Zur Herstellung der Verkehrssicherheit werden im Stadtgebiet bis zum 28.02.2014 je nach Dringlichkeit folgende Bäume entfernt:
in Döbbrick
1. Döbbricker Dorfstraße:
Baumstandort: gegenüber dem Friedhof, vor dem Haus Nr. 67; 1 Stück Blumenesche (Baum Nr. 138) Fällgrund: umfangreicher Holzabbau am Stammfuß, Stand- und Bruchsicherheit nicht gegeben, Baum nicht erhaltungswürdig
in Schmellwitz
1. Semmelweisstraße:
Baumstandort: vor dem Haus Nr. 9; 1 Stück Linde (Baum Nr. 34) Fällgrund: Der verbliebene Reststamm der stark eingekürzten Linde ist sehr stark ausgefault; Stand- und Bruchsicherheit nicht gegeben; Baum nicht erhaltungswürdig
Semmelweisstraße:
Baumstandort: gegenüber dem Haus Nr. 41; 1 Linde (Baum Nr. 40) Fällgrund: Baumkrone deutlich absterbend, umfangreiche Splintfäule mit Pilzüberzug auf der Rinde; Baum steht sehr schief
2. Kurze Straße:
Baumstandort: Gehwegbereich östlich der Grünfläche; 1 Stück Linde (Baum Nr. 50) Fällgrund: Stammfuß sehr stark ausgehöhlt, Stand- und Bruchsicherheit
nicht gegeben
Kurze Straße:
Baumstandort: Gehwegbereich östlich der Grünfläche; 1 Stück Linde (Baum Nr. 54) Fällgrund: Stämmlinge sehr stark ausgehöhlt; Bruchsicherheit der ehemals stark eingekürzten Baumkrone mit Ständerbildungen nicht gegeben; Baum aufgrund des Gesamtzustandes nicht länger im Straßenraum erhaltungsfähig
in Dissenchen
1. Dissenchener Hauptstraße:
Baumstandort: vor dem Haus Nr. 25; 1 Stück Spitz-Ahorn (Baum Nr. 28) Fällgrund: Baumkrone deutlich absterbend; keine Baumerhaltungsmaßnahmen möglich.
in Schlichow
1. Schlichower Dorfstraße:
Baumstandorte: vor den Häusern Nr. 22 und 26 sowie gegenüber dem Haus Nr. 35 (2 Stück); 1 Stück Spitz-Ahorn (Baum Nr. 16); 3 Stück Linde (Baum Nr. 20, 29, 30) Fällgrund: die in früherer Zeit gekappten und regelmäßig auf den Stammkopf zurückgeschnittenen Bäume sind sehr stark ausgefault und nicht mehr fest im Boden verankert; Stand- und Bruchsicherheit nicht gegeben; keine Baumerhaltungsmaßnahmen möglich in Ströbitz
1. Karolinenpark:
Baumstandort: in der südöstlichsten Ecke der Grünanlage gegenüber dem Einkaufsmarkt an der Ewald-Müller-Straße; 1 Stück Eschenblättriger Ahorn (Baum Nr. 106) Fällgrund: zwieselförmig gewachsener Wildaufwuchs mit Schiefstand, bedrängt benachbarten Berg-Ahorn; Stammaustriebe und Äste wachsen regelmäßig in den Gehweg und das Lichtraumprofil der Straße und der Feuerwehrzufahrt hinein; Baum am Standort nicht erhaltungswürdig
2. Brunschwigpark:
Baumstandort: südöstlich des Spielplatzes; 1 Stück Silber-Ahorn (Baum Nr. 387) Fällgrund: einseitig entwickelte Baumkrone mit Schiefstand durch Konkurrenz; Stamm mit Holzabbau (Pilzfruchtkörper); Bruchsicherheit nicht herstellbar; relativ junger Baum, am Standort nicht länger erhaltungswürdig
3. Dahlitzer Straße:
Baumstandort: etwa 20 m östlich der Einmündung der Straße Zum Flughafen; 1 Stück Rot-Eiche (Baum Nr. 43) Fällgrund: großer abgestorbener Bereich am Stammfuß mit zunehmender Größe; große Astungswunden an Krone und Stamm durch starke Totholzbildung; Baum nicht erhaltungswürdig, da Schadbild sich weiter verschlechternd
4. Jamlitzer Straße:
Baumstandort: etwa in der Mitte der Straße, an den Gärten stehend; 1 Stück Rot-Eiche (Baum Nr. 70) Fällgrund: Stammfuß sehr stark ausgefault; Stand- und Bruchsicherheit nicht gegeben; keine Baumerhaltungsmaßnahmen möglich
5. Clara-Zetkin-Straße: Baumstandort: Straßenraum vor der Wilhelm-Nevoigt-Grundschule 3 Stück Robinie; Fällgründe:
Baum a): Bruchsicherheit der ehemals stark eingekürzten Baumkrone mit Ständerbildungen nicht gegeben; bei Gefahrenabwehreinsatz am 15.11.2013 musste die Baumkrone bereits entfernt werden; Baum aufgrund des Gesamtzustandes nicht länger im Straßenraum erhaltungsfähig; Baum b): dünnerer Baum aus Naturverjüngung, aufgrund des ungünstigen zweistämmigen Kronenaufbaus, der Beschädigung von Zaunanlage und Gehweg und der Konkurrenz zum benachbarten Ahorn am Standort nicht länger erhaltungswürdig; Baum c):
dünnerer Baum aus Naturverjüngung, aufgrund des ungünstigen zweistämmigen Kronenaufbaus mit Schiefstand zur Straße und Konkurrenz zum benachbarten Ahorn am Standort nicht länger erhaltungswürdig
1 Stück Spitz-Ahorn; Fällgrund:
mehrstämmiger Baum aus Naturverjüngung, aufgrund des Einwachsens von Wurzeln in die Versorgungsleitungen, der Beschädigung des Einfriedungszaunes des angrenzenden Gewerbebetriebes und des Allgemeinzustandes am Standort nicht erhaltungsfähig
Alle zur Fällung beabsichtigten Bäume sind am Stamm mit grüner Farbe markiert.
SV Energie Cottbus startet mit Volleyballturnier in die Saison
Der SV Energie Cottbus lädt am 14. September 2025 zum Vorbereitungsturnier der 2. Volleyball-Bundesliga ein. In der heimischen Halle messen...