In einem beschleunigten Verfahren hat das Cottbuser Amtsgericht einen polnischen Autodieb zu elf Monaten Freiheitsstraße auf Bewährung verurteilt. Der 30-jährige Mann wurde am Montag auf der Autobahn A15 festgenommen, nachdem er mehrmals mit einem geklauten Wohnmobil vor der Polizei geflüchtet war. Erst ein Nagelgurt setzte der Verfolgung ein Ende.
Das Amtsgericht Cottbus teilte dazu mit:
Die Staatsanwaltschaft Frankfurt/Oder (insoweit Schwerpunktstaatsanwaltschaft) hat am 5.11.2018 einen Antrag auf Durchführung des beschleunigten Verfahrens gegen einen polnischen Staatsangehörigen bei dem Amtsgericht Cottbus gestellt. Der Angeklagte wurde am 5.11.2018 festgenommen, die Hauptverhandlung hat am heutigen Tag stattgefunden.
Die Tat
Der 30-jährige Angeklagte ist polnischer Staatsangehöriger. Er ist nach den getroffenen Feststellungen etwa am 1. oder 02.11.2018 von einer unbekannt gebliebenen polnischen Person angesprochen und gefragt worden, ob er bereit sei ein Fahrzeug von Deutschland nach Polen zu verbringen. Für die Überführung sollte der Angeklagte 1000 EUR erhalten. Der Angeklagte stimmte dem aufgrund des hohen Entgelts zu, weil er sich permanent in einer wirtschaftlichen Notlage befindet, da sein sonstiges, durch die Gelegenheitsjobs erzieltes Einkommen nur gering ist. Der Angeklagte wurde dann am 04.11.2018 von seinem Auftraggeber und einer weiteren Person nach Deutschland, vermutlich an der Stadtrand von Berlin, gebracht. In Berlin wurde am 04.11.2018 zwischen 16:30 Uhr und 05.11.2018 ca. 2:00 Uhr das von dem Geschädigten in Berlin abgestellte Wohnmobil, Marke Knaus, das zu diesem Zeitpunkt einen Wert von ca. 75.000 EUR aufweist, von unbekannten Tätern entwendet. Wenig später übergaben die Auftraggeber des Angeklagten diesem das entwendete Wohnmobil mit dem Auftrag, es nach Polen zu verbringen. Der Angeklagte erhielt zudem einen Interface-Stecker, mit dem er das Fahrzeug wieder hätte starten können, ferner Anweisungen, auf welchem Weg er das Fahrzeug nach Polen verbringen soll. Der Angeklagte sollte das ihm versprochene Entgelt erhalten, wenn er das Wohnmobil hinter der Grenze an einer zuvor besprochenen Stelle übergibt. Der Angeklagte übernahm das Fahrzeug, obwohl man ihm deutlich gemacht hat, dass es sich um ein gestohlenes Fahrzeug handelt. Der Angeklagte ist nicht im Besitz einer für das Führen von Kraftfahrzeugen im öffentlichen Straßenverkehr erforderlichen Fahrerlaubnis. Er führte das Fahrzeug dennoch in Richtung Polen. Zuletzt befuhr er die Autobahn A 15. Beamte der Bundespolizei versuchten dann den Angeklagten im Bereich der Autobahnanschlussstelle Cottbus-Süd anzuhalten. Dieser verzögerte auch zunächst überholte dann aber das Einsatzfahrzeug der Polizei und fuhr weiter. Auch ein 2. Versuch das Wohnmobil anzuhalten scheiterte. Letztlich konnte das Fahrzeug in Höhe Kilometer 44,1 durch einen ausgelegten Nagelgurt angehalten werden. Dieser Vorfall ereignete sich am 05.11.2018 um 2:55 Uhr. Der Angeklagte wurde sodann festgenommen.
Der Angeklagte hat sich umfassend geständig zum gesamten Sachverhalt eingelassen. Das Gericht hat eine Freiheitsstrafe von 11 Monaten verhängt. Die Vollstreckung der Freiheitsstrafe wurde zur Bewährung ausgesetzt. Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig.
red/pm