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NIEDERLAUSITZ aktuell

Keine Gartenabfälle auf Wald- und Grünflächen entsorgen. Luckauer Ordnungsamt informiert

10:30 Uhr | 16. Mai 2013
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Grünschnitt, Gras, und Laub, derer sich Gartenbesitzer entledigen möchten, gelten rechtlich als Abfall und dürfen nicht im Wald, in der freien Natur und auf Grünflächen entsorgt werden. Oft wird die Meinung vertreten, man füge der Natur keinen Schaden zu, da es sich um verrottbares Material handelt. Was banal klingt ist jedoch kein Kavaliersdelikt. Damit wird die Zusammensetzung der Böden empfindlich gestört. Pflanzen, die auf nährstoffarmen Böden zurechtkommen wie Veilchen oder viele Wiesenblumen werden durch Nährstoff liebende Allerweltspflanzen wie Brennnesseln oder Brombeersträucher vertrieben.
Welche Konsequenzen hat eine illegale Entsorgung von Gartenabfällen für die Wald- und Grünflächen?
– Der Nährstoffhaushalt wird durch Stickstoffeinträge gestört. Infolge der Überdüngung breiten sich Stickstoff liebende Pflanzen wie Brennnesseln oft flächig aus. Anspruchsvollere Pflanzen verschwinden dagegen.
– Gärung und Fäulnisbildung (insbesondere bei Rasenschnitt) führen zur Störung der Mikroorganismen im Boden und somit des natürlichen Nährstoffkreislaufs.
– Gartenabfälle können Wurzeln, Zwiebeln, Knollen oder Samen von nichtheimischen, konkurrenzstarken Pflanzen enthalten, die sich ausbreiten und unsere heimischen Pflanzen verdrängen können.

– Durch Gartenabfälle gelangt Nitrat in den Boden, das sich letztlich in unserem Grundwasser wiederfindet. Es schadet der Wasserqualität und damit unserer Gesundheit.
– Sobald sich an einer Stelle Abfälle befinden, kommt durch Nachahmer immer mehr Unrat dazu. Innerhalb kurzer Zeit befindet sich eine kleine Deponie in Wald, Grünflächen oder unter Büschen auf der sich neben Grünschnitt Abfälle aller Art sammeln.
– Abfälle müssen, auch wenn sie von Dritten illegal abgelagert wurden, nach Abfallrecht vom Grundeigentümer entfernt und einer ordnungsgemäßen Entsorgung zugeführt werden. Das verursacht Kosten. Handelt es sich um Staats- oder Gemeindewald oder öffentliche Grünflächen sind, diese von der öffentlichen Hand zu tragen – also auch von Ihnen als Steuerzahler.
Die Entsorgung im Wald und auf Grünflächen verstößt gegen umweltrechtliche Vorschriften und stellt zumeist eine bußgeldbewehrte Ordnungswidrigkeit dar.
Fazit:
Gartenabfälle in der freien Natur sind nicht nur ein unschöner Anblick. Durch den erhöhten Nährstoffeintrag und die Einbringung nichtheimischer, möglicherweise invasiver Pflanzenarten können auch beachtliche Schäden an der Natur angerichtet werden. Aus einer eventuell einmaligen Ablagerung solchen Materials wird zudem häufig Gewohnheit oder Nachbarn schließen sich diesem Fehlverhalten an. Mit der Zeit werden Grün- und Waldflächen hinter Privatgrundstücken mit unansehnlichen pflanzlichen Abfällen überhäuft. Erfahrungsgemäß lässt weiterer Müll wie Plastikabfälle nicht lange auf sich warten – weder für die Anlieger noch für Spaziergänger ist es ein schöner Anblick, wenn sich so quasi wilde Mülldeponien entwickeln. ( Quelle: Bundesamt für Naturschutz)
Diese Möglichkeiten der legalen Entsorgung für die Luckauer Bürger gibt es:
Deponie/Abfallannahmestellen
des KAEV Lübben
Luckau/Ortsteil Wittmannsdorf
Tel.: (03544) 13502
geöffnet Do 8.00 bis 16.00 Uhr
Sa (in ungeraden Kalenderwochen) 8.00 bis 13.00 Uhr
Lübben-Ratsvorwerk
Tel.: (03546) 3137
geöffnet Mo-Fr 8.00 – 17.00 Uhr
Sa 8.00 – 13.00 Uhr
Entsorgungs- GmbH Luckau
Nissanstraße 17 • 15926 Luckau
Tel.: 03544 5038-0

