“Sonder- bzw. Minderheitsvotum der Senatsgruppe der sonstigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zur Stellungnahme der Hochschule Lausitz [FH] zum Entwurf eines Geset-zes zur Weiterentwicklung der Hochschullandschaft Lausitz (als eine das Ergebnis der Stellungnahme der Hochschule Lausitz [FH] nur zum Teil mittragende Mindermeinung)
Das vorliegende Minderheitsvotum reflektiert die sehr zahlreichen Anfragen, Bedenken und Ängste, die aus der Gruppe der sonstigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Hochschule Lausitz [FH] gegenüber ihrer Vertretung im Senat im Zusammen-hang mit den Plänen der Landesregierung zur Abwicklung und Neugründung der beiden Lausitzer Hochschulen geäußert wor-den sind. Ohne sich strukturellen Innovationen bei der Gestaltung der Brandenburger Hochschullandschaft verschließen zu wollen, stehen für die genannte Gruppe dennoch Einkommenssicherung und Arbeitsplatzerhalt uneingeschränkt im Vordergrund und bestimmen deren Sichtweise auf das vorbereitete Gesetzgebungsverfahren.
Die beiden Hochschulen im Süden des Landes Brandenburg, die BTU Cottbus und die Hochschule Lausitz, haben seit ihrer Gründung im Jahre 1991 die regionale Entwicklung in der Niederlausitz we-sentlich mitgeprägt. Mit ihren attraktiven technischen, ingenieur- und naturwissenschaftlichen sowie wirtschaftswissenschaftlichen, aber auch darüber hinausreichenden sozial- und musikpädagogischen sowie kulturwissenschaftlichen Studienangeboten sprechen sie zum einen die unterschiedlichen regi-onalen und überregionalen Zielgruppen der Studierenden mit allgemeiner, fachgebundener und Fach-hochschulreife an, gewinnen zum anderen aber auch sehr erfolgreich bundes- und weltweit Studie-rende für ein Studium an einer der beiden Hochschulen. Dabei ergänzen sich traditionell klassische, die breite Masse ansprechende Studiengänge mit jenen, die den beiden Hochschulen mit regionalen und überregionalen Alleinstellungsmerkmalen oder auch mit trendorientierten zukunftsweisenden Stu-dieninhalten eine besondere Aufmerksamkeit zuteil werden lassen und damit dem Renommee beider Hochschulen weit über die Grenzen der Region und des Landes hinaus beisteuern helfen.
Als von allen Seiten positiv wahrgenommene regionale und überregionale Akteure sind beide Hoch-schulen darüber hinaus Träger einer nicht mehr wegzudenkenden regionalen zivilgesellschaftlichen Verantwortung, prägen sie doch in führender Rolle das Bild von einer toleranten und multikulturellen Gesellschaft im Süden Brandenburgs und sind für die Bevölkerung in der Niederlausitz ein unmissver-ständlicher Ausdruck für das hoheitliche Engagement der Landesregierung in den hauptstadtfernen Landesteilen. Als zwei der größten regionalen Arbeitgeber tragen sie wesentlich zur Aufrechterhaltung der Binnennachfrage und somit zum wirtschaftlichen und sozialen Gefüge in der Region bei. Als Part-ner der regionalen und auch überregionalen Wirtschaft bei der Drittmittelforschung sind beide Hoch-schulen in der jeweils für sie typischen Form Bindeglied zwischen Wirtschafts- und Wissenschaftsinte-ressen im Süden des Bundeslandes.
Mit einem die peripheren Standortnachteile beider Lausitzer Hochschulen nicht ausreichend berück-sichtigenden Mittelverteilungsmodell haben sich die BTU Cottbus und die Hochschule Lausitz in den letzten Jahren allerdings einer zunehmenden Unterfinanzierung ausgesetzt gesehen, der sie mit Blick auf die sich aus dem demographischen Zuzug nach Berlin speisenden Entwicklung der Studierenden-zahlen in den bundeshauptstadtnahen Hochschulen des Landes selbstverständlich nichts entgegen-zusetzen haben – wenn man von dem starken Engagement aller ihrer Mitglieder und Angehörigen, dem ausgezeichneten Betreuungsaufkommen, der fachlichen Kompetenz in Lehre und Forschung sowie den daraus resultierenden hohen Absolventenzahlen einmal absieht. Mehr noch: Das derzeitige Mittelverteilungsmodell ist dazu geeignet, auf dem Wege der Geldumverteilung die Standortvorteile der Hochschulen im Einzugsraum Berlin weiter zu stärken und somit die peripheren Hochschulen in der Lausitz langfristig so weit zu schwächen, dass ihr Überleben in der jetzigen Form nicht mehr ge-währleistet ist.
Mit der von der Landesregierung beabsichtigten Fusion beider Hochschulen – ihrer Abwicklung und Neugründung – ist das Problem der Unterfinanzierung aber in keiner Weise gelöst. Im Gegenteil:
Der für die geplante Fusion zusätzlich notwendige technische, bauliche und verwaltungsspezifische Aufwand (Umzug von Fakultäten, Harmonisierung der Versorgungs- und IT-Netze sowie der Biblio-thekssysteme, zeitweise Führung von drei Haushalten, Geschäftsneuverteilung, Anpassung von Ar-beitsverhältnissen etc.) sowie die mit der Fusion geplante Kombination aus horizontaler Verwaltungs-struktur und vertikaler Fachstruktur (vorgeschlagene Matrixstruktur), die Einrichtung neuer, durchaus sinnvoller hochschulinterner Strukturelemente (Lausitz-Zentrum für Weiterbildung, Lausitz-Zentrum für Studierendengewinnung und Studienvorbereitung, Lausitz-Doktorandenkolleg) sowie die zur Debatte stehende teilweise Harmonisierung der Dienstverhältnisse der Professorinnen und Professoren (unter Berücksichtigung deren Bestandsschutzes) werden die Kosten bei anhaltender Unterfinanzierung unweigerlich und über die jetzt bekannten Dimensionen weit hinaus in die Höhe schnellen lassen und
eine dann neue Hochschule in noch erheblichere als die jetzt schon bekannten oder erahnbaren Fi-nanzierungsprobleme bringen, der sie nur noch durch Kapazitätsabbau und umfangreiche Eingriffe in den eigenen Bestand Herr werden kann.
Viele, darüber hinausreichende und noch ungelöste Fragen lassen vermuten, dass sich – ähnlich wie bei der einzig vergleichbaren Fusion von Universität Lüneburg und Fachhochschule Nordostnieder-sachsen zur Leuphana-Universität – die Studierendenzahlen innerhalb kürzester Zeit um ein Drittel bis zwei Fünftel reduzieren werden und in diesem Zusammenhang die geplante Wiederaufnahme der dann neuen Hochschule in das jetzige Mittelverteilungsmodell im Jahre 2015 eine weitere, in ihrer Höhe noch nicht absehbare finanzielle Belastung und Benachteiligung für die dann neue Hochschule mit sich bringen könnte. Zu diesen ungelösten Fragen gehören:
Unterschiedliche Hochschulzugangsberechtigungen ziehen eine kostenintensive, nicht BAföG-förderungsfähige sowie pädagogisch und rechtlich nur schwer realisierbare propädeutische Her-anführung der Bewerberinnen und Bewerber ohne allgemeine Hochschulzugangsberechtigung an diese nach sich, verlängern damit die Studienzeit für diese Zielgruppe und führen mittel- bis län-gerfristig zur Abkehr dieser Zielgruppe von einem Studium an der neuen Universität. Die jetzige Studienaufnahme an der Hochschule Lausitz ist dagegen für Bewerberinnen und Bewerber ohne allgemeine HZB sozial abgefedert uneingeschränkt BAföG-förderungsfähig.
Eine dazu alternative Aufweichung der universitären Studienanforderungen und Standards könnte eine Antwort darauf sein, würde jedoch in eine ausbleibende allgemeine Anerkennung der Ab-schlüsse der neuen Universität in anderen Bundesländern münden. Dieser ausbleibenden Aner-kennung könnte man – zum Beispiel beim Übergang vom Bachelor der TU Lausitz in einen Master einer Universität in einem anderen Bundesland (Brandenburg kommt im Regelfall nicht in Frage.) – wohl nur mit einer nicht BAföG-förderungsfähigen Nachbildung an der neuen Zielhochschule ge-recht werden können, was die Zielgruppe der Studierenden mit allgemeiner Hochschulzugangsbe-rechtigung ebenfalls zur Abkehr von einem Studium an der TU Lausitz veranlassen könnte. Denn die jetzige Nachbildung vom Fachhochschul-Bachelor zum Universitäts-Bachelor ist dagegen durchgehend BAföG-förderungsfähig und für viele ohne eine allgemeine HZB sozial abgefederte Garantie für die Durchlässigkeit hin in eine akademische Karriere, also die momentan konsequen-teste Antwort auf die Bolognaerklärung, die beide Lausitzer Hochschulen ohnehin schon jetzt um-gesetzt haben.
Unterschiedliche Hochschulzugangsberechtigungen generieren bei Studienabschluß unterschied-liche Laufbahnbefähigungen. Diese sind mit Blick auf eine gemeinsame Hochschulbildung der un-terschiedlichen Zielgruppen in gemeinsamen verschränkten Studienangeboten verfassungsrecht-lich bedenklich und werden zur Verunsicherung auf allen Seiten führen. Dies ließe sich innerhalb des Landes eventuell rechtlich regeln. Ein großer, wenn nicht sogar der größte Teil der Absolven-tinnen und Absolventen verlässt aber nach Studienabschluß in der Lausitz das Bundesland für kürzere oder längere Zeit und könnte in diesem Zusammenhang einer eher ungewissen berufli-chen Zukunft entgegensehen.
Eine Universität-Gesamthochschule (Holding-Gedanke) ist für die Zeit über die Gründungsphase einer neuen Universität hinaus wohl kaum vorgesehen, weil dies aufgrund HZB-paralleler fach-gleicher Strukturen zu teuer wäre und eine Fusion erübrigen würde. Herauszubildende, gemein-same verschränkte Studienangebote dagegen sind für alle studentischen Zielgruppen weniger at-traktiv. Bereits im Vorfeld würden sich die einen unterfordert, die anderen überfordert sehen. Das Spektrum der Leistungsanforderungen und Standards wäre zu weit gespreizt.
Die parallele Lehre an verschiedenen Hochschulstandorten in 40 km auseinander liegenden Städ-ten ist bereits jetzt für viele Studierenden aufgrund in Kauf zu nehmender langer Fahrtzeiten we-nig attraktiv und aufgrund eines für die Fachhochschulzielgruppe fehlenden Semestertickets kaum finanzierbar geworden. Eine schon erfolgte und absehbar noch steigende Schwerpunktverlage-rung der Lehre nach Cottbus lässt die Nachfrage von Studierenden aus dem Großraum Dresden / Ostsachsen, die bisher sehr fahrtzeit- und kostengünstig zahlreiche Studienangebote in Senften-berg wahrnehmen konnten, versiegen. Als Antwort auf die mittel- bis langfristig in Senftenberg wohl immer stärker reduzierten Angebote sowie die schon bestehende Verunsicherung bei den Bewerberinnen und Bewerbern dehnen die sächsischen Fachhochschulen schon jetzt ihre Studie-rendengewinnung sehr erfolgreich auf den Raum des südlichen Brandenburgs aus.
Die beiden von der Landesregierung bestellten Kommissionen, die Lausitzkommission und die Hoch-schulstrukturkommission, teilen viele der vorab genannten Auffassungen, Bedenken und Befürchtun-gen. Sie empfehlen deshalb nicht zu Unrecht, von einer Fusion Abstand zu nehmen und lediglich in ausgewählten Bereichen – wo passend und auch angebracht – die Kooperation zwischen beiden Hochschulen zu stärken, wie dies in einigen Bereichen schon erfolgreich praktiziert wird. Die Lausitz-kommission gibt hierfür ein gangbares Modell vor, welches die personellen und fachlichen Synergien zwischen beiden Hochschulen zu nutzen weiß und die finanziellen Engpässe des Landes hinreichend berücksichtigt. Brandenburg ist – so hebt andererseits die Hochschulstrukturkommission explizit her-vor – bereits zum jetzigen Zeitpunkt Schlusslicht in fast allen messbaren Parametern der deutschen Hochschullandschaft. Grundtenor der Arbeitsergebnisse beider Kommissionen – insbesondere der Hochschulstrukturkommission – ist deshalb die Stärkung der Brandenburger Hochschullandschaft, nicht aber deren partielle Abwicklung oder Schrumpfung. Der vorübergehende demographische Wan-del in den neuen Bundesländern – so auch im Süden Brandenburgs – ist ursächlich im wirtschaftlichen Strukturwandel der unmittelbaren Nachwendejahre verwurzelt. Er kann deshalb nicht unter dem Motto einer fehlenden Nachfrage als Begründung für die Einleitung eines weiteren Strukturwandels herhal-ten müssen. Ein solcher Ansatz würde unweigerlich eine wirtschaftliche und soziale Abwärtsspirale initiieren. Wirtschaftswachstum verlangt ausreichend gut ausgebildete junge Menschen, insbesondere in Zeiten des Fachkräftemangels. Die Hochschulstrukturkommission hat in diesem Zusammenhang explizit darauf hingewiesen, dass es bereits jetzt alljährlich mehr Brandenburger Studienanfänger als Studienanfänger im Land Brandenburg gibt. Diesem „Exportüberschuß“ an Studienanfängern kann man nur mit dem Ausbau, nicht aber mit der Schrumpfung von Hochschulkapazitäten entgegnen.
Der dargestellte absehbare Rückgang von Studierendenzahlen wird kausal zum Abbau von Hoch-schulkapazitäten und somit zu einem Schrumpfungsprozeß in der Lausitzer Hochschullandschaft füh-ren. Vor diesem Hintergrund sowie aufgrund der aus dem Fusionsprozeß zu erwartenden erheblichen finanziellen Mehrbelastung für die neue Hochschule und der bisher fehlenden konzeptionellen Ausge-staltung des geplanten Fusionsprozesses durch die Landesregierung sieht die Gruppe der sonstigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Hochschule Lausitz eine dann neu gegründete Technische Uni-versität Lausitz in ihrem Bestand gefährdet und in ihren Grundfesten erschüttert und somit die Gefahr des Einkommens- und Arbeitsplatzverlustes unweigerlich auf sich zukommen.
Sollte für den Fall einer Abwicklung und Neugründung der beiden jetzigen Hochschulen, der BTU Cottbus und der Hochschule Lausitz, für die nicht verbeamteten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der TV Umbau greifen und den TV der Länder ersetzen, besteht für diese die Gefahr der Herabstufung ihrer Eingruppierung über Änderungskündigungen bis hin zu Beendigungskündigungen, sowie im weiteren Verlauf – bei einer möglichen Nichtverlängerung des TV Umbau durch die Landesregierung nach dessen Auslaufen zum 31.12.2015 – auch die Gefahr von betriebsbedingten Kündigungen – und dies insbesondere vor dem Hintergrund der weitestgehenden Neutralisierung der Autonomie der neu-en Hochschule im vorgelegten Referentenentwurf zugunsten der Landesregierung. Die strukturelle Unterfinanzierung beider Hochschulen manifestiert sich ja schon jetzt in einem möglichen Arbeits-platzverlust befristet beschäftigter nicht verbeamteter Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.
Die Gruppe der sonstigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Hochschule Lausitz schließt sich des-halb den Empfehlungen der beiden genannten Kommissionen an und spricht sich gegen eine Abwick-lung der beiden jetzigen Hochschulen und gegen deren gemeinschaftliche Neugründung in Form einer Technischen Universität Lausitz aus.
Für den dennoch möglichen Fall einer Hochschulabwicklung und -neugründung erwartet die Gruppe der sonstigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Hochschule Lausitz hilfsweise, dass alle nicht ver-beamteten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der beiden jetzigen Hochschulen unabhängig von der juristischen Ausgestaltung der Abwicklung und Neugründung im Rahmen ihrer bestehenden Arbeits-verträge verbindlich uneingeschränkten Bestandsschutz sowohl mit Blick auf ihre bisherigen tariflichen Eingruppierungen in voller Höhe als auch mit Blick auf die unbefristete Fortführung aller ihrer unbefris-teten Arbeitsverträge bzw. auf die fristgebundene Fortführung aller ihrer befristeten Arbeitsverträge genießen. Gleichwohl verweigert sie sich aber ausdrücklich nicht zukunftsweisenden Neuerungen, die zusammen mit allen Hochschulmitgliedern und –angehörigen unter Berücksichtigung derer ureigens-ten sozialen Interessen bei uneingeschränkt voller Einkommens- und Arbeitsplatzsicherung gemein-schaftlich und im Kontext eines ausfinanzierten Landeshochschulhaushaltes sowie einer gerechten Gleichbehandlung aller Brandenburger Hochschulen in Angriff genommen werden.
