrsteilnehmer dieselben Regeln wie bei einem unbeschrankten Bahnübergang mit Andreaskreuz und ohne Blinklicht.
Um ein gefahrloses Anhalten vor dem Andreaskreuz zu ermöglichen, wurde durch die Behörden die Geschwindigkeit des Straßenverkehrs bei der Annäherung an die Kreuzung auf 10 km/h reduziert. Auf die geänderten Verhältnisse werden die Straßenverkehrsteilnehmer durch entsprechende Beschilderungen hingewiesen. Vor dem Befahren hat sich der Straßenverkehrs¬teilnehmer gemäß Straßenverkehrsordnung (StVO) § 19 davon zu überzeugen, dass sich keine Eisenbahn nähert. Der Triebfahrzeugführer gibt seinerseits beim Annähern an den Bahnübergang ein akustisches Signal. Erst danach darf der Zug den Bahnübergang queren.
Ab Ende 2012 sollen hier Zug gesteuerte Halbschrankenanlagen zum Einsatz kommen. Diese befinden sich derzeit in der Planung und sollen vorbehaltlich des Planfeststellungsbeschlusses Ende nächsten Jahres in Betrieb gehen. Damit entfallen auch die derzeit erforderlichen Einschränkungen wieder.
Quelle: Deutsche Bahn AG, 28.03.2011
Bahnübergänge „Am Kraftwerk“ und „Neißgasse“ in Hirschfelde zunächst nicht technisch gesichert.
An den beiden Hirschfelder Bahnübergängen „Am Kraftwerk” und „Neißgasse” müssen Straßenverkehrsteilnehmer in den nächsten Monaten besonders vorsichtig und aufmerksam sein. Bis Ende 2012 wird die Deutsche Bahn die durch das Hochwasser 2010 völlig zerstörten Schrankenanlagen sowie die stark in Mitleidenschaft gezogene Stellwerks¬technik im Bahnhof Hirschfelde vollständig erneuern, wofür jedoch umfangreiche Planrechtsverfahren gesetzlich erforderlich sind. Aufgrund des hohen Schadens war eine Reparatur wirtschaftlich nicht vertretbar.
Das bedeutet, dass im Hinblick auf den am 1. April beginnenden Zugverkehr an den Bahnübergängen in Hirschfelde zunächst keine technischen Sicherungsanlagen zur Verfügung stehen. Dabei gelten für alle Straßenverkehrsteilnehmer dieselben Regeln wie bei einem unbeschrankten Bahnübergang mit Andreaskreuz und ohne Blinklicht.
Um ein gefahrloses Anhalten vor dem Andreaskreuz zu ermöglichen, wurde durch die Behörden die Geschwindigkeit des Straßenverkehrs bei der Annäherung an die Kreuzung auf 10 km/h reduziert. Auf die geänderten Verhältnisse werden die Straßenverkehrsteilnehmer durch entsprechende Beschilderungen hingewiesen. Vor dem Befahren hat sich der Straßenverkehrs¬teilnehmer gemäß Straßenverkehrsordnung (StVO) § 19 davon zu überzeugen, dass sich keine Eisenbahn nähert. Der Triebfahrzeugführer gibt seinerseits beim Annähern an den Bahnübergang ein akustisches Signal. Erst danach darf der Zug den Bahnübergang queren.
Ab Ende 2012 sollen hier Zug gesteuerte Halbschrankenanlagen zum Einsatz kommen. Diese befinden sich derzeit in der Planung und sollen vorbehaltlich des Planfeststellungsbeschlusses Ende nächsten Jahres in Betrieb gehen. Damit entfallen auch die derzeit erforderlichen Einschränkungen wieder.
Quelle: Deutsche Bahn AG, 28.03.2011