Das Land Brandenburg gewährt Zuwendungen, um den Strukturwandelprozess in der Region zu fördern. Die Zuwendungen haben das vorrangige Ziel, gemeinsam mit der Lausitzer Bevölkerung die Strukturentwicklung zu unterstützen. Regionale Akteure sollen die Möglichkeit bekommen, die Strukturentwicklung frühzeitig und aktiv mitzugestalten.
Die Zuwendung wird als Projektförderung in der Regel als Teilfinanzierung in Form eines nichtrückzahlbaren Zuschusses auf Basis der zuwendungsfähigen Ausgaben gewährt. Die Höhe der Förderung beträgt je Vorhaben maximal 50.000 Euro. Die Fördergrundsätze gelten bis zum 31. Dezember 2020. Anträge sind laufend in einfacher Ausfertigung nebst den geforderten Anlagen in Papierform im Büro des Lausitz-Beauftragten des Ministerpräsidenten bei der Staatskanzlei des Landes Brandenburg einzureichen.
Weitere Informationen und Antragsformulare sind auf der dafür eingerichteten Internetseite erhältlich: www.lausitz-brandenburg.de/
pm/red