Thomas Reif
Senatsgruppe der sonstigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Hochschule Lausitz [FH]
Quelle: http://www.cottbus-kaempft.de
Wiedergabe mit freundlicher Genehmigung von David Windisch
Studierendenrat der BTU Cottbus
“Sonder- bzw. Minderheitsvotum der Senatsgruppe der sonstigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zur Stellungnahme der Hochschule Lausitz [FH] zum Entwurf eines Geset-zes zur Weiterentwicklung der Hochschullandschaft Lausitz (als eine das Ergebnis der Stellungnahme der Hochschule Lausitz [FH] nur zum Teil mittragende Mindermeinung)
Das vorliegende Minderheitsvotum reflektiert die sehr zahlreichen Anfragen, Bedenken und Ängste, die aus der Gruppe der sonstigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Hochschule Lausitz [FH] gegenüber ihrer Vertretung im Senat im Zusammen-hang mit den Plänen der Landesregierung zur Abwicklung und Neugründung der beiden Lausitzer Hochschulen geäußert wor-den sind. Ohne sich strukturellen Innovationen bei der Gestaltung der Brandenburger Hochschullandschaft verschließen zu wollen, stehen für die genannte Gruppe dennoch Einkommenssicherung und Arbeitsplatzerhalt uneingeschränkt im Vordergrund und bestimmen deren Sichtweise auf das vorbereitete Gesetzgebungsverfahren.
Die beiden Hochschulen im Süden des Landes Brandenburg, die BTU Cottbus und die Hochschule Lausitz, haben seit ihrer Gründung im Jahre 1991 die regionale Entwicklung in der Niederlausitz we-sentlich mitgeprägt. Mit ihren attraktiven technischen, ingenieur- und naturwissenschaftlichen sowie wirtschaftswissenschaftlichen, aber auch darüber hinausreichenden sozial- und musikpädagogischen sowie kulturwissenschaftlichen Studienangeboten sprechen sie zum einen die unterschiedlichen regi-onalen und überregionalen Zielgruppen der Studierenden mit allgemeiner, fachgebundener und Fach-hochschulreife an, gewinnen zum anderen aber auch sehr erfolgreich bundes- und weltweit Studie-rende für ein Studium an einer der beiden Hochschulen. Dabei ergänzen sich traditionell klassische, die breite Masse ansprechende Studiengänge mit jenen, die den beiden Hochschulen mit regionalen und überregionalen Alleinstellungsmerkmalen oder auch mit trendorientierten zukunftsweisenden Stu-dieninhalten eine besondere Aufmerksamkeit zuteil werden lassen und damit dem Renommee beider Hochschulen weit über die Grenzen der Region und des Landes hinaus beisteuern helfen.
Als von allen Seiten positiv wahrgenommene regionale und überregionale Akteure sind beide Hoch-schulen darüber hinaus Träger einer nicht mehr wegzudenkenden regionalen zivilgesellschaftlichen Verantwortung, prägen sie doch in führender Rolle das Bild von einer toleranten und multikulturellen Gesellschaft im Süden Brandenburgs und sind für die Bevölkerung in der Niederlausitz ein unmissver-ständlicher Ausdruck für das hoheitliche Engagement der Landesregierung in den hauptstadtfernen Landesteilen. Als zwei der größten regionalen Arbeitgeber tragen sie wesentlich zur Aufrechterhaltung der Binnennachfrage und somit zum wirtschaftlichen und sozialen Gefüge in der Region bei. Als Part-ner der regionalen und auch überregionalen Wirtschaft bei der Drittmittelforschung sind beide Hoch-schulen in der jeweils für sie typischen Form Bindeglied zwischen Wirtschafts- und Wissenschaftsinte-ressen im Süden des Bundeslandes.
Mit einem die peripheren Standortnachteile beider Lausitzer Hochschulen nicht ausreichend berück-sichtigenden Mittelverteilungsmodell haben sich die BTU Cottbus und die Hochschule Lausitz in den letzten Jahren allerdings einer zunehmenden Unterfinanzierung ausgesetzt gesehen, der sie mit Blick auf die sich aus dem demographischen Zuzug nach Berlin speisenden Entwicklung der Studierenden-zahlen in den bundeshauptstadtnahen Hochschulen des Landes selbstverständlich nichts entgegen-zusetzen haben – wenn man von dem starken Engagement aller ihrer Mitglieder und Angehörigen, dem ausgezeichneten Betreuungsaufkommen, der fachlichen Kompetenz in Lehre und Forschung sowie den daraus resultierenden hohen Absolventenzahlen einmal absieht. Mehr noch: Das derzeitige Mittelverteilungsmodell ist dazu geeignet, auf dem Wege der Geldumverteilung die Standortvorteile der Hochschulen im Einzugsraum Berlin weiter zu stärken und somit die peripheren Hochschulen in der Lausitz langfristig so weit zu schwächen, dass ihr Überleben in der jetzigen Form nicht mehr ge-währleistet ist.
Mit der von der Landesregierung beabsichtigten Fusion beider Hochschulen – ihrer Abwicklung und Neugründung – ist das Problem der Unterfinanzierung aber in keiner Weise gelöst. Im Gegenteil:
Der für die geplante Fusion zusätzlich notwendige technische, bauliche und verwaltungsspezifische Aufwand (Umzug von Fakultäten, Harmonisierung der Versorgungs- und IT-Netze sowie der Biblio-thekssysteme, zeitweise Führung von drei Haushalten, Geschäftsneuverteilung, Anpassung von Ar-beitsverhältnissen etc.) sowie die mit der Fusion geplante Kombination aus horizontaler Verwaltungs-struktur und vertikaler Fachstruktur (vorgeschlagene Matrixstruktur), die Einrichtung neuer, durchaus sinnvoller hochschulinterner Strukturelemente (Lausitz-Zentrum für Weiterbildung, Lausitz-Zentrum für Studierendengewinnung und Studienvorbereitung, Lausitz-Doktorandenkolleg) sowie die zur Debatte stehende teilweise Harmonisierung der Dienstverhältnisse der Professorinnen und Professoren (unter Berücksichtigung deren Bestandsschutzes) werden die Kosten bei anhaltender Unterfinanzierung unweigerlich und über die jetzt bekannten Dimensionen weit hinaus in die Höhe schnellen lassen und
eine dann neue Hochschule in noch erheblichere als die jetzt schon bekannten oder erahnbaren Fi-nanzierungsprobleme bringen, der sie nur noch durch Kapazitätsabbau und umfangreiche Eingriffe in den eigenen Bestand Herr werden kann.
Viele, darüber hinausreichende und noch ungelöste Fragen lassen vermuten, dass sich – ähnlich wie bei der einzig vergleichbaren Fusion von Universität Lüneburg und Fachhochschule Nordostnieder-sachsen zur Leuphana-Universität – die Studierendenzahlen innerhalb kürzester Zeit um ein Drittel bis zwei Fünftel reduzieren werden und in diesem Zusammenhang die geplante Wiederaufnahme der dann neuen Hochschule in das jetzige Mittelverteilungsmodell im Jahre 2015 eine weitere, in ihrer Höhe noch nicht absehbare finanzielle Belastung und Benachteiligung für die dann neue Hochschule mit sich bringen könnte. Zu diesen ungelösten Fragen gehören:
Unterschiedliche Hochschulzugangsberechtigungen ziehen eine kostenintensive, nicht BAföG-förderungsfähige sowie pädagogisch und rechtlich nur schwer realisierbare propädeutische Her-anführung der Bewerberinnen und Bewerber ohne allgemeine Hochschulzugangsberechtigung an diese nach sich, verlängern damit die Studienzeit für diese Zielgruppe und führen mittel- bis län-gerfristig zur Abkehr dieser Zielgruppe von einem Studium an der neuen Universität. Die jetzige Studienaufnahme an der Hochschule Lausitz ist dagegen für Bewerberinnen und Bewerber ohne allgemeine HZB sozial abgefedert uneingeschränkt BAföG-förderungsfähig.
Eine dazu alternative Aufweichung der universitären Studienanforderungen und Standards könnte eine Antwort darauf sein, würde jedoch in eine ausbleibende allgemeine Anerkennung der Ab-schlüsse der neuen Universität in anderen Bundesländern münden. Dieser ausbleibenden Aner-kennung könnte man – zum Beispiel beim Übergang vom Bachelor der TU Lausitz in einen Master einer Universität in einem anderen Bundesland (Brandenburg kommt im Regelfall nicht in Frage.) – wohl nur mit einer nicht BAföG-förderungsfähigen Nachbildung an der neuen Zielhochschule ge-recht werden können, was die Zielgruppe der Studierenden mit allgemeiner Hochschulzugangsbe-rechtigung ebenfalls zur Abkehr von einem Studium an der TU Lausitz veranlassen könnte. Denn die jetzige Nachbildung vom Fachhochschul-Bachelor zum Universitäts-Bachelor ist dagegen durchgehend BAföG-förderungsfähig und für viele ohne eine allgemeine HZB sozial abgefederte Garantie für die Durchlässigkeit hin in eine akademische Karriere, also die momentan konsequen-teste Antwort auf die Bolognaerklärung, die beide Lausitzer Hochschulen ohnehin schon jetzt um-gesetzt haben.
Unterschiedliche Hochschulzugangsberechtigungen generieren bei Studienabschluß unterschied-liche Laufbahnbefähigungen. Diese sind mit Blick auf eine gemeinsame Hochschulbildung der un-terschiedlichen Zielgruppen in gemeinsamen verschränkten Studienangeboten verfassungsrecht-lich bedenklich und werden zur Verunsicherung auf allen Seiten führen. Dies ließe sich innerhalb des Landes eventuell rechtlich regeln. Ein großer, wenn nicht sogar der größte Teil der Absolven-tinnen und Absolventen verlässt aber nach Studienabschluß in der Lausitz das Bundesland für kürzere oder längere Zeit und könnte in diesem Zusammenhang einer eher ungewissen berufli-chen Zukunft entgegensehen.
Eine Universität-Gesamthochschule (Holding-Gedanke) ist für die Zeit über die Gründungsphase einer neuen Universität hinaus wohl kaum vorgesehen, weil dies aufgrund HZB-paralleler fach-gleicher Strukturen zu teuer wäre und eine Fusion erübrigen würde. Herauszubildende, gemein-same verschränkte Studienangebote dagegen sind für alle studentischen Zielgruppen weniger at-traktiv. Bereits im Vorfeld würden sich die einen unterfordert, die anderen überfordert sehen. Das Spektrum der Leistungsanforderungen und Standards wäre zu weit gespreizt.
Die parallele Lehre an verschiedenen Hochschulstandorten in 40 km auseinander liegenden Städ-ten ist bereits jetzt für viele Studierenden aufgrund in Kauf zu nehmender langer Fahrtzeiten we-nig attraktiv und aufgrund eines für die Fachhochschulzielgruppe fehlenden Semestertickets kaum finanzierbar geworden. Eine schon erfolgte und absehbar noch steigende Schwerpunktverlage-rung der Lehre nach Cottbus lässt die Nachfrage von Studierenden aus dem Großraum Dresden / Ostsachsen, die bisher sehr fahrtzeit- und kostengünstig zahlreiche Studienangebote in Senften-berg wahrnehmen konnten, versiegen. Als Antwort auf die mittel- bis langfristig in Senftenberg wohl immer stärker reduzierten Angebote sowie die schon bestehende Verunsicherung bei den Bewerberinnen und Bewerbern dehnen die sächsischen Fachhochschulen schon jetzt ihre Studie-rendengewinnung sehr erfolgreich auf den Raum des südlichen Brandenburgs aus.
Die beiden von der Landesregierung bestellten Kommissionen, die Lausitzkommission und die Hoch-schulstrukturkommission, teilen viele der vorab genannten Auffassungen, Bedenken und Befürchtun-gen. Sie empfehlen deshalb nicht zu Unrecht, von einer Fusion Abstand zu nehmen und lediglich in ausgewählten Bereichen – wo passend und auch angebracht – die Kooperation zwischen beiden Hochschulen zu stärken, wie dies in einigen Bereichen schon erfolgreich praktiziert wird. Die Lausitz-kommission gibt hierfür ein gangbares Modell vor, welches die personellen und fachlichen Synergien zwischen beiden Hochschulen zu nutzen weiß und die finanziellen Engpässe des Landes hinreichend berücksichtigt. Brandenburg ist – so hebt andererseits die Hochschulstrukturkommission explizit her-vor – bereits zum jetzigen Zeitpunkt Schlusslicht in fast allen messbaren Parametern der deutschen Hochschullandschaft. Grundtenor der Arbeitsergebnisse beider Kommissionen – insbesondere der Hochschulstrukturkommission – ist deshalb die Stärkung der Brandenburger Hochschullandschaft, nicht aber deren partielle Abwicklung oder Schrumpfung. Der vorübergehende demographische Wan-del in den neuen Bundesländern – so auch im Süden Brandenburgs – ist ursächlich im wirtschaftlichen Strukturwandel der unmittelbaren Nachwendejahre verwurzelt. Er kann deshalb nicht unter dem Motto einer fehlenden Nachfrage als Begründung für die Einleitung eines weiteren Strukturwandels herhal-ten müssen. Ein solcher Ansatz würde unweigerlich eine wirtschaftliche und soziale Abwärtsspirale initiieren. Wirtschaftswachstum verlangt ausreichend gut ausgebildete junge Menschen, insbesondere in Zeiten des Fachkräftemangels. Die Hochschulstrukturkommission hat in diesem Zusammenhang explizit darauf hingewiesen, dass es bereits jetzt alljährlich mehr Brandenburger Studienanfänger als Studienanfänger im Land Brandenburg gibt. Diesem „Exportüberschuß“ an Studienanfängern kann man nur mit dem Ausbau, nicht aber mit der Schrumpfung von Hochschulkapazitäten entgegnen.
Der dargestellte absehbare Rückgang von Studierendenzahlen wird kausal zum Abbau von Hoch-schulkapazitäten und somit zu einem Schrumpfungsprozeß in der Lausitzer Hochschullandschaft füh-ren. Vor diesem Hintergrund sowie aufgrund der aus dem Fusionsprozeß zu erwartenden erheblichen finanziellen Mehrbelastung für die neue Hochschule und der bisher fehlenden konzeptionellen Ausge-staltung des geplanten Fusionsprozesses durch die Landesregierung sieht die Gruppe der sonstigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Hochschule Lausitz eine dann neu gegründete Technische Uni-versität Lausitz in ihrem Bestand gefährdet und in ihren Grundfesten erschüttert und somit die Gefahr des Einkommens- und Arbeitsplatzverlustes unweigerlich auf sich zukommen.
Sollte für den Fall einer Abwicklung und Neugründung der beiden jetzigen Hochschulen, der BTU Cottbus und der Hochschule Lausitz, für die nicht verbeamteten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der TV Umbau greifen und den TV der Länder ersetzen, besteht für diese die Gefahr der Herabstufung ihrer Eingruppierung über Änderungskündigungen bis hin zu Beendigungskündigungen, sowie im weiteren Verlauf – bei einer möglichen Nichtverlängerung des TV Umbau durch die Landesregierung nach dessen Auslaufen zum 31.12.2015 – auch die Gefahr von betriebsbedingten Kündigungen – und dies insbesondere vor dem Hintergrund der weitestgehenden Neutralisierung der Autonomie der neu-en Hochschule im vorgelegten Referentenentwurf zugunsten der Landesregierung. Die strukturelle Unterfinanzierung beider Hochschulen manifestiert sich ja schon jetzt in einem möglichen Arbeits-platzverlust befristet beschäftigter nicht verbeamteter Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.
Die Gruppe der sonstigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Hochschule Lausitz schließt sich des-halb den Empfehlungen der beiden genannten Kommissionen an und spricht sich gegen eine Abwick-lung der beiden jetzigen Hochschulen und gegen deren gemeinschaftliche Neugründung in Form einer Technischen Universität Lausitz aus.
Für den dennoch möglichen Fall einer Hochschulabwicklung und -neugründung erwartet die Gruppe der sonstigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Hochschule Lausitz hilfsweise, dass alle nicht ver-beamteten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der beiden jetzigen Hochschulen unabhängig von der juristischen Ausgestaltung der Abwicklung und Neugründung im Rahmen ihrer bestehenden Arbeits-verträge verbindlich uneingeschränkten Bestandsschutz sowohl mit Blick auf ihre bisherigen tariflichen Eingruppierungen in voller Höhe als auch mit Blick auf die unbefristete Fortführung aller ihrer unbefris-teten Arbeitsverträge bzw. auf die fristgebundene Fortführung aller ihrer befristeten Arbeitsverträge genießen. Gleichwohl verweigert sie sich aber ausdrücklich nicht zukunftsweisenden Neuerungen, die zusammen mit allen Hochschulmitgliedern und –angehörigen unter Berücksichtigung derer ureigens-ten sozialen Interessen bei uneingeschränkt voller Einkommens- und Arbeitsplatzsicherung gemein-schaftlich und im Kontext eines ausfinanzierten Landeshochschulhaushaltes sowie einer gerechten Gleichbehandlung aller Brandenburger Hochschulen in Angriff genommen werden.
