Am Freitagabend wurde die Polizei gegen 18:15 Uhr in die Neue Straße in Cottbus-Schmellwitz gerufen, da dort ein Streit in Körperverletzungen eskalierte. Ersten Aussagen zufolge waren aus einer Gruppe Unbekannter heraus drei Männer im Alter zwischen 27 und 49 Jahren verletzt worden, so dass sie zur medizinischen Versorgung ins Krankenhaus kamen. Bis zur Stunde dauern die Ermittlungen der Kriminalpolizei in alle Richtungen an.
In diesem Zusammenhang fragt die Polizei: Wer kann Hinweise zum Tatgeschehen in der Zeit zwischen 17:30 Uhr und 18:30 Uhr im Bereich der Neuen Straße geben? Wem sind ungewöhnliche Personengruppen oder Fahrzeuge im Bereich des ehemaligen Möbelhauses aufgefallen? Mit Ihren Hinweisen wenden Sie sich bitte an die Polizeiinspektion in Cottbus unter der Rufnummer 0355 4937 1227 oder jede andere Polizeidienststelle. Nutzen Sie auch das Bürgerportal im Internet unter www.polizei.brandenburg.de/onlineservice/hinweis–geben
Weitere Polizeimeldungen aus Cottbus
Cottbus, Ströbitz: Im Rahmen der Streifentätigkeit kontrollierten die Beamten am Samstagvormittag gegen 10: 00 Uhr die 24 jährige Kraftfahrerin eines PKW Skoda. Diese konnte im Zuge der Kontrolle keinen Führerschein vorweisen. Im Rahmen des Datenabgleichs wurde bekannt, dass sie nicht im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis ist. Die Weiterfahrt wurde untersagt. Eine Anzeige wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis wurde gegen die Fahrerin, eine weitere wegen Zulassens des Fahrens ohne Fahrerlaubnis gegen den Fahrzeughalter gefertigt. Die Kriminalpolizei hat ihre Ermittlungen aufgenommen.
Cottbus: Nach dem durch das Oberverwaltungsgericht (OVG) Berlin-Brandenburg bestätigten Versammlungsverbot kam es in Cottbus im Bereich des Altmarktes und des Oberkirchplatzes erneut zu einer verbotenen Versammlung mit zeitweilig bis zu 100 Personen, die sich zu einem Aufzug formierten. Nachdem die Polizei diese aufgelöst hatte und ein Teil der Personengruppe den ausgesprochenen Platzverweisen zunächst nicht nachkam, wurden von 61 Personen die Personalien festgestellt, um Ordnungswidrigkeiten- und Strafverfahren nach dem Versammlungsgesetz einzuleiten. Festgestellte Verstöße gegen die Eindämmungsverordnung wurden durch die Polizei dokumentiert und gehen der Ahndungsbehörde zu.
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