Im Jahr 2014 werden wieder Verkehrszählungen zur Ermittlung des Anteils der schwerbehinderten Fahrgäste auf den Linien von Cottbusverkehr durchgeführt.
Die Zählung erfolgt in insgesamt vier Perioden:
Periode 1 (Winter): 10.03.2014 – 30.03.2014
Periode 2 (Frühjahr): 05.05.2014 – 25.05.2014
Periode 3 (Sommer): 21.07.2014 – 10.08.2014
Periode 4 (Herbst): 03.11.2014 – 23.11.2014
Die Erhebungen werden durch Zählkräfte eines externen Dienstleisters durchgeführt. Alle Erheber sind durch einen personengebundenen Erheberausweis erkennbar. Durch die unentgeltliche Beförderung von Schwerbehinderten und Ihrer Begleitpersonen entstehen den Verkehrsunternehmen Fahrgeldausfälle. Für eine Erstattung dieser Fahrgeldausfälle ist eine Erhebung gemäß den Richtlinien des § 148 des Neunten Buches Sozialgesetzbuch (SGB IX) notwendig.
Quelle: Cottbusverkehr
Foto: UK