Thomas Reif
Senatsgruppe der sonstigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Hochschule Lausitz [FH]
Quelle: http://www.cottbus-kaempft.de
Wiedergabe mit freundlicher Genehmigung von David Windisch
Studierendenrat der BTU Cottbus
“Sonder- bzw. Minderheitsvotum der Senatsgruppe der sonstigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zur Stellungnahme der Hochschule Lausitz [FH] zum Entwurf eines Geset-zes zur Weiterentwicklung der Hochschullandschaft Lausitz (als eine das Ergebnis der Stellungnahme der Hochschule Lausitz [FH] nur zum Teil mittragende Mindermeinung)
Das vorliegende Minderheitsvotum reflektiert die sehr zahlreichen Anfragen, Bedenken und Ängste, die aus der Gruppe der sonstigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Hochschule Lausitz [FH] gegenüber ihrer Vertretung im Senat im Zusammen-hang mit den Plänen der Landesregierung zur Abwicklung und Neugründung der beiden Lausitzer Hochschulen geäußert wor-den sind. Ohne sich strukturellen Innovationen bei der Gestaltung der Brandenburger Hochschullandschaft verschließen zu wollen, stehen für die genannte Gruppe dennoch Einkommenssicherung und Arbeitsplatzerhalt uneingeschränkt im Vordergrund und bestimmen deren Sichtweise auf das vorbereitete Gesetzgebungsverfahren.
Die beiden Hochschulen im Süden des Landes Brandenburg, die BTU Cottbus und die Hochschule Lausitz, haben seit ihrer Gründung im Jahre 1991 die regionale Entwicklung in der Niederlausitz we-sentlich mitgeprägt. Mit ihren attraktiven technischen, ingenieur- und naturwissenschaftlichen sowie wirtschaftswissenschaftlichen, aber auch darüber hinausreichenden sozial- und musikpädagogischen sowie kulturwissenschaftlichen Studienangeboten sprechen sie zum einen die unterschiedlichen regi-onalen und überregionalen Zielgruppen der Studierenden mit allgemeiner, fachgebundener und Fach-hochschulreife an, gewinnen zum anderen aber auch sehr erfolgreich bundes- und weltweit Studie-rende für ein Studium an einer der beiden Hochschulen. Dabei ergänzen sich traditionell klassische, die breite Masse ansprechende Studiengänge mit jenen, die den beiden Hochschulen mit regionalen und überregionalen Alleinstellungsmerkmalen oder auch mit trendorientierten zukunftsweisenden Stu-dieninhalten eine besondere Aufmerksamkeit zuteil werden lassen und damit dem Renommee beider Hochschulen weit über die Grenzen der Region und des Landes hinaus beisteuern helfen.
Als von allen Seiten positiv wahrgenommene regionale und überregionale Akteure sind beide Hoch-schulen darüber hinaus Träger einer nicht mehr wegzudenkenden regionalen zivilgesellschaftlichen Verantwortung, prägen sie doch in führender Rolle das Bild von einer toleranten und multikulturellen Gesellschaft im Süden Brandenburgs und sind für die Bevölkerung in der Niederlausitz ein unmissver-ständlicher Ausdruck für das hoheitliche Engagement der Landesregierung in den hauptstadtfernen Landesteilen. Als zwei der größten regionalen Arbeitgeber tragen sie wesentlich zur Aufrechterhaltung der Binnennachfrage und somit zum wirtschaftlichen und sozialen Gefüge in der Region bei. Als Part-ner der regionalen und auch überregionalen Wirtschaft bei der Drittmittelforschung sind beide Hoch-schulen in der jeweils für sie typischen Form Bindeglied zwischen Wirtschafts- und Wissenschaftsinte-ressen im Süden des Bundeslandes.
Mit einem die peripheren Standortnachteile beider Lausitzer Hochschulen nicht ausreichend berück-sichtigenden Mittelverteilungsmodell haben sich die BTU Cottbus und die Hochschule Lausitz in den letzten Jahren allerdings einer zunehmenden Unterfinanzierung ausgesetzt gesehen, der sie mit Blick auf die sich aus dem demographischen Zuzug nach Berlin speisenden Entwicklung der Studierenden-zahlen in den bundeshauptstadtnahen Hochschulen des Landes selbstverständlich nichts entgegen-zusetzen haben – wenn man von dem starken Engagement aller ihrer Mitglieder und Angehörigen, dem ausgezeichneten Betreuungsaufkommen, der fachlichen Kompetenz in Lehre und Forschung sowie den daraus resultierenden hohen Absolventenzahlen einmal absieht. Mehr noch: Das derzeitige Mittelverteilungsmodell ist dazu geeignet, auf dem Wege der Geldumverteilung die Standortvorteile der Hochschulen im Einzugsraum Berlin weiter zu stärken und somit die peripheren Hochschulen in der Lausitz langfristig so weit zu schwächen, dass ihr Überleben in der jetzigen Form nicht mehr ge-währleistet ist.
Mit der von der Landesregierung beabsichtigten Fusion beider Hochschulen – ihrer Abwicklung und Neugründung – ist das Problem der Unterfinanzierung aber in keiner Weise gelöst. Im Gegenteil:
Der für die geplante Fusion zusätzlich notwendige technische, bauliche und verwaltungsspezifische Aufwand (Umzug von Fakultäten, Harmonisierung der Versorgungs- und IT-Netze sowie der Biblio-thekssysteme, zeitweise Führung von drei Haushalten, Geschäftsneuverteilung, Anpassung von Ar-beitsverhältnissen etc.) sowie die mit der Fusion geplante Kombination aus horizontaler Verwaltungs-struktur und vertikaler Fachstruktur (vorgeschlagene Matrixstruktur), die Einrichtung neuer, durchaus sinnvoller hochschulinterner Strukturelemente (Lausitz-Zentrum für Weiterbildung, Lausitz-Zentrum für Studierendengewinnung und Studienvorbereitung, Lausitz-Doktorandenkolleg) sowie die zur Debatte stehende teilweise Harmonisierung der Dienstverhältnisse der Professorinnen und Professoren (unter Berücksichtigung deren Bestandsschutzes) werden die Kosten bei anhaltender Unterfinanzierung unweigerlich und über die jetzt bekannten Dimensionen weit hinaus in die Höhe schnellen lassen und
eine dann neue Hochschule in noch erheblichere als die jetzt schon bekannten oder erahnbaren Fi-nanzierungsprobleme bringen, der sie nur noch durch Kapazitätsabbau und umfangreiche Eingriffe in den eigenen Bestand Herr werden kann.
Viele, darüber hinausreichende und noch ungelöste Fragen lassen vermuten, dass sich – ähnlich wie bei der einzig vergleichbaren Fusion von Universität Lüneburg und Fachhochschule Nordostnieder-sachsen zur Leuphana-Universität – die Studierendenzahlen innerhalb kürzester Zeit um ein Drittel bis zwei Fünftel reduzieren werden und in diesem Zusammenhang die geplante Wiederaufnahme der dann neuen Hochschule in das jetzige Mittelverteilungsmodell im Jahre 2015 eine weitere, in ihrer Höhe noch nicht absehbare finanzielle Belastung und Benachteiligung für die dann neue Hochschule mit sich bringen könnte. Zu diesen ungelösten Fragen gehören:
Unterschiedliche Hochschulzugangsberechtigungen ziehen eine kostenintensive, nicht BAföG-förderungsfähige sowie pädagogisch und rechtlich nur schwer realisierbare propädeutische Her-anführung der Bewerberinnen und Bewerber ohne allgemeine Hochschulzugangsberechtigung an diese nach sich, verlängern damit die Studienzeit für diese Zielgruppe und führen mittel- bis län-gerfristig zur Abkehr dieser Zielgruppe von einem Studium an der neuen Universität. Die jetzige Studienaufnahme an der Hochschule Lausitz ist dagegen für Bewerberinnen und Bewerber ohne allgemeine HZB sozial abgefedert uneingeschränkt BAföG-förderungsfähig.
Eine dazu alternative Aufweichung der universitären Studienanforderungen und Standards könnte eine Antwort darauf sein, würde jedoch in eine ausbleibende allgemeine Anerkennung der Ab-schlüsse der neuen Universität in anderen Bundesländern münden. Dieser ausbleibenden Aner-kennung könnte man – zum Beispiel beim Übergang vom Bachelor der TU Lausitz in einen Master einer Universität in einem anderen Bundesland (Brandenburg kommt im Regelfall nicht in Frage.) – wohl nur mit einer nicht BAföG-förderungsfähigen Nachbildung an der neuen Zielhochschule ge-recht werden können, was die Zielgruppe der Studierenden mit allgemeiner Hochschulzugangsbe-rechtigung ebenfalls zur Abkehr von einem Studium an der TU Lausitz veranlassen könnte. Denn die jetzige Nachbildung vom Fachhochschul-Bachelor zum Universitäts-Bachelor ist dagegen durchgehend BAföG-förderungsfähig und für viele ohne eine allgemeine HZB sozial abgefederte Garantie für die Durchlässigkeit hin in eine akademische Karriere, also die momentan konsequen-teste Antwort auf die Bolognaerklärung, die beide Lausitzer Hochschulen ohnehin schon jetzt um-gesetzt haben.
Unterschiedliche Hochschulzugangsberechtigungen generieren bei Studienabschluß unterschied-liche Laufbahnbefähigungen. Diese sind mit Blick auf eine gemeinsame Hochschulbildung der un-terschiedlichen Zielgruppen in gemeinsamen verschränkten Studienangeboten verfassungsrecht-lich bedenklich und werden zur Verunsicherung auf allen Seiten führen. Dies ließe sich innerhalb des Landes eventuell rechtlich regeln. Ein großer, wenn nicht sogar der größte Teil der Absolven-tinnen und Absolventen verlässt aber nach Studienabschluß in der Lausitz das Bundesland für kürzere oder längere Zeit und könnte in diesem Zusammenhang einer eher ungewissen berufli-chen Zukunft entgegensehen.
Eine Universität-Gesamthochschule (Holding-Gedanke) ist für die Zeit über die Gründungsphase einer neuen Universität hinaus wohl kaum vorgesehen, weil dies aufgrund HZB-paralleler fach-gleicher Strukturen zu teuer wäre und eine Fusion erübrigen würde. Herauszubildende, gemein-same verschränkte Studienangebote dagegen sind für alle studentischen Zielgruppen weniger at-traktiv. Bereits im Vorfeld würden sich die einen unterfordert, die anderen überfordert sehen. Das Spektrum der Leistungsanforderungen und Standards wäre zu weit gespreizt.
Die parallele Lehre an verschiedenen Hochschulstandorten in 40 km auseinander liegenden Städ-ten ist bereits jetzt für viele Studierenden aufgrund in Kauf zu nehmender langer Fahrtzeiten we-nig attraktiv und aufgrund eines für die Fachhochschulzielgruppe fehlenden Semestertickets kaum finanzierbar geworden. Eine schon erfolgte und absehbar noch steigende Schwerpunktverlage-rung der Lehre nach Cottbus lässt die Nachfrage von Studierenden aus dem Großraum Dresden / Ostsachsen, die bisher sehr fahrtzeit- und kostengünstig zahlreiche Studienangebote in Senften-berg wahrnehmen konnten, versiegen. Als Antwort auf die mittel- bis langfristig in Senftenberg wohl immer stärker reduzierten Angebote sowie die schon bestehende Verunsicherung bei den Bewerberinnen und Bewerbern dehnen die sächsischen Fachhochschulen schon jetzt ihre Studie-rendengewinnung sehr erfolgreich auf den Raum des südlichen Brandenburgs aus.
Die beiden von der Landesregierung bestellten Kommissionen, die Lausitzkommission und die Hoch-schulstrukturkommission, teilen viele der vorab genannten Auffassungen, Bedenken und Befürchtun-gen. Sie empfehlen deshalb nicht zu Unrecht, von einer Fusion Abstand zu nehmen und lediglich in ausgewählten Bereichen – wo passend und auch angebracht – die Kooperation zwischen beiden Hochschulen zu stärken, wie dies in einigen Bereichen schon erfolgreich praktiziert wird. Die Lausitz-kommission gibt hierfür ein gangbares Modell vor, welches die personellen und fachlichen Synergien zwischen beiden Hochschulen zu nutzen weiß und die finanziellen Engpässe des Landes hinreichend berücksichtigt. Brandenburg ist – so hebt andererseits die Hochschulstrukturkommission explizit her-vor – bereits zum jetzigen Zeitpunkt Schlusslicht in fast allen messbaren Parametern der deutschen Hochschullandschaft. Grundtenor der Arbeitsergebnisse beider Kommissionen – insbesondere der Hochschulstrukturkommission – ist deshalb die Stärkung der Brandenburger Hochschullandschaft, nicht aber deren partielle Abwicklung oder Schrumpfung. Der vorübergehende demographische Wan-del in den neuen Bundesländern – so auch im Süden Brandenburgs – ist ursächlich im wirtschaftlichen Strukturwandel der unmittelbaren Nachwendejahre verwurzelt. Er kann deshalb nicht unter dem Motto einer fehlenden Nachfrage als Begründung für die Einleitung eines weiteren Strukturwandels herhal-ten müssen. Ein solcher Ansatz würde unweigerlich eine wirtschaftliche und soziale Abwärtsspirale initiieren. Wirtschaftswachstum verlangt ausreichend gut ausgebildete junge Menschen, insbesondere in Zeiten des Fachkräftemangels. Die Hochschulstrukturkommission hat in diesem Zusammenhang explizit darauf hingewiesen, dass es bereits jetzt alljährlich mehr Brandenburger Studienanfänger als Studienanfänger im Land Brandenburg gibt. Diesem „Exportüberschuß“ an Studienanfängern kann man nur mit dem Ausbau, nicht aber mit der Schrumpfung von Hochschulkapazitäten entgegnen.
Der dargestellte absehbare Rückgang von Studierendenzahlen wird kausal zum Abbau von Hoch-schulkapazitäten und somit zu einem Schrumpfungsprozeß in der Lausitzer Hochschullandschaft füh-ren. Vor diesem Hintergrund sowie aufgrund der aus dem Fusionsprozeß zu erwartenden erheblichen finanziellen Mehrbelastung für die neue Hochschule und der bisher fehlenden konzeptionellen Ausge-staltung des geplanten Fusionsprozesses durch die Landesregierung sieht die Gruppe der sonstigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Hochschule Lausitz eine dann neu gegründete Technische Uni-versität Lausitz in ihrem Bestand gefährdet und in ihren Grundfesten erschüttert und somit die Gefahr des Einkommens- und Arbeitsplatzverlustes unweigerlich auf sich zukommen.
Sollte für den Fall einer Abwicklung und Neugründung der beiden jetzigen Hochschulen, der BTU Cottbus und der Hochschule Lausitz, für die nicht verbeamteten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der TV Umbau greifen und den TV der Länder ersetzen, besteht für diese die Gefahr der Herabstufung ihrer Eingruppierung über Änderungskündigungen bis hin zu Beendigungskündigungen, sowie im weiteren Verlauf – bei einer möglichen Nichtverlängerung des TV Umbau durch die Landesregierung nach dessen Auslaufen zum 31.12.2015 – auch die Gefahr von betriebsbedingten Kündigungen – und dies insbesondere vor dem Hintergrund der weitestgehenden Neutralisierung der Autonomie der neu-en Hochschule im vorgelegten Referentenentwurf zugunsten der Landesregierung. Die strukturelle Unterfinanzierung beider Hochschulen manifestiert sich ja schon jetzt in einem möglichen Arbeits-platzverlust befristet beschäftigter nicht verbeamteter Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.
Die Gruppe der sonstigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Hochschule Lausitz schließt sich des-halb den Empfehlungen der beiden genannten Kommissionen an und spricht sich gegen eine Abwick-lung der beiden jetzigen Hochschulen und gegen deren gemeinschaftliche Neugründung in Form einer Technischen Universität Lausitz aus.
Für den dennoch möglichen Fall einer Hochschulabwicklung und -neugründung erwartet die Gruppe der sonstigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Hochschule Lausitz hilfsweise, dass alle nicht ver-beamteten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der beiden jetzigen Hochschulen unabhängig von der juristischen Ausgestaltung der Abwicklung und Neugründung im Rahmen ihrer bestehenden Arbeits-verträge verbindlich uneingeschränkten Bestandsschutz sowohl mit Blick auf ihre bisherigen tariflichen Eingruppierungen in voller Höhe als auch mit Blick auf die unbefristete Fortführung aller ihrer unbefris-teten Arbeitsverträge bzw. auf die fristgebundene Fortführung aller ihrer befristeten Arbeitsverträge genießen. Gleichwohl verweigert sie sich aber ausdrücklich nicht zukunftsweisenden Neuerungen, die zusammen mit allen Hochschulmitgliedern und –angehörigen unter Berücksichtigung derer ureigens-ten sozialen Interessen bei uneingeschränkt voller Einkommens- und Arbeitsplatzsicherung gemein-schaftlich und im Kontext eines ausfinanzierten Landeshochschulhaushaltes sowie einer gerechten Gleichbehandlung aller Brandenburger Hochschulen in Angriff genommen werden.