Auch hier bietet sich die Möglichkeit, Mo – Fr in der Zeit von 7.00 Uhr bis 17.00 Uhr zur Selbstanlieferung von Park- und Gartenabfällen.
Foto: Wikipedia, public domain

Grünschnitt, Gras, und Laub, derer sich Gartenbesitzer entledigen möchten, gelten rechtlich als Abfall und dürfen nicht im Wald, in der freien Natur und auf Grünflächen entsorgt werden. Oft wird die Meinung vertreten, man füge der Natur keinen Schaden zu, da es sich um verrottbares Material handelt. Was banal klingt ist jedoch kein Kavaliersdelikt. Damit wird die Zusammensetzung der Böden empfindlich gestört. Pflanzen, die auf nährstoffarmen Böden zurechtkommen wie Veilchen oder viele Wiesenblumen werden durch Nährstoff liebende Allerweltspflanzen wie Brennnesseln oder Brombeersträucher vertrieben.
Welche Konsequenzen hat eine illegale Entsorgung von Gartenabfällen für die Wald- und Grünflächen?
– Der Nährstoffhaushalt wird durch Stickstoffeinträge gestört. Infolge der Überdüngung breiten sich Stickstoff liebende Pflanzen wie Brennnesseln oft flächig aus. Anspruchsvollere Pflanzen verschwinden dagegen.
– Gärung und Fäulnisbildung (insbesondere bei Rasenschnitt) führen zur Störung der Mikroorganismen im Boden und somit des natürlichen Nährstoffkreislaufs.
– Gartenabfälle können Wurzeln, Zwiebeln, Knollen oder Samen von nichtheimischen, konkurrenzstarken Pflanzen enthalten, die sich ausbreiten und unsere heimischen Pflanzen verdrängen können.

– Durch Gartenabfälle gelangt Nitrat in den Boden, das sich letztlich in unserem Grundwasser wiederfindet. Es schadet der Wasserqualität und damit unserer Gesundheit.
– Sobald sich an einer Stelle Abfälle befinden, kommt durch Nachahmer immer mehr Unrat dazu. Innerhalb kurzer Zeit befindet sich eine kleine Deponie in Wald, Grünflächen oder unter Büschen auf der sich neben Grünschnitt Abfälle aller Art sammeln.
– Abfälle müssen, auch wenn sie von Dritten illegal abgelagert wurden, nach Abfallrecht vom Grundeigentümer entfernt und einer ordnungsgemäßen Entsorgung zugeführt werden. Das verursacht Kosten. Handelt es sich um Staats- oder Gemeindewald oder öffentliche Grünflächen sind, diese von der öffentlichen Hand zu tragen – also auch von Ihnen als Steuerzahler.
Die Entsorgung im Wald und auf Grünflächen verstößt gegen umweltrechtliche Vorschriften und stellt zumeist eine bußgeldbewehrte Ordnungswidrigkeit dar.
Fazit:
Gartenabfälle in der freien Natur sind nicht nur ein unschöner Anblick. Durch den erhöhten Nährstoffeintrag und die Einbringung nichtheimischer, möglicherweise invasiver Pflanzenarten können auch beachtliche Schäden an der Natur angerichtet werden. Aus einer eventuell einmaligen Ablagerung solchen Materials wird zudem häufig Gewohnheit oder Nachbarn schließen sich diesem Fehlverhalten an. Mit der Zeit werden Grün- und Waldflächen hinter Privatgrundstücken mit unansehnlichen pflanzlichen Abfällen überhäuft. Erfahrungsgemäß lässt weiterer Müll wie Plastikabfälle nicht lange auf sich warten – weder für die Anlieger noch für Spaziergänger ist es ein schöner Anblick, wenn sich so quasi wilde Mülldeponien entwickeln. ( Quelle: Bundesamt für Naturschutz)
Diese Möglichkeiten der legalen Entsorgung für die Luckauer Bürger gibt es:
Deponie/Abfallannahmestellen
des KAEV Lübben
Luckau/Ortsteil Wittmannsdorf
Tel.: (03544) 13502
geöffnet Do 8.00 bis 16.00 Uhr
Sa (in ungeraden Kalenderwochen) 8.00 bis 13.00 Uhr
Lübben-Ratsvorwerk
Tel.: (03546) 3137
geöffnet Mo-Fr 8.00 – 17.00 Uhr
Sa 8.00 – 13.00 Uhr
Entsorgungs- GmbH Luckau
Nissanstraße 17 • 15926 Luckau
Tel.: 03544 5038-0

