Nach den Baggerbesetzungen in den Tagebauen Jänschwalde und Welzow-Süd Anfang des Monats sitzen weiterhin drei Umweltaktivisten in U-Haft. Sie müssen sich nun am kommenden Montag vor dem Amtsgericht Cottbus verantworten. Dafür hatte die Staatsanwaltschaft Anträge auf beschleunigte Verfahren eingereicht.
Das Amtsgericht Cottbus teilte mit:
Die Staatsanwaltschaft wirft den Angeklagten vor, am 4.2.2019 mit anderen gemeinschaftlich widerrechtlich in das befriedete Besitztum eines anderen eingedrungen zu sein (Hausfriedensbruch gemäß § 123 StGB). Sie wirft den Angeklagten vor, dass diese, zusammen mit anderen Personen, das Tagebaugelände der Fa. LEAG in den frühen Morgenstunden des 4.2.2019 gegen deren Willen betreten hätten und zudem auf Tagebaugroßgeräte geklettert sind und diese trotz Aufforderungen von Berechtigten der LEAG und von Polizeibeamten bis ca. 17:00 Uhr nicht verlassen hätten.
Ein beschleunigtes Verfahren kann beantragt werden, wenn der Sachverhalt klar erscheint bzw. die klare Beweislage zur sofortigen Verhandlung geeignet ist.
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Insgesamt 23 Umweltaktivisten hatten am 4. Februar 2019 zwei Bagger in den Tagebauen Jänschwalde und Welzow-Süd besetzt (wie berichtet). Sie protestierten unter anderem für einen sofortigen Kohleausstieg. Politiker und der Bergbaubetreiber LEAG hatten die Aktion scharf verurteilt. Nach und nach wurden 20 Aktivisten in den Tagen danach aus dem Gewahrsam entlassen, da sie ihre Identitäten preisgegeben hatten. Drei Männer sitzen allerdings weiterhin in Untersuchungshaft.
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