Fünf Jahre Strukturstärkungsgesetz – Förderbilanz für Finsterwalde
Seit dem 8. August 2020 gilt das Strukturstärkungsgesetz für die deutschen Kohleregionen. Ziel ist es, vom Strukturwandel betroffene Regionen wie die Lausitz mit umfassenden Fördermitteln zu unterstützen. Bundesweit stehen bis 2038 mehr als zehn Milliarden Euro zur Verfügung. Rund 3,6 Milliarden Euro fließen dabei in das Land Brandenburg, weitere 6,7 Milliarden Euro in Bundesprojekte in Wissenschaft, Infrastruktur und Wirtschaft.
Die Stadt Finsterwalde zieht fünf Jahre nach Inkrafttreten eine erste Zwischenbilanz. Mehrere Vorhaben konnten erfolgreich in die Förderverfahren eingebracht und teilweise bereits umgesetzt werden. Dazu zählen das Fahrradparkhaus am Bahnhof, der Neubau des Horts an der Grundschule Nehesdorf sowie die Entwicklung des Kreativcampus an der Kulturweberei.
Investitionen von rund 17 Millionen Euro geplant
Die drei genannten Projekte stammen aus dem Programm „Zukunftsstadt Finsterwalde 2030“, das durch eine aktive Beteiligung der Bürgerschaft entstanden ist. Derzeit befindet sich der Kreativcampus in der Genehmigungsplanung. In Abstimmung mit der Wirtschaftsregion Lausitz (WRL) werden die Maßnahmen über alternative Förderprogramme umgesetzt. Insgesamt ist ein Investitionsvolumen von rund 17 Millionen Euro vorgesehen, davon knapp 15 Millionen Euro Fördermittel.
Für den Neubau des Horts Nehesdorf wurde die Förderwürdigkeit im August 2025 bestätigt. In Aussicht gestellt ist eine Förderquote von 90 Prozent der Gesamtkosten, was rund 4,5 Millionen Euro entspricht. Zusätzlich wird der Neubau eines Sozialgebäudes am Wirtschaftshof vorbereitet, das moderne Sozial- und Arbeitsräume nach aktuellen energetischen Standards vorsieht.
Eigenleistungen und nicht geförderte Projekte
Einige Vorhaben realisierte die Stadt in Eigenleistung, nachdem eine Förderung nicht möglich war. Dazu gehören mehrere Projekte im Tierpark Finsterwalde. Dort entstanden eine Paviananlage, eine Känguruanlage und neue Besuchertoiletten. Der Bau einer Binturonanlage befindet sich aktuell in der Ausführung. Eine geplante Parkplatzlösung für Besucherinnen und Besucher konnte bislang nicht umgesetzt werden.
Gleichzeitig wurden einige eingereichte Vorhaben von der WRL als nicht förderfähig eingestuft. Dazu zählen die BMX-Pumptrack-Anlage, die Erweiterung des Sportparks Finsterwalde um eine Mehrzwecksporthalle auf dem Gelände des TC Sängerstadt Finsterwalde sowie die Sanierung der Schulsporthalle der Grundschule Nord. Diese Projekte wurden im Juli 2025 abgelehnt.
Weitere Prüfungen und Ausblick
Für das Freibad Finsterwalde, das eine wichtige Rolle für Schul-, Vereins- und Freizeitsport spielt, prüft die Stadt derzeit eine Förderung über alternative Programme, unter anderem im Rahmen der nachhaltigen Stadtsanierung. Ziel ist es, die Einrichtung langfristig zu sichern und den Standort modern zu gestalten.
Insgesamt zeigt die Zwischenbilanz, dass Finsterwalde vom Strukturstärkungsgesetz profitiert. Die bereitgestellten Mittel tragen insbesondere im Bildungs- und Kulturbereich zu sichtbaren Verbesserungen bei. Zugleich verdeutlicht der Bericht, dass kleinere und soziale Projekte aufgrund der Programmvorgaben schwieriger zu realisieren sind.
Die erste Förderphase läuft noch bis 2026. Die Stadt Finsterwalde plant, den Zeitraum aktiv zu nutzen, um weitere Projektideen einzubringen und zusätzliche Investitionen im Sinne einer nachhaltigen Stadtentwicklung voranzutreiben.
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Red. / Presseinformation