Stadtverordnete beschließen Umzugshilfe
Wer künftig einen Wohn- oder Gewerberaum in der Finsterwalder Innenstadt für die eigene Nutzung mieten oder erwerben möchte, kann auf eine Umzugsprämie aus dem Verfügungsfond im Programm „Aktive Stadt- und Ortsteilzentren“ (ASZ) hoffen. Für den Umzug eines Gewerbebetriebes in die Innenstadt können maximal 1000 Euro als Umzugshilfe zur Verfügung gestellt werden. Wer eine Wohnung im ASZ-Gebiet bezieht, kann maximal 1000 Euro für den Haushaltsvorstand und jeweils maximal 500 Euro für jede weitere im Haushalt lebende Person als Umzugshilfe beantragen. Diese Ergänzung der Kommunalen Richtlinie zur Mittelvergabe aus dem Verfügungsfond beschlossen die Finsterwalder Stadtverordneten in ihre Sitzung um 25. März einstimmig. Weitere Informationen dazu erteilt Veit Klaue vom Citymanagement der Sängerstadt Finsterwalde. Telefon 03531 717830.
Bild: Um den Platz der Solidarität in Finsterwalde ist neuer Wohnraum entstanden.