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NIEDERLAUSITZ aktuell

Neuigkeiten für Altanschließer

13:27 Uhr | 8. Mai 2013
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Bürgerinitiative TAZV Luckau, Bürgerinitiative Wasser 21 (Sonnewalde),
Bürgerverein wir-von-hier (Lübben), Haus & Grund Verein Cottbus

Gemeinsames Positionspapier zur geplanten Änderung des
Brandenburger Kommunalabgabengesetzes an Landesregierung übergeben
Neue Verjährungsfristen sollen leere Verbandskassen stopfen –
Kann sich Brandenburg 20 Jahre nach der Wende
das Rechtsstaatsprinzip nicht leisten ?
Unendliches Abkassieren bei Trink- und Abwasser: Ein bundesweites Problem
Am 5. März 2013 hat das Bundesverfassungsgericht im Fall eines bayerischen Klägers grundsätzlich für ganz Deutschland entschieden: Ein Bürger darf für Anschlussbeiträge nicht unbegrenzt lang zur Kasse gebeten werden. Wird dies nicht beachtet, verstößt es gegen das Grundgesetz. Nicht nur in Bayern sondern auch in Brandenburg und anderen Bundesländern erheben Zweckverbände Anschlussbeiträge ohne zeitliche Begrenzung. Dies steht im klaren Widerspruch zum Beschluss des Bundesverfassungsgerichts. Der besagt: Ein Bürger muss disponieren können. Er hat Anspruch auf Klarheit, ob, wann und in welchem Umfang er erlangte Vorteile ausgleichen muss.

Geplante Höchstfrist für Brandenburg: Länger als „lebenslänglich“

Die Landesregierung in Potsdam hat zwar Handlungsbedarf erkannt, ist aber offenbar nicht gewillt, den Leitsatz des Beschlusses im Sinne der Bürger umzusetzen. Die für Brandenburg typische Fehlentwicklung soll nicht geheilt, sondern durch neue Höchstfristen weiter zugespitzt werden. Statt den Bürger will das Land sich selbst und die Verbände schützen.
Für die Erhebung von Anschlussbeiträgen gilt in Brandenburg mit Verweis auf die bundesweit geltende Abgabenordnung seit jeher eine Verjährungsfrist von vier Jahren. Sie wird durch fehlerhafte Satzungen jedoch immer wieder ausgehebelt. Statt diesen Zustand endlich zu beenden, sollen nach dem Willen des Innenministeriums Beitragsforderungen erst nach 20 Jahren endgültig erlöschen. Für Altanschließer soll sogar eine Frist von insgesamt
30 Jahren gelten. Wie absurd solche Zeiträume sind, liegt auf der Hand. Zudem plant die Landesregierung, das Vollstreckungsrecht für Bescheide zu verschärfen.

Deshalb fordern wir:

1. Kurzfristig
Wir brauchen Rechtssicherheit – die übliche Verjährungsfrist von 4 Jahren muss für Alt- und Neuanschließer endlich greifen. Fehlerhafte Satzungen und Versäumnisse der Verwaltung dürfen nicht zu Lasten der Bürger gehen.
2. Mittelfristig
Wir brauchen einen Systemwechsel – weg von Anschlussbeiträgen hin zu einer reinen Gebührenfinanzierung. Jeder sollte nur für die Leistung zahlen, die er in Anspruch nimmt.
Die in unserem gemeinsamen Positionspapier vom 23. April 2013 dargelegten
Lösungsvorschläge schaffen für Bürger, Kommunen und Verbände Rechtssicherheit und Rechtsfrieden.
Weitere Bürgerinitiativen sind eingeladen, sich uns anzuschließen.
Wir werden kurzfristig die zuständigen Politiker zu einem Runden Tisch einladen.
Sofern Sie Interesse an der Teilnahme haben, freuen wir uns über Ihre Rückmeldung.
Weitere Informationen, wie unser Positionspapier und die an den Landtag übergebene Petition, finden Sie im Internet, unter www.wir-von-hier.info.

