Das Brandenburger Forstministerium hat sich zusammen mit dem Landesjagdverband Brandenburg e.V. in einem gemeinsamen Positionspapier über Grundsätze zur Jagd im Sommer geeinigt. Im Positionspapier ist festgelegt, dass die Bestimmungen des Tierschutzes und insbesondere der Schutz führender Muttertiere bei der Bejagung besonders beachtet werden müssen, mit dem Ziel Fehlabschüsse zu vermeiden.
Die Mutter-Kind-Beziehung ist beim Schalenwild durch eine zumindest anfänglich starke Bindung gekennzeichnet, heißt es im Text. Entwicklungsdefizite, die durch den vorzeitigen Verlust der Mutter auftreten, sind meist im späteren Leben nicht mehr zu kompensieren. Deshalb kommt dem Schutz der für die Aufzucht notwendigen Muttertiere eine besondere Bedeutung zu. Unabhängig von der rechtlichen Bewertung (Schonzeitvergehen) ist die Erlegung von führenden Tieren im Sommer ein Verstoß gegen die Grundsätze der Weidgerechtigkeit.
Die Dauer dieser sensiblen Phase der Abhängigkeit von der Mutter ist je nach Wildart unterschiedlich. Beim Rotwild ist das Kalb besonders lange auf die Mutter angewiesen. Deshalb gilt auch während der Hauptjagdzeit im Herbst unumstößlich der Grundsatz, Kitz, Kalb oder Frischling werden zuerst erlegt, danach Ricke, Alttier oder Bache.
Beide Seiten haben sich verpflichtet, die Sommerbejagung stets als Einzeljagd, mit besonders erfahrenen Jägern auszuüben und die Jäger anzuhalten, kein Stück zu erlegen, bei dem nicht definitiv ausgeschlossen werden kann, das es sich um ein führendes Muttertier handelt.
Das Positionspapier ist unter www.ljv-brandenburg.de – Aktuelles abrufbar.
Quelle: Ministerium für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Verbraucherschutz
Das Brandenburger Forstministerium hat sich zusammen mit dem Landesjagdverband Brandenburg e.V. in einem gemeinsamen Positionspapier über Grundsätze zur Jagd im Sommer geeinigt. Im Positionspapier ist festgelegt, dass die Bestimmungen des Tierschutzes und insbesondere der Schutz führender Muttertiere bei der Bejagung besonders beachtet werden müssen, mit dem Ziel Fehlabschüsse zu vermeiden.
Die Mutter-Kind-Beziehung ist beim Schalenwild durch eine zumindest anfänglich starke Bindung gekennzeichnet, heißt es im Text. Entwicklungsdefizite, die durch den vorzeitigen Verlust der Mutter auftreten, sind meist im späteren Leben nicht mehr zu kompensieren. Deshalb kommt dem Schutz der für die Aufzucht notwendigen Muttertiere eine besondere Bedeutung zu. Unabhängig von der rechtlichen Bewertung (Schonzeitvergehen) ist die Erlegung von führenden Tieren im Sommer ein Verstoß gegen die Grundsätze der Weidgerechtigkeit.
Die Dauer dieser sensiblen Phase der Abhängigkeit von der Mutter ist je nach Wildart unterschiedlich. Beim Rotwild ist das Kalb besonders lange auf die Mutter angewiesen. Deshalb gilt auch während der Hauptjagdzeit im Herbst unumstößlich der Grundsatz, Kitz, Kalb oder Frischling werden zuerst erlegt, danach Ricke, Alttier oder Bache.
Beide Seiten haben sich verpflichtet, die Sommerbejagung stets als Einzeljagd, mit besonders erfahrenen Jägern auszuüben und die Jäger anzuhalten, kein Stück zu erlegen, bei dem nicht definitiv ausgeschlossen werden kann, das es sich um ein führendes Muttertier handelt.
Das Positionspapier ist unter www.ljv-brandenburg.de – Aktuelles abrufbar.
Quelle: Ministerium für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Verbraucherschutz
Das Brandenburger Forstministerium hat sich zusammen mit dem Landesjagdverband Brandenburg e.V. in einem gemeinsamen Positionspapier über Grundsätze zur Jagd im Sommer geeinigt. Im Positionspapier ist festgelegt, dass die Bestimmungen des Tierschutzes und insbesondere der Schutz führender Muttertiere bei der Bejagung besonders beachtet werden müssen, mit dem Ziel Fehlabschüsse zu vermeiden.
Die Mutter-Kind-Beziehung ist beim Schalenwild durch eine zumindest anfänglich starke Bindung gekennzeichnet, heißt es im Text. Entwicklungsdefizite, die durch den vorzeitigen Verlust der Mutter auftreten, sind meist im späteren Leben nicht mehr zu kompensieren. Deshalb kommt dem Schutz der für die Aufzucht notwendigen Muttertiere eine besondere Bedeutung zu. Unabhängig von der rechtlichen Bewertung (Schonzeitvergehen) ist die Erlegung von führenden Tieren im Sommer ein Verstoß gegen die Grundsätze der Weidgerechtigkeit.
Die Dauer dieser sensiblen Phase der Abhängigkeit von der Mutter ist je nach Wildart unterschiedlich. Beim Rotwild ist das Kalb besonders lange auf die Mutter angewiesen. Deshalb gilt auch während der Hauptjagdzeit im Herbst unumstößlich der Grundsatz, Kitz, Kalb oder Frischling werden zuerst erlegt, danach Ricke, Alttier oder Bache.
Beide Seiten haben sich verpflichtet, die Sommerbejagung stets als Einzeljagd, mit besonders erfahrenen Jägern auszuüben und die Jäger anzuhalten, kein Stück zu erlegen, bei dem nicht definitiv ausgeschlossen werden kann, das es sich um ein führendes Muttertier handelt.
Das Positionspapier ist unter www.ljv-brandenburg.de – Aktuelles abrufbar.
Quelle: Ministerium für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Verbraucherschutz
Das Brandenburger Forstministerium hat sich zusammen mit dem Landesjagdverband Brandenburg e.V. in einem gemeinsamen Positionