Wegen der anhaltenden Trockenheit untersagt der Landkreis Elbe-Elster vorübergehend die Wasserentnahme aus Flüssen, Bächen und Gräben. Wie der Landkreis mitteilte, tritt die entsprechende Allgemeinverfügung am 3. Juli 2026 in Kraft und gilt bis auf Widerruf. Ziel ist es, die ohnehin stark belasteten Gewässer und ihre Lebensräume zu schützen.
Wasserentnahme Elbe-Elster ab 3. Juli verboten
Nach Angaben des Landkreises Elbe-Elster haben die ausbleibenden Niederschläge der vergangenen Monate und die anhaltend hohen Temperaturen die Wasserstände in vielen oberirdischen Gewässern deutlich sinken lassen. Besonders betroffen sei das Einzugsgebiet der Schwarzen Elster.
Mit einer Allgemeinverfügung reagiert die Kreisverwaltung nun auf die angespannte Situation. Sie wird am 2. Juli 2026 im Amtsblatt Nr. 16 veröffentlicht und tritt am darauffolgenden Tag, dem 3. Juli, in Kraft. Das Verbot gilt bis auf Widerruf.
Ab diesem Zeitpunkt darf im gesamten Landkreis aus oberirdischen Gewässern kein Wasser mehr mit Pumpen entnommen oder durch Ableiten genutzt werden. Das betrifft sowohl bisher erlaubnisfreie Wasserentnahmen als auch Entnahmen, für die bereits eine wasserrechtliche Erlaubnis erteilt wurde. Diese Genehmigungen werden laut Landkreis für die Dauer der Allgemeinverfügung ausgesetzt.
Niedrigwasser gefährdet Tiere und Pflanzen
Der Landkreis begründet die Maßnahme mit den vielerorts stark gesunkenen Wasserständen. Nach Angaben der Kreisverwaltung führen zahlreiche Flüsse, Bäche und Gräben inzwischen so wenig Wasser, dass wichtige Lebensräume für Fische, Kleintiere und Wasserpflanzen gefährdet sind. Vor allem in den Nebengewässern der Schwarzen Elster werde bereits weniger Wasser geführt, als für ein funktionierendes Gewässer erforderlich sei.
Mit dem Entnahmeverbot soll verhindert werden, dass sich die Lage weiter verschärft und die ökologischen Schäden zunehmen.
Ausnahmen nur in besonderen Fällen möglich
In besonderen Einzelfällen kann die untere Wasserbehörde nach Angaben des Landkreises Ausnahmen zulassen. Voraussetzung ist, dass dadurch weder die Gewässer noch Natur und Umwelt erheblich beeinträchtigt werden oder ein besonderer Härtefall vorliegt. Entsprechende Anträge können bei der unteren Wasserbehörde des Landkreises Elbe-Elster gestellt werden.
Der Landkreis kündigt zudem Kontrollen an. Wer gegen die Allgemeinverfügung verstößt, muss mit einem Bußgeld rechnen.
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Red. / Presseinformation




