Das Amtsgericht Cottbus informiert über die in der ersten Januarwoche beginnenden Renovierungsmaßnahmen im Grundbuchamt des Gerichts (Gerichtsgebäude am Gerichtsplatz).
Zur Durchführung der Renovierungsmaßnahmen wird zunächst der Umzug des Grundbuchamtes innerhalb des Gebäudekomplexes erforderlich. Aus diesem Grund kann in der ersten Kalenderwoche des Jahres 2016, also vom 4.1.2016 bis einschließlich 8.1.2016 kein Publikumsverkehr bei dem Grundbuchamt durchgeführt werden. Die Antragsbearbeitung im Übrigen wird sehr stark eingeschränkt sein.
In den darauf folgenden Wochen bis zum Abschluss der Renovierungsmaßnahmen kann das Grundbuchamt aufgrund der provisorischen Unterbringung nur mit Einschränkungen arbeiten. Es wird daher zwangsläufig zu Verzögerungen der Bearbeitung von Anträgen kommen. Die Behördenleitung bittet alle betroffenen Bürgerinnen und Bürger, Ämter, Notare und Notarinnen sowie allen weiteren Antragsteller um Verständnis.
Foto: Sandra Mattner
Quelle: AMTSGERICHT COTTBUS