Zu den Maßnahmen des Bundes für die Bewältigung der Auswirkungen der Finanz- und Wirtschaftskrise gehören Hilfen, die die Liquidität der landwirtschaftlichen Unternehmen sichern und verbessern sollen.
In Analogie zu dem Liquiditätshilfeprogramm des zweiten Halbjahres 2009 ist nunmehr ein neues Liquiditätshilfeprogramm aufgelegt worden. Es bietet insoweit verbesserte Bedingungen:
* Zinsverbilligungen bis zu 2 Prozent,
* Laufzeiten von 4, 6 oder 10 Jahren
* eine Kombination mit einer 50-prozentigen Ausfallbürgschaft für ein Darlehen bis zu 100.000 Euro
Der Darlehenshöchstbetrag beträgt 250.000 Euro je Unternehmen. Anträge müssen über die Hausbank bei der Landwirtschaftlichen Rentenbank gestellt werden. Dies ist ab heute (1. März) möglich.
Da die für die Zinsverbilligung verfügbaren Mittel auf 50 Mio. Euro begrenzt sind und keine Länderaufteilung erfolgt, sollte eine Antragstellung nicht auf die lange Bank geschoben werden.
Detaillierte Informationen und Antragsformulare sind bei den Hausbanken erhältlich oder können im Internet unter www.rentenbank.de abgerufen werden.
Quelle: Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft
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