Auch hier bietet sich die Möglichkeit, Mo – Fr in der Zeit von 7.00 Uhr bis 17.00 Uhr zur Selbstanlieferung von Park- und Gartenabfällen.
Foto: Wikipedia, public domain

Grünschnitt, Gras, und Laub, derer sich Gartenbesitzer entledigen möchten, gelten rechtlich als Abfall und dürfen nicht im Wald, in der freien Natur und auf Grünflächen entsorgt werden. Oft wird die Meinung vertreten, man füge der Natur keinen Schaden zu, da es sich um verrottbares Material handelt. Was banal klingt ist jedoch kein Kavaliersdelikt. Damit wird die Zusammensetzung der Böden empfindlich gestört. Pflanzen, die auf nährstoffarmen Böden zurechtkommen wie Veilchen oder viele Wiesenblumen werden durch Nährstoff liebende Allerweltspflanzen wie Brennnesseln oder Brombeersträucher vertrieben.
Welche Konsequenzen hat eine illegale Entsorgung von Gartenabfällen für die Wald- und Grünflächen?
– Der Nährstoffhaushalt wird durch Stickstoffeinträge gestört. Infolge der Überdüngung breiten sich Stickstoff liebende Pflanzen wie Brennnesseln oft flächig aus. Anspruchsvollere Pflanzen verschwinden dagegen.
– Gärung und Fäulnisbildung (insbesondere bei Rasenschnitt) führen zur Störung der Mikroorganismen im Boden und somit des natürlichen Nährstoffkreislaufs.
– Gartenabfälle können Wurzeln, Zwiebeln, Knollen oder Samen von nichtheimischen, konkurrenzstarken Pflanzen enthalten, die sich ausbreiten und unsere heimischen Pflanzen verdrängen können.

– Durch Gartenabfälle gelangt Nitrat in den Boden, das sich letztlich in unserem Grundwasser wiederfindet. Es schadet der Wasserqualität und damit unserer Gesundheit.
– Sobald sich an einer Stelle Abfälle befinden, kommt durch Nachahmer immer mehr Unrat dazu. Innerhalb kurzer Zeit befindet sich eine kleine Deponie in Wald, Grünflächen oder unter Büschen auf der sich neben Grünschnitt Abfälle aller Art sammeln.
– Abfälle müssen, auch wenn sie von Dritten illegal abgelagert wurden, nach Abfallrecht vom Grundeigentümer entfernt und einer ordnungsgemäßen Entsorgung zugeführt werden. Das verursacht Kosten. Handelt es sich um Staats- oder Gemeindewald oder öffentliche Grünflächen sind, diese von der öffentlichen Hand zu tragen – also auch von Ihnen als Steuerzahler.
Die Entsorgung im Wald und auf Grünflächen verstößt gegen umweltrechtliche Vorschriften und stellt zumeist eine bußgeldbewehrte Ordnungswidrigkeit dar.
Fazit:
Gartenabfälle in der freien Natur sind nicht nur ein unschöner Anblick. Durch den erhöhten Nährstoffeintrag und die Einbringung nichtheimischer, möglicherweise invasiver Pflanzenarten können auch beachtliche Schäden an der Natur angerichtet werden. Aus einer eventuell einmaligen Ablagerung solchen Materials wird zudem häufig Gewohnheit oder Nachbarn schließen sich diesem Fehlverhalten an. Mit der Zeit werden Grün- und Waldflächen hinter Privatgrundstücken mit unansehnlichen pflanzlichen Abfällen überhäuft. Erfahrungsgemäß lässt weiterer Müll wie Plastikabfälle nicht lange auf sich warten – weder für die Anlieger noch für Spaziergänger ist es ein schöner Anblick, wenn sich so quasi wilde Mülldeponien entwickeln. ( Quelle: Bundesamt für Naturschutz)
Diese Möglichkeiten der legalen Entsorgung für die Luckauer Bürger gibt es:
Deponie/Abfallannahmestellen
des KAEV Lübben
Luckau/Ortsteil Wittmannsdorf
Tel.: (03544) 13502
geöffnet Do 8.00 bis 16.00 Uhr
Sa (in ungeraden Kalenderwochen) 8.00 bis 13.00 Uhr
Lübben-Ratsvorwerk
Tel.: (03546) 3137
geöffnet Mo-Fr 8.00 – 17.00 Uhr
Sa 8.00 – 13.00 Uhr
Entsorgungs- GmbH Luckau
Nissanstraße 17 • 15926 Luckau
Tel.: 03544 5038-0

