In der blühenden Jahreszeit kommt es immer wieder zu Bienenschäden durch unsachgemäße Anwendung von Pflanzenschutzmitteln. Um Vorfällen dieser Art vorzubeugen, sind die Bienenschutzbestimmungen beim Pflanzenschutzmitteleinsatz unbedingt einzuhalten, erinnert der Pflanzenschutzdienst des Landesamts für Verbraucherschutz, Landwirtschaft und Flurneuordnung (LVLF).
Bienengefährliche Pflanzenschutzmittel, dies sind vor allem Insektizide, dürfen nicht an blühenden oder von Bienen beflogenen Pflanzen angewendet werden. Es ist darauf zu achten, dass die Pflanzenschutzmittel nur entsprechend der aufgedruckten Gebrauchsanweisungen eingesetzt werden. Die angegebenen Mengen dürfen nicht überschritten werden, blühende Unterkulturen oder Nachbarbestände nicht versehentlich mitbehandelt werden.
Ansprechpartner: Landesamt für Verbraucherschutz, Landwirtschaft und Flurneuordnung, Michael Morgenstern, Telefon: 0335/ 5217 615
Quelle: Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft
Fotos: Archivbilder
In der blühenden Jahreszeit kommt es immer wieder zu Bienenschäden durch unsachgemäße Anwendung von Pflanzenschutzmitteln. Um Vorfällen dieser Art vorzubeugen, sind die Bienenschutzbestimmungen beim Pflanzenschutzmitteleinsatz unbedingt einzuhalten, erinnert der Pflanzenschutzdienst des Landesamts für Verbraucherschutz, Landwirtschaft und Flurneuordnung (LVLF).
Bienengefährliche Pflanzenschutzmittel, dies sind vor allem Insektizide, dürfen nicht an blühenden oder von Bienen beflogenen Pflanzen angewendet werden. Es ist darauf zu achten, dass die Pflanzenschutzmittel nur entsprechend der aufgedruckten Gebrauchsanweisungen eingesetzt werden. Die angegebenen Mengen dürfen nicht überschritten werden, blühende Unterkulturen oder Nachbarbestände nicht versehentlich mitbehandelt werden.
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In der blühenden Jahreszeit kommt es immer wieder zu Bienenschäden durch unsachgemäße Anwendung von Pflanzenschutzmitteln. Um Vorfällen dieser Art vorzubeugen, sind die Bienenschutzbestimmungen beim Pflanzenschutzmitteleinsatz unbedingt einzuhalten, erinnert der Pflanzenschutzdienst des Landesamts für Verbraucherschutz, Landwirtschaft und Flurneuordnung (LVLF).
Bienengefährliche Pflanzenschutzmittel, dies sind vor allem Insektizide, dürfen nicht an blühenden oder von Bienen beflogenen Pflanzen angewendet werden. Es ist darauf zu achten, dass die Pflanzenschutzmittel nur entsprechend der aufgedruckten Gebrauchsanweisungen eingesetzt werden. Die angegebenen Mengen dürfen nicht überschritten werden, blühende Unterkulturen oder Nachbarbestände nicht versehentlich mitbehandelt werden.
Ansprechpartner: Landesamt für Verbraucherschutz, Landwirtschaft und Flurneuordnung, Michael Morgenstern, Telefon: 0335/ 5217 615
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In der blühenden Jahreszeit kommt es immer wieder zu Bienenschäden durch unsachgemäße Anwendung von Pflanzenschutzmitteln. Um Vorfällen dieser Art vorzubeugen, sind die Bienenschutzbestimmungen beim Pflanzenschutzmitteleinsatz unbedingt einzuhalten, erinnert der Pflanzenschutzdienst des Landesamts für Verbraucherschutz, Landwirtschaft und Flurneuordnung (LVLF).
Bienengefährliche Pflanzenschutzmittel, dies sind vor allem Insektizide, dürfen nicht an blühenden oder von Bienen beflogenen Pflanzen angewendet werden. Es ist darauf zu achten, dass die Pflanzenschutzmittel nur entsprechend der aufgedruckten Gebrauchsanweisungen eingesetzt werden. Die angegebenen Mengen dürfen nicht überschritten werden, blühende Unterkulturen oder Nachbarbestände nicht versehentlich mitbehandelt werden.
Ansprechpartner: Landesamt für Verbraucherschutz, Landwirtschaft und Flurneuordnung, Michael Morgenstern, Telefon: 0335/ 5217 615
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In der blühenden Jahreszeit kommt es immer wieder zu Bienenschäden durch unsachgemäße Anwendung von Pflanzenschutzmitteln. Um Vorfällen dieser Art vorzubeugen, sind die Bienenschutzbestimmungen beim Pflanzenschutzmitteleinsatz unbedingt einzuhalten, erinnert der Pflanzenschutzdienst des Landesamts für Verbraucherschutz, Landwirtschaft und Flurneuordnung (LVLF).
Bienengefährliche Pflanzenschutzmittel, dies sind vor allem Insektizide, dürfen nicht an blühenden oder von Bienen beflogenen Pflanzen angewendet werden. Es ist darauf zu achten, dass die Pflanzenschutzmittel nur entsprechend der aufgedruckten Gebrauchsanweisungen eingesetzt werden. Die angegebenen Mengen dürfen nicht überschritten werden, blühende Unterkulturen oder Nachbarbestände nicht versehentlich mitbehandelt werden.
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Bienengefährliche Pflanzenschutzmittel, dies sind vor allem Insektizide, dürfen nicht an blühenden oder von Bienen beflogenen Pflanzen angewendet werden. Es ist darauf zu achten, dass die Pflanzenschutzmittel nur entsprechend der aufgedruckten Gebrauchsanweisungen eingesetzt werden. Die angegebenen Mengen dürfen nicht überschritten werden, blühende Unterkulturen oder Nachbarbestände nicht versehentlich mitbehandelt werden.
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Bienengefährliche Pflanzenschutzmittel, dies sind vor allem Insektizide, dürfen nicht an blühenden oder von Bienen beflogenen Pflanzen angewendet werden. Es ist darauf zu achten, dass die Pflanzenschutzmittel nur entsprechend der aufgedruckten Gebrauchsanweisungen eingesetzt werden. Die angegebenen Mengen dürfen nicht überschritten werden, blühende Unterkulturen oder Nachbarbestände nicht versehentlich mitbehandelt werden.
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Bienengefährliche Pflanzenschutzmittel, dies sind vor allem Insektizide, dürfen nicht an blühenden oder von Bienen beflogenen Pflanzen angewendet werden. Es ist darauf zu achten, dass die Pflanzenschutzmittel nur entsprechend der aufgedruckten Gebrauchsanweisungen eingesetzt werden. Die angegebenen Mengen dürfen nicht überschritten werden, blühende Unterkulturen oder Nachbarbestände nicht versehentlich mitbehandelt werden.
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