Das Brandenburger Verkehrsministerium hat eine erste Bewertung der heute veröffentlichten Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zu Entschädigungsregelungen für den Flughafen Berlin Brandenburg International vorgenommen (Beschluss vom 23. Februar).
Das Bundesverfassungsgericht hat eine Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts in einem Beschwerdeverfahren zur Entschädigungsregelung Übernahmeanspruch aufgehoben. Die Verfassungsbeschwerde betrifft eine Gerichtsentscheidung, die die festgesetzte Entschädigung bei der fluglärmbedingten Übernahme eines Grundstücks zum Gegenstand hat.
Ein Übernahmeanspruch besteht für Grundstücke im Umfeld des Flughafens, die mit einem Dauerschallpegel von mindestens 70 Dezibel tagsüber belastet werden.
Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts bezieht sich auf einen Einzelfall. Nach Auffassung des Bundesverfassungsgerichts verletzt der hierzu ergangene Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 2. Juli 2008 die in Art. 14 Abs. 1 GG verankerte Eigentumsgarantie. Die Interessen der Beschwerdeführer und die Gemeinwohlinteressen seien vom Bundesverwaltungsgericht fehlerhaft gewichtet worden. Zwar habe der Eigentümer eine Minderung der Wirtschaftlichkeit grundsätzlich hinzunehmen, ebenso eine Verschlechterung der Verwertungsaussichten. Das Bundesverwaltungsgericht übersehe jedoch, dass der Eigentumsgarantie besonderes Gewicht zukommt, soweit – wie hier – das Eigentum die persönliche Freiheit des Einzelnen im vermögensrechtlichen Bereich sichert.
Planfeststellung steht
Der Planfeststellungsbeschluss zum Flughafenausbau BBI ist nicht aufgehoben worden. Er hat nach wie vor Bestand. Die weitaus größte Anzahl der von Lärmschutz betroffenen Fälle bleibt unberührt. Betroffen ist nur eine begrenzte Gruppe, die einen Übernahmeanspruch hat. Das Bundesverwaltungsgericht muss in einem konkreten Fall nun das Verfahren wieder aufgreifen und fortsetzen. Ob Anlass besteht, eine neue Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts auf die rechtskräftig entschiedenen Fälle zu übertragen, kann erst beurteilt werden, wenn die neue Entscheidung einschließlich der Begründung des Bundesverwaltungsgerichts vorliegt.
Quelle: Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft
Das Brandenburger Verkehrsministerium hat eine erste Bewertung der heute veröffentlichten Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zu Entschädigungsregelungen für den Flughafen Berlin Brandenburg International vorgenommen (Beschluss vom 23. Februar).
Das Bundesverfassungsgericht hat eine Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts in einem Beschwerdeverfahren zur Entschädigungsregelung Übernahmeanspruch aufgehoben. Die Verfassungsbeschwerde betrifft eine Gerichtsentscheidung, die die festgesetzte Entschädigung bei der fluglärmbedingten Übernahme eines Grundstücks zum Gegenstand hat.
Ein Übernahmeanspruch besteht für Grundstücke im Umfeld des Flughafens, die mit einem Dauerschallpegel von mindestens 70 Dezibel tagsüber belastet werden.
Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts bezieht sich auf einen Einzelfall. Nach Auffassung des Bundesverfassungsgerichts verletzt der hierzu ergangene Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 2. Juli 2008 die in Art. 14 Abs. 1 GG verankerte Eigentumsgarantie. Die Interessen der Beschwerdeführer und die Gemeinwohlinteressen seien vom Bundesverwaltungsgericht fehlerhaft gewichtet worden. Zwar habe der Eigentümer eine Minderung der Wirtschaftlichkeit grundsätzlich hinzunehmen, ebenso eine Verschlechterung der Verwertungsaussichten. Das Bundesverwaltungsgericht übersehe jedoch, dass der Eigentumsgarantie besonderes Gewicht zukommt, soweit – wie hier – das Eigentum die persönliche Freiheit des Einzelnen im vermögensrechtlichen Bereich sichert.
Planfeststellung steht
Der Planfeststellungsbeschluss zum Flughafenausbau BBI ist nicht aufgehoben worden. Er hat nach wie vor Bestand. Die weitaus größte Anzahl der von Lärmschutz betroffenen Fälle bleibt unberührt. Betroffen ist nur eine begrenzte Gruppe, die einen Übernahmeanspruch hat. Das Bundesverwaltungsgericht muss in einem konkreten Fall nun das Verfahren wieder aufgreifen und fortsetzen. Ob Anlass besteht, eine neue Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts auf die rechtskräftig entschiedenen Fälle zu übertragen, kann erst beurteilt werden, wenn die neue Entscheidung einschließlich der Begründung des Bundesverwaltungsgerichts vorliegt.
