Stadt Lübben verkauft Teile der alten SpreeLagune-Brücke
Die Stadt Lübben bietet Materialien der ehemaligen Fußgängerbrücke „SpreeLagune“ zum Verkauf an. Hintergrund ist der Neubau der Brücke, die im Dezember 2025 für den Fußgängerverkehr freigegeben wurde. Die alte Konstruktion musste bereits im Februar 2023 vollständig gesperrt werden, nachdem laut Stadt erhebliche Schäden festgestellt worden waren und die Tragfähigkeit nicht mehr gegeben war. Nun sollen einzelne Bauteile der alten Brücke weiterverwendet werden. Dafür schreibt die Stadt über den Baubetriebshof zwei öffentliche Bieterverfahren aus. Ziel sei eine transparente und wirtschaftlich sinnvolle Verwertung der ausgebauten Materialien.
Kunststoffbohlen und Zaunelemente im Angebot
Zum Verkauf stehen gebrauchte Kunststoffbohlen mit einer Größe von etwa 250 × 19,7 × 4 Zentimetern. Insgesamt handelt es sich um rund 150 laufende Meter. Der Verkauf erfolgt als Gesamtposten, ein Teilverkauf bleibt laut Stadt vorbehalten. Das Mindestgebot für die Bohlen liegt bei 3.000 Euro. Darüber hinaus werden gebrauchte Zaunelemente aus verzinktem und pulverbeschichtetem Stahl angeboten. Die einzelnen Felder messen etwa 140 × 80 Zentimeter. Insgesamt umfasst das Angebot ebenfalls rund 150 laufende Meter. Das Mindestgebot beträgt hier 750 Euro.
Besichtigung und Fristen für Gebote
Interessierte können die Materialien vorab beim Baubetriebshof der Stadt Lübben besichtigen. Dies ist nach Angaben der Stadt vom 16. März bis zum 27. März 2026 jeweils zwischen 7 und 15 Uhr möglich. Voraussetzung ist eine vorherige Terminvereinbarung beim Baubetriebshof. Die Stadt weist darauf hin, dass Interessenten den Zustand der angebotenen Materialien vor der Abgabe eines Angebots eigenständig prüfen sollten.
Schriftliche und verbindliche Angebote müssen bis spätestens 27. März 2026 um 15 Uhr beim Baubetriebshof in der Puschkinstraße 5A in Lübben eingehen. Maßgeblich ist laut Stadt der fristgerechte Eingang. Den Zuschlag erhält jeweils der Bieter mit dem höchsten wirtschaftlichen Angebot unter Berücksichtigung des Mindestgebotes. Ein Rechtsanspruch auf Zuschlag besteht jedoch nicht. Weitere Informationen zu den Bieterverfahren veröffentlicht die Stadt im Amtsblatt sowie online unter www.luebben.de.
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Red. / Presseinformation
Bild: B. Möbes







