Lübben: Im Zuge der Streifentätigkeit kontrollierten die Polizeibeamten in der Nacht zu Samstag einen PKW Citroen, der von einer 41 jährigen Person genutzt wurde. Bei der Kontrolle des Fahrzeugführers nahmen die Beamten Alkoholgeruch in der Atemluft wahr. Ein freiwillig durchgeführter Drägertest ergab sodann einen Wert von 2,05 Promille. Die Weiterfahrt wurde untersagt, die Blutprobenentnahme angeordnet und ein Strafverfahren wegen Trunkenheit im Verkehr eingeleitet.
Schönwalde: Unbekannte Täter drangen am Samstag nachmittag gewaltsam in einem auf einem Parkplatz am Badesee Schönwalde ordnungsgemäß abgestellten PKW VW ein und entwendeten sodann aus diesem eine Drohne und andere technische Geräte. Diese wurden im Anschluss an die Anzeigenaufnahme in Fahndung gesetzt. Die Kriminalpolizei hat ihre Ermittlungen aufgenommen.
Zernsdorf: Am Samstagnachmittag ereignete sich ein Verkehrsunfall zwischen einem PKW und einem im ruhenden Verkehr ordnungsgemäß abgestellten Fahrzeug. Während der Verkehrsunfallaufnahme stellten die Beamten Alkoholgeruch in der Atemluft der 55 jährigen Verursacherin fest. Ein freiwillig durchgeführter Vortest ergab einen Wert von 1,14 Promille. Der Führerschein der Fahrerin wurde sofort eingezogen, die Blutprobenentnahme angeordnet und ein Strafverfahren wegen Gefährdung des Straßenverkehrs gegen die 55 jährige eingeleitet. Die Kriminalpolizei hat ihre Ermittlungen aufgenommen. Durch den Unfall entstand nach bisherigen Erkenntnissen ein Sachschaden von 10.000 Euro.
Niederlehme: Unbekannte Täter versuchten in der Nacht von Samstag zu Sonntag zwei auf einem Firmengelände ordnungsgemäß abgestellte LKW s durch den Versuch des gewaltsamen Öffnens zu entwenden. Da der oder die unbekannten Täter offenbar gestört wurden, ließen sie von ihrem Vorhaben ab. Angaben zum entstandenen Sachschaden liegen gegenwärtig nicht vor. Die von den Tätern am Tatort hinterlassenen Spuren wurden kriminaltechnisch gesichert und ein Strafverfahren eingeleitet. Die Kriminalpolizei hat ihre Ermittlungen aufgenommen.
Schönefeld: In den frühen Morgenstunden des Samstag kontrollierten Polizeibeamte den 35 jährigen Fahrer eines LKW Peugeot und nahmen bei der Verkehrskontrolle Alkoholgeruch in der Atemluft wahr. Ein freiwillig durchgeführter Alkoholvortest ergab einen Wert von 1,47 Promille. Darüber hinaus wurde bekannt, dass der Fahrzeugführer nicht im Besitz einer Fahrerlaubnis war. Trotz ausgesprochener Untersagung der Weiterfahrt stellten die Polizeibeamten denselben Fahrzeugführer etwa drei Stunden später erneut mit seinem LKW fahrend fest. Der Alkoholwert betrug zu diesem Zeitpunkt noch 1,40 Promille. Es erfolgte erneut die Anordnung einer Blutprobenentnahme, die Untersagung der Weiterfahrt sowie nunmehr auch die Sicherstellung der Fahrzeugschlüssel. Die festgestellten Verstöße wurden zur Anzeige gebracht. Die Kriminalpolizei hat ihre Ermittlungen aufgenommen.
pm/red