Auch hier bietet sich die Möglichkeit, Mo – Fr in der Zeit von 7.00 Uhr bis 17.00 Uhr zur Selbstanlieferung von Park- und Gartenabfällen.
Foto: Wikipedia, public domain

Grünschnitt, Gras, und Laub, derer sich Gartenbesitzer entledigen möchten, gelten rechtlich als Abfall und dürfen nicht im Wald, in der freien Natur und auf Grünflächen entsorgt werden. Oft wird die Meinung vertreten, man füge der Natur keinen Schaden zu, da es sich um verrottbares Material handelt. Was banal klingt ist jedoch kein Kavaliersdelikt. Damit wird die Zusammensetzung der Böden empfindlich gestört. Pflanzen, die auf nährstoffarmen Böden zurechtkommen wie Veilchen oder viele Wiesenblumen werden durch Nährstoff liebende Allerweltspflanzen wie Brennnesseln oder Brombeersträucher vertrieben.
Welche Konsequenzen hat eine illegale Entsorgung von Gartenabfällen für die Wald- und Grünflächen?
– Der Nährstoffhaushalt wird durch Stickstoffeinträge gestört. Infolge der Überdüngung breiten sich Stickstoff liebende Pflanzen wie Brennnesseln oft flächig aus. Anspruchsvollere Pflanzen verschwinden dagegen.
– Gärung und Fäulnisbildung (insbesondere bei Rasenschnitt) führen zur Störung der Mikroorganismen im Boden und somit des natürlichen Nährstoffkreislaufs.
– Gartenabfälle können Wurzeln, Zwiebeln, Knollen oder Samen von nichtheimischen, konkurrenzstarken Pflanzen enthalten, die sich ausbreiten und unsere heimischen Pflanzen verdrängen können.

– Durch Gartenabfälle gelangt Nitrat in den Boden, das sich letztlich in unserem Grundwasser wiederfindet. Es schadet der Wasserqualität und damit unserer Gesundheit.
– Sobald sich an einer Stelle Abfälle befinden, kommt durch Nachahmer immer mehr Unrat dazu. Innerhalb kurzer Zeit befindet sich eine kleine Deponie in Wald, Grünflächen oder unter Büschen auf der sich neben Grünschnitt Abfälle aller Art sammeln.
– Abfälle müssen, auch wenn sie von Dritten illegal abgelagert wurden, nach Abfallrecht vom Grundeigentümer entfernt und einer ordnungsgemäßen Entsorgung zugeführt werden. Das verursacht Kosten. Handelt es sich um Staats- oder Gemeindewald oder öffentliche Grünflächen sind, diese von der öffentlichen Hand zu tragen – also auch von Ihnen als Steuerzahler.
Die Entsorgung im Wald und auf Grünflächen verstößt gegen umweltrechtliche Vorschriften und stellt zumeist eine bußgeldbewehrte Ordnungswidrigkeit dar.
Fazit:
Gartenabfälle in der freien Natur sind nicht nur ein unschöner Anblick. Durch den erhöhten Nährstoffeintrag und die Einbringung nichtheimischer, möglicherweise invasiver Pflanzenarten können auch beachtliche Schäden an der Natur angerichtet werden. Aus einer eventuell einmaligen Ablagerung solchen Materials wird zudem häufig Gewohnheit oder Nachbarn schließen sich diesem Fehlverhalten an. Mit der Zeit werden Grün- und Waldflächen hinter Privatgrundstücken mit unansehnlichen pflanzlichen Abfällen überhäuft. Erfahrungsgemäß lässt weiterer Müll wie Plastikabfälle nicht lange auf sich warten – weder für die Anlieger noch für Spaziergänger ist es ein schöner Anblick, wenn sich so quasi wilde Mülldeponien entwickeln. ( Quelle: Bundesamt für Naturschutz)
Diese Möglichkeiten der legalen Entsorgung für die Luckauer Bürger gibt es:
Deponie/Abfallannahmestellen
des KAEV Lübben
Luckau/Ortsteil Wittmannsdorf
Tel.: (03544) 13502
geöffnet Do 8.00 bis 16.00 Uhr
Sa (in ungeraden Kalenderwochen) 8.00 bis 13.00 Uhr
Lübben-Ratsvorwerk
Tel.: (03546) 3137
geöffnet Mo-Fr 8.00 – 17.00 Uhr
Sa 8.00 – 13.00 Uhr
Entsorgungs- GmbH Luckau
Nissanstraße 17 • 15926 Luckau
Tel.: 03544 5038-0