Thomas Reif
Senatsgruppe der sonstigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Hochschule Lausitz [FH]
Quelle: http://www.cottbus-kaempft.de
Wiedergabe mit freundlicher Genehmigung von David Windisch
Studierendenrat der BTU Cottbus
“Sonder- bzw. Minderheitsvotum der Senatsgruppe der sonstigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zur Stellungnahme der Hochschule Lausitz [FH] zum Entwurf eines Geset-zes zur Weiterentwicklung der Hochschullandschaft Lausitz (als eine das Ergebnis der Stellungnahme der Hochschule Lausitz [FH] nur zum Teil mittragende Mindermeinung)
Das vorliegende Minderheitsvotum reflektiert die sehr zahlreichen Anfragen, Bedenken und Ängste, die aus der Gruppe der sonstigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Hochschule Lausitz [FH] gegenüber ihrer Vertretung im Senat im Zusammen-hang mit den Plänen der Landesregierung zur Abwicklung und Neugründung der beiden Lausitzer Hochschulen geäußert wor-den sind. Ohne sich strukturellen Innovationen bei der Gestaltung der Brandenburger Hochschullandschaft verschließen zu wollen, stehen für die genannte Gruppe dennoch Einkommenssicherung und Arbeitsplatzerhalt uneingeschränkt im Vordergrund und bestimmen deren Sichtweise auf das vorbereitete Gesetzgebungsverfahren.
Die beiden Hochschulen im Süden des Landes Brandenburg, die BTU Cottbus und die Hochschule Lausitz, haben seit ihrer Gründung im Jahre 1991 die regionale Entwicklung in der Niederlausitz we-sentlich mitgeprägt. Mit ihren attraktiven technischen, ingenieur- und naturwissenschaftlichen sowie wirtschaftswissenschaftlichen, aber auch darüber hinausreichenden sozial- und musikpädagogischen sowie kulturwissenschaftlichen Studienangeboten sprechen sie zum einen die unterschiedlichen regi-onalen und überregionalen Zielgruppen der Studierenden mit allgemeiner, fachgebundener und Fach-hochschulreife an, gewinnen zum anderen aber auch sehr erfolgreich bundes- und weltweit Studie-rende für ein Studium an einer der beiden Hochschulen. Dabei ergänzen sich traditionell klassische, die breite Masse ansprechende Studiengänge mit jenen, die den beiden Hochschulen mit regionalen und überregionalen Alleinstellungsmerkmalen oder auch mit trendorientierten zukunftsweisenden Stu-dieninhalten eine besondere Aufmerksamkeit zuteil werden lassen und damit dem Renommee beider Hochschulen weit über die Grenzen der Region und des Landes hinaus beisteuern helfen.
Als von allen Seiten positiv wahrgenommene regionale und überregionale Akteure sind beide Hoch-schulen darüber hinaus Träger einer nicht mehr wegzudenkenden regionalen zivilgesellschaftlichen Verantwortung, prägen sie doch in führender Rolle das Bild von einer toleranten und multikulturellen Gesellschaft im Süden Brandenburgs und sind für die Bevölkerung in der Niederlausitz ein unmissver-ständlicher Ausdruck für das hoheitliche Engagement der Landesregierung in den hauptstadtfernen Landesteilen. Als zwei der größten regionalen Arbeitgeber tragen sie wesentlich zur Aufrechterhaltung der Binnennachfrage und somit zum wirtschaftlichen und sozialen Gefüge in der Region bei. Als Part-ner der regionalen und auch überregionalen Wirtschaft bei der Drittmittelforschung sind beide Hoch-schulen in der jeweils für sie typischen Form Bindeglied zwischen Wirtschafts- und Wissenschaftsinte-ressen im Süden des Bundeslandes.
Mit einem die peripheren Standortnachteile beider Lausitzer Hochschulen nicht ausreichend berück-sichtigenden Mittelverteilungsmodell haben sich die BTU Cottbus und die Hochschule Lausitz in den letzten Jahren allerdings einer zunehmenden Unterfinanzierung ausgesetzt gesehen, der sie mit Blick auf die sich aus dem demographischen Zuzug nach Berlin speisenden Entwicklung der Studierenden-zahlen in den bundeshauptstadtnahen Hochschulen des Landes selbstverständlich nichts entgegen-zusetzen haben – wenn man von dem starken Engagement aller ihrer Mitglieder und Angehörigen, dem ausgezeichneten Betreuungsaufkommen, der fachlichen Kompetenz in Lehre und Forschung sowie den daraus resultierenden hohen Absolventenzahlen einmal absieht. Mehr noch: Das derzeitige Mittelverteilungsmodell ist dazu geeignet, auf dem Wege der Geldumverteilung die Standortvorteile der Hochschulen im Einzugsraum Berlin weiter zu stärken und somit die peripheren Hochschulen in der Lausitz langfristig so weit zu schwächen, dass ihr Überleben in der jetzigen Form nicht mehr ge-währleistet ist.
Mit der von der Landesregierung beabsichtigten Fusion beider Hochschulen – ihrer Abwicklung und Neugründung – ist das Problem der Unterfinanzierung aber in keiner Weise gelöst. Im Gegenteil:
Der für die geplante Fusion zusätzlich notwendige technische, bauliche und verwaltungsspezifische Aufwand (Umzug von Fakultäten, Harmonisierung der Versorgungs- und IT-Netze sowie der Biblio-thekssysteme, zeitweise Führung von drei Haushalten, Geschäftsneuverteilung, Anpassung von Ar-beitsverhältnissen etc.) sowie die mit der Fusion geplante Kombination aus horizontaler Verwaltungs-struktur und vertikaler Fachstruktur (vorgeschlagene Matrixstruktur), die Einrichtung neuer, durchaus sinnvoller hochschulinterner Strukturelemente (Lausitz-Zentrum für Weiterbildung, Lausitz-Zentrum für Studierendengewinnung und Studienvorbereitung, Lausitz-Doktorandenkolleg) sowie die zur Debatte stehende teilweise Harmonisierung der Dienstverhältnisse der Professorinnen und Professoren (unter Berücksichtigung deren Bestandsschutzes) werden die Kosten bei anhaltender Unterfinanzierung unweigerlich und über die jetzt bekannten Dimensionen weit hinaus in die Höhe schnellen lassen und
eine dann neue Hochschule in noch erheblichere als die jetzt schon bekannten oder erahnbaren Fi-nanzierungsprobleme bringen, der sie nur noch durch Kapazitätsabbau und umfangreiche Eingriffe in den eigenen Bestand Herr werden kann.
Viele, darüber hinausreichende und noch ungelöste Fragen lassen vermuten, dass sich – ähnlich wie bei der einzig vergleichbaren Fusion von Universität Lüneburg und Fachhochschule Nordostnieder-sachsen zur Leuphana-Universität – die Studierendenzahlen innerhalb kürzester Zeit um ein Drittel bis zwei Fünftel reduzieren werden und in diesem Zusammenhang die geplante Wiederaufnahme der dann neuen Hochschule in das jetzige Mittelverteilungsmodell im Jahre 2015 eine weitere, in ihrer Höhe noch nicht absehbare finanzielle Belastung und Benachteiligung für die dann neue Hochschule mit sich bringen könnte. Zu diesen ungelösten Fragen gehören:
Unterschiedliche Hochschulzugangsberechtigungen ziehen eine kostenintensive, nicht BAföG-förderungsfähige sowie pädagogisch und rechtlich nur schwer realisierbare propädeutische Her-anführung der Bewerberinnen und Bewerber ohne allgemeine Hochschulzugangsberechtigung an diese nach sich, verlängern damit die Studienzeit für diese Zielgruppe und führen mittel- bis län-gerfristig zur Abkehr dieser Zielgruppe von einem Studium an der neuen Universität. Die jetzige Studienaufnahme an der Hochschule Lausitz ist dagegen für Bewerberinnen und Bewerber ohne allgemeine HZB sozial abgefedert uneingeschränkt BAföG-förderungsfähig.
Eine dazu alternative Aufweichung der universitären Studienanforderungen und Standards könnte eine Antwort darauf sein, würde jedoch in eine ausbleibende allgemeine Anerkennung der Ab-schlüsse der neuen Universität in anderen Bundesländern münden. Dieser ausbleibenden Aner-kennung könnte man – zum Beispiel beim Übergang vom Bachelor der TU Lausitz in einen Master einer Universität in einem anderen Bundesland (Brandenburg kommt im Regelfall nicht in Frage.) – wohl nur mit einer nicht BAföG-förderungsfähigen Nachbildung an der neuen Zielhochschule ge-recht werden können, was die Zielgruppe der Studierenden mit allgemeiner Hochschulzugangsbe-rechtigung ebenfalls zur Abkehr von einem Studium an der TU Lausitz veranlassen könnte. Denn die jetzige Nachbildung vom Fachhochschul-Bachelor zum Universitäts-Bachelor ist dagegen durchgehend BAföG-förderungsfähig und für viele ohne eine allgemeine HZB sozial abgefederte Garantie für die Durchlässigkeit hin in eine akademische Karriere, also die momentan konsequen-teste Antwort auf die Bolognaerklärung, die beide Lausitzer Hochschulen ohnehin schon jetzt um-gesetzt haben.
Unterschiedliche Hochschulzugangsberechtigungen generieren bei Studienabschluß unterschied-liche Laufbahnbefähigungen. Diese sind mit Blick auf eine gemeinsame Hochschulbildung der un-terschiedlichen Zielgruppen in gemeinsamen verschränkten Studienangeboten verfassungsrecht-lich bedenklich und werden zur Verunsicherung auf allen Seiten führen. Dies ließe sich innerhalb des Landes eventuell rechtlich regeln. Ein großer, wenn nicht sogar der größte Teil der Absolven-tinnen und Absolventen verlässt aber nach Studienabschluß in der Lausitz das Bundesland für kürzere oder längere Zeit und könnte in diesem Zusammenhang einer eher ungewissen berufli-chen Zukunft entgegensehen.
Eine Universität-Gesamthochschule (Holding-Gedanke) ist für die Zeit über die Gründungsphase einer neuen Universität hinaus wohl kaum vorgesehen, weil dies aufgrund HZB-paralleler fach-gleicher Strukturen zu teuer wäre und eine Fusion erübrigen würde. Herauszubildende, gemein-same verschränkte Studienangebote dagegen sind für alle studentischen Zielgruppen weniger at-traktiv. Bereits im Vorfeld würden sich die einen unterfordert, die anderen überfordert sehen. Das Spektrum der Leistungsanforderungen und Standards wäre zu weit gespreizt.
Die parallele Lehre an verschiedenen Hochschulstandorten in 40 km auseinander liegenden Städ-ten ist bereits jetzt für viele Studierenden aufgrund in Kauf zu nehmender langer Fahrtzeiten we-nig attraktiv und aufgrund eines für die Fachhochschulzielgruppe fehlenden Semestertickets kaum finanzierbar geworden. Eine schon erfolgte und absehbar noch steigende Schwerpunktverlage-rung der Lehre nach Cottbus lässt die Nachfrage von Studierenden aus dem Großraum Dresden / Ostsachsen, die bisher sehr fahrtzeit- und kostengünstig zahlreiche Studienangebote in Senften-berg wahrnehmen konnten, versiegen. Als Antwort auf die mittel- bis langfristig in Senftenberg wohl immer stärker reduzierten Angebote sowie die schon bestehende Verunsicherung bei den Bewerberinnen und Bewerbern dehnen die sächsischen Fachhochschulen schon jetzt ihre Studie-rendengewinnung sehr erfolgreich auf den Raum des südlichen Brandenburgs aus.
Die beiden von der Landesregierung bestellten Kommissionen, die Lausitzkommission und die Hoch-schulstrukturkommission, teilen viele der vorab genannten Auffassungen, Bedenken und Befürchtun-gen. Sie empfehlen deshalb nicht zu Unrecht, von einer Fusion Abstand zu nehmen und lediglich in ausgewählten Bereichen – wo passend und auch angebracht – die Kooperation zwischen beiden Hochschulen zu stärken, wie dies in einigen Bereichen schon erfolgreich praktiziert wird. Die Lausitz-kommission gibt hierfür ein gangbares Modell vor, welches die personellen und fachlichen Synergien zwischen beiden Hochschulen zu nutzen weiß und die finanziellen Engpässe des Landes hinreichend berücksichtigt. Brandenburg ist – so hebt andererseits die Hochschulstrukturkommission explizit her-vor – bereits zum jetzigen Zeitpunkt Schlusslicht in fast allen messbaren Parametern der deutschen Hochschullandschaft. Grundtenor der Arbeitsergebnisse beider Kommissionen – insbesondere der Hochschulstrukturkommission – ist deshalb die Stärkung der Brandenburger Hochschullandschaft, nicht aber deren partielle Abwicklung oder Schrumpfung. Der vorübergehende demographische Wan-del in den neuen Bundesländern – so auch im Süden Brandenburgs – ist ursächlich im wirtschaftlichen Strukturwandel der unmittelbaren Nachwendejahre verwurzelt. Er kann deshalb nicht unter dem Motto einer fehlenden Nachfrage als Begründung für die Einleitung eines weiteren Strukturwandels herhal-ten müssen. Ein solcher Ansatz würde unweigerlich eine wirtschaftliche und soziale Abwärtsspirale initiieren. Wirtschaftswachstum verlangt ausreichend gut ausgebildete junge Menschen, insbesondere in Zeiten des Fachkräftemangels. Die Hochschulstrukturkommission hat in diesem Zusammenhang explizit darauf hingewiesen, dass es bereits jetzt alljährlich mehr Brandenburger Studienanfänger als Studienanfänger im Land Brandenburg gibt. Diesem „Exportüberschuß“ an Studienanfängern kann man nur mit dem Ausbau, nicht aber mit der Schrumpfung von Hochschulkapazitäten entgegnen.
Der dargestellte absehbare Rückgang von Studierendenzahlen wird kausal zum Abbau von Hoch-schulkapazitäten und somit zu einem Schrumpfungsprozeß in der Lausitzer Hochschullandschaft füh-ren. Vor diesem Hintergrund sowie aufgrund der aus dem Fusionsprozeß zu erwartenden erheblichen finanziellen Mehrbelastung für die neue Hochschule und der bisher fehlenden konzeptionellen Ausge-staltung des geplanten Fusionsprozesses durch die Landesregierung sieht die Gruppe der sonstigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Hochschule Lausitz eine dann neu gegründete Technische Uni-versität Lausitz in ihrem Bestand gefährdet und in ihren Grundfesten erschüttert und somit die Gefahr des Einkommens- und Arbeitsplatzverlustes unweigerlich auf sich zukommen.
Sollte für den Fall einer Abwicklung und Neugründung der beiden jetzigen Hochschulen, der BTU Cottbus und der Hochschule Lausitz, für die nicht verbeamteten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der TV Umbau greifen und den TV der Länder ersetzen, besteht für diese die Gefahr der Herabstufung ihrer Eingruppierung über Änderungskündigungen bis hin zu Beendigungskündigungen, sowie im weiteren Verlauf – bei einer möglichen Nichtverlängerung des TV Umbau durch die Landesregierung nach dessen Auslaufen zum 31.12.2015 – auch die Gefahr von betriebsbedingten Kündigungen – und dies insbesondere vor dem Hintergrund der weitestgehenden Neutralisierung der Autonomie der neu-en Hochschule im vorgelegten Referentenentwurf zugunsten der Landesregierung. Die strukturelle Unterfinanzierung beider Hochschulen manifestiert sich ja schon jetzt in einem möglichen Arbeits-platzverlust befristet beschäftigter nicht verbeamteter Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.
Die Gruppe der sonstigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Hochschule Lausitz schließt sich des-halb den Empfehlungen der beiden genannten Kommissionen an und spricht sich gegen eine Abwick-lung der beiden jetzigen Hochschulen und gegen deren gemeinschaftliche Neugründung in Form einer Technischen Universität Lausitz aus.
Für den dennoch möglichen Fall einer Hochschulabwicklung und -neugründung erwartet die Gruppe der sonstigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Hochschule Lausitz hilfsweise, dass alle nicht ver-beamteten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der beiden jetzigen Hochschulen unabhängig von der juristischen Ausgestaltung der Abwicklung und Neugründung im Rahmen ihrer bestehenden Arbeits-verträge verbindlich uneingeschränkten Bestandsschutz sowohl mit Blick auf ihre bisherigen tariflichen Eingruppierungen in voller Höhe als auch mit Blick auf die unbefristete Fortführung aller ihrer unbefris-teten Arbeitsverträge bzw. auf die fristgebundene Fortführung aller ihrer befristeten Arbeitsverträge genießen. Gleichwohl verweigert sie sich aber ausdrücklich nicht zukunftsweisenden Neuerungen, die zusammen mit allen Hochschulmitgliedern und –angehörigen unter Berücksichtigung derer ureigens-ten sozialen Interessen bei uneingeschränkt voller Einkommens- und Arbeitsplatzsicherung gemein-schaftlich und im Kontext eines ausfinanzierten Landeshochschulhaushaltes sowie einer gerechten Gleichbehandlung aller Brandenburger Hochschulen in Angriff genommen werden.
