Die Industrie- und Handelskammer (IHK) Cottbus nimmt die Unsicherheit vieler Exporteure zum Anlass und informiert in einer Veranstaltung über
„Die Gelangensbestätigung und andere Nachweispflichten für Umsatzsteuerzwecke in Binnenmarkt und Export“
Datum: Montag, 26. August 2013
Zeit: 10:00 bis 17:00 Uhr
Ort: IHK Cottbus
Goethestraße 1
03046 Cottbus
Die bevorstehende Einführung der sogenannten „Gelangensbestätigung“ ab dem 1. Oktober 2013 als Nachweispflicht für Umsatzsteuerzwecke hat bei der exportierenden Wirtschaft zu vielen Diskussionen und Unklarheiten in den vergangenen Wochen geführt. Die IHK Cottbus möchte diesbezüglich aufklären und über die aktuelle Gesetzeslage und konkrete Anforderungen an die „Gelangensbestätigung“ informieren sowie die umfangreichen Nachweispflichten praxisnah erläutern.
Die Teilnahme an der Veranstaltung ist kostenfrei.
Eine Anmeldung ist bis zum 19. August 2013 bei Katrin Balzke, IHK Cottbus, unter Telefon 0355 365-1301 oder per E-Mail an balzke [at] cottbus.ihk.de möglich.
Weitere Informationen und Online-Anmeldung unter www.cottbus.ihk.de Dokument 13460336.
Quelle: IHK Cottbus
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