Auch hier bietet sich die Möglichkeit, Mo – Fr in der Zeit von 7.00 Uhr bis 17.00 Uhr zur Selbstanlieferung von Park- und Gartenabfällen.
Foto: Wikipedia, public domain

Grünschnitt, Gras, und Laub, derer sich Gartenbesitzer entledigen möchten, gelten rechtlich als Abfall und dürfen nicht im Wald, in der freien Natur und auf Grünflächen entsorgt werden. Oft wird die Meinung vertreten, man füge der Natur keinen Schaden zu, da es sich um verrottbares Material handelt. Was banal klingt ist jedoch kein Kavaliersdelikt. Damit wird die Zusammensetzung der Böden empfindlich gestört. Pflanzen, die auf nährstoffarmen Böden zurechtkommen wie Veilchen oder viele Wiesenblumen werden durch Nährstoff liebende Allerweltspflanzen wie Brennnesseln oder Brombeersträucher vertrieben.
Welche Konsequenzen hat eine illegale Entsorgung von Gartenabfällen für die Wald- und Grünflächen?
– Der Nährstoffhaushalt wird durch Stickstoffeinträge gestört. Infolge der Überdüngung breiten sich Stickstoff liebende Pflanzen wie Brennnesseln oft flächig aus. Anspruchsvollere Pflanzen verschwinden dagegen.
– Gärung und Fäulnisbildung (insbesondere bei Rasenschnitt) führen zur Störung der Mikroorganismen im Boden und somit des natürlichen Nährstoffkreislaufs.
– Gartenabfälle können Wurzeln, Zwiebeln, Knollen oder Samen von nichtheimischen, konkurrenzstarken Pflanzen enthalten, die sich ausbreiten und unsere heimischen Pflanzen verdrängen können.

– Durch Gartenabfälle gelangt Nitrat in den Boden, das sich letztlich in unserem Grundwasser wiederfindet. Es schadet der Wasserqualität und damit unserer Gesundheit.
– Sobald sich an einer Stelle Abfälle befinden, kommt durch Nachahmer immer mehr Unrat dazu. Innerhalb kurzer Zeit befindet sich eine kleine Deponie in Wald, Grünflächen oder unter Büschen auf der sich neben Grünschnitt Abfälle aller Art sammeln.
– Abfälle müssen, auch wenn sie von Dritten illegal abgelagert wurden, nach Abfallrecht vom Grundeigentümer entfernt und einer ordnungsgemäßen Entsorgung zugeführt werden. Das verursacht Kosten. Handelt es sich um Staats- oder Gemeindewald oder öffentliche Grünflächen sind, diese von der öffentlichen Hand zu tragen – also auch von Ihnen als Steuerzahler.
Die Entsorgung im Wald und auf Grünflächen verstößt gegen umweltrechtliche Vorschriften und stellt zumeist eine bußgeldbewehrte Ordnungswidrigkeit dar.
Fazit:
Gartenabfälle in der freien Natur sind nicht nur ein unschöner Anblick. Durch den erhöhten Nährstoffeintrag und die Einbringung nichtheimischer, möglicherweise invasiver Pflanzenarten können auch beachtliche Schäden an der Natur angerichtet werden. Aus einer eventuell einmaligen Ablagerung solchen Materials wird zudem häufig Gewohnheit oder Nachbarn schließen sich diesem Fehlverhalten an. Mit der Zeit werden Grün- und Waldflächen hinter Privatgrundstücken mit unansehnlichen pflanzlichen Abfällen überhäuft. Erfahrungsgemäß lässt weiterer Müll wie Plastikabfälle nicht lange auf sich warten – weder für die Anlieger noch für Spaziergänger ist es ein schöner Anblick, wenn sich so quasi wilde Mülldeponien entwickeln. ( Quelle: Bundesamt für Naturschutz)
Diese Möglichkeiten der legalen Entsorgung für die Luckauer Bürger gibt es:
Deponie/Abfallannahmestellen
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Luckau/Ortsteil Wittmannsdorf
Tel.: (03544) 13502
geöffnet Do 8.00 bis 16.00 Uhr
Sa (in ungeraden Kalenderwochen) 8.00 bis 13.00 Uhr
Lübben-Ratsvorwerk
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geöffnet Mo-Fr 8.00 – 17.00 Uhr
Sa 8.00 – 13.00 Uhr
Entsorgungs- GmbH Luckau
Nissanstraße 17 • 15926 Luckau
Tel.: 03544 5038-0