Thomas Reif
Senatsgruppe der sonstigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Hochschule Lausitz [FH]
Quelle: http://www.cottbus-kaempft.de
Wiedergabe mit freundlicher Genehmigung von David Windisch
Studierendenrat der BTU Cottbus
“Sonder- bzw. Minderheitsvotum der Senatsgruppe der sonstigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zur Stellungnahme der Hochschule Lausitz [FH] zum Entwurf eines Geset-zes zur Weiterentwicklung der Hochschullandschaft Lausitz (als eine das Ergebnis der Stellungnahme der Hochschule Lausitz [FH] nur zum Teil mittragende Mindermeinung)
Das vorliegende Minderheitsvotum reflektiert die sehr zahlreichen Anfragen, Bedenken und Ängste, die aus der Gruppe der sonstigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Hochschule Lausitz [FH] gegenüber ihrer Vertretung im Senat im Zusammen-hang mit den Plänen der Landesregierung zur Abwicklung und Neugründung der beiden Lausitzer Hochschulen geäußert wor-den sind. Ohne sich strukturellen Innovationen bei der Gestaltung der Brandenburger Hochschullandschaft verschließen zu wollen, stehen für die genannte Gruppe dennoch Einkommenssicherung und Arbeitsplatzerhalt uneingeschränkt im Vordergrund und bestimmen deren Sichtweise auf das vorbereitete Gesetzgebungsverfahren.
Die beiden Hochschulen im Süden des Landes Brandenburg, die BTU Cottbus und die Hochschule Lausitz, haben seit ihrer Gründung im Jahre 1991 die regionale Entwicklung in der Niederlausitz we-sentlich mitgeprägt. Mit ihren attraktiven technischen, ingenieur- und naturwissenschaftlichen sowie wirtschaftswissenschaftlichen, aber auch darüber hinausreichenden sozial- und musikpädagogischen sowie kulturwissenschaftlichen Studienangeboten sprechen sie zum einen die unterschiedlichen regi-onalen und überregionalen Zielgruppen der Studierenden mit allgemeiner, fachgebundener und Fach-hochschulreife an, gewinnen zum anderen aber auch sehr erfolgreich bundes- und weltweit Studie-rende für ein Studium an einer der beiden Hochschulen. Dabei ergänzen sich traditionell klassische, die breite Masse ansprechende Studiengänge mit jenen, die den beiden Hochschulen mit regionalen und überregionalen Alleinstellungsmerkmalen oder auch mit trendorientierten zukunftsweisenden Stu-dieninhalten eine besondere Aufmerksamkeit zuteil werden lassen und damit dem Renommee beider Hochschulen weit über die Grenzen der Region und des Landes hinaus beisteuern helfen.
Als von allen Seiten positiv wahrgenommene regionale und überregionale Akteure sind beide Hoch-schulen darüber hinaus Träger einer nicht mehr wegzudenkenden regionalen zivilgesellschaftlichen Verantwortung, prägen sie doch in führender Rolle das Bild von einer toleranten und multikulturellen Gesellschaft im Süden Brandenburgs und sind für die Bevölkerung in der Niederlausitz ein unmissver-ständlicher Ausdruck für das hoheitliche Engagement der Landesregierung in den hauptstadtfernen Landesteilen. Als zwei der größten regionalen Arbeitgeber tragen sie wesentlich zur Aufrechterhaltung der Binnennachfrage und somit zum wirtschaftlichen und sozialen Gefüge in der Region bei. Als Part-ner der regionalen und auch überregionalen Wirtschaft bei der Drittmittelforschung sind beide Hoch-schulen in der jeweils für sie typischen Form Bindeglied zwischen Wirtschafts- und Wissenschaftsinte-ressen im Süden des Bundeslandes.
Mit einem die peripheren Standortnachteile beider Lausitzer Hochschulen nicht ausreichend berück-sichtigenden Mittelverteilungsmodell haben sich die BTU Cottbus und die Hochschule Lausitz in den letzten Jahren allerdings einer zunehmenden Unterfinanzierung ausgesetzt gesehen, der sie mit Blick auf die sich aus dem demographischen Zuzug nach Berlin speisenden Entwicklung der Studierenden-zahlen in den bundeshauptstadtnahen Hochschulen des Landes selbstverständlich nichts entgegen-zusetzen haben – wenn man von dem starken Engagement aller ihrer Mitglieder und Angehörigen, dem ausgezeichneten Betreuungsaufkommen, der fachlichen Kompetenz in Lehre und Forschung sowie den daraus resultierenden hohen Absolventenzahlen einmal absieht. Mehr noch: Das derzeitige Mittelverteilungsmodell ist dazu geeignet, auf dem Wege der Geldumverteilung die Standortvorteile der Hochschulen im Einzugsraum Berlin weiter zu stärken und somit die peripheren Hochschulen in der Lausitz langfristig so weit zu schwächen, dass ihr Überleben in der jetzigen Form nicht mehr ge-währleistet ist.
Mit der von der Landesregierung beabsichtigten Fusion beider Hochschulen – ihrer Abwicklung und Neugründung – ist das Problem der Unterfinanzierung aber in keiner Weise gelöst. Im Gegenteil:
Der für die geplante Fusion zusätzlich notwendige technische, bauliche und verwaltungsspezifische Aufwand (Umzug von Fakultäten, Harmonisierung der Versorgungs- und IT-Netze sowie der Biblio-thekssysteme, zeitweise Führung von drei Haushalten, Geschäftsneuverteilung, Anpassung von Ar-beitsverhältnissen etc.) sowie die mit der Fusion geplante Kombination aus horizontaler Verwaltungs-struktur und vertikaler Fachstruktur (vorgeschlagene Matrixstruktur), die Einrichtung neuer, durchaus sinnvoller hochschulinterner Strukturelemente (Lausitz-Zentrum für Weiterbildung, Lausitz-Zentrum für Studierendengewinnung und Studienvorbereitung, Lausitz-Doktorandenkolleg) sowie die zur Debatte stehende teilweise Harmonisierung der Dienstverhältnisse der Professorinnen und Professoren (unter Berücksichtigung deren Bestandsschutzes) werden die Kosten bei anhaltender Unterfinanzierung unweigerlich und über die jetzt bekannten Dimensionen weit hinaus in die Höhe schnellen lassen und
eine dann neue Hochschule in noch erheblichere als die jetzt schon bekannten oder erahnbaren Fi-nanzierungsprobleme bringen, der sie nur noch durch Kapazitätsabbau und umfangreiche Eingriffe in den eigenen Bestand Herr werden kann.
Viele, darüber hinausreichende und noch ungelöste Fragen lassen vermuten, dass sich – ähnlich wie bei der einzig vergleichbaren Fusion von Universität Lüneburg und Fachhochschule Nordostnieder-sachsen zur Leuphana-Universität – die Studierendenzahlen innerhalb kürzester Zeit um ein Drittel bis zwei Fünftel reduzieren werden und in diesem Zusammenhang die geplante Wiederaufnahme der dann neuen Hochschule in das jetzige Mittelverteilungsmodell im Jahre 2015 eine weitere, in ihrer Höhe noch nicht absehbare finanzielle Belastung und Benachteiligung für die dann neue Hochschule mit sich bringen könnte. Zu diesen ungelösten Fragen gehören:
Unterschiedliche Hochschulzugangsberechtigungen ziehen eine kostenintensive, nicht BAföG-förderungsfähige sowie pädagogisch und rechtlich nur schwer realisierbare propädeutische Her-anführung der Bewerberinnen und Bewerber ohne allgemeine Hochschulzugangsberechtigung an diese nach sich, verlängern damit die Studienzeit für diese Zielgruppe und führen mittel- bis län-gerfristig zur Abkehr dieser Zielgruppe von einem Studium an der neuen Universität. Die jetzige Studienaufnahme an der Hochschule Lausitz ist dagegen für Bewerberinnen und Bewerber ohne allgemeine HZB sozial abgefedert uneingeschränkt BAföG-förderungsfähig.
Eine dazu alternative Aufweichung der universitären Studienanforderungen und Standards könnte eine Antwort darauf sein, würde jedoch in eine ausbleibende allgemeine Anerkennung der Ab-schlüsse der neuen Universität in anderen Bundesländern münden. Dieser ausbleibenden Aner-kennung könnte man – zum Beispiel beim Übergang vom Bachelor der TU Lausitz in einen Master einer Universität in einem anderen Bundesland (Brandenburg kommt im Regelfall nicht in Frage.) – wohl nur mit einer nicht BAföG-förderungsfähigen Nachbildung an der neuen Zielhochschule ge-recht werden können, was die Zielgruppe der Studierenden mit allgemeiner Hochschulzugangsbe-rechtigung ebenfalls zur Abkehr von einem Studium an der TU Lausitz veranlassen könnte. Denn die jetzige Nachbildung vom Fachhochschul-Bachelor zum Universitäts-Bachelor ist dagegen durchgehend BAföG-förderungsfähig und für viele ohne eine allgemeine HZB sozial abgefederte Garantie für die Durchlässigkeit hin in eine akademische Karriere, also die momentan konsequen-teste Antwort auf die Bolognaerklärung, die beide Lausitzer Hochschulen ohnehin schon jetzt um-gesetzt haben.
Unterschiedliche Hochschulzugangsberechtigungen generieren bei Studienabschluß unterschied-liche Laufbahnbefähigungen. Diese sind mit Blick auf eine gemeinsame Hochschulbildung der un-terschiedlichen Zielgruppen in gemeinsamen verschränkten Studienangeboten verfassungsrecht-lich bedenklich und werden zur Verunsicherung auf allen Seiten führen. Dies ließe sich innerhalb des Landes eventuell rechtlich regeln. Ein großer, wenn nicht sogar der größte Teil der Absolven-tinnen und Absolventen verlässt aber nach Studienabschluß in der Lausitz das Bundesland für kürzere oder längere Zeit und könnte in diesem Zusammenhang einer eher ungewissen berufli-chen Zukunft entgegensehen.
Eine Universität-Gesamthochschule (Holding-Gedanke) ist für die Zeit über die Gründungsphase einer neuen Universität hinaus wohl kaum vorgesehen, weil dies aufgrund HZB-paralleler fach-gleicher Strukturen zu teuer wäre und eine Fusion erübrigen würde. Herauszubildende, gemein-same verschränkte Studienangebote dagegen sind für alle studentischen Zielgruppen weniger at-traktiv. Bereits im Vorfeld würden sich die einen unterfordert, die anderen überfordert sehen. Das Spektrum der Leistungsanforderungen und Standards wäre zu weit gespreizt.
Die parallele Lehre an verschiedenen Hochschulstandorten in 40 km auseinander liegenden Städ-ten ist bereits jetzt für viele Studierenden aufgrund in Kauf zu nehmender langer Fahrtzeiten we-nig attraktiv und aufgrund eines für die Fachhochschulzielgruppe fehlenden Semestertickets kaum finanzierbar geworden. Eine schon erfolgte und absehbar noch steigende Schwerpunktverlage-rung der Lehre nach Cottbus lässt die Nachfrage von Studierenden aus dem Großraum Dresden / Ostsachsen, die bisher sehr fahrtzeit- und kostengünstig zahlreiche Studienangebote in Senften-berg wahrnehmen konnten, versiegen. Als Antwort auf die mittel- bis langfristig in Senftenberg wohl immer stärker reduzierten Angebote sowie die schon bestehende Verunsicherung bei den Bewerberinnen und Bewerbern dehnen die sächsischen Fachhochschulen schon jetzt ihre Studie-rendengewinnung sehr erfolgreich auf den Raum des südlichen Brandenburgs aus.
Die beiden von der Landesregierung bestellten Kommissionen, die Lausitzkommission und die Hoch-schulstrukturkommission, teilen viele der vorab genannten Auffassungen, Bedenken und Befürchtun-gen. Sie empfehlen deshalb nicht zu Unrecht, von einer Fusion Abstand zu nehmen und lediglich in ausgewählten Bereichen – wo passend und auch angebracht – die Kooperation zwischen beiden Hochschulen zu stärken, wie dies in einigen Bereichen schon erfolgreich praktiziert wird. Die Lausitz-kommission gibt hierfür ein gangbares Modell vor, welches die personellen und fachlichen Synergien zwischen beiden Hochschulen zu nutzen weiß und die finanziellen Engpässe des Landes hinreichend berücksichtigt. Brandenburg ist – so hebt andererseits die Hochschulstrukturkommission explizit her-vor – bereits zum jetzigen Zeitpunkt Schlusslicht in fast allen messbaren Parametern der deutschen Hochschullandschaft. Grundtenor der Arbeitsergebnisse beider Kommissionen – insbesondere der Hochschulstrukturkommission – ist deshalb die Stärkung der Brandenburger Hochschullandschaft, nicht aber deren partielle Abwicklung oder Schrumpfung. Der vorübergehende demographische Wan-del in den neuen Bundesländern – so auch im Süden Brandenburgs – ist ursächlich im wirtschaftlichen Strukturwandel der unmittelbaren Nachwendejahre verwurzelt. Er kann deshalb nicht unter dem Motto einer fehlenden Nachfrage als Begründung für die Einleitung eines weiteren Strukturwandels herhal-ten müssen. Ein solcher Ansatz würde unweigerlich eine wirtschaftliche und soziale Abwärtsspirale initiieren. Wirtschaftswachstum verlangt ausreichend gut ausgebildete junge Menschen, insbesondere in Zeiten des Fachkräftemangels. Die Hochschulstrukturkommission hat in diesem Zusammenhang explizit darauf hingewiesen, dass es bereits jetzt alljährlich mehr Brandenburger Studienanfänger als Studienanfänger im Land Brandenburg gibt. Diesem „Exportüberschuß“ an Studienanfängern kann man nur mit dem Ausbau, nicht aber mit der Schrumpfung von Hochschulkapazitäten entgegnen.
Der dargestellte absehbare Rückgang von Studierendenzahlen wird kausal zum Abbau von Hoch-schulkapazitäten und somit zu einem Schrumpfungsprozeß in der Lausitzer Hochschullandschaft füh-ren. Vor diesem Hintergrund sowie aufgrund der aus dem Fusionsprozeß zu erwartenden erheblichen finanziellen Mehrbelastung für die neue Hochschule und der bisher fehlenden konzeptionellen Ausge-staltung des geplanten Fusionsprozesses durch die Landesregierung sieht die Gruppe der sonstigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Hochschule Lausitz eine dann neu gegründete Technische Uni-versität Lausitz in ihrem Bestand gefährdet und in ihren Grundfesten erschüttert und somit die Gefahr des Einkommens- und Arbeitsplatzverlustes unweigerlich auf sich zukommen.
Sollte für den Fall einer Abwicklung und Neugründung der beiden jetzigen Hochschulen, der BTU Cottbus und der Hochschule Lausitz, für die nicht verbeamteten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der TV Umbau greifen und den TV der Länder ersetzen, besteht für diese die Gefahr der Herabstufung ihrer Eingruppierung über Änderungskündigungen bis hin zu Beendigungskündigungen, sowie im weiteren Verlauf – bei einer möglichen Nichtverlängerung des TV Umbau durch die Landesregierung nach dessen Auslaufen zum 31.12.2015 – auch die Gefahr von betriebsbedingten Kündigungen – und dies insbesondere vor dem Hintergrund der weitestgehenden Neutralisierung der Autonomie der neu-en Hochschule im vorgelegten Referentenentwurf zugunsten der Landesregierung. Die strukturelle Unterfinanzierung beider Hochschulen manifestiert sich ja schon jetzt in einem möglichen Arbeits-platzverlust befristet beschäftigter nicht verbeamteter Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.
Die Gruppe der sonstigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Hochschule Lausitz schließt sich des-halb den Empfehlungen der beiden genannten Kommissionen an und spricht sich gegen eine Abwick-lung der beiden jetzigen Hochschulen und gegen deren gemeinschaftliche Neugründung in Form einer Technischen Universität Lausitz aus.
Für den dennoch möglichen Fall einer Hochschulabwicklung und -neugründung erwartet die Gruppe der sonstigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Hochschule Lausitz hilfsweise, dass alle nicht ver-beamteten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der beiden jetzigen Hochschulen unabhängig von der juristischen Ausgestaltung der Abwicklung und Neugründung im Rahmen ihrer bestehenden Arbeits-verträge verbindlich uneingeschränkten Bestandsschutz sowohl mit Blick auf ihre bisherigen tariflichen Eingruppierungen in voller Höhe als auch mit Blick auf die unbefristete Fortführung aller ihrer unbefris-teten Arbeitsverträge bzw. auf die fristgebundene Fortführung aller ihrer befristeten Arbeitsverträge genießen. Gleichwohl verweigert sie sich aber ausdrücklich nicht zukunftsweisenden Neuerungen, die zusammen mit allen Hochschulmitgliedern und –angehörigen unter Berücksichtigung derer ureigens-ten sozialen Interessen bei uneingeschränkt voller Einkommens- und Arbeitsplatzsicherung gemein-schaftlich und im Kontext eines ausfinanzierten Landeshochschulhaushaltes sowie einer gerechten Gleichbehandlung aller Brandenburger Hochschulen in Angriff genommen werden.
