Handwerkskammer bietet im Januar drei Veranstaltungen an
Mit dem 1. Januar 2015 ist der gesetzliche Mindestlohn in Kraft getreten. Auch für die südbrandenburgischen Handwerksunternehmen ergeben sich damit neue Pflichten. In allen Branchen sind Arbeitszeiten zumindest für geringfügig Beschäftigte zu dokumentieren. Verstöße gegen Aufzeichnungspflichten können mit Bußgeldern bis zu 30.000 Euro geahndet werden. Eine Unterschreitung des Mindestlohns ist eine Straftat, wenn zugleich die Sozialabgaben auf den Mindestlohn nicht abgeführt werden. Die Einhaltung des Mindestlohns wird durch die Behörden der Zollverwaltung kontrolliert. Um die Unternehmen umfassend über diese neuen Regelungen zu informieren, bietet die Handwerkskammer Cottbus (HWK) drei Informationsveranstaltungen:
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Die Lausitz am Abend – in zwei Minuten
Jeden Abend das Wichtigste aus der Region – und donnerstags die Veranstaltungstipps fürs Wochenende. Kostenlos und jederzeit abbestellbar.
Termine:
– Dienstag, 13. Januar, 7.30 bis 8.30 Uhr
inklusive Begrüßungsfrühstück
Meistersaal der HWK Cottbus, Altmarkt 17, 03046 Cottbus
– Mittwoch, 14. Januar, 18 bis 19 Uhr
VollzeitBewerbung bis 23.11.KFZ-Mechatroniker Transporter / LKW (m/w/d)Autohaus Cottbus (AHC) GmbH · SprembergZur Stelle →Alle 275 Stellen in Südbrandenburg →Meistersaal der HWK Cottbus, Altmarkt 17, 03046 Cottbus
– Montag, 19. Januar, 18 bis 19 Uhr
Aus- und Fortbildungszentrum Königs Wusterhausen, Hörsaal im
Seminargebäude, Schillerstraße 6, 15711 Königs Wusterhausen
Anmeldung sowie Informationen zur Veranstaltung über Katrin Lenz,
Telefon 0355 7835-121 oder per Email an [email protected]
Kompakte Informationen zum Mindestlohn finden Sie außerdem unter folgendem Link: www.hwk-cottbus.de/mindestlohn
Quelle: Handwerkskammer Cottbus