Auch hier bietet sich die Möglichkeit, Mo – Fr in der Zeit von 7.00 Uhr bis 17.00 Uhr zur Selbstanlieferung von Park- und Gartenabfällen.
Foto: Wikipedia, public domain

Grünschnitt, Gras, und Laub, derer sich Gartenbesitzer entledigen möchten, gelten rechtlich als Abfall und dürfen nicht im Wald, in der freien Natur und auf Grünflächen entsorgt werden. Oft wird die Meinung vertreten, man füge der Natur keinen Schaden zu, da es sich um verrottbares Material handelt. Was banal klingt ist jedoch kein Kavaliersdelikt. Damit wird die Zusammensetzung der Böden empfindlich gestört. Pflanzen, die auf nährstoffarmen Böden zurechtkommen wie Veilchen oder viele Wiesenblumen werden durch Nährstoff liebende Allerweltspflanzen wie Brennnesseln oder Brombeersträucher vertrieben.
Welche Konsequenzen hat eine illegale Entsorgung von Gartenabfällen für die Wald- und Grünflächen?
– Der Nährstoffhaushalt wird durch Stickstoffeinträge gestört. Infolge der Überdüngung breiten sich Stickstoff liebende Pflanzen wie Brennnesseln oft flächig aus. Anspruchsvollere Pflanzen verschwinden dagegen.
– Gärung und Fäulnisbildung (insbesondere bei Rasenschnitt) führen zur Störung der Mikroorganismen im Boden und somit des natürlichen Nährstoffkreislaufs.
– Gartenabfälle können Wurzeln, Zwiebeln, Knollen oder Samen von nichtheimischen, konkurrenzstarken Pflanzen enthalten, die sich ausbreiten und unsere heimischen Pflanzen verdrängen können.

– Durch Gartenabfälle gelangt Nitrat in den Boden, das sich letztlich in unserem Grundwasser wiederfindet. Es schadet der Wasserqualität und damit unserer Gesundheit.
– Sobald sich an einer Stelle Abfälle befinden, kommt durch Nachahmer immer mehr Unrat dazu. Innerhalb kurzer Zeit befindet sich eine kleine Deponie in Wald, Grünflächen oder unter Büschen auf der sich neben Grünschnitt Abfälle aller Art sammeln.
– Abfälle müssen, auch wenn sie von Dritten illegal abgelagert wurden, nach Abfallrecht vom Grundeigentümer entfernt und einer ordnungsgemäßen Entsorgung zugeführt werden. Das verursacht Kosten. Handelt es sich um Staats- oder Gemeindewald oder öffentliche Grünflächen sind, diese von der öffentlichen Hand zu tragen – also auch von Ihnen als Steuerzahler.
Die Entsorgung im Wald und auf Grünflächen verstößt gegen umweltrechtliche Vorschriften und stellt zumeist eine bußgeldbewehrte Ordnungswidrigkeit dar.
Fazit:
Gartenabfälle in der freien Natur sind nicht nur ein unschöner Anblick. Durch den erhöhten Nährstoffeintrag und die Einbringung nichtheimischer, möglicherweise invasiver Pflanzenarten können auch beachtliche Schäden an der Natur angerichtet werden. Aus einer eventuell einmaligen Ablagerung solchen Materials wird zudem häufig Gewohnheit oder Nachbarn schließen sich diesem Fehlverhalten an. Mit der Zeit werden Grün- und Waldflächen hinter Privatgrundstücken mit unansehnlichen pflanzlichen Abfällen überhäuft. Erfahrungsgemäß lässt weiterer Müll wie Plastikabfälle nicht lange auf sich warten – weder für die Anlieger noch für Spaziergänger ist es ein schöner Anblick, wenn sich so quasi wilde Mülldeponien entwickeln. ( Quelle: Bundesamt für Naturschutz)
Diese Möglichkeiten der legalen Entsorgung für die Luckauer Bürger gibt es:
Deponie/Abfallannahmestellen
des KAEV Lübben
Luckau/Ortsteil Wittmannsdorf
Tel.: (03544) 13502
geöffnet Do 8.00 bis 16.00 Uhr
Sa (in ungeraden Kalenderwochen) 8.00 bis 13.00 Uhr
Lübben-Ratsvorwerk
Tel.: (03546) 3137
geöffnet Mo-Fr 8.00 – 17.00 Uhr
Sa 8.00 – 13.00 Uhr
Entsorgungs- GmbH Luckau
Nissanstraße 17 • 15926 Luckau
Tel.: 03544 5038-0

