Durch die Kontrolle eines Reisenden am Cottbuser Bahnhof, vollstreckte die Bundespolizei einen offenen Haftbefehl.
Die Beamten überprüften den 32-Jährigen am Montagnachmittag gegen 14 Uhr 50 auf dem Bahnhof in Cottbus. Dabei fanden die Bundespolizisten heraus, dass die Staatsanwaltschaft Cottbus seit Juni 2015 per Haftbefehl nach ihm suchte.
Demnach hatte das Amtsgericht Cottbus den Mann im Februar 2014 wegen Körperverletzung rechtskräftig zu einer Geldstrafe verurteilt.
Das Strafmaß belief sich auf 110 Tagessätze zu je 15 Euro. Eine sofortige Zahlung von 1.290 Euro hätte ihn von der noch ausstehenden und nun drohenden 86-tägigen Ersatzfreiheitsstrafe befreien können.
Da der Mann nicht bezahlen konnte, musste er seine Ersatzstrafe antreten.
Im Verlauf der Festnahme fanden die Beamten eine betäubungsmittelähnliche Substanz. Nach eigener Einlassung des Mannes handelte es sich hierbei um eine geringe Menge von Marihunana. Die Beamten stellten das Betäubungsmittel sicher und leiteten eine Strafverfahren ein.
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Quelle: Bundespolizeidirektion Berlin










