Amtsärztin empfiehlt Impfschutz gegen Masern
Der aktuelle Anstieg der Masernerkrankungen in Berlin gibt Anlass zur Vorsicht und Vorbeugung.
Im Landkreis Dahme-Spreewald wurde in diesem Jahr bisher erst eine Masernerkrankung registriert. Insgesamt sind 96,5 % aller Einschulkinder im Landkreis gegen die Masern zweimalig geimpft, informiert Amtsärztin Dr. Astrid Schumann. Sie empfiehlt daher nachdrücklich, dass sich alle noch nicht immunisierten Kinder und Erwachsene gegen die Masern impfen lassen sollten.
Bei der Impfung handelt es sich um einen Kombinationsimpfstoff, der ebenfalls gegen die Röteln und Mumps (Ziegenpeter) eine Immunität aufbaut.
„Nur mit einem sehr hohen Durchimpfungsgrad können Säuglinge bis zur ersten Impfung und auch die Personen geschützt werden, bei denen aus gesundheitlichen Gründen keine Impfung möglich ist“, unterstreicht Schumann.
Bei den Masern handele es sich um eine hochansteckende Viruserkrankung, die über Tröpfchen, das heißt über die Luft, übertragen werde. Selbst ein kurzzeitiger gemeinsamer Aufenthalt in einem Raum könne zu einer Ansteckung führen, erläutert die Amtsärztin. „Masern gehen mit hohem Fieber und einem typischen Hautausschlag einher.
Die Erkrankung beginnt in der Regel 8-18 Tage nach dem Kontakt zu einer erkrankten Person und betrifft nicht nur Kinder, sondern auch Erwachsene“, so Schumann.
Eine Infektion könne infolge einer bakteriellen oder viralen Superinfektion schwere Komplikationen wie eine Lungen- oder Gehirnentzündung nach sich ziehen. Die Erkrankung könne auch schwere und bleibende Hirnschäden bedingen oder im Einzelfall sogar tödlich verlaufen.
Besonders gefährdet seien besonders zwei Altersgruppen: Kinder bis fünf Jahre und junge Erwachsene.
Aus diesem Grund empfiehlt die Ständige Impfkommission (STIKO) die erste Masernimpfung, meist in Kombination mit dem Schutz gegen Mumps und Röteln, bereits im Alter vom 11.-14. Lebensmonat. Eine zweite Impfung erfolgt zwischen dem 15. und 23. Lebensmonat.
Die STIKO empfiehlt des Weiteren allen nach 1970 Geborenen, die nicht oder nur einmal als Kind geimpft wurden und die Erkrankung nicht durchgemacht haben, sich gegen Masern impfen zu lassen.
„Wenn Personen zweimalig gegen Masern geimpft sind oder die Erkrankung schon durchgemacht haben, besteht Immunität. Das heißt, dass die Erkrankung mit sehr großer Wahrscheinlichkeit nach einem Kontakt nicht ausbricht“, erklärt Dr. Astrid Schumann.
Die verwendeten Impfstoffe werden sehr sorgfältig geprüft, ehe diese eine Zulassung erhalten. Nebenwirkungen können wie bei jeder Impfung in geringem Maße auftreten: Rötung und leichte Beschwerden an der Einstichstelle und leichtes Fieber bis zu drei Tagen.
Quelle: Landkreis Dahme-Spreewald