Thomas Reif
Senatsgruppe der sonstigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Hochschule Lausitz [FH]
Quelle: http://www.cottbus-kaempft.de
Wiedergabe mit freundlicher Genehmigung von David Windisch
Studierendenrat der BTU Cottbus
“Sonder- bzw. Minderheitsvotum der Senatsgruppe der sonstigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zur Stellungnahme der Hochschule Lausitz [FH] zum Entwurf eines Geset-zes zur Weiterentwicklung der Hochschullandschaft Lausitz (als eine das Ergebnis der Stellungnahme der Hochschule Lausitz [FH] nur zum Teil mittragende Mindermeinung)
Das vorliegende Minderheitsvotum reflektiert die sehr zahlreichen Anfragen, Bedenken und Ängste, die aus der Gruppe der sonstigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Hochschule Lausitz [FH] gegenüber ihrer Vertretung im Senat im Zusammen-hang mit den Plänen der Landesregierung zur Abwicklung und Neugründung der beiden Lausitzer Hochschulen geäußert wor-den sind. Ohne sich strukturellen Innovationen bei der Gestaltung der Brandenburger Hochschullandschaft verschließen zu wollen, stehen für die genannte Gruppe dennoch Einkommenssicherung und Arbeitsplatzerhalt uneingeschränkt im Vordergrund und bestimmen deren Sichtweise auf das vorbereitete Gesetzgebungsverfahren.
Die beiden Hochschulen im Süden des Landes Brandenburg, die BTU Cottbus und die Hochschule Lausitz, haben seit ihrer Gründung im Jahre 1991 die regionale Entwicklung in der Niederlausitz we-sentlich mitgeprägt. Mit ihren attraktiven technischen, ingenieur- und naturwissenschaftlichen sowie wirtschaftswissenschaftlichen, aber auch darüber hinausreichenden sozial- und musikpädagogischen sowie kulturwissenschaftlichen Studienangeboten sprechen sie zum einen die unterschiedlichen regi-onalen und überregionalen Zielgruppen der Studierenden mit allgemeiner, fachgebundener und Fach-hochschulreife an, gewinnen zum anderen aber auch sehr erfolgreich bundes- und weltweit Studie-rende für ein Studium an einer der beiden Hochschulen. Dabei ergänzen sich traditionell klassische, die breite Masse ansprechende Studiengänge mit jenen, die den beiden Hochschulen mit regionalen und überregionalen Alleinstellungsmerkmalen oder auch mit trendorientierten zukunftsweisenden Stu-dieninhalten eine besondere Aufmerksamkeit zuteil werden lassen und damit dem Renommee beider Hochschulen weit über die Grenzen der Region und des Landes hinaus beisteuern helfen.
Als von allen Seiten positiv wahrgenommene regionale und überregionale Akteure sind beide Hoch-schulen darüber hinaus Träger einer nicht mehr wegzudenkenden regionalen zivilgesellschaftlichen Verantwortung, prägen sie doch in führender Rolle das Bild von einer toleranten und multikulturellen Gesellschaft im Süden Brandenburgs und sind für die Bevölkerung in der Niederlausitz ein unmissver-ständlicher Ausdruck für das hoheitliche Engagement der Landesregierung in den hauptstadtfernen Landesteilen. Als zwei der größten regionalen Arbeitgeber tragen sie wesentlich zur Aufrechterhaltung der Binnennachfrage und somit zum wirtschaftlichen und sozialen Gefüge in der Region bei. Als Part-ner der regionalen und auch überregionalen Wirtschaft bei der Drittmittelforschung sind beide Hoch-schulen in der jeweils für sie typischen Form Bindeglied zwischen Wirtschafts- und Wissenschaftsinte-ressen im Süden des Bundeslandes.
Mit einem die peripheren Standortnachteile beider Lausitzer Hochschulen nicht ausreichend berück-sichtigenden Mittelverteilungsmodell haben sich die BTU Cottbus und die Hochschule Lausitz in den letzten Jahren allerdings einer zunehmenden Unterfinanzierung ausgesetzt gesehen, der sie mit Blick auf die sich aus dem demographischen Zuzug nach Berlin speisenden Entwicklung der Studierenden-zahlen in den bundeshauptstadtnahen Hochschulen des Landes selbstverständlich nichts entgegen-zusetzen haben – wenn man von dem starken Engagement aller ihrer Mitglieder und Angehörigen, dem ausgezeichneten Betreuungsaufkommen, der fachlichen Kompetenz in Lehre und Forschung sowie den daraus resultierenden hohen Absolventenzahlen einmal absieht. Mehr noch: Das derzeitige Mittelverteilungsmodell ist dazu geeignet, auf dem Wege der Geldumverteilung die Standortvorteile der Hochschulen im Einzugsraum Berlin weiter zu stärken und somit die peripheren Hochschulen in der Lausitz langfristig so weit zu schwächen, dass ihr Überleben in der jetzigen Form nicht mehr ge-währleistet ist.
Mit der von der Landesregierung beabsichtigten Fusion beider Hochschulen – ihrer Abwicklung und Neugründung – ist das Problem der Unterfinanzierung aber in keiner Weise gelöst. Im Gegenteil:
Der für die geplante Fusion zusätzlich notwendige technische, bauliche und verwaltungsspezifische Aufwand (Umzug von Fakultäten, Harmonisierung der Versorgungs- und IT-Netze sowie der Biblio-thekssysteme, zeitweise Führung von drei Haushalten, Geschäftsneuverteilung, Anpassung von Ar-beitsverhältnissen etc.) sowie die mit der Fusion geplante Kombination aus horizontaler Verwaltungs-struktur und vertikaler Fachstruktur (vorgeschlagene Matrixstruktur), die Einrichtung neuer, durchaus sinnvoller hochschulinterner Strukturelemente (Lausitz-Zentrum für Weiterbildung, Lausitz-Zentrum für Studierendengewinnung und Studienvorbereitung, Lausitz-Doktorandenkolleg) sowie die zur Debatte stehende teilweise Harmonisierung der Dienstverhältnisse der Professorinnen und Professoren (unter Berücksichtigung deren Bestandsschutzes) werden die Kosten bei anhaltender Unterfinanzierung unweigerlich und über die jetzt bekannten Dimensionen weit hinaus in die Höhe schnellen lassen und
eine dann neue Hochschule in noch erheblichere als die jetzt schon bekannten oder erahnbaren Fi-nanzierungsprobleme bringen, der sie nur noch durch Kapazitätsabbau und umfangreiche Eingriffe in den eigenen Bestand Herr werden kann.
Viele, darüber hinausreichende und noch ungelöste Fragen lassen vermuten, dass sich – ähnlich wie bei der einzig vergleichbaren Fusion von Universität Lüneburg und Fachhochschule Nordostnieder-sachsen zur Leuphana-Universität – die Studierendenzahlen innerhalb kürzester Zeit um ein Drittel bis zwei Fünftel reduzieren werden und in diesem Zusammenhang die geplante Wiederaufnahme der dann neuen Hochschule in das jetzige Mittelverteilungsmodell im Jahre 2015 eine weitere, in ihrer Höhe noch nicht absehbare finanzielle Belastung und Benachteiligung für die dann neue Hochschule mit sich bringen könnte. Zu diesen ungelösten Fragen gehören:
Unterschiedliche Hochschulzugangsberechtigungen ziehen eine kostenintensive, nicht BAföG-förderungsfähige sowie pädagogisch und rechtlich nur schwer realisierbare propädeutische Her-anführung der Bewerberinnen und Bewerber ohne allgemeine Hochschulzugangsberechtigung an diese nach sich, verlängern damit die Studienzeit für diese Zielgruppe und führen mittel- bis län-gerfristig zur Abkehr dieser Zielgruppe von einem Studium an der neuen Universität. Die jetzige Studienaufnahme an der Hochschule Lausitz ist dagegen für Bewerberinnen und Bewerber ohne allgemeine HZB sozial abgefedert uneingeschränkt BAföG-förderungsfähig.
Eine dazu alternative Aufweichung der universitären Studienanforderungen und Standards könnte eine Antwort darauf sein, würde jedoch in eine ausbleibende allgemeine Anerkennung der Ab-schlüsse der neuen Universität in anderen Bundesländern münden. Dieser ausbleibenden Aner-kennung könnte man – zum Beispiel beim Übergang vom Bachelor der TU Lausitz in einen Master einer Universität in einem anderen Bundesland (Brandenburg kommt im Regelfall nicht in Frage.) – wohl nur mit einer nicht BAföG-förderungsfähigen Nachbildung an der neuen Zielhochschule ge-recht werden können, was die Zielgruppe der Studierenden mit allgemeiner Hochschulzugangsbe-rechtigung ebenfalls zur Abkehr von einem Studium an der TU Lausitz veranlassen könnte. Denn die jetzige Nachbildung vom Fachhochschul-Bachelor zum Universitäts-Bachelor ist dagegen durchgehend BAföG-förderungsfähig und für viele ohne eine allgemeine HZB sozial abgefederte Garantie für die Durchlässigkeit hin in eine akademische Karriere, also die momentan konsequen-teste Antwort auf die Bolognaerklärung, die beide Lausitzer Hochschulen ohnehin schon jetzt um-gesetzt haben.
Unterschiedliche Hochschulzugangsberechtigungen generieren bei Studienabschluß unterschied-liche Laufbahnbefähigungen. Diese sind mit Blick auf eine gemeinsame Hochschulbildung der un-terschiedlichen Zielgruppen in gemeinsamen verschränkten Studienangeboten verfassungsrecht-lich bedenklich und werden zur Verunsicherung auf allen Seiten führen. Dies ließe sich innerhalb des Landes eventuell rechtlich regeln. Ein großer, wenn nicht sogar der größte Teil der Absolven-tinnen und Absolventen verlässt aber nach Studienabschluß in der Lausitz das Bundesland für kürzere oder längere Zeit und könnte in diesem Zusammenhang einer eher ungewissen berufli-chen Zukunft entgegensehen.
Eine Universität-Gesamthochschule (Holding-Gedanke) ist für die Zeit über die Gründungsphase einer neuen Universität hinaus wohl kaum vorgesehen, weil dies aufgrund HZB-paralleler fach-gleicher Strukturen zu teuer wäre und eine Fusion erübrigen würde. Herauszubildende, gemein-same verschränkte Studienangebote dagegen sind für alle studentischen Zielgruppen weniger at-traktiv. Bereits im Vorfeld würden sich die einen unterfordert, die anderen überfordert sehen. Das Spektrum der Leistungsanforderungen und Standards wäre zu weit gespreizt.
Die parallele Lehre an verschiedenen Hochschulstandorten in 40 km auseinander liegenden Städ-ten ist bereits jetzt für viele Studierenden aufgrund in Kauf zu nehmender langer Fahrtzeiten we-nig attraktiv und aufgrund eines für die Fachhochschulzielgruppe fehlenden Semestertickets kaum finanzierbar geworden. Eine schon erfolgte und absehbar noch steigende Schwerpunktverlage-rung der Lehre nach Cottbus lässt die Nachfrage von Studierenden aus dem Großraum Dresden / Ostsachsen, die bisher sehr fahrtzeit- und kostengünstig zahlreiche Studienangebote in Senften-berg wahrnehmen konnten, versiegen. Als Antwort auf die mittel- bis langfristig in Senftenberg wohl immer stärker reduzierten Angebote sowie die schon bestehende Verunsicherung bei den Bewerberinnen und Bewerbern dehnen die sächsischen Fachhochschulen schon jetzt ihre Studie-rendengewinnung sehr erfolgreich auf den Raum des südlichen Brandenburgs aus.
Die beiden von der Landesregierung bestellten Kommissionen, die Lausitzkommission und die Hoch-schulstrukturkommission, teilen viele der vorab genannten Auffassungen, Bedenken und Befürchtun-gen. Sie empfehlen deshalb nicht zu Unrecht, von einer Fusion Abstand zu nehmen und lediglich in ausgewählten Bereichen – wo passend und auch angebracht – die Kooperation zwischen beiden Hochschulen zu stärken, wie dies in einigen Bereichen schon erfolgreich praktiziert wird. Die Lausitz-kommission gibt hierfür ein gangbares Modell vor, welches die personellen und fachlichen Synergien zwischen beiden Hochschulen zu nutzen weiß und die finanziellen Engpässe des Landes hinreichend berücksichtigt. Brandenburg ist – so hebt andererseits die Hochschulstrukturkommission explizit her-vor – bereits zum jetzigen Zeitpunkt Schlusslicht in fast allen messbaren Parametern der deutschen Hochschullandschaft. Grundtenor der Arbeitsergebnisse beider Kommissionen – insbesondere der Hochschulstrukturkommission – ist deshalb die Stärkung der Brandenburger Hochschullandschaft, nicht aber deren partielle Abwicklung oder Schrumpfung. Der vorübergehende demographische Wan-del in den neuen Bundesländern – so auch im Süden Brandenburgs – ist ursächlich im wirtschaftlichen Strukturwandel der unmittelbaren Nachwendejahre verwurzelt. Er kann deshalb nicht unter dem Motto einer fehlenden Nachfrage als Begründung für die Einleitung eines weiteren Strukturwandels herhal-ten müssen. Ein solcher Ansatz würde unweigerlich eine wirtschaftliche und soziale Abwärtsspirale initiieren. Wirtschaftswachstum verlangt ausreichend gut ausgebildete junge Menschen, insbesondere in Zeiten des Fachkräftemangels. Die Hochschulstrukturkommission hat in diesem Zusammenhang explizit darauf hingewiesen, dass es bereits jetzt alljährlich mehr Brandenburger Studienanfänger als Studienanfänger im Land Brandenburg gibt. Diesem „Exportüberschuß“ an Studienanfängern kann man nur mit dem Ausbau, nicht aber mit der Schrumpfung von Hochschulkapazitäten entgegnen.
Der dargestellte absehbare Rückgang von Studierendenzahlen wird kausal zum Abbau von Hoch-schulkapazitäten und somit zu einem Schrumpfungsprozeß in der Lausitzer Hochschullandschaft füh-ren. Vor diesem Hintergrund sowie aufgrund der aus dem Fusionsprozeß zu erwartenden erheblichen finanziellen Mehrbelastung für die neue Hochschule und der bisher fehlenden konzeptionellen Ausge-staltung des geplanten Fusionsprozesses durch die Landesregierung sieht die Gruppe der sonstigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Hochschule Lausitz eine dann neu gegründete Technische Uni-versität Lausitz in ihrem Bestand gefährdet und in ihren Grundfesten erschüttert und somit die Gefahr des Einkommens- und Arbeitsplatzverlustes unweigerlich auf sich zukommen.
Sollte für den Fall einer Abwicklung und Neugründung der beiden jetzigen Hochschulen, der BTU Cottbus und der Hochschule Lausitz, für die nicht verbeamteten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der TV Umbau greifen und den TV der Länder ersetzen, besteht für diese die Gefahr der Herabstufung ihrer Eingruppierung über Änderungskündigungen bis hin zu Beendigungskündigungen, sowie im weiteren Verlauf – bei einer möglichen Nichtverlängerung des TV Umbau durch die Landesregierung nach dessen Auslaufen zum 31.12.2015 – auch die Gefahr von betriebsbedingten Kündigungen – und dies insbesondere vor dem Hintergrund der weitestgehenden Neutralisierung der Autonomie der neu-en Hochschule im vorgelegten Referentenentwurf zugunsten der Landesregierung. Die strukturelle Unterfinanzierung beider Hochschulen manifestiert sich ja schon jetzt in einem möglichen Arbeits-platzverlust befristet beschäftigter nicht verbeamteter Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.
Die Gruppe der sonstigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Hochschule Lausitz schließt sich des-halb den Empfehlungen der beiden genannten Kommissionen an und spricht sich gegen eine Abwick-lung der beiden jetzigen Hochschulen und gegen deren gemeinschaftliche Neugründung in Form einer Technischen Universität Lausitz aus.
Für den dennoch möglichen Fall einer Hochschulabwicklung und -neugründung erwartet die Gruppe der sonstigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Hochschule Lausitz hilfsweise, dass alle nicht ver-beamteten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der beiden jetzigen Hochschulen unabhängig von der juristischen Ausgestaltung der Abwicklung und Neugründung im Rahmen ihrer bestehenden Arbeits-verträge verbindlich uneingeschränkten Bestandsschutz sowohl mit Blick auf ihre bisherigen tariflichen Eingruppierungen in voller Höhe als auch mit Blick auf die unbefristete Fortführung aller ihrer unbefris-teten Arbeitsverträge bzw. auf die fristgebundene Fortführung aller ihrer befristeten Arbeitsverträge genießen. Gleichwohl verweigert sie sich aber ausdrücklich nicht zukunftsweisenden Neuerungen, die zusammen mit allen Hochschulmitgliedern und –angehörigen unter Berücksichtigung derer ureigens-ten sozialen Interessen bei uneingeschränkt voller Einkommens- und Arbeitsplatzsicherung gemein-schaftlich und im Kontext eines ausfinanzierten Landeshochschulhaushaltes sowie einer gerechten Gleichbehandlung aller Brandenburger Hochschulen in Angriff genommen werden.