Bürgerinitiative TAZV Luckau, Bürgerinitiative Wasser 21 (Sonnewalde),
Bürgerverein wir-von-hier (Lübben), Haus & Grund Verein Cottbus

Gemeinsames Positionspapier zur geplanten Änderung des
Brandenburger Kommunalabgabengesetzes an Landesregierung übergeben
Neue Verjährungsfristen sollen leere Verbandskassen stopfen –
Kann sich Brandenburg 20 Jahre nach der Wende
das Rechtsstaatsprinzip nicht leisten ?
Unendliches Abkassieren bei Trink- und Abwasser: Ein bundesweites Problem
Am 5. März 2013 hat das Bundesverfassungsgericht im Fall eines bayerischen Klägers grundsätzlich für ganz Deutschland entschieden: Ein Bürger darf für Anschlussbeiträge nicht unbegrenzt lang zur Kasse gebeten werden. Wird dies nicht beachtet, verstößt es gegen das Grundgesetz. Nicht nur in Bayern sondern auch in Brandenburg und anderen Bundesländern erheben Zweckverbände Anschlussbeiträge ohne zeitliche Begrenzung. Dies steht im klaren Widerspruch zum Beschluss des Bundesverfassungsgerichts. Der besagt: Ein Bürger muss disponieren können. Er hat Anspruch auf Klarheit, ob, wann und in welchem Umfang er erlangte Vorteile ausgleichen muss.

Geplante Höchstfrist für Brandenburg: Länger als „lebenslänglich“

Die Landesregierung in Potsdam hat zwar Handlungsbedarf erkannt, ist aber offenbar nicht gewillt, den Leitsatz des Beschlusses im Sinne der Bürger umzusetzen. Die für Brandenburg typische Fehlentwicklung soll nicht geheilt, sondern durch neue Höchstfristen weiter zugespitzt werden. Statt den Bürger will das Land sich selbst und die Verbände schützen.
Für die Erhebung von Anschlussbeiträgen gilt in Brandenburg mit Verweis auf die bundesweit geltende Abgabenordnung seit jeher eine Verjährungsfrist von vier Jahren. Sie wird durch fehlerhafte Satzungen jedoch immer wieder ausgehebelt. Statt diesen Zustand endlich zu beenden, sollen nach dem Willen des Innenministeriums Beitragsforderungen erst nach 20 Jahren endgültig erlöschen. Für Altanschließer soll sogar eine Frist von insgesamt
30 Jahren gelten. Wie absurd solche Zeiträume sind, liegt auf der Hand. Zudem plant die Landesregierung, das Vollstreckungsrecht für Bescheide zu verschärfen.

Deshalb fordern wir:

1. Kurzfristig
Wir brauchen Rechtssicherheit – die übliche Verjährungsfrist von 4 Jahren muss für Alt- und Neuanschließer endlich greifen. Fehlerhafte Satzungen und Versäumnisse der Verwaltung dürfen nicht zu Lasten der Bürger gehen.
2. Mittelfristig
Wir brauchen einen Systemwechsel – weg von Anschlussbeiträgen hin zu einer reinen Gebührenfinanzierung. Jeder sollte nur für die Leistung zahlen, die er in Anspruch nimmt.
Die in unserem gemeinsamen Positionspapier vom 23. April 2013 dargelegten
Lösungsvorschläge schaffen für Bürger, Kommunen und Verbände Rechtssicherheit und Rechtsfrieden.
Weitere Bürgerinitiativen sind eingeladen, sich uns anzuschließen.
Wir werden kurzfristig die zuständigen Politiker zu einem Runden Tisch einladen.
Sofern Sie Interesse an der Teilnahme haben, freuen wir uns über Ihre Rückmeldung.
Weitere Informationen, wie unser Positionspapier und die an den Landtag übergebene Petition, finden Sie im Internet, unter www.wir-von-hier.info.

Bürgerinitiative TAZV Luckau, Bürgerinitiative Wasser 21 (Sonnewalde),
Bürgerverein wir-von-hier (Lübben), Haus & Grund Verein Cottbus

Gemeinsames Positionspapier zur geplanten Änderung des
Brandenburger Kommunalabgabengesetzes an Landesregierung übergeben
Neue Verjährungsfristen sollen leere Verbandskassen stopfen –
Kann sich Brandenburg 20 Jahre nach der Wende
das Rechtsstaatsprinzip nicht leisten ?
Unendliches Abkassieren bei Trink- und Abwasser: Ein bundesweites Problem
Am 5. März 2013 hat das Bundesverfassungsgericht im Fall eines bayerischen Klägers grundsätzlich für ganz Deutschland entschieden: Ein Bürger darf für Anschlussbeiträge nicht unbegrenzt lang zur Kasse gebeten werden. Wird dies nicht beachtet, verstößt es gegen das Grundgesetz. Nicht nur in Bayern sondern auch in Brandenburg und anderen Bundesländern erheben Zweckverbände Anschlussbeiträge ohne zeitliche Begrenzung. Dies steht im klaren Widerspruch zum Beschluss des Bundesverfassungsgerichts. Der besagt: Ein Bürger muss disponieren können. Er hat Anspruch auf Klarheit, ob, wann und in welchem Umfang er erlangte Vorteile ausgleichen muss.

Geplante Höchstfrist für Brandenburg: Länger als „lebenslänglich“

Die Landesregierung in Potsdam hat zwar Handlungsbedarf erkannt, ist aber offenbar nicht gewillt, den Leitsatz des Beschlusses im Sinne der Bürger umzusetzen. Die für Brandenburg typische Fehlentwicklung soll nicht geheilt, sondern durch neue Höchstfristen weiter zugespitzt werden. Statt den Bürger will das Land sich selbst und die Verbände schützen.
Für die Erhebung von Anschlussbeiträgen gilt in Brandenburg mit Verweis auf die bundesweit geltende Abgabenordnung seit jeher eine Verjährungsfrist von vier Jahren. Sie wird durch fehlerhafte Satzungen jedoch immer wieder ausgehebelt. Statt diesen Zustand endlich zu beenden, sollen nach dem Willen des Innenministeriums Beitragsforderungen erst nach 20 Jahren endgültig erlöschen. Für Altanschließer soll sogar eine Frist von insgesamt
30 Jahren gelten. Wie absurd solche Zeiträume sind, liegt auf der Hand. Zudem plant die Landesregierung, das Vollstreckungsrecht für Bescheide zu verschärfen.

Deshalb fordern wir:

1. Kurzfristig
Wir brauchen Rechtssicherheit – die übliche Verjährungsfrist von 4 Jahren muss für Alt- und Neuanschließer endlich greifen. Fehlerhafte Satzungen und Versäumnisse der Verwaltung dürfen nicht zu Lasten der Bürger gehen.
2. Mittelfristig
Wir brauchen einen Systemwechsel – weg von Anschlussbeiträgen hin zu einer reinen Gebührenfinanzierung. Jeder sollte nur für die Leistung zahlen, die er in Anspruch nimmt.
Die in unserem gemeinsamen Positionspapier vom 23. April 2013 dargelegten
Lösungsvorschläge schaffen für Bürger, Kommunen und Verbände Rechtssicherheit und Rechtsfrieden.
Weitere Bürgerinitiativen sind eingeladen, sich uns anzuschließen.
Wir werden kurzfristig die zuständigen Politiker zu einem Runden Tisch einladen.
Sofern Sie Interesse an der Teilnahme haben, freuen wir uns über Ihre Rückmeldung.
Weitere Informationen, wie unser Positionspapier und die an den Landtag übergebene Petition, finden Sie im Internet, unter www.wir-von-hier.info.

