Bislang werden zusätzliche Entlastungs- und Betreuungsangebote (sogenannte niedrigschwellige Betreuungsangebote) für pflegende Angehörige nur wenig im Landkreis Elbe-Elster genutzt.
Dabei schuf das „Pflege-Weiterentwicklungsgesetz“ aus dem Jahr 2008 bessere Voraussetzungen für Pflege begleitende Angebote für Menschen mit demenzbedingten Fähigkeitsstörungen, mit geistigen Behinderungen oder psychischen Erkrankungen.
Vor dem Hintergrund, dass im Landkreis Elbe-Elster rund 2.000 an Demenz erkrankte Menschen leben und davon 60 Prozent von ihren Angehörigen zu Hause betreut werden, soll wiederholt auf die im Landkreis Elbe-Elster vorgehaltenen Betreuungs- und Entlastungsangebote, d.h. die niedrigschwelligen Betreuungsangebote, verwiesen werden.
Niedrigschwellige Betreuungsangebote sind Angebote, bei denen ehrenamtliche Helferinnen und Helfer unter pflegefachlicher Anleitung die Betreuung von Pflegebedürftigen mit erheblichem Bedarf an allgemeiner Beaufsichtigung und Betreuung in Gruppen oder im häuslichen Bereich übernehmen sowie pflegende Angehörige stundenweise entlasten und beratend unterstützen. Sie wirken sich förderlich auf die Lebensqualität, die individuellen Fähigkeiten, auf die Kommunikation und die soziale Integration aus, regen zum Tätigsein und zur Beschäftigung an, vermitteln Selbstwertgefühl und erhalten die Selbständigkeit und Selbstbestimmtheit der zu begleitenden Menschen, so lange wie möglich in der eigenen Wohnung zu verbleiben.
Diese Angebote zielen auf die „Linderung von Folgen der Einschränkung der Alltagskompetenz“ und richten sich an diejenigen Pflegebedürftigen, bei denen der Medizinische Dienst der Krankenkassen (MDK) eine solche Einschränkung festgestellt hat.
Sie erhalten dann eine Pflegestufe, die ab der Stufe „0“ von den Pflegekassen mit 100 Euro (Grundbetrag) oder 200 Euro (erhöhter Betrag) monatlich für zusätzliche Betreuungsleistungen finanziert wird.
Die freien Wohlfahrtsverbände bieten im Rahmen der niedrigschwelligen Betreuungsangebote für demenzerkrankte Menschen Betreuungsgruppen oder Helferinnenkreise an.
Wenn auch Sie einen demenzerkrankten Angehörigen zu Hause betreuen und Fragen zu den niedrigschwelligen Betreuungsangeboten haben, können Sie sich vertrauensvoll an einen Wohlfahrtsverband, an das Sozialamt des Landkreises Elbe-Elster oder an den Pflegestützpunkt Elbe-Elster wenden. Telefonisch erreichen Sie das Sozialamt unter 03535-463135 und den Pflegestützpunkt unter 03535-462665.
Quelle: Torsten Hoffgaard, Landkreis Elbe-Elster
Bislang werden zusätzliche Entlastungs- und Betreuungsangebote (sogenannte niedrigschwellige Betreuungsangebote) für pflegende Angehörige nur wenig im Landkreis Elbe-Elster genutzt.
Dabei schuf das „Pflege-Weiterentwicklungsgesetz“ aus dem Jahr 2008 bessere Voraussetzungen für Pflege begleitende Angebote für Menschen mit demenzbedingten Fähigkeitsstörungen, mit geistigen Behinderungen oder psychischen Erkrankungen.
Vor dem Hintergrund, dass im Landkreis Elbe-Elster rund 2.000 an Demenz erkrankte Menschen leben und davon 60 Prozent von ihren Angehörigen zu Hause betreut werden, soll wiederholt auf die im Landkreis Elbe-Elster vorgehaltenen Betreuungs- und Entlastungsangebote, d.h. die niedrigschwelligen Betreuungsangebote, verwiesen werden.