Thomas Reif
Senatsgruppe der sonstigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Hochschule Lausitz [FH]
Quelle: http://www.cottbus-kaempft.de
Wiedergabe mit freundlicher Genehmigung von David Windisch
Studierendenrat der BTU Cottbus
“Sonder- bzw. Minderheitsvotum der Senatsgruppe der sonstigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zur Stellungnahme der Hochschule Lausitz [FH] zum Entwurf eines Geset-zes zur Weiterentwicklung der Hochschullandschaft Lausitz (als eine das Ergebnis der Stellungnahme der Hochschule Lausitz [FH] nur zum Teil mittragende Mindermeinung)
Das vorliegende Minderheitsvotum reflektiert die sehr zahlreichen Anfragen, Bedenken und Ängste, die aus der Gruppe der sonstigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Hochschule Lausitz [FH] gegenüber ihrer Vertretung im Senat im Zusammen-hang mit den Plänen der Landesregierung zur Abwicklung und Neugründung der beiden Lausitzer Hochschulen geäußert wor-den sind. Ohne sich strukturellen Innovationen bei der Gestaltung der Brandenburger Hochschullandschaft verschließen zu wollen, stehen für die genannte Gruppe dennoch Einkommenssicherung und Arbeitsplatzerhalt uneingeschränkt im Vordergrund und bestimmen deren Sichtweise auf das vorbereitete Gesetzgebungsverfahren.
Die beiden Hochschulen im Süden des Landes Brandenburg, die BTU Cottbus und die Hochschule Lausitz, haben seit ihrer Gründung im Jahre 1991 die regionale Entwicklung in der Niederlausitz we-sentlich mitgeprägt. Mit ihren attraktiven technischen, ingenieur- und naturwissenschaftlichen sowie wirtschaftswissenschaftlichen, aber auch darüber hinausreichenden sozial- und musikpädagogischen sowie kulturwissenschaftlichen Studienangeboten sprechen sie zum einen die unterschiedlichen regi-onalen und überregionalen Zielgruppen der Studierenden mit allgemeiner, fachgebundener und Fach-hochschulreife an, gewinnen zum anderen aber auch sehr erfolgreich bundes- und weltweit Studie-rende für ein Studium an einer der beiden Hochschulen. Dabei ergänzen sich traditionell klassische, die breite Masse ansprechende Studiengänge mit jenen, die den beiden Hochschulen mit regionalen und überregionalen Alleinstellungsmerkmalen oder auch mit trendorientierten zukunftsweisenden Stu-dieninhalten eine besondere Aufmerksamkeit zuteil werden lassen und damit dem Renommee beider Hochschulen weit über die Grenzen der Region und des Landes hinaus beisteuern helfen.
Als von allen Seiten positiv wahrgenommene regionale und überregionale Akteure sind beide Hoch-schulen darüber hinaus Träger einer nicht mehr wegzudenkenden regionalen zivilgesellschaftlichen Verantwortung, prägen sie doch in führender Rolle das Bild von einer toleranten und multikulturellen Gesellschaft im Süden Brandenburgs und sind für die Bevölkerung in der Niederlausitz ein unmissver-ständlicher Ausdruck für das hoheitliche Engagement der Landesregierung in den hauptstadtfernen Landesteilen. Als zwei der größten regionalen Arbeitgeber tragen sie wesentlich zur Aufrechterhaltung der Binnennachfrage und somit zum wirtschaftlichen und sozialen Gefüge in der Region bei. Als Part-ner der regionalen und auch überregionalen Wirtschaft bei der Drittmittelforschung sind beide Hoch-schulen in der jeweils für sie typischen Form Bindeglied zwischen Wirtschafts- und Wissenschaftsinte-ressen im Süden des Bundeslandes.
Mit einem die peripheren Standortnachteile beider Lausitzer Hochschulen nicht ausreichend berück-sichtigenden Mittelverteilungsmodell haben sich die BTU Cottbus und die Hochschule Lausitz in den letzten Jahren allerdings einer zunehmenden Unterfinanzierung ausgesetzt gesehen, der sie mit Blick auf die sich aus dem demographischen Zuzug nach Berlin speisenden Entwicklung der Studierenden-zahlen in den bundeshauptstadtnahen Hochschulen des Landes selbstverständlich nichts entgegen-zusetzen haben – wenn man von dem starken Engagement aller ihrer Mitglieder und Angehörigen, dem ausgezeichneten Betreuungsaufkommen, der fachlichen Kompetenz in Lehre und Forschung sowie den daraus resultierenden hohen Absolventenzahlen einmal absieht. Mehr noch: Das derzeitige Mittelverteilungsmodell ist dazu geeignet, auf dem Wege der Geldumverteilung die Standortvorteile der Hochschulen im Einzugsraum Berlin weiter zu stärken und somit die peripheren Hochschulen in der Lausitz langfristig so weit zu schwächen, dass ihr Überleben in der jetzigen Form nicht mehr ge-währleistet ist.
Mit der von der Landesregierung beabsichtigten Fusion beider Hochschulen – ihrer Abwicklung und Neugründung – ist das Problem der Unterfinanzierung aber in keiner Weise gelöst. Im Gegenteil:
Der für die geplante Fusion zusätzlich notwendige technische, bauliche und verwaltungsspezifische Aufwand (Umzug von Fakultäten, Harmonisierung der Versorgungs- und IT-Netze sowie der Biblio-thekssysteme, zeitweise Führung von drei Haushalten, Geschäftsneuverteilung, Anpassung von Ar-beitsverhältnissen etc.) sowie die mit der Fusion geplante Kombination aus horizontaler Verwaltungs-struktur und vertikaler Fachstruktur (vorgeschlagene Matrixstruktur), die Einrichtung neuer, durchaus sinnvoller hochschulinterner Strukturelemente (Lausitz-Zentrum für Weiterbildung, Lausitz-Zentrum für Studierendengewinnung und Studienvorbereitung, Lausitz-Doktorandenkolleg) sowie die zur Debatte stehende teilweise Harmonisierung der Dienstverhältnisse der Professorinnen und Professoren (unter Berücksichtigung deren Bestandsschutzes) werden die Kosten bei anhaltender Unterfinanzierung unweigerlich und über die jetzt bekannten Dimensionen weit hinaus in die Höhe schnellen lassen und
eine dann neue Hochschule in noch erheblichere als die jetzt schon bekannten oder erahnbaren Fi-nanzierungsprobleme bringen, der sie nur noch durch Kapazitätsabbau und umfangreiche Eingriffe in den eigenen Bestand Herr werden kann.
Viele, darüber hinausreichende und noch ungelöste Fragen lassen vermuten, dass sich – ähnlich wie bei der einzig vergleichbaren Fusion von Universität Lüneburg und Fachhochschule Nordostnieder-sachsen zur Leuphana-Universität – die Studierendenzahlen innerhalb kürzester Zeit um ein Drittel bis zwei Fünftel reduzieren werden und in diesem Zusammenhang die geplante Wiederaufnahme der dann neuen Hochschule in das jetzige Mittelverteilungsmodell im Jahre 2015 eine weitere, in ihrer Höhe noch nicht absehbare finanzielle Belastung und Benachteiligung für die dann neue Hochschule mit sich bringen könnte. Zu diesen ungelösten Fragen gehören:
Unterschiedliche Hochschulzugangsberechtigungen ziehen eine kostenintensive, nicht BAföG-förderungsfähige sowie pädagogisch und rechtlich nur schwer realisierbare propädeutische Her-anführung der Bewerberinnen und Bewerber ohne allgemeine Hochschulzugangsberechtigung an diese nach sich, verlängern damit die Studienzeit für diese Zielgruppe und führen mittel- bis län-gerfristig zur Abkehr dieser Zielgruppe von einem Studium an der neuen Universität. Die jetzige Studienaufnahme an der Hochschule Lausitz ist dagegen für Bewerberinnen und Bewerber ohne allgemeine HZB sozial abgefedert uneingeschränkt BAföG-förderungsfähig.
Eine dazu alternative Aufweichung der universitären Studienanforderungen und Standards könnte eine Antwort darauf sein, würde jedoch in eine ausbleibende allgemeine Anerkennung der Ab-schlüsse der neuen Universität in anderen Bundesländern münden. Dieser ausbleibenden Aner-kennung könnte man – zum Beispiel beim Übergang vom Bachelor der TU Lausitz in einen Master einer Universität in einem anderen Bundesland (Brandenburg kommt im Regelfall nicht in Frage.) – wohl nur mit einer nicht BAföG-förderungsfähigen Nachbildung an der neuen Zielhochschule ge-recht werden können, was die Zielgruppe der Studierenden mit allgemeiner Hochschulzugangsbe-rechtigung ebenfalls zur Abkehr von einem Studium an der TU Lausitz veranlassen könnte. Denn die jetzige Nachbildung vom Fachhochschul-Bachelor zum Universitäts-Bachelor ist dagegen durchgehend BAföG-förderungsfähig und für viele ohne eine allgemeine HZB sozial abgefederte Garantie für die Durchlässigkeit hin in eine akademische Karriere, also die momentan konsequen-teste Antwort auf die Bolognaerklärung, die beide Lausitzer Hochschulen ohnehin schon jetzt um-gesetzt haben.
Unterschiedliche Hochschulzugangsberechtigungen generieren bei Studienabschluß unterschied-liche Laufbahnbefähigungen. Diese sind mit Blick auf eine gemeinsame Hochschulbildung der un-terschiedlichen Zielgruppen in gemeinsamen verschränkten Studienangeboten verfassungsrecht-lich bedenklich und werden zur Verunsicherung auf allen Seiten führen. Dies ließe sich innerhalb des Landes eventuell rechtlich regeln. Ein großer, wenn nicht sogar der größte Teil der Absolven-tinnen und Absolventen verlässt aber nach Studienabschluß in der Lausitz das Bundesland für kürzere oder längere Zeit und könnte in diesem Zusammenhang einer eher ungewissen berufli-chen Zukunft entgegensehen.
Eine Universität-Gesamthochschule (Holding-Gedanke) ist für die Zeit über die Gründungsphase einer neuen Universität hinaus wohl kaum vorgesehen, weil dies aufgrund HZB-paralleler fach-gleicher Strukturen zu teuer wäre und eine Fusion erübrigen würde. Herauszubildende, gemein-same verschränkte Studienangebote dagegen sind für alle studentischen Zielgruppen weniger at-traktiv. Bereits im Vorfeld würden sich die einen unterfordert, die anderen überfordert sehen. Das Spektrum der Leistungsanforderungen und Standards wäre zu weit gespreizt.
Die parallele Lehre an verschiedenen Hochschulstandorten in 40 km auseinander liegenden Städ-ten ist bereits jetzt für viele Studierenden aufgrund in Kauf zu nehmender langer Fahrtzeiten we-nig attraktiv und aufgrund eines für die Fachhochschulzielgruppe fehlenden Semestertickets kaum finanzierbar geworden. Eine schon erfolgte und absehbar noch steigende Schwerpunktverlage-rung der Lehre nach Cottbus lässt die Nachfrage von Studierenden aus dem Großraum Dresden / Ostsachsen, die bisher sehr fahrtzeit- und kostengünstig zahlreiche Studienangebote in Senften-berg wahrnehmen konnten, versiegen. Als Antwort auf die mittel- bis langfristig in Senftenberg wohl immer stärker reduzierten Angebote sowie die schon bestehende Verunsicherung bei den Bewerberinnen und Bewerbern dehnen die sächsischen Fachhochschulen schon jetzt ihre Studie-rendengewinnung sehr erfolgreich auf den Raum des südlichen Brandenburgs aus.
Die beiden von der Landesregierung bestellten Kommissionen, die Lausitzkommission und die Hoch-schulstrukturkommission, teilen viele der vorab genannten Auffassungen, Bedenken und Befürchtun-gen. Sie empfehlen deshalb nicht zu Unrecht, von einer Fusion Abstand zu nehmen und lediglich in ausgewählten Bereichen – wo passend und auch angebracht – die Kooperation zwischen beiden Hochschulen zu stärken, wie dies in einigen Bereichen schon erfolgreich praktiziert wird. Die Lausitz-kommission gibt hierfür ein gangbares Modell vor, welches die personellen und fachlichen Synergien zwischen beiden Hochschulen zu nutzen weiß und die finanziellen Engpässe des Landes hinreichend berücksichtigt. Brandenburg ist – so hebt andererseits die Hochschulstrukturkommission explizit her-vor – bereits zum jetzigen Zeitpunkt Schlusslicht in fast allen messbaren Parametern der deutschen Hochschullandschaft. Grundtenor der Arbeitsergebnisse beider Kommissionen – insbesondere der Hochschulstrukturkommission – ist deshalb die Stärkung der Brandenburger Hochschullandschaft, nicht aber deren partielle Abwicklung oder Schrumpfung. Der vorübergehende demographische Wan-del in den neuen Bundesländern – so auch im Süden Brandenburgs – ist ursächlich im wirtschaftlichen Strukturwandel der unmittelbaren Nachwendejahre verwurzelt. Er kann deshalb nicht unter dem Motto einer fehlenden Nachfrage als Begründung für die Einleitung eines weiteren Strukturwandels herhal-ten müssen. Ein solcher Ansatz würde unweigerlich eine wirtschaftliche und soziale Abwärtsspirale initiieren. Wirtschaftswachstum verlangt ausreichend gut ausgebildete junge Menschen, insbesondere in Zeiten des Fachkräftemangels. Die Hochschulstrukturkommission hat in diesem Zusammenhang explizit darauf hingewiesen, dass es bereits jetzt alljährlich mehr Brandenburger Studienanfänger als Studienanfänger im Land Brandenburg gibt. Diesem „Exportüberschuß“ an Studienanfängern kann man nur mit dem Ausbau, nicht aber mit der Schrumpfung von Hochschulkapazitäten entgegnen.
Der dargestellte absehbare Rückgang von Studierendenzahlen wird kausal zum Abbau von Hoch-schulkapazitäten und somit zu einem Schrumpfungsprozeß in der Lausitzer Hochschullandschaft füh-ren. Vor diesem Hintergrund sowie aufgrund der aus dem Fusionsprozeß zu erwartenden erheblichen finanziellen Mehrbelastung für die neue Hochschule und der bisher fehlenden konzeptionellen Ausge-staltung des geplanten Fusionsprozesses durch die Landesregierung sieht die Gruppe der sonstigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Hochschule Lausitz eine dann neu gegründete Technische Uni-versität Lausitz in ihrem Bestand gefährdet und in ihren Grundfesten erschüttert und somit die Gefahr des Einkommens- und Arbeitsplatzverlustes unweigerlich auf sich zukommen.
Sollte für den Fall einer Abwicklung und Neugründung der beiden jetzigen Hochschulen, der BTU Cottbus und der Hochschule Lausitz, für die nicht verbeamteten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der TV Umbau greifen und den TV der Länder ersetzen, besteht für diese die Gefahr der Herabstufung ihrer Eingruppierung über Änderungskündigungen bis hin zu Beendigungskündigungen, sowie im weiteren Verlauf – bei einer möglichen Nichtverlängerung des TV Umbau durch die Landesregierung nach dessen Auslaufen zum 31.12.2015 – auch die Gefahr von betriebsbedingten Kündigungen – und dies insbesondere vor dem Hintergrund der weitestgehenden Neutralisierung der Autonomie der neu-en Hochschule im vorgelegten Referentenentwurf zugunsten der Landesregierung. Die strukturelle Unterfinanzierung beider Hochschulen manifestiert sich ja schon jetzt in einem möglichen Arbeits-platzverlust befristet beschäftigter nicht verbeamteter Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.
Die Gruppe der sonstigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Hochschule Lausitz schließt sich des-halb den Empfehlungen der beiden genannten Kommissionen an und spricht sich gegen eine Abwick-lung der beiden jetzigen Hochschulen und gegen deren gemeinschaftliche Neugründung in Form einer Technischen Universität Lausitz aus.
Für den dennoch möglichen Fall einer Hochschulabwicklung und -neugründung erwartet die Gruppe der sonstigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Hochschule Lausitz hilfsweise, dass alle nicht ver-beamteten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der beiden jetzigen Hochschulen unabhängig von der juristischen Ausgestaltung der Abwicklung und Neugründung im Rahmen ihrer bestehenden Arbeits-verträge verbindlich uneingeschränkten Bestandsschutz sowohl mit Blick auf ihre bisherigen tariflichen Eingruppierungen in voller Höhe als auch mit Blick auf die unbefristete Fortführung aller ihrer unbefris-teten Arbeitsverträge bzw. auf die fristgebundene Fortführung aller ihrer befristeten Arbeitsverträge genießen. Gleichwohl verweigert sie sich aber ausdrücklich nicht zukunftsweisenden Neuerungen, die zusammen mit allen Hochschulmitgliedern und –angehörigen unter Berücksichtigung derer ureigens-ten sozialen Interessen bei uneingeschränkt voller Einkommens- und Arbeitsplatzsicherung gemein-schaftlich und im Kontext eines ausfinanzierten Landeshochschulhaushaltes sowie einer gerechten Gleichbehandlung aller Brandenburger Hochschulen in Angriff genommen werden.
Thomas Reif
Senatsgruppe der sonstigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Hochschule Lausitz [FH]
Quelle: http://www.cottbus-kaempft.de
Wiedergabe mit freundlicher Genehmigung von David Windisch
Studierendenrat der BTU Cottbus
“Sonder- bzw. Minderheitsvotum der Senatsgruppe der sonstigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zur Stellungnahme der Hochschule Lausitz [FH] zum Entwurf eines Geset-zes zur Weiterentwicklung der Hochschullandschaft Lausitz (als eine das Ergebnis der Stellungnahme der Hochschule Lausitz [FH] nur zum Teil mittragende Mindermeinung)
Das vorliegende Minderheitsvotum reflektiert die sehr zahlreichen Anfragen, Bedenken und Ängste, die aus der Gruppe der sonstigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Hochschule Lausitz [FH] gegenüber ihrer Vertretung im Senat im Zusammen-hang mit den Plänen der Landesregierung zur Abwicklung und Neugründung der beiden Lausitzer Hochschulen geäußert wor-den sind. Ohne sich strukturellen Innovationen bei der Gestaltung der Brandenburger Hochschullandschaft verschließen zu wollen, stehen für die genannte Gruppe dennoch Einkommenssicherung und Arbeitsplatzerhalt uneingeschränkt im Vordergrund und bestimmen deren Sichtweise auf das vorbereitete Gesetzgebungsverfahren.
Die beiden Hochschulen im Süden des Landes Brandenburg, die BTU Cottbus und die Hochschule Lausitz, haben seit ihrer Gründung im Jahre 1991 die regionale Entwicklung in der Niederlausitz we-sentlich mitgeprägt. Mit ihren attraktiven technischen, ingenieur- und naturwissenschaftlichen sowie wirtschaftswissenschaftlichen, aber auch darüber hinausreichenden sozial- und musikpädagogischen sowie kulturwissenschaftlichen Studienangeboten sprechen sie zum einen die unterschiedlichen regi-onalen und überregionalen Zielgruppen der Studierenden mit allgemeiner, fachgebundener und Fach-hochschulreife an, gewinnen zum anderen aber auch sehr erfolgreich bundes- und weltweit Studie-rende für ein Studium an einer der beiden Hochschulen. Dabei ergänzen sich traditionell klassische, die breite Masse ansprechende Studiengänge mit jenen, die den beiden Hochschulen mit regionalen und überregionalen Alleinstellungsmerkmalen oder auch mit trendorientierten zukunftsweisenden Stu-dieninhalten eine besondere Aufmerksamkeit zuteil werden lassen und damit dem Renommee beider Hochschulen weit über die Grenzen der Region und des Landes hinaus beisteuern helfen.
Als von allen Seiten positiv wahrgenommene regionale und überregionale Akteure sind beide Hoch-schulen darüber hinaus Träger einer nicht mehr wegzudenkenden regionalen zivilgesellschaftlichen Verantwortung, prägen sie doch in führender Rolle das Bild von einer toleranten und multikulturellen Gesellschaft im Süden Brandenburgs und sind für die Bevölkerung in der Niederlausitz ein unmissver-ständlicher Ausdruck für das hoheitliche Engagement der Landesregierung in den hauptstadtfernen Landesteilen. Als zwei der größten regionalen Arbeitgeber tragen sie wesentlich zur Aufrechterhaltung der Binnennachfrage und somit zum wirtschaftlichen und sozialen Gefüge in der Region bei. Als Part-ner der regionalen und auch überregionalen Wirtschaft bei der Drittmittelforschung sind beide Hoch-schulen in der jeweils für sie typischen Form Bindeglied zwischen Wirtschafts- und Wissenschaftsinte-ressen im Süden des Bundeslandes.
Mit einem die peripheren Standortnachteile beider Lausitzer Hochschulen nicht ausreichend berück-sichtigenden Mittelverteilungsmodell haben sich die BTU Cottbus und die Hochschule Lausitz in den letzten Jahren allerdings einer zunehmenden Unterfinanzierung ausgesetzt gesehen, der sie mit Blick auf die sich aus dem demographischen Zuzug nach Berlin speisenden Entwicklung der Studierenden-zahlen in den bundeshauptstadtnahen Hochschulen des Landes selbstverständlich nichts entgegen-zusetzen haben – wenn man von dem starken Engagement aller ihrer Mitglieder und Angehörigen, dem ausgezeichneten Betreuungsaufkommen, der fachlichen Kompetenz in Lehre und Forschung sowie den daraus resultierenden hohen Absolventenzahlen einmal absieht. Mehr noch: Das derzeitige Mittelverteilungsmodell ist dazu geeignet, auf dem Wege der Geldumverteilung die Standortvorteile der Hochschulen im Einzugsraum Berlin weiter zu stärken und somit die peripheren Hochschulen in der Lausitz langfristig so weit zu schwächen, dass ihr Überleben in der jetzigen Form nicht mehr ge-währleistet ist.
Mit der von der Landesregierung beabsichtigten Fusion beider Hochschulen – ihrer Abwicklung und Neugründung – ist das Problem der Unterfinanzierung aber in keiner Weise gelöst. Im Gegenteil:
Der für die geplante Fusion zusätzlich notwendige technische, bauliche und verwaltungsspezifische Aufwand (Umzug von Fakultäten, Harmonisierung der Versorgungs- und IT-Netze sowie der Biblio-thekssysteme, zeitweise Führung von drei Haushalten, Geschäftsneuverteilung, Anpassung von Ar-beitsverhältnissen etc.) sowie die mit der Fusion geplante Kombination aus horizontaler Verwaltungs-struktur und vertikaler Fachstruktur (vorgeschlagene Matrixstruktur), die Einrichtung neuer, durchaus sinnvoller hochschulinterner Strukturelemente (Lausitz-Zentrum für Weiterbildung, Lausitz-Zentrum für Studierendengewinnung und Studienvorbereitung, Lausitz-Doktorandenkolleg) sowie die zur Debatte stehende teilweise Harmonisierung der Dienstverhältnisse der Professorinnen und Professoren (unter Berücksichtigung deren Bestandsschutzes) werden die Kosten bei anhaltender Unterfinanzierung unweigerlich und über die jetzt bekannten Dimensionen weit hinaus in die Höhe schnellen lassen und
eine dann neue Hochschule in noch erheblichere als die jetzt schon bekannten oder erahnbaren Fi-nanzierungsprobleme bringen, der sie nur noch durch Kapazitätsabbau und umfangreiche Eingriffe in den eigenen Bestand Herr werden kann.
Viele, darüber hinausreichende und noch ungelöste Fragen lassen vermuten, dass sich – ähnlich wie bei der einzig vergleichbaren Fusion von Universität Lüneburg und Fachhochschule Nordostnieder-sachsen zur Leuphana-Universität – die Studierendenzahlen innerhalb kürzester Zeit um ein Drittel bis zwei Fünftel reduzieren werden und in diesem Zusammenhang die geplante Wiederaufnahme der dann neuen Hochschule in das jetzige Mittelverteilungsmodell im Jahre 2015 eine weitere, in ihrer Höhe noch nicht absehbare finanzielle Belastung und Benachteiligung für die dann neue Hochschule mit sich bringen könnte. Zu diesen ungelösten Fragen gehören:
Unterschiedliche Hochschulzugangsberechtigungen ziehen eine kostenintensive, nicht BAföG-förderungsfähige sowie pädagogisch und rechtlich nur schwer realisierbare propädeutische Her-anführung der Bewerberinnen und Bewerber ohne allgemeine Hochschulzugangsberechtigung an diese nach sich, verlängern damit die Studienzeit für diese Zielgruppe und führen mittel- bis län-gerfristig zur Abkehr dieser Zielgruppe von einem Studium an der neuen Universität. Die jetzige Studienaufnahme an der Hochschule Lausitz ist dagegen für Bewerberinnen und Bewerber ohne allgemeine HZB sozial abgefedert uneingeschränkt BAföG-förderungsfähig.
Eine dazu alternative Aufweichung der universitären Studienanforderungen und Standards könnte eine Antwort darauf sein, würde jedoch in eine ausbleibende allgemeine Anerkennung der Ab-schlüsse der neuen Universität in anderen Bundesländern münden. Dieser ausbleibenden Aner-kennung könnte man – zum Beispiel beim Übergang vom Bachelor der TU Lausitz in einen Master einer Universität in einem anderen Bundesland (Brandenburg kommt im Regelfall nicht in Frage.) – wohl nur mit einer nicht BAföG-förderungsfähigen Nachbildung an der neuen Zielhochschule ge-recht werden können, was die Zielgruppe der Studierenden mit allgemeiner Hochschulzugangsbe-rechtigung ebenfalls zur Abkehr von einem Studium an der TU Lausitz veranlassen könnte. Denn die jetzige Nachbildung vom Fachhochschul-Bachelor zum Universitäts-Bachelor ist dagegen durchgehend BAföG-förderungsfähig und für viele ohne eine allgemeine HZB sozial abgefederte Garantie für die Durchlässigkeit hin in eine akademische Karriere, also die momentan konsequen-teste Antwort auf die Bolognaerklärung, die beide Lausitzer Hochschulen ohnehin schon jetzt um-gesetzt haben.
Unterschiedliche Hochschulzugangsberechtigungen generieren bei Studienabschluß unterschied-liche Laufbahnbefähigungen. Diese sind mit Blick auf eine gemeinsame Hochschulbildung der un-terschiedlichen Zielgruppen in gemeinsamen verschränkten Studienangeboten verfassungsrecht-lich bedenklich und werden zur Verunsicherung auf allen Seiten führen. Dies ließe sich innerhalb des Landes eventuell rechtlich regeln. Ein großer, wenn nicht sogar der größte Teil der Absolven-tinnen und Absolventen verlässt aber nach Studienabschluß in der Lausitz das Bundesland für kürzere oder längere Zeit und könnte in diesem Zusammenhang einer eher ungewissen berufli-chen Zukunft entgegensehen.
Eine Universität-Gesamthochschule (Holding-Gedanke) ist für die Zeit über die Gründungsphase einer neuen Universität hinaus wohl kaum vorgesehen, weil dies aufgrund HZB-paralleler fach-gleicher Strukturen zu teuer wäre und eine Fusion erübrigen würde. Herauszubildende, gemein-same verschränkte Studienangebote dagegen sind für alle studentischen Zielgruppen weniger at-traktiv. Bereits im Vorfeld würden sich die einen unterfordert, die anderen überfordert sehen. Das Spektrum der Leistungsanforderungen und Standards wäre zu weit gespreizt.
Die parallele Lehre an verschiedenen Hochschulstandorten in 40 km auseinander liegenden Städ-ten ist bereits jetzt für viele Studierenden aufgrund in Kauf zu nehmender langer Fahrtzeiten we-nig attraktiv und aufgrund eines für die Fachhochschulzielgruppe fehlenden Semestertickets kaum finanzierbar geworden. Eine schon erfolgte und absehbar noch steigende Schwerpunktverlage-rung der Lehre nach Cottbus lässt die Nachfrage von Studierenden aus dem Großraum Dresden / Ostsachsen, die bisher sehr fahrtzeit- und kostengünstig zahlreiche Studienangebote in Senften-berg wahrnehmen konnten, versiegen. Als Antwort auf die mittel- bis langfristig in Senftenberg wohl immer stärker reduzierten Angebote sowie die schon bestehende Verunsicherung bei den Bewerberinnen und Bewerbern dehnen die sächsischen Fachhochschulen schon jetzt ihre Studie-rendengewinnung sehr erfolgreich auf den Raum des südlichen Brandenburgs aus.
Die beiden von der Landesregierung bestellten Kommissionen, die Lausitzkommission und die Hoch-schulstrukturkommission, teilen viele der vorab genannten Auffassungen, Bedenken und Befürchtun-gen. Sie empfehlen deshalb nicht zu Unrecht, von einer Fusion Abstand zu nehmen und lediglich in ausgewählten Bereichen – wo passend und auch angebracht – die Kooperation zwischen beiden Hochschulen zu stärken, wie dies in einigen Bereichen schon erfolgreich praktiziert wird. Die Lausitz-kommission gibt hierfür ein gangbares Modell vor, welches die personellen und fachlichen Synergien zwischen beiden Hochschulen zu nutzen weiß und die finanziellen Engpässe des Landes hinreichend berücksichtigt. Brandenburg ist – so hebt andererseits die Hochschulstrukturkommission explizit her-vor – bereits zum jetzigen Zeitpunkt Schlusslicht in fast allen messbaren Parametern der deutschen Hochschullandschaft. Grundtenor der Arbeitsergebnisse beider Kommissionen – insbesondere der Hochschulstrukturkommission – ist deshalb die Stärkung der Brandenburger Hochschullandschaft, nicht aber deren partielle Abwicklung oder Schrumpfung. Der vorübergehende demographische Wan-del in den neuen Bundesländern – so auch im Süden Brandenburgs – ist ursächlich im wirtschaftlichen Strukturwandel der unmittelbaren Nachwendejahre verwurzelt. Er kann deshalb nicht unter dem Motto einer fehlenden Nachfrage als Begründung für die Einleitung eines weiteren Strukturwandels herhal-ten müssen. Ein solcher Ansatz würde unweigerlich eine wirtschaftliche und soziale Abwärtsspirale initiieren. Wirtschaftswachstum verlangt ausreichend gut ausgebildete junge Menschen, insbesondere in Zeiten des Fachkräftemangels. Die Hochschulstrukturkommission hat in diesem Zusammenhang explizit darauf hingewiesen, dass es bereits jetzt alljährlich mehr Brandenburger Studienanfänger als Studienanfänger im Land Brandenburg gibt. Diesem „Exportüberschuß“ an Studienanfängern kann man nur mit dem Ausbau, nicht aber mit der Schrumpfung von Hochschulkapazitäten entgegnen.
Der dargestellte absehbare Rückgang von Studierendenzahlen wird kausal zum Abbau von Hoch-schulkapazitäten und somit zu einem Schrumpfungsprozeß in der Lausitzer Hochschullandschaft füh-ren. Vor diesem Hintergrund sowie aufgrund der aus dem Fusionsprozeß zu erwartenden erheblichen finanziellen Mehrbelastung für die neue Hochschule und der bisher fehlenden konzeptionellen Ausge-staltung des geplanten Fusionsprozesses durch die Landesregierung sieht die Gruppe der sonstigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Hochschule Lausitz eine dann neu gegründete Technische Uni-versität Lausitz in ihrem Bestand gefährdet und in ihren Grundfesten erschüttert und somit die Gefahr des Einkommens- und Arbeitsplatzverlustes unweigerlich auf sich zukommen.
Sollte für den Fall einer Abwicklung und Neugründung der beiden jetzigen Hochschulen, der BTU Cottbus und der Hochschule Lausitz, für die nicht verbeamteten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der TV Umbau greifen und den TV der Länder ersetzen, besteht für diese die Gefahr der Herabstufung ihrer Eingruppierung über Änderungskündigungen bis hin zu Beendigungskündigungen, sowie im weiteren Verlauf – bei einer möglichen Nichtverlängerung des TV Umbau durch die Landesregierung nach dessen Auslaufen zum 31.12.2015 – auch die Gefahr von betriebsbedingten Kündigungen – und dies insbesondere vor dem Hintergrund der weitestgehenden Neutralisierung der Autonomie der neu-en Hochschule im vorgelegten Referentenentwurf zugunsten der Landesregierung. Die strukturelle Unterfinanzierung beider Hochschulen manifestiert sich ja schon jetzt in einem möglichen Arbeits-platzverlust befristet beschäftigter nicht verbeamteter Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.
Die Gruppe der sonstigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Hochschule Lausitz schließt sich des-halb den Empfehlungen der beiden genannten Kommissionen an und spricht sich gegen eine Abwick-lung der beiden jetzigen Hochschulen und gegen deren gemeinschaftliche Neugründung in Form einer Technischen Universität Lausitz aus.
Für den dennoch möglichen Fall einer Hochschulabwicklung und -neugründung erwartet die Gruppe der sonstigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Hochschule Lausitz hilfsweise, dass alle nicht ver-beamteten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der beiden jetzigen Hochschulen unabhängig von der juristischen Ausgestaltung der Abwicklung und Neugründung im Rahmen ihrer bestehenden Arbeits-verträge verbindlich uneingeschränkten Bestandsschutz sowohl mit Blick auf ihre bisherigen tariflichen Eingruppierungen in voller Höhe als auch mit Blick auf die unbefristete Fortführung aller ihrer unbefris-teten Arbeitsverträge bzw. auf die fristgebundene Fortführung aller ihrer befristeten Arbeitsverträge genießen. Gleichwohl verweigert sie sich aber ausdrücklich nicht zukunftsweisenden Neuerungen, die zusammen mit allen Hochschulmitgliedern und –angehörigen unter Berücksichtigung derer ureigens-ten sozialen Interessen bei uneingeschränkt voller Einkommens- und Arbeitsplatzsicherung gemein-schaftlich und im Kontext eines ausfinanzierten Landeshochschulhaushaltes sowie einer gerechten Gleichbehandlung aller Brandenburger Hochschulen in Angriff genommen werden.
Thomas Reif
Senatsgruppe der sonstigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Hochschule Lausitz [FH]
Quelle: http://www.cottbus-kaempft.de
Wiedergabe mit freundlicher Genehmigung von David Windisch
Studierendenrat der BTU Cottbus