Bürgerinitiative TAZV Luckau, Bürgerinitiative Wasser 21 (Sonnewalde),
Bürgerverein wir-von-hier (Lübben), Haus & Grund Verein Cottbus

Gemeinsames Positionspapier zur geplanten Änderung des
Brandenburger Kommunalabgabengesetzes an Landesregierung übergeben
Neue Verjährungsfristen sollen leere Verbandskassen stopfen –
Kann sich Brandenburg 20 Jahre nach der Wende
das Rechtsstaatsprinzip nicht leisten ?
Unendliches Abkassieren bei Trink- und Abwasser: Ein bundesweites Problem
Am 5. März 2013 hat das Bundesverfassungsgericht im Fall eines bayerischen Klägers grundsätzlich für ganz Deutschland entschieden: Ein Bürger darf für Anschlussbeiträge nicht unbegrenzt lang zur Kasse gebeten werden. Wird dies nicht beachtet, verstößt es gegen das Grundgesetz. Nicht nur in Bayern sondern auch in Brandenburg und anderen Bundesländern erheben Zweckverbände Anschlussbeiträge ohne zeitliche Begrenzung. Dies steht im klaren Widerspruch zum Beschluss des Bundesverfassungsgerichts. Der besagt: Ein Bürger muss disponieren können. Er hat Anspruch auf Klarheit, ob, wann und in welchem Umfang er erlangte Vorteile ausgleichen muss.

Geplante Höchstfrist für Brandenburg: Länger als „lebenslänglich“

Die Landesregierung in Potsdam hat zwar Handlungsbedarf erkannt, ist aber offenbar nicht gewillt, den Leitsatz des Beschlusses im Sinne der Bürger umzusetzen. Die für Brandenburg typische Fehlentwicklung soll nicht geheilt, sondern durch neue Höchstfristen weiter zugespitzt werden. Statt den Bürger will das Land sich selbst und die Verbände schützen.
Für die Erhebung von Anschlussbeiträgen gilt in Brandenburg mit Verweis auf die bundesweit geltende Abgabenordnung seit jeher eine Verjährungsfrist von vier Jahren. Sie wird durch fehlerhafte Satzungen jedoch immer wieder ausgehebelt. Statt diesen Zustand endlich zu beenden, sollen nach dem Willen des Innenministeriums Beitragsforderungen erst nach 20 Jahren endgültig erlöschen. Für Altanschließer soll sogar eine Frist von insgesamt
30 Jahren gelten. Wie absurd solche Zeiträume sind, liegt auf der Hand. Zudem plant die Landesregierung, das Vollstreckungsrecht für Bescheide zu verschärfen.

Deshalb fordern wir:

1. Kurzfristig
Wir brauchen Rechtssicherheit – die übliche Verjährungsfrist von 4 Jahren muss für Alt- und Neuanschließer endlich greifen. Fehlerhafte Satzungen und Versäumnisse der Verwaltung dürfen nicht zu Lasten der Bürger gehen.
2. Mittelfristig
Wir brauchen einen Systemwechsel – weg von Anschlussbeiträgen hin zu einer reinen Gebührenfinanzierung. Jeder sollte nur für die Leistung zahlen, die er in Anspruch nimmt.
Die in unserem gemeinsamen Positionspapier vom 23. April 2013 dargelegten
Lösungsvorschläge schaffen für Bürger, Kommunen und Verbände Rechtssicherheit und Rechtsfrieden.
Weitere Bürgerinitiativen sind eingeladen, sich uns anzuschließen.
Wir werden kurzfristig die zuständigen Politiker zu einem Runden Tisch einladen.
Sofern Sie Interesse an der Teilnahme haben, freuen wir uns über Ihre Rückmeldung.
Weitere Informationen, wie unser Positionspapier und die an den Landtag übergebene Petition, finden Sie im Internet, unter www.wir-von-hier.info.