Quelle: Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft
Das Brandenburger Verkehrsministerium hat eine erste Bewertung der heute veröffentlichten Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zu Entschädigungsregelungen für den Flughafen Berlin Brandenburg International vorgenommen (Beschluss vom 23. Februar).
Das Bundesverfassungsgericht hat eine Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts in einem Beschwerdeverfahren zur Entschädigungsregelung Übernahmeanspruch aufgehoben. Die Verfassungsbeschwerde betrifft eine Gerichtsentscheidung, die die festgesetzte Entschädigung bei der fluglärmbedingten Übernahme eines Grundstücks zum Gegenstand hat.
Ein Übernahmeanspruch besteht für Grundstücke im Umfeld des Flughafens, die mit einem Dauerschallpegel von mindestens 70 Dezibel tagsüber belastet werden.
Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts bezieht sich auf einen Einzelfall. Nach Auffassung des Bundesverfassungsgerichts verletzt der hierzu ergangene Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 2. Juli 2008 die in Art. 14 Abs. 1 GG verankerte Eigentumsgarantie. Die Interessen der Beschwerdeführer und die Gemeinwohlinteressen seien vom Bundesverwaltungsgericht fehlerhaft gewichtet worden. Zwar habe der Eigentümer eine Minderung der Wirtschaftlichkeit grundsätzlich hinzunehmen, ebenso eine Verschlechterung der Verwertungsaussichten. Das Bundesverwaltungsgericht übersehe jedoch, dass der Eigentumsgarantie besonderes Gewicht zukommt, soweit – wie hier – das Eigentum die persönliche Freiheit des Einzelnen im vermögensrechtlichen Bereich sichert.
Planfeststellung steht
Der Planfeststellungsbeschluss zum Flughafenausbau BBI ist nicht aufgehoben worden. Er hat nach wie vor Bestand. Die weitaus größte Anzahl der von Lärmschutz betroffenen Fälle bleibt unberührt. Betroffen ist nur eine begrenzte Gruppe, die einen Übernahmeanspruch hat. Das Bundesverwaltungsgericht muss in einem konkreten Fall nun das Verfahren wieder aufgreifen und fortsetzen. Ob Anlass besteht, eine neue Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts auf die rechtskräftig entschiedenen Fälle zu übertragen, kann erst beurteilt werden, wenn die neue Entscheidung einschließlich der Begründung des Bundesverwaltungsgerichts vorliegt.
Quelle: Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft
Das Brandenburger Verkehrsministerium hat eine erste Bewertung der heute veröffentlichten Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zu Entschädigungsregelungen für den Flughafen Berlin Brandenburg International vorgenommen (Beschluss vom 23. Februar).
Das Bundesverfassungsgericht hat eine Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts in einem Beschwerdeverfahren zur Entschädigungsregelung Übernahmeanspruch aufgehoben. Die Verfassungsbeschwerde betrifft eine Gerichtsentscheidung, die die festgesetzte Entschädigung bei der fluglärmbedingten Übernahme eines Grundstücks zum Gegenstand hat.
Ein Übernahmeanspruch besteht für Grundstücke im Umfeld des Flughafens, die mit einem Dauerschallpegel von mindestens 70 Dezibel tagsüber belastet werden.
Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts bezieht sich auf einen Einzelfall. Nach Auffassung des Bundesverfassungsgerichts verletzt der hierzu ergangene Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 2. Juli 2008 die in Art. 14 Abs. 1 GG verankerte Eigentumsgarantie. Die Interessen der Beschwerdeführer und die Gemeinwohlinteressen seien vom Bundesverwaltungsgericht fehlerhaft gewichtet worden. Zwar habe der Eigentümer eine Minderung der Wirtschaftlichkeit grundsätzlich hinzunehmen, ebenso eine Verschlechterung der Verwertungsaussichten. Das Bundesverwaltungsgericht übersehe jedoch, dass der Eigentumsgarantie besonderes Gewicht zukommt, soweit – wie hier – das Eigentum die persönliche Freiheit des Einzelnen im vermögensrechtlichen Bereich sichert.
Planfeststellung steht
Der Planfeststellungsbeschluss zum Flughafenausbau BBI ist nicht aufgehoben worden. Er hat nach wie vor Bestand. Die weitaus größte Anzahl der von Lärmschutz betroffenen Fälle bleibt unberührt. Betroffen ist nur eine begrenzte Gruppe, die einen Übernahmeanspruch hat. Das Bundesverwaltungsgericht muss in einem konkreten Fall nun das Verfahren wieder aufgreifen und fortsetzen. Ob Anlass besteht, eine neue Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts auf die rechtskräftig entschiedenen Fälle zu übertragen, kann erst beurteilt werden, wenn die neue Entscheidung einschließlich der Begründung des Bundesverwaltungsgerichts vorliegt.
Quelle: Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft