Auch in Cottbus gilt ab dem heutigen Mittwoch eine Aufstallungspflicht für Geflügel. Wie die Stadt mitteilte, wurde gemeinsam mit dem Landkreis Spree-Neiße eine Tierseuchenallgemeinverfügung zum Schutz vor der Geflügelpest erlassen. Hintergrund ist das verstärkte Auftreten des Virus H5N1 bei Wildvögeln und Geflügelhaltungen in Brandenburg. Im Cottbuser Tierpark wurden betroffene Tiere vorsorglich in Winterquartiere gebracht, einzelne Bereiche sind für Besucher gesperrt.
Gemeinsame Verfügung von Stadt und Landkreis in Kraft getreten
Seit dem 29. Oktober 2025 gilt in Cottbus und im Landkreis Spree-Neiße/Wokrejs Sprjewja-Nysa eine gemeinsame Tierseuchenallgemeinverfügung zur Eindämmung der Geflügelpest. Die Regelung verpflichtet alle Halterinnen und Halter, ihr Geflügel entweder in geschlossenen Ställen oder unter gesicherten, gegen Wildvögel abgeschirmten Vorrichtungen zu halten. Zudem sind Geflügelausstellungen und -märkte im gesamten Gebiet untersagt. Wie aus der Mitteilung hervorgeht, reagiert das Veterinäramt damit auf die bundesweit steigende Zahl von H5N1-Nachweisen bei Wildvögeln und Geflügel. Die Verfügung wurde im öffentlichen Interesse mit sofortiger Wirkung angeordnet und gilt zunächst für 30 Tage.
Zahlreiche Fälle in Brandenburg, Risiko bleibt hoch
Seit Anfang Oktober 2025 wird deutschlandweit ein verstärktes Auftreten des hochpathogenen H5N1-Virus registriert. Nach Angaben des Landkreises Spree-Neiße wurden allein in Brandenburg bereits mehrere Geflügelhaltungen betroffen, die Zahl der infizierten Wildvögel sei um ein Vielfaches höher. „Das Virus breitet sich rasant und überregional aus“, heißt es in der Begründung der Verfügung. Entsprechende Verdachtsfälle bei Wildvögeln im Landkreis Spree-Neiße und in Cottbus befänden sich in Abklärung. Durch das Aufstallungsgebot soll das Risiko einer Übertragung auf Hausgeflügelbestände deutlich verringert werden.
Tierpark Cottbus ergreift Vorsorgemaßnahmen
Im Tierpark Cottbus ist bislang kein Fall von Geflügelpest festgestellt worden. Nach Angaben der Stadt wurden alle betroffenen Tierarten vorsorglich in ihre Winterquartiere gebracht oder unter Schutzvorrichtungen untergebracht. Der Steg am Oberteich und die Flamingo-Lagune bleiben für Besucherinnen und Besucher gesperrt, alle übrigen Bereiche des Tierparks sind weiterhin geöffnet.
Veterinäramt mahnt Biosicherheit an
Das Veterinäramt des Landkreises weist darauf hin, dass Geflügelhalter verpflichtet sind, strenge Hygienemaßnahmen einzuhalten. Dazu gehören die regelmäßige Reinigung und Desinfektion von Schuhwerk, Kleidung, Geräten und Fahrzeugen. Der Personenverkehr in Stallbereichen soll auf das Nötigste beschränkt bleiben. Jäger und Personen, die mit verendeten Wildvögeln in Kontakt gekommen sind, sollten Ställe mit Geflügel für mindestens 48 Stunden nicht betreten. Verstöße gegen die Allgemeinverfügung können mit Geldbußen geahndet werden.
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