Die Staatsanwaltschaft Cottbus hat das Ermittlungsverfahren gegen Landrat Christian Jaschinski wegen des Verdachts der Untreue vollständig und ohne Auflagen eingestellt, wie der Landkreis Elbe-Elster am heutigen Montag mitteilte. Die Vorwürfe im Zusammenhang mit Personal- und Verwaltungsentscheidungen der Elbe-Elster-Klinikum GmbH hätten sich nach Bewertung der Staatsanwaltschaft als unbegründet erwiesen und beruhten unter anderem auf unzutreffenden Darstellungen von Zuständigkeiten sowie auf Mutmaßungen des Anzeigeerstatters. Nach Akteneinsicht hatte der Landrat schriftlich Stellung genommen und alle angeforderten Unterlagen zur Verfügung gestellt. Mit der Einstellung ist das Verfahren rechtlich abgeschlossen, der Landkreis kündigte in diesem Zusammenhang eine Pressekonferenz an.
Staatsanwaltschaft stellt Ermittlungsverfahren ein
Wie der Landkreis Elbe-Elster in einer Pressemitteilung informiert, hat die Staatsanwaltschaft Cottbus das gegen Landrat Christian Jaschinski geführte Ermittlungsverfahren vollständig und ohne Auflagen eingestellt. Das Verfahren war auf eine Anzeige eines Privatmannes zurückgegangen und ist mit der Entscheidung der Staatsanwaltschaft nun rechtlich beendet.
Nach Angaben des Landkreises wurde die Entscheidung am heutigen Montag, dem 15. Dezember 2025, offiziell bekanntgegeben. Gegenstand des Ermittlungsverfahrens waren Vorwürfe im Zusammenhang mit Personal- und Verwaltungsentscheidungen der Elbe-Elster-Klinikum GmbH.
Vorwürfe im Zusammenhang mit Klinikum-Entscheidungen
Die in dem Verfahren erhobenen Vorwürfe standen im Zusammenhang mit Entscheidungen innerhalb der Elbe-Elster-Klinikum GmbH. Über die Anzeige war im November 2025 zunächst auf BILD Online berichtet worden. Landrat Christian Jaschinski hatte nach Angaben des Landkreises damals erklärt, dass ihm zu diesem Zeitpunkt keine Informationen über ein gegen ihn geführtes Ermittlungsverfahren vorgelegen hätten.
Nach erfolgter Akteneinsicht habe der Landrat umgehend schriftlich Stellung genommen und sämtliche von der Polizei angeforderten Unterlagen zur Verfügung gestellt. Die Staatsanwaltschaft Cottbus habe die Vorwürfe nach Abschluss der Prüfung nun abschließend als unbegründet bewertet.
Wie der Landkreis weiter mitteilt, beruhte die Anzeige unter anderem auf unzutreffenden Darstellungen von Zuständigkeiten innerhalb der Elbe-Elster-Klinikum GmbH. Zudem seien Mutmaßungen des Anzeigeerstatters in das Verfahren eingeflossen. Dieser lehne die Errichtung eines Zentralklinikums ab, was nach Angaben des Landkreises ebenfalls eine Rolle bei der Anzeige gespielt habe.
Landrat äußert sich zur Entscheidung der Staatsanwaltschaft
Landrat Christian Jaschinski äußerte sich nach der Einstellung des Ermittlungsverfahrens zur Entscheidung der Staatsanwaltschaft Cottbus. Er erklärte: „Ich begrüße die klare Entscheidung der Staatsanwaltschaft Cottbus. Sie bestätigt, dass sämtliche im Verantwortungsbereich des Landkreises und des Klinikums getroffenen Entscheidungen rechtmäßig waren und die vorgesehenen gesellschaftsrechtlichen Verfahren eingehalten wurden.“
Weiter führte Jaschinski aus, dass die zuständigen Gremien ordnungsgemäß eingebunden gewesen seien. Für ihn habe von Beginn an festgestanden, dass die Vorwürfe haltlos seien. Transparenz und Kooperation seien ihm während des gesamten Prozesses besonders wichtig gewesen.
Abschließend dankte der Landrat den Ermittlungsbehörden für die zügige und sachliche Prüfung des Sachverhalts. Der Landkreis Elbe-Elster kündigte zudem an, zu dem Thema zu einer Pressekonferenz einzuladen.
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Red. / Presseinformation