Auch hier bietet sich die Möglichkeit, Mo – Fr in der Zeit von 7.00 Uhr bis 17.00 Uhr zur Selbstanlieferung von Park- und Gartenabfällen.
Foto: Wikipedia, public domain

Grünschnitt, Gras, und Laub, derer sich Gartenbesitzer entledigen möchten, gelten rechtlich als Abfall und dürfen nicht im Wald, in der freien Natur und auf Grünflächen entsorgt werden. Oft wird die Meinung vertreten, man füge der Natur keinen Schaden zu, da es sich um verrottbares Material handelt. Was banal klingt ist jedoch kein Kavaliersdelikt. Damit wird die Zusammensetzung der Böden empfindlich gestört. Pflanzen, die auf nährstoffarmen Böden zurechtkommen wie Veilchen oder viele Wiesenblumen werden durch Nährstoff liebende Allerweltspflanzen wie Brennnesseln oder Brombeersträucher vertrieben.
Welche Konsequenzen hat eine illegale Entsorgung von Gartenabfällen für die Wald- und Grünflächen?
– Der Nährstoffhaushalt wird durch Stickstoffeinträge gestört. Infolge der Überdüngung breiten sich Stickstoff liebende Pflanzen wie Brennnesseln oft flächig aus. Anspruchsvollere Pflanzen verschwinden dagegen.
– Gärung und Fäulnisbildung (insbesondere bei Rasenschnitt) führen zur Störung der Mikroorganismen im Boden und somit des natürlichen Nährstoffkreislaufs.
– Gartenabfälle können Wurzeln, Zwiebeln, Knollen oder Samen von nichtheimischen, konkurrenzstarken Pflanzen enthalten, die sich ausbreiten und unsere heimischen Pflanzen verdrängen können.

– Durch Gartenabfälle gelangt Nitrat in den Boden, das sich letztlich in unserem Grundwasser wiederfindet. Es schadet der Wasserqualität und damit unserer Gesundheit.
– Sobald sich an einer Stelle Abfälle befinden, kommt durch Nachahmer immer mehr Unrat dazu. Innerhalb kurzer Zeit befindet sich eine kleine Deponie in Wald, Grünflächen oder unter Büschen auf der sich neben Grünschnitt Abfälle aller Art sammeln.
– Abfälle müssen, auch wenn sie von Dritten illegal abgelagert wurden, nach Abfallrecht vom Grundeigentümer entfernt und einer ordnungsgemäßen Entsorgung zugeführt werden. Das verursacht Kosten. Handelt es sich um Staats- oder Gemeindewald oder öffentliche Grünflächen sind, diese von der öffentlichen Hand zu tragen – also auch von Ihnen als Steuerzahler.
Die Entsorgung im Wald und auf Grünflächen verstößt gegen umweltrechtliche Vorschriften und stellt zumeist eine bußgeldbewehrte Ordnungswidrigkeit dar.
Fazit:
Gartenabfälle in der freien Natur sind nicht nur ein unschöner Anblick. Durch den erhöhten Nährstoffeintrag und die Einbringung nichtheimischer, möglicherweise invasiver Pflanzenarten können auch beachtliche Schäden an der Natur angerichtet werden. Aus einer eventuell einmaligen Ablagerung solchen Materials wird zudem häufig Gewohnheit oder Nachbarn schließen sich diesem Fehlverhalten an. Mit der Zeit werden Grün- und Waldflächen hinter Privatgrundstücken mit unansehnlichen pflanzlichen Abfällen überhäuft. Erfahrungsgemäß lässt weiterer Müll wie Plastikabfälle nicht lange auf sich warten – weder für die Anlieger noch für Spaziergänger ist es ein schöner Anblick, wenn sich so quasi wilde Mülldeponien entwickeln. ( Quelle: Bundesamt für Naturschutz)
Diese Möglichkeiten der legalen Entsorgung für die Luckauer Bürger gibt es:
Deponie/Abfallannahmestellen
des KAEV Lübben
Luckau/Ortsteil Wittmannsdorf
Tel.: (03544) 13502
geöffnet Do 8.00 bis 16.00 Uhr
Sa (in ungeraden Kalenderwochen) 8.00 bis 13.00 Uhr
Lübben-Ratsvorwerk
Tel.: (03546) 3137
geöffnet Mo-Fr 8.00 – 17.00 Uhr
Sa 8.00 – 13.00 Uhr
Entsorgungs- GmbH Luckau
Nissanstraße 17 • 15926 Luckau
Tel.: 03544 5038-0

