Der Elternbeirat und der Kreiselternrat Cottbus fordern eine 1G-Regelung für Schul- und Kitakinder. Die beiden Initiativen haben sich in einem gemeinsamen Schreiben an die Verantwortungsträger von Stadt, Land und Bund gewendet. Demzufolge fordern sie eine Testpflicht sowohl für die Kinder als auch für das Personal und die Maskenpflicht soll nach zweiwöchiger ununterbrochener Testpflicht entfallen. Außerdem sehen die beiden Initiativen beispielsweise mobile Luftfilter als essentiell wichtig an, da alleiniges Durchlüften keine Lösung sei. Die erhöhten Kinderkrankentage sollten zudem auch im Jahr 2022 fortgeschrieben werden.
Der Kreiselternrat Cottbus teilte dazu mit:
Wir, die Elternvertreter für Schulen und Kindertageseinrichtungen in der kreisfreien Stadt Cottbus, fordern die Verantwortungsträger von Stadt, Land und Bund auf, endlich an einem Strang zu ziehen. Das ständige Warten und Verweisen auf eine andere Entscheidungsebene gefährdet die Gesundheit unserer Kinder und ihren gesetzlich verankerten Anspruch auf Förderung und Bildung. Um die Betreuung und Beschulung in allen Bildungseinrichtungen möglichst dauerhaft zu gewährleisten, fordern wir:
- Testpflicht (PCR Pooltest) für sämtliches pädagogisches und sonstiges Personal in allen Kindereinrichtungen sowie allen Schulformen inkl. der Immunisierten – vor Ort
- Testpflicht (PCR Lolli-Pooltest) für alle Kinder in allen Kindereinrichtungen sowie allen Schulformen inkl. der Immunisierten – vor Ort
- Wegfall der Maskenpflicht am Platz nach zweiwöchiger ununterbrochener Teilnahme an der PCR Pooltestung
- Einhalten und konkretes Umsetzen der Lüftungskonzepte – Dauerlüften ist keine Lösung!
- Bereitstellen von technischen Lösungen zur kontinuierlichen Reinigung der Raumluft: mobile Luftfilter, Filter in vorhandenen Lüftungssystemen, UVC-Lampen, usw. Der Schulträger und somit die Stadt Cottbus ist für die Ausstattung der Schulen und teilweise Kitas zuständig. Die Stadt muss schnellstmöglich handeln. Die Haushaltspläne für 2021 sowie 2022 hätten zum Wohle unserer Kinder solche Investitionen berücksichtigen müssen. Das Land muss diese Anschaffungen bedingungslos unterstützen. Auch Kindertagesstätten in freier Trägerschaft müssen dabei berücksichtigt werden.
- Hinweis auf das Paradoxon seit Anbeginn der Umgangsverordnungen: die fehlende Maskenpflicht im Hortbereich. Was unterscheidet in den Räumlichkeiten das Hortpersonal von den Lehrkräften?
- Es sind wieder die Voraussetzungen zu schaffen, dass bei Schließung der Einrichtungen sowie beim präventiven Betreuen der Kinder daheim ab einem halben Monat die anteiligen Beitragszahlungen zurückerstattet werden. Somit wird auch wieder der Anreiz zur freiwilligen Entlastung der Einrichtungen geschaffen bzw. werden die Eltern, denen dies ebenfalls freiwillig möglich ist, finanziell entlastet.
- Verbindlicher Ausstiegsplan der einzelnen Maßnahmen (Test, Masken, Gruppenmischung)
- Fortschreibung der erhöhten Kinderkrankentage auch im Jahr 2022
- Fortschreibung der Entschädigungszahlung gemäß Infektionsschutzgesetz bei Einrichtungsschließungen
Hinweis unsererseits an die Eltern: vom Gesundheitsamt angeordnete PCR-Tests sind neben dem CTK auch an anderen Standorten möglich, um die unverhältnismäßigen Wartezeiten zu reduzieren – siehe www.cottbus.de – vereinzelt bieten das auch die Haus- / Kinderärzte an.
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Red. / Presseinfo