Entwarnung für Gartenbesitzer und Anlieger: Das Verbot, Wasser aus Seen, Flüssen und Gräben zu entnehmen, ist in Cottbus wieder aufgehoben. Der Widerruf gilt ab dem 8. September, die im Sommer erlassene Allgemeinverfügung tritt damit außer Kraft. Ab sofort darf im Stadtgebiet also wieder Wasser aus Oberflächengewässern entnommen werden.
Wasser darf wieder entnommen werden
Hintergrund ist die verbesserte Lage an einem entscheidenden Messpunkt: Der auch für Cottbus maßgebliche Unterpegel in Leibsch weist nach den Niederschlägen der vergangenen Tage wieder bessere Abflusswerte auf. Das Landesamt für Umwelt hat daraufhin entschieden, dass die Einschränkungen zurückgenommen werden können.
Das Verbot war am 22. August in Kraft getreten – im Einklang mit den Landesbehörden und den umliegenden Landkreisen. Untersagt war seither die Entnahme von Wasser aus Oberflächengewässern mittels Pumpvorrichtung, und zwar ganztägig im gesamten Stadtgebiet. Als Mindestzeitraum hatte die Stadt zunächst den 30. September genannt – dank des Regens endet die Regelung nun früher.
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