Auch hier bietet sich die Möglichkeit, Mo – Fr in der Zeit von 7.00 Uhr bis 17.00 Uhr zur Selbstanlieferung von Park- und Gartenabfällen.
Foto: Wikipedia, public domain

Grünschnitt, Gras, und Laub, derer sich Gartenbesitzer entledigen möchten, gelten rechtlich als Abfall und dürfen nicht im Wald, in der freien Natur und auf Grünflächen entsorgt werden. Oft wird die Meinung vertreten, man füge der Natur keinen Schaden zu, da es sich um verrottbares Material handelt. Was banal klingt ist jedoch kein Kavaliersdelikt. Damit wird die Zusammensetzung der Böden empfindlich gestört. Pflanzen, die auf nährstoffarmen Böden zurechtkommen wie Veilchen oder viele Wiesenblumen werden durch Nährstoff liebende Allerweltspflanzen wie Brennnesseln oder Brombeersträucher vertrieben.
Welche Konsequenzen hat eine illegale Entsorgung von Gartenabfällen für die Wald- und Grünflächen?
– Der Nährstoffhaushalt wird durch Stickstoffeinträge gestört. Infolge der Überdüngung breiten sich Stickstoff liebende Pflanzen wie Brennnesseln oft flächig aus. Anspruchsvollere Pflanzen verschwinden dagegen.
– Gärung und Fäulnisbildung (insbesondere bei Rasenschnitt) führen zur Störung der Mikroorganismen im Boden und somit des natürlichen Nährstoffkreislaufs.
– Gartenabfälle können Wurzeln, Zwiebeln, Knollen oder Samen von nichtheimischen, konkurrenzstarken Pflanzen enthalten, die sich ausbreiten und unsere heimischen Pflanzen verdrängen können.

– Durch Gartenabfälle gelangt Nitrat in den Boden, das sich letztlich in unserem Grundwasser wiederfindet. Es schadet der Wasserqualität und damit unserer Gesundheit.
– Sobald sich an einer Stelle Abfälle befinden, kommt durch Nachahmer immer mehr Unrat dazu. Innerhalb kurzer Zeit befindet sich eine kleine Deponie in Wald, Grünflächen oder unter Büschen auf der sich neben Grünschnitt Abfälle aller Art sammeln.
– Abfälle müssen, auch wenn sie von Dritten illegal abgelagert wurden, nach Abfallrecht vom Grundeigentümer entfernt und einer ordnungsgemäßen Entsorgung zugeführt werden. Das verursacht Kosten. Handelt es sich um Staats- oder Gemeindewald oder öffentliche Grünflächen sind, diese von der öffentlichen Hand zu tragen – also auch von Ihnen als Steuerzahler.
Die Entsorgung im Wald und auf Grünflächen verstößt gegen umweltrechtliche Vorschriften und stellt zumeist eine bußgeldbewehrte Ordnungswidrigkeit dar.
Fazit:
Gartenabfälle in der freien Natur sind nicht nur ein unschöner Anblick. Durch den erhöhten Nährstoffeintrag und die Einbringung nichtheimischer, möglicherweise invasiver Pflanzenarten können auch beachtliche Schäden an der Natur angerichtet werden. Aus einer eventuell einmaligen Ablagerung solchen Materials wird zudem häufig Gewohnheit oder Nachbarn schließen sich diesem Fehlverhalten an. Mit der Zeit werden Grün- und Waldflächen hinter Privatgrundstücken mit unansehnlichen pflanzlichen Abfällen überhäuft. Erfahrungsgemäß lässt weiterer Müll wie Plastikabfälle nicht lange auf sich warten – weder für die Anlieger noch für Spaziergänger ist es ein schöner Anblick, wenn sich so quasi wilde Mülldeponien entwickeln. ( Quelle: Bundesamt für Naturschutz)
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