Am Montag, den 3. Dezember 2012 findet im Stadion der Freundschaft in Cottbus das Punktspiel der 2. Bundesliga zwischen FC Energie Cottbus und Hertha BSC Berlin statt.
Bei der Spielansetzung handelt es sich um ein emotional getragenes Berlin/Brandenburg Derby, dessen rivalisierende Bedeutung über Jahre gewachsen ist. Von einer hohen Mobilisierung in beiden Fanlagern ist auszugehen.
Zur Unterstützung ihrer Mannschaften werden zahlreiche Fans auch mit Zügen der Deutschen Bahn AG anreisen. Aus Sicherheitsgründen ist in den Zügen die Mitnahme von Glasflaschen und Pyrotechnik verboten.
Die Bundespolizei hat die Mitnahme mit einer Allgemeinverfügung untersagt.
Das Verbot gilt am 3. Dezember 2012 in der Zeit von 16 bis 24 Uhr für die An- und Abreise in den Zügen der Deutschen Bahn AG und dem eingesetzten Entlastungszug auf den Verbindungsstrecken Berlin – Cottbus – Berlin und Berlin- Frankfurt (Oder) – Cottbus – Frankfurt (Oder) – Berlin.
Die Untersagung ist erforderlich, da in der Vergangenheit alkoholisierte Fußballfans erhebliche Straftaten begangen haben und dadurch andere Reisende gefährdet und das Eigentum der Deutschen Bahn AG beschädigt haben. Hierbei wurden wiederholt Glasflaschen und Getränkedosen gezielt als Wurfgeschosse gegen Polizeibeamte, andere Fangruppen oder Schienenfahrzeuge eingesetzt.
Die Einhaltung des Verbotes in den Zügen wird durch Beamte der Bundespolizei überwacht. Die Bundespolizei wird auch an den Abfahrts- und Zusteigebahnhöfen Kontrollen durchführen.
Es wird darum gebeten, rechtzeitig vor Abfahrt der Züge an den entsprechenden Bahnhöfen zu erscheinen. Bei Verstößen gegen die Allgemeinverfügung kann ein Platzverweis durch die Bundespolizei oder der Ausschluss von der Beförderung ausgesprochen werden.
Quelle: Bundespolizeidirektion Berlin
Am Montag, den 3. Dezember 2012 findet im Stadion der Freundschaft in Cottbus das Punktspiel der 2. Bundesliga zwischen FC Energie Cottbus und Hertha BSC Berlin statt.
Bei der Spielansetzung handelt es sich um ein emotional getragenes Berlin/Brandenburg Derby, dessen rivalisierende Bedeutung über Jahre gewachsen ist. Von einer hohen Mobilisierung in beiden Fanlagern ist auszugehen.
Zur Unterstützung ihrer Mannschaften werden zahlreiche Fans auch mit Zügen der Deutschen Bahn AG anreisen. Aus Sicherheitsgründen ist in den Zügen die Mitnahme von Glasflaschen und Pyrotechnik verboten.
Die Bundespolizei hat die Mitnahme mit einer Allgemeinverfügung untersagt.
Das Verbot gilt am 3. Dezember 2012 in der Zeit von 16 bis 24 Uhr für die An- und Abreise in den Zügen der Deutschen Bahn AG und dem eingesetzten Entlastungszug auf den Verbindungsstrecken Berlin – Cottbus – Berlin und Berlin- Frankfurt (Oder) – Cottbus – Frankfurt (Oder) – Berlin.
Die Untersagung ist erforderlich, da in der Vergangenheit alkoholisierte Fußballfans erhebliche Straftaten begangen haben und dadurch andere Reisende gefährdet und das Eigentum der Deutschen Bahn AG beschädigt haben. Hierbei wurden wiederholt Glasflaschen und Getränkedosen gezielt als Wurfgeschosse gegen Polizeibeamte, andere Fangruppen oder Schienenfahrzeuge eingesetzt.
Die Einhaltung des Verbotes in den Zügen wird durch Beamte der Bundespolizei überwacht. Die Bundespolizei wird auch an den Abfahrts- und Zusteigebahnhöfen Kontrollen durchführen.
Es wird darum gebeten, rechtzeitig vor Abfahrt der Züge an den entsprechenden Bahnhöfen zu erscheinen. Bei Verstößen gegen die Allgemeinverfügung kann ein Platzverweis durch die Bundespolizei oder der Ausschluss von der Beförderung ausgesprochen werden.
Quelle: Bundespolizeidirektion Berlin
Am Montag, den 3. Dezember 2012 findet im Stadion der Freundschaft in Cottbus das Punktspiel der 2. Bundesliga zwischen FC Energie Cottbus und Hertha BSC Berlin statt.
Bei der Spielansetzung handelt es sich um ein emotional getragenes Berlin/Brandenburg Derby, dessen rivalisierende Bedeutung über Jahre gewachsen ist. Von einer hohen Mobilisierung in beiden Fanlagern ist auszugehen.
Zur Unterstützung ihrer Mannschaften werden zahlreiche Fans auch mit Zügen der Deutschen Bahn AG anreisen. Aus Sicherheitsgründen ist in den Zügen die Mitnahme von Glasflaschen und Pyrotechnik verboten.
Die Bundespolizei hat die Mitnahme mit einer Allgemeinverfügung untersagt.
Das Verbot gilt am 3. Dezember 2012 in der Zeit von 16 bis 24 Uhr für die An- und Abreise in den Zügen der Deutschen Bahn AG und dem eingesetzten Entlastungszug auf den Verbindungsstrecken Berlin – Cottbus – Berlin und Berlin- Frankfurt (Oder) – Cottbus – Frankfurt (Oder) – Berlin.
Die Untersagung ist erforderlich, da in der Vergangenheit alkoholisierte Fußballfans erhebliche Straftaten begangen haben und dadurch andere Reisende gefährdet und das Eigentum der Deutschen Bahn AG beschädigt haben. Hierbei wurden wiederholt Glasflaschen und Getränkedosen gezielt als Wurfgeschosse gegen Polizeibeamte, andere Fangruppen oder Schienenfahrzeuge eingesetzt.
Die Einhaltung des Verbotes in den Zügen wird durch Beamte der Bundespolizei überwacht. Die Bundespolizei wird auch an den Abfahrts- und Zusteigebahnhöfen Kontrollen durchführen.
Es wird darum gebeten, rechtzeitig vor Abfahrt der Züge an den entsprechenden Bahnhöfen zu erscheinen. Bei Verstößen gegen die Allgemeinverfügung kann ein Platzverweis durch die Bundespolizei oder der Ausschluss von der Beförderung ausgesprochen werden.
Quelle: Bundespolizeidirektion Berlin
Am Montag, den 3. Dezember 2012 findet im Stadion der Freundschaft in Cottbus das Punktspiel der 2. Bundesliga zwischen FC Energie Cottbus und Hertha BSC Berlin statt.
Bei der Spielansetzung handelt es sich um ein emotional getragenes Berlin/Brandenburg Derby, dessen rivalisierende Bedeutung über Jahre gewachsen ist. Von einer hohen Mobilisierung in beiden Fanlagern ist auszugehen.
Zur Unterstützung ihrer Mannschaften werden zahlreiche Fans auch mit Zügen der Deutschen Bahn AG anreisen. Aus Sicherheitsgründen ist in den Zügen die Mitnahme von Glasflaschen und Pyrotechnik verboten.
Die Bundespolizei hat die Mitnahme mit einer Allgemeinverfügung untersagt.
Das Verbot gilt am 3. Dezember 2012 in der Zeit von 16 bis 24 Uhr für die An- und Abreise in den Zügen der Deutschen Bahn AG und dem eingesetzten Entlastungszug auf den Verbindungsstrecken Berlin – Cottbus – Berlin und Berlin- Frankfurt (Oder) – Cottbus – Frankfurt (Oder) – Berlin.
Die Untersagung ist erforderlich, da in der Vergangenheit alkoholisierte Fußballfans erhebliche Straftaten begangen haben und dadurch andere Reisende gefährdet und das Eigentum der Deutschen Bahn AG beschädigt haben. Hierbei wurden wiederholt Glasflaschen und Getränkedosen gezielt als Wurfgeschosse gegen Polizeibeamte, andere Fangruppen oder Schienenfahrzeuge eingesetzt.
Die Einhaltung des Verbotes in den Zügen wird durch Beamte der Bundespolizei überwacht. Die Bundespolizei wird auch an den Abfahrts- und Zusteigebahnhöfen Kontrollen durchführen.
Es wird darum gebeten, rechtzeitig vor Abfahrt der Züge an den entsprechenden Bahnhöfen zu erscheinen. Bei Verstößen gegen die Allgemeinverfügung kann ein Platzverweis durch die Bundespolizei oder der Ausschluss von der Beförderung ausgesprochen werden.
Quelle: Bundespolizeidirektion Berlin