Niedrigschwellige Betreuungsangebote sind Angebote, bei denen ehrenamtliche Helferinnen und Helfer unter pflegefachlicher Anleitung die Betreuung von Pflegebedürftigen mit erheblichem Bedarf an allgemeiner Beaufsichtigung und Betreuung in Gruppen oder im häuslichen Bereich übernehmen sowie pflegende Angehörige stundenweise entlasten und beratend unterstützen. Sie wirken sich förderlich auf die Lebensqualität, die individuellen Fähigkeiten, auf die Kommunikation und die soziale Integration aus, regen zum Tätigsein und zur Beschäftigung an, vermitteln Selbstwertgefühl und erhalten die Selbständigkeit und Selbstbestimmtheit der zu begleitenden Menschen, so lange wie möglich in der eigenen Wohnung zu verbleiben.
Diese Angebote zielen auf die „Linderung von Folgen der Einschränkung der Alltagskompetenz“ und richten sich an diejenigen Pflegebedürftigen, bei denen der Medizinische Dienst der Krankenkassen (MDK) eine solche Einschränkung festgestellt hat.
Sie erhalten dann eine Pflegestufe, die ab der Stufe „0“ von den Pflegekassen mit 100 Euro (Grundbetrag) oder 200 Euro (erhöhter Betrag) monatlich für zusätzliche Betreuungsleistungen finanziert wird.
Die freien Wohlfahrtsverbände bieten im Rahmen der niedrigschwelligen Betreuungsangebote für demenzerkrankte Menschen Betreuungsgruppen oder Helferinnenkreise an.
Wenn auch Sie einen demenzerkrankten Angehörigen zu Hause betreuen und Fragen zu den niedrigschwelligen Betreuungsangeboten haben, können Sie sich vertrauensvoll an einen Wohlfahrtsverband, an das Sozialamt des Landkreises Elbe-Elster oder an den Pflegestützpunkt Elbe-Elster wenden. Telefonisch erreichen Sie das Sozialamt unter 03535-463135 und den Pflegestützpunkt unter 03535-462665.
Quelle: Torsten Hoffgaard, Landkreis Elbe-Elster
Bislang werden zusätzliche Entlastungs- und Betreuungsangebote (sogenannte niedrigschwellige Betreuungsangebote) für pflegende Angehörige nur wenig im Landkreis Elbe-Elster genutzt.
Dabei schuf das „Pflege-Weiterentwicklungsgesetz“ aus dem Jahr 2008 bessere Voraussetzungen für Pflege begleitende Angebote für Menschen mit demenzbedingten Fähigkeitsstörungen, mit geistigen Behinderungen oder psychischen Erkrankungen.
Vor dem Hintergrund, dass im Landkreis Elbe-Elster rund 2.000 an Demenz erkrankte Menschen leben und davon 60 Prozent von ihren Angehörigen zu Hause betreut werden, soll wiederholt auf die im Landkreis Elbe-Elster vorgehaltenen Betreuungs- und Entlastungsangebote, d.h. die niedrigschwelligen Betreuungsangebote, verwiesen werden.
Niedrigschwellige Betreuungsangebote sind Angebote, bei denen ehrenamtliche Helferinnen und Helfer unter pflegefachlicher Anleitung die Betreuung von Pflegebedürftigen mit erheblichem Bedarf an allgemeiner Beaufsichtigung und Betreuung in Gruppen oder im häuslichen Bereich übernehmen sowie pflegende Angehörige stundenweise entlasten und beratend unterstützen. Sie wirken sich förderlich auf die Lebensqualität, die individuellen Fähigkeiten, auf die Kommunikation und die soziale Integration aus, regen zum Tätigsein und zur Beschäftigung an, vermitteln Selbstwertgefühl und erhalten die Selbständigkeit und Selbstbestimmtheit der zu begleitenden Menschen, so lange wie möglich in der eigenen Wohnung zu verbleiben.
Diese Angebote zielen auf die „Linderung von Folgen der Einschränkung der Alltagskompetenz“ und richten sich an diejenigen Pflegebedürftigen, bei denen der Medizinische Dienst der Krankenkassen (MDK) eine solche Einschränkung festgestellt hat.