Bürgerinitiative TAZV Luckau, Bürgerinitiative Wasser 21 (Sonnewalde),
Bürgerverein wir-von-hier (Lübben), Haus & Grund Verein Cottbus

Gemeinsames Positionspapier zur geplanten Änderung des
Brandenburger Kommunalabgabengesetzes an Landesregierung übergeben
Neue Verjährungsfristen sollen leere Verbandskassen stopfen –
Kann sich Brandenburg 20 Jahre nach der Wende
das Rechtsstaatsprinzip nicht leisten ?
Unendliches Abkassieren bei Trink- und Abwasser: Ein bundesweites Problem
Am 5. März 2013 hat das Bundesverfassungsgericht im Fall eines bayerischen Klägers grundsätzlich für ganz Deutschland entschieden: Ein Bürger darf für Anschlussbeiträge nicht unbegrenzt lang zur Kasse gebeten werden. Wird dies nicht beachtet, verstößt es gegen das Grundgesetz. Nicht nur in Bayern sondern auch in Brandenburg und anderen Bundesländern erheben Zweckverbände Anschlussbeiträge ohne zeitliche Begrenzung. Dies steht im klaren Widerspruch zum Beschluss des Bundesverfassungsgerichts. Der besagt: Ein Bürger muss disponieren können. Er hat Anspruch auf Klarheit, ob, wann und in welchem Umfang er erlangte Vorteile ausgleichen muss.

Geplante Höchstfrist für Brandenburg: Länger als „lebenslänglich“

Die Landesregierung in Potsdam hat zwar Handlungsbedarf erkannt, ist aber offenbar nicht gewillt, den Leitsatz des Beschlusses im Sinne der Bürger umzusetzen. Die für Brandenburg typische Fehlentwicklung soll nicht geheilt, sondern durch neue Höchstfristen weiter zugespitzt werden. Statt den Bürger will das Land sich selbst und die Verbände schützen.
Für die Erhebung von Anschlussbeiträgen gilt in Brandenburg mit Verweis auf die bundesweit geltende Abgabenordnung seit jeher eine Verjährungsfrist von vier Jahren. Sie wird durch fehlerhafte Satzungen jedoch immer wieder ausgehebelt. Statt diesen Zustand endlich zu beenden, sollen nach dem Willen des Innenministeriums Beitragsforderungen erst nach 20 Jahren endgültig erlöschen. Für Altanschließer soll sogar eine Frist von insgesamt
30 Jahren gelten. Wie absurd solche Zeiträume sind, liegt auf der Hand. Zudem plant die Landesregierung, das Vollstreckungsrecht für Bescheide zu verschärfen.

Deshalb fordern wir:

1. Kurzfristig
Wir brauchen Rechtssicherheit – die übliche Verjährungsfrist von 4 Jahren muss für Alt- und Neuanschließer endlich greifen. Fehlerhafte Satzungen und Versäumnisse der Verwaltung dürfen nicht zu Lasten der Bürger gehen.
2. Mittelfristig
Wir brauchen einen Systemwechsel – weg von Anschlussbeiträgen hin zu einer reinen Gebührenfinanzierung. Jeder sollte nur für die Leistung zahlen, die er in Anspruch nimmt.
Die in unserem gemeinsamen Positionspapier vom 23. April 2013 dargelegten
Lösungsvorschläge schaffen für Bürger, Kommunen und Verbände Rechtssicherheit und Rechtsfrieden.
Weitere Bürgerinitiativen sind eingeladen, sich uns anzuschließen.
Wir werden kurzfristig die zuständigen Politiker zu einem Runden Tisch einladen.
Sofern Sie Interesse an der Teilnahme haben, freuen wir uns über Ihre Rückmeldung.
Weitere Informationen, wie unser Positionspapier und die an den Landtag übergebene Petition, finden Sie im Internet, unter www.wir-von-hier.info.

