Auf die angekündigte Klage der Frankfurter Wasser- und Abwassergesellschaft (FWA) gegen einen vorzeitigen Flutungsbeginn für den Cottbuser Ostsee, der derzeit im ehemaligen Tagebau Cottbus-Nord entsteht, hat der Ostsee-Projektträger, die Lausitz Energie Bergbau AG (LEAG), mit Verwunderung reagiert.
Die von der FWA in ihrer Begründung geäußerten Sorgen vor einem durch das Flutungsmanagment des Ostsees ausgelösten steigenden Sulfatgehalt im Einzugsbereich der Spreewasserfassung für die Trinkwasseraufbereitung von Frankfurt/Oder seien absolut unbegründet, erklärte Ingolf Arnold, Leiter Geotechnik bei der LEAG. Das Gegenteil werde in detaillierten Gutachten belegt, die Teil der Antragsunterlagen im aktuell laufenden Wasserrechtlichen Planfeststellungsverfahren sind. „Danach hat sowohl die Flutung als auch die Ausleitung von Seewasser keinen Einfluss auf den Sulfatgehalt der Spree“, stellt Ingolf Arnold fest. „Mit der Stillsetzung der derzeitigen Entwässerungsanlagen des außer Betrieb genommenen Tagebaus werden die über den Nebenfluss Malxe in die Spree eingeleiteten Sulfatfrachten sogar rückläufig sein.“
Eine möglichst schnelle Flutung des Sees wirke sich nachweislich positiv auf die Seewasserqualität und damit auf die Qualität der Ausleitungsmengen aus, betont der Chef-Geotechniker und unterstreicht: „Dies ist im Interesse aller Nutzer von Spreewasser im Unterlauf. Gerade deshalb hat der Landesgesetzgeber die schnellstmögliche Wiederherstellung eines sich weitgehend selbst regulierenden Wasserhaushaltes als Ziel für die Flutung des Cottbuser Ostsees im Range einer Rechtsverordnung verbindlich vorgegeben.“
Die Bauarbeiten am Cottbuser Ostsee laufen seit 2016 planmäßig. Von Anfang an war von der LEAG langfristig ein Flutungsbeginn für das Jahresende 2018 vorgesehen. Die technischen Voraussetzungen, diesen Termin einzuhalten, sind gegeben. Nur vorsorglich hatte die LEAG im November 2017 den so genannten vorzeitigen Flutungsbeginn beim Landesbergamt beantragt, um die in den Wintermonaten hohen Spreeabflüsse zur Flutung nutzen zu können, falls das Planfeststellungsverfahren für den Gewässerausbau in Gänze noch nicht abgeschlossen werden kann. „Wir gehen aber weiterhin davon aus, dass der Planfeststellungsbeschluss, wie vom LBGR angekündigt, im 3. Quartal 2018 erteilt wird und die Flutung auf diesem Wege rechtlich gesichert beginnen kann“, sagt Ingolf Arnold.
Durch das Landesumweltamt werden mit Unterstützung der beiden Bergbauunternehmen LMBV und LEAG seit vielen Jahren kontinuierlich die Sulfatgehalte der Spree entlang ihres Fließweges gemessen und regelmäßig bewertet. Dabei lag der bisher gemessene Höhepunkt der Spreebelastung am maßgeblichen Durchflusspegel Spremberg-Wilhelmsthal in den Jahren 2014 und 2015. Seitdem konnte durch gezielte Maßnahmen beider Bergbauunternehmen die Belastung kontinuierlich gesenkt werden. Von einer stetig steigenden Belastung der Spree mit Sulfat könne deshalb keine Rede sein, stellt die LEAG fest.
Die Frankfurter Wasserbetriebe sehen die Trinkwasserversorgung der Stadt Frankfurt (Oder) gefährdet, sollte der Cottbuser Ostsee in diesem Jahr geflutet werden. Daher haben sie rechtliche Schritte angekündigt.
pm/red