Sie erhalten dann eine Pflegestufe, die ab der Stufe „0“ von den Pflegekassen mit 100 Euro (Grundbetrag) oder 200 Euro (erhöhter Betrag) monatlich für zusätzliche Betreuungsleistungen finanziert wird.
Die freien Wohlfahrtsverbände bieten im Rahmen der niedrigschwelligen Betreuungsangebote für demenzerkrankte Menschen Betreuungsgruppen oder Helferinnenkreise an.
Wenn auch Sie einen demenzerkrankten Angehörigen zu Hause betreuen und Fragen zu den niedrigschwelligen Betreuungsangeboten haben, können Sie sich vertrauensvoll an einen Wohlfahrtsverband, an das Sozialamt des Landkreises Elbe-Elster oder an den Pflegestützpunkt Elbe-Elster wenden. Telefonisch erreichen Sie das Sozialamt unter 03535-463135 und den Pflegestützpunkt unter 03535-462665.
Quelle: Torsten Hoffgaard, Landkreis Elbe-Elster
Bislang werden zusätzliche Entlastungs- und Betreuungsangebote (sogenannte niedrigschwellige Betreuungsangebote) für pflegende Angehörige nur wenig im Landkreis Elbe-Elster genutzt.
Dabei schuf das „Pflege-Weiterentwicklungsgesetz“ aus dem Jahr 2008 bessere Voraussetzungen für Pflege begleitende Angebote für Menschen mit demenzbedingten Fähigkeitsstörungen, mit geistigen Behinderungen oder psychischen Erkrankungen.
Vor dem Hintergrund, dass im Landkreis Elbe-Elster rund 2.000 an Demenz erkrankte Menschen leben und davon 60 Prozent von ihren Angehörigen zu Hause betreut werden, soll wiederholt auf die im Landkreis Elbe-Elster vorgehaltenen Betreuungs- und Entlastungsangebote, d.h. die niedrigschwelligen Betreuungsangebote, verwiesen werden.
Niedrigschwellige Betreuungsangebote sind Angebote, bei denen ehrenamtliche Helferinnen und Helfer unter pflegefachlicher Anleitung die Betreuung von Pflegebedürftigen mit erheblichem Bedarf an allgemeiner Beaufsichtigung und Betreuung in Gruppen oder im häuslichen Bereich übernehmen sowie pflegende Angehörige stundenweise entlasten und beratend unterstützen. Sie wirken sich förderlich auf die Lebensqualität, die individuellen Fähigkeiten, auf die Kommunikation und die soziale Integration aus, regen zum Tätigsein und zur Beschäftigung an, vermitteln Selbstwertgefühl und erhalten die Selbständigkeit und Selbstbestimmtheit der zu begleitenden Menschen, so lange wie möglich in der eigenen Wohnung zu verbleiben.
Diese Angebote zielen auf die „Linderung von Folgen der Einschränkung der Alltagskompetenz“ und richten sich an diejenigen Pflegebedürftigen, bei denen der Medizinische Dienst der Krankenkassen (MDK) eine solche Einschränkung festgestellt hat.
Sie erhalten dann eine Pflegestufe, die ab der Stufe „0“ von den Pflegekassen mit 100 Euro (Grundbetrag) oder 200 Euro (erhöhter Betrag) monatlich für zusätzliche Betreuungsleistungen finanziert wird.
Die freien Wohlfahrtsverbände bieten im Rahmen der niedrigschwelligen Betreuungsangebote für demenzerkrankte Menschen Betreuungsgruppen oder Helferinnenkreise an.
Wenn auch Sie einen demenzerkrankten Angehörigen zu Hause betreuen und Fragen zu den niedrigschwelligen Betreuungsangeboten haben, können Sie sich vertrauensvoll an einen Wohlfahrtsverband, an das Sozialamt des Landkreises Elbe-Elster oder an den Pflegestützpunkt Elbe-Elster wenden. Telefonisch erreichen Sie das Sozialamt unter 03535-463135 und den Pflegestützpunkt unter 03535-462665.
Quelle: Torsten Hoffgaard, Landkreis Elbe-Elster