Bürgerinitiative TAZV Luckau, Bürgerinitiative Wasser 21 (Sonnewalde),
Bürgerverein wir-von-hier (Lübben), Haus & Grund Verein Cottbus

Gemeinsames Positionspapier zur geplanten Änderung des
Brandenburger Kommunalabgabengesetzes an Landesregierung übergeben
Neue Verjährungsfristen sollen leere Verbandskassen stopfen –
Kann sich Brandenburg 20 Jahre nach der Wende
das Rechtsstaatsprinzip nicht leisten ?
Unendliches Abkassieren bei Trink- und Abwasser: Ein bundesweites Problem
Am 5. März 2013 hat das Bundesverfassungsgericht im Fall eines bayerischen Klägers grundsätzlich für ganz Deutschland entschieden: Ein Bürger darf für Anschlussbeiträge nicht unbegrenzt lang zur Kasse gebeten werden. Wird dies nicht beachtet, verstößt es gegen das Grundgesetz. Nicht nur in Bayern sondern auch in Brandenburg und anderen Bundesländern erheben Zweckverbände Anschlussbeiträge ohne zeitliche Begrenzung. Dies steht im klaren Widerspruch zum Beschluss des Bundesverfassungsgerichts. Der besagt: Ein Bürger muss disponieren können. Er hat Anspruch auf Klarheit, ob, wann und in welchem Umfang er erlangte Vorteile ausgleichen muss.

Geplante Höchstfrist für Brandenburg: Länger als „lebenslänglich“

Die Landesregierung in Potsdam hat zwar Handlungsbedarf erkannt, ist aber offenbar nicht gewillt, den Leitsatz des Beschlusses im Sinne der Bürger umzusetzen. Die für Brandenburg typische Fehlentwicklung soll nicht geheilt, sondern durch neue Höchstfristen weiter zugespitzt werden. Statt den Bürger will das Land sich selbst und die Verbände schützen.
Für die Erhebung von Anschlussbeiträgen gilt in Brandenburg mit Verweis auf die bundesweit geltende Abgabenordnung seit jeher eine Verjährungsfrist von vier Jahren. Sie wird durch fehlerhafte Satzungen jedoch immer wieder ausgehebelt. Statt diesen Zustand endlich zu beenden, sollen nach dem Willen des Innenministeriums Beitragsforderungen erst nach 20 Jahren endgültig erlöschen. Für Altanschließer soll sogar eine Frist von insgesamt
30 Jahren gelten. Wie absurd solche Zeiträume sind, liegt auf der Hand. Zudem plant die Landesregierung, das Vollstreckungsrecht für Bescheide zu verschärfen.

Deshalb fordern wir:

1. Kurzfristig
Wir brauchen Rechtssicherheit – die übliche Verjährungsfrist von 4 Jahren muss für Alt- und Neuanschließer endlich greifen. Fehlerhafte Satzungen und Versäumnisse der Verwaltung dürfen nicht zu Lasten der Bürger gehen.
2. Mittelfristig
Wir brauchen einen Systemwechsel – weg von Anschlussbeiträgen hin zu einer reinen Gebührenfinanzierung. Jeder sollte nur für die Leistung zahlen, die er in Anspruch nimmt.
Die in unserem gemeinsamen Positionspapier vom 23. April 2013 dargelegten
Lösungsvorschläge schaffen für Bürger, Kommunen und Verbände Rechtssicherheit und Rechtsfrieden.
Weitere Bürgerinitiativen sind eingeladen, sich uns anzuschließen.
Wir werden kurzfristig die zuständigen Politiker zu einem Runden Tisch einladen.
Sofern Sie Interesse an der Teilnahme haben, freuen wir uns über Ihre Rückmeldung.
Weitere Informationen, wie unser Positionspapier und die an den Landtag übergebene Petition, finden Sie im Internet, unter www.wir-von-hier.info.

