Eine etwas sonderbare Bitte hatte am späten Sonntagabend ein 40-jähriger Cottbuser. Er lief einer Streife der Bundespolizei auf dem Bahnhof Cottbus in die Arme und bat darum, festgenommen zu werden. Er erklärte, dass gegen ihn ein Haftbefehl vorliegt und begleitete anschließend die Streife in die Dienststelle.
Ein Abgleich der Personalien brachte dann gleich zwei offene Haftbefehle zum Vorschein. Wegen Betruges hatte das Amtsgericht Cottbus den Mann im Jahr 2008 zu einer Geldstafe in Höhe von 2700 Euro verurteilt. Da er das Geld nicht aufbringen kann, ergeben sich nun 90 Tage Ersatzfreiheitsstrafe.
Die Ursache für den zweiten Haftbefehl, ebenfalls von der Staatsanwaltschaft Cottbus ausgestellt, war ein Strassenverkehrsdelikt. Das Cottbuser Amtsgericht hatte ihn 2009 wegen rauschbedingter Fahruntüchtigkeit zu einer zehnmonatigen Freiheitsstrafe verurteilt.
Die Bundespolizei lieferte den Cottbuser am heutigen Montagmorgen in die JVA Cottbus/ Dissenchen ein.
Quelle: Bundespolizeidirektion Berlin
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