Finsterwalde: In der Nacht von Freitag zu Samstag drangen unbekannte Täter in Finsterwalde in die Keller der Straßen Am Wasserturm sowie Wilhelm-Liebknecht-Straße ein. Es wurden insgesamt 13 Keller angegriffen.
Nach bisherigen Erkenntnissen wurden 3 Kästen Bier, Leergut sowie Angelruten entwendet. Es entstand Sachschaden. Durch die Polizei wurden Spuren gesichert und Strafverfahren eingeleitet.
Uebigau-Wahrenbrück, OL Wiederau: Am Freitagabend wollte in Wiederau ein 24 jähriger Pkw Fahrer nach links auf ein Grundstück abbiegen. Dabei beachtete er den bereits Überholenden von hinten kommenden Motorradfahrer nicht. Der Kradfahrer stürzte und wurde gemeinsam mit seiner Sozia schwerverletzt. Der Pkw-Fahrer fuhr anschließend gegen eine Mauer und wurde gleichfalls schwerverletzt. Es entstand ein Sachschaden von etwa 7000,-€.
Doberlug-Kirchhain: Am Freitagabend wurde durch Beamte der Bundespolizei im Bahnhofsbereich eine Personengruppe kontrolliert. Bei 2 Personen wurden verbotene Substanzen aufgefunden und eingezogen. Durch die Polizei in Finsterwalde wurden Strafverfahren nach dem Betäubungsmittelgesetz eingeleitet.
Rückersdorf: In der Nacht von Freitag zum Samstag drangen unbekannte Tatverdächtige in ein Mehrfamilienhaus in der Bahnhofstraße ein. Hier wurde 1 Keller durch gewaltsames Aufhebeln des Vorhängeschlosses aufgebrochen. Weitere Keller wurden geöffnet und durchsucht. Es wurde nichts entwendet jedoch entstand Sachschaden.
Finsterwalde: Am Samstagmittag wurde durch unbekannte Jugendliche unmittelbar neben der Grenzstraße in Finsterwalde eine 200 m² große Grasfläche in Brand gesetzt. 2 Stunden später wurde durch Unbekannte eine 50 m² große Ödlandfläche in der Brandenburger Straße in Brand gesetzt. Die Feuerwehr löschte beide Brandorte. Die Polizei leitete Strafverfahren wegen dem Verdacht der Brandstiftung ein.
Crintz: Samstagmorgen bemerkte die Polizei in Crinitz einen alkoholisierten Fahrradfahrer. Eine Atemalkoholkontrolle ergab 1,72 Promille. Die Anordnung einer Blutentnahme und das Einleiten eines Strafverfahrens wegen Trunkenheit im Verkehr waren die Rechtsfolgen.
Quelle: Polizeidirektion Süd