Bürgerinitiative TAZV Luckau, Bürgerinitiative Wasser 21 (Sonnewalde),
Bürgerverein wir-von-hier (Lübben), Haus & Grund Verein Cottbus

Gemeinsames Positionspapier zur geplanten Änderung des
Brandenburger Kommunalabgabengesetzes an Landesregierung übergeben
Neue Verjährungsfristen sollen leere Verbandskassen stopfen –
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das Rechtsstaatsprinzip nicht leisten ?
Unendliches Abkassieren bei Trink- und Abwasser: Ein bundesweites Problem
Am 5. März 2013 hat das Bundesverfassungsgericht im Fall eines bayerischen Klägers grundsätzlich für ganz Deutschland entschieden: Ein Bürger darf für Anschlussbeiträge nicht unbegrenzt lang zur Kasse gebeten werden. Wird dies nicht beachtet, verstößt es gegen das Grundgesetz. Nicht nur in Bayern sondern auch in Brandenburg und anderen Bundesländern erheben Zweckverbände Anschlussbeiträge ohne zeitliche Begrenzung. Dies steht im klaren Widerspruch zum Beschluss des Bundesverfassungsgerichts. Der besagt: Ein Bürger muss disponieren können. Er hat Anspruch auf Klarheit, ob, wann und in welchem Umfang er erlangte Vorteile ausgleichen muss.

Geplante Höchstfrist für Brandenburg: Länger als „lebenslänglich“

Die Landesregierung in Potsdam hat zwar Handlungsbedarf erkannt, ist aber offenbar nicht gewillt, den Leitsatz des Beschlusses im Sinne der Bürger umzusetzen. Die für Brandenburg typische Fehlentwicklung soll nicht geheilt, sondern durch neue Höchstfristen weiter zugespitzt werden. Statt den Bürger will das Land sich selbst und die Verbände schützen.
Für die Erhebung von Anschlussbeiträgen gilt in Brandenburg mit Verweis auf die bundesweit geltende Abgabenordnung seit jeher eine Verjährungsfrist von vier Jahren. Sie wird durch fehlerhafte Satzungen jedoch immer wieder ausgehebelt. Statt diesen Zustand endlich zu beenden, sollen nach dem Willen des Innenministeriums Beitragsforderungen erst nach 20 Jahren endgültig erlöschen. Für Altanschließer soll sogar eine Frist von insgesamt
30 Jahren gelten. Wie absurd solche Zeiträume sind, liegt auf der Hand. Zudem plant die Landesregierung, das Vollstreckungsrecht für Bescheide zu verschärfen.

Deshalb fordern wir:

1. Kurzfristig
Wir brauchen Rechtssicherheit – die übliche Verjährungsfrist von 4 Jahren muss für Alt- und Neuanschließer endlich greifen. Fehlerhafte Satzungen und Versäumnisse der Verwaltung dürfen nicht zu Lasten der Bürger gehen.
2. Mittelfristig
Wir brauchen einen Systemwechsel – weg von Anschlussbeiträgen hin zu einer reinen Gebührenfinanzierung. Jeder sollte nur für die Leistung zahlen, die er in Anspruch nimmt.
Die in unserem gemeinsamen Positionspapier vom 23. April 2013 dargelegten
Lösungsvorschläge schaffen für Bürger, Kommunen und Verbände Rechtssicherheit und Rechtsfrieden.
Weitere Bürgerinitiativen sind eingeladen, sich uns anzuschließen.
Wir werden kurzfristig die zuständigen Politiker zu einem Runden Tisch einladen.
Sofern Sie Interesse an der Teilnahme haben, freuen wir uns über Ihre Rückmeldung.
Weitere Informationen, wie unser Positionspapier und die an den Landtag übergebene Petition, finden Sie im Internet, unter www.wir-von-hier.info.

Bürgerinitiative TAZV Luckau, Bürgerinitiative Wasser 21 (Sonnewalde),
Bürgerverein wir-von-hier (Lübben), Haus & Grund Verein Cottbus

Gemeinsames Positionspapier zur geplanten Änderung des
Brandenburger Kommunalabgabengesetzes an Landesregierung übergeben
Neue Verjährungsfristen sollen leere Verbandskassen stopfen –
Kann sich Brandenburg 20 Jahre nach der Wende
das Rechtsstaatsprinzip nicht leisten ?
Unendliches Abkassieren bei Trink- und Abwasser: Ein bundesweites Problem
Am 5. März 2013 hat das Bundesverfassungsgericht im Fall eines bayerischen Klägers grundsätzlich für ganz Deutschland entschieden: Ein Bürger darf für Anschlussbeiträge nicht unbegrenzt lang zur Kasse gebeten werden. Wird dies nicht beachtet, verstößt es gegen das Grundgesetz. Nicht nur in Bayern sondern auch in Brandenburg und anderen Bundesländern erheben Zweckverbände Anschlussbeiträge ohne zeitliche Begrenzung. Dies steht im klaren Widerspruch zum Beschluss des Bundesverfassungsgerichts. Der besagt: Ein Bürger muss disponieren können. Er hat Anspruch auf Klarheit, ob, wann und in welchem Umfang er erlangte Vorteile ausgleichen muss.

Geplante Höchstfrist für Brandenburg: Länger als „lebenslänglich“

Die Landesregierung in Potsdam hat zwar Handlungsbedarf erkannt, ist aber offenbar nicht gewillt, den Leitsatz des Beschlusses im Sinne der Bürger umzusetzen. Die für Brandenburg typische Fehlentwicklung soll nicht geheilt, sondern durch neue Höchstfristen weiter zugespitzt werden. Statt den Bürger will das Land sich selbst und die Verbände schützen.
Für die Erhebung von Anschlussbeiträgen gilt in Brandenburg mit Verweis auf die bundesweit geltende Abgabenordnung seit jeher eine Verjährungsfrist von vier Jahren. Sie wird durch fehlerhafte Satzungen jedoch immer wieder ausgehebelt. Statt diesen Zustand endlich zu beenden, sollen nach dem Willen des Innenministeriums Beitragsforderungen erst nach 20 Jahren endgültig erlöschen. Für Altanschließer soll sogar eine Frist von insgesamt
30 Jahren gelten. Wie absurd solche Zeiträume sind, liegt auf der Hand. Zudem plant die Landesregierung, das Vollstreckungsrecht für Bescheide zu verschärfen.

Deshalb fordern wir:

1. Kurzfristig
Wir brauchen Rechtssicherheit – die übliche Verjährungsfrist von 4 Jahren muss für Alt- und Neuanschließer endlich greifen. Fehlerhafte Satzungen und Versäumnisse der Verwaltung dürfen nicht zu Lasten der Bürger gehen.
2. Mittelfristig
Wir brauchen einen Systemwechsel – weg von Anschlussbeiträgen hin zu einer reinen Gebührenfinanzierung. Jeder sollte nur für die Leistung zahlen, die er in Anspruch nimmt.
Die in unserem gemeinsamen Positionspapier vom 23. April 2013 dargelegten
Lösungsvorschläge schaffen für Bürger, Kommunen und Verbände Rechtssicherheit und Rechtsfrieden.
Weitere Bürgerinitiativen sind eingeladen, sich uns anzuschließen.
Wir werden kurzfristig die zuständigen Politiker zu einem Runden Tisch einladen.
Sofern Sie Interesse an der Teilnahme haben, freuen wir uns über Ihre Rückmeldung.
Weitere Informationen, wie unser Positionspapier und die an den Landtag übergebene Petition, finden Sie im Internet, unter www.wir-von-hier.info.

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