Halbe/ Märkisch Buchholz: Mehrere Waldbrände im nördlichen Bereich des Landkreise Dahme-Spreewald beschäftigten am 05.06.2015 die Feuerwehr und die Polizei. Insbesondere in den Regionen um Hammer, Löpten und Hermsdorf brannte es bis in die späten Abendstunden immer wieder. Die Ermittlungen zu den genauen Brandursachen dauern an. Gerade in der Region im sog. Kessel von Halbe erschwert nicht nur das Fehlen von Löschwasserspeichern sondern auch immer wieder explodierende Fundmunition aus dem 2. Weltkrieg die Lösch- und Rettungsarbeiten. Die Polizei weist in diesem Zusammenhang noch einmal ausdrücklich darauf hin, dass die Wälder derzeit – auch aus Gründen der eigenen Sicherheit – möglichst überhaupt nicht betreten werden.
Motzen: Eine, nach einer Kollision mit einer Straßenlaterne in der Karl-Marx-Straße in Motzen, verlorene Kennzeichentafel überführte einen 38jährigen Kraftfahrer am 05.06.15. Im Ergebnis der Unfallaufnahme und Befragung des Tatverdächtigen an seiner Wohnanschrift besteht zudem der Verdacht, dass er den Verkehrsunfall unter Alkoholeinfluss verursacht hat; ein Atemalkoholtest ergab einen Wert von 1,72 Promille. Eine Blutprobe und die Sicherstellung des Führerscheins wurden angeordnet. Der Gesamtunfallschaden beläuft sich auf ca. 9000 Euro.
Lübben: Bislang unbekannte Tatverdächtige brachen in der Nacht vom 05.06. zum 06.06.15 in einen Imbiss im Lübbener Stadtgebiet ein. Die Täter verschafften sich über einen Nebenraum Zugang zum Tatobjekt, indem sie u.a. eine Trockenbauwand entfernten. Nachfolgend entwendeten die Täter Getränke, Zigaretten und Bargeld. Die Kriminaltechnik sicherte die Spuren. Der Schaden beträgt ca. 4000 Euro.
Heidesee/ Gräbendorf: Das beherzte Eingreifen eines Zeugen führte am 06.06.15 zur Festnahme eines 33jährigen, wohnungslosen Beschuldigten, dem exhibitionistische Handlungen gegenüber Kindern vorgeworfen werden. Zuvor hatten der Zeuge und auch mehrere Kinder beobachtet, wie der Beschuldigte nach der Kontaktaufnahme bzw. Ansprache der Kinder an seinem entblößten Geschlechtsteil manipulierte. Die nachfolgenden Ermittlungen ergaben zudem, dass der einschlägig vorbestrafte Beschuldigte zum Tatzeitpunkt unter dem Einfluss von Betäubungsmitteln stand.
Quelle: Polizeidirektion Süd
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