Um Schulen im Land Brandenburg im Zuge der Corona-Pandemie zu unterstützen, hat das Bildungsministerium heute Entlastungsmöglichkeiten eröffnet. Beispielsweise sollen schulinterne Fortbildungen auf das Notwendigste begrenzt werden sowie in digitaler Form stattfinden. Auch für FSJ-ler wurden Überbrückungsmöglichkeiten zusammengetragen und für Klausuren unter Abiturbedingungen ebenfalls Maßnahmen aufgestellt.
Das Brandenburger Bildungsministerium teilte dazu mit:
Schulen, Schulleitungen und Lehrkräfte leisten seit Monaten Außerordentliches, um den Schulbetrieb – trotz der Beeinträchtigungen durch die Corona-Pandemie – personell abzusichern und den Präsenzunterricht für alle Schülerinnen und Schüler zu gewährleisten. Um die Schulen dabei zu unterstützen, hat das Bildungsministerium Möglichkeiten zur Entlastung eröffnet.
Bildungsministerin Britta Ernst: „Wir ermöglichen den Schulen per Organisationsschreiben verschiedene Handlungsoptionen und Erleichterungen bis zum Ende des Schuljahres 2021/22, um angesichts der dynamischen Entwicklung des Infektionsgeschehens die zusätzlichen Belastungen der Schulen und der staatlichen Schulämter abzumildern. Sie sollen sich ganz auf die Kinder und Jugendlichen konzentrieren können und auch selber gesund bleiben. Die Maßnahmen des Aktionsprogramms ‚Aufholen nach Corona‘ stehen aber nicht zur Disposition.“
Schulen und Schulleitungen
Beratungen der schulischen Gremien
Elternkonferenzen, Fach- und Lehrerkonferenzen sowie Beratungen der schulischen Mitwirkungsgremien sollen auf das Notwendigste beschränkt und nach Möglichkeit in digitalen Formaten durchgeführt werden, auch zur Reduzierung der Kontakte.
Fortbildung und Beratung
Schulinterne Fortbildungen sollen auf das Notwendigste begrenzt, möglichst über digitale Formate umgesetzt und auf Zeiten nach dem regulären Unterrichtsende gelegt werden. Die Teilnahme an sonstigen Fortbildungen soll möglichst in der unterrichtsfreien Zeit erfolgen, um Vertretungsbedarf möglichst zu vermeiden.
Die Beraterinnen und Berater im Beratungs- und Unterstützungssystem für die Schulen (BUSS) stellen ihre Fortbildungs- und Beratungsmaßnahmen auf digitale Formate um, soweit nicht bereits geschehen.
Die Fortbildungsveranstaltungen des Landesinstituts für Schule und Medien Berlin-Brandenburg (LISUM) werden in der Regel digital angeboten. Präsenzveranstaltungen werden nur durchgeführt, wenn dies aus inhaltlicher und seminardidaktischer Sicht zwingend erforderlich ist.
FSJ-lerinnen und FSJ-lern an Schulen
Um die Lehrkräfte zu entlasten, können junge Menschen im Freiwilligen Sozialen Jahr (FSJ) in den Schulen zum Beispiel beim Testmanagement in der Schule eingesetzt werden. Sie können Schülerinnen und Schüler beaufsichtigen, die ausnahmsweise in der Schule getestet werden oder die Zusammenarbeit mit dem Gesundheitsamt im Rahmen des Quarantänemanagements unterstützen.
Unterricht / Klausuren unter Abiturbedingungen
Angebote im Rahmen des offenen Ganztags
Die Ganztags-Mittel können für unterrichtsergänzende und unterrichtsbegleitende Maßnahmen im Präsenzunterricht oder individuelle Förderung verwendet und sinngemäß wie für die ganztägigen Angebote eingesetzt werden. Dazu können weiter Honorarverträge mit Externen geschlossen werden. Ganztagsschulen können notwendige Betreuungszeiten realisieren und dafür personelle und sonstige für den Ganztagsbetrieb vorgesehene Ressourcen einsetzen, soweit sie nicht für den Präsenzunterricht oder die individuelle Förderung benötigt werden. Verlässliche Halbtagsgrundschulen können in entsprechender Weise die Zeiten (sechs bzw. sieben Zeitstunden) gewährleisten. Diese Angebote sind als unterrichtsergänzende und unterrichtsbegleitende Maßnahmen zu führen.
Klausuren unter Abiturbedingungen
An den Tagen, an denen Klausuren unter Abiturbedingungen geschrieben werden (ohne Maskenpflicht) wird zugelassen, dass die Schülerinnen und Schüler der anderen Klassen und Kurse – mit Lernaufgaben versorgt – zu Hause lernen. Die Erziehungsberechtigten sind frühestmöglich zu informieren, an welchen Tagen ihre Kinder zu Hause lernen werden.
Maßnahmen der Beruflichen Orientierung
Die Maßnahmen der Beruflichen Orientierung, wie Potenzialanalyse, Praxislernen oder INISEK-Projekte können weiter durchgeführt werden. Digitale Formate werden empfohlen, soweit möglich. Zur Steigerung der schulorganisatorischen Handlungsspielräume können die Schülerbetriebspraktika auf eine Woche verkürzt werden.
Aktionsprogramm „Aufholen nach Corona“
Maßnahmen des Aktionsprogramms stehen nicht zur Disposition. Da das Programm auf zwei Jahre angelegt ist, müssen beispielsweise die schulergänzenden außerschulischen Maßnahmen nicht zwingend bereits im Dezember 2021 beginnen. Die Schulen haben genug Spielräume und entscheiden gemeinsam mit den Trägern der Angebote über den Start der geplanten Projekte.
staatliche Schulämter
Einsatzes der BUSS-Beraterinnen und -Berater
Die staatlichen Schulämter können den Einsatz der BUSS-Beraterinnen und BUSS-Berater zeitweilig oder bis zum Ende des Schuljahres 2021/22 einschränken oder aussetzen, wenn dadurch ein notwendiger Beitrag zur Absicherung des Präsenzunterrichts und der Maßnahmen „Aufholen nach Corona“ an der jeweiligen Stammschule geleistet werden kann. Die Mitwirkung der BUSS-Beratenden an abschlussbezogenen Maßnahmen wie der Pädagogischen Grundqualifizierung und Erweiterungsfortbildung für Seiteneinsteigerinnen und Seiteneinsteiger ist sicherzustellen
Heute in der Lausitz! Unser täglicher Newsüberblick
Alle aktuellen Meldungen, Videos und Postings haben wir in einer Übersicht zusammengefasst.
->> Weiterlesen
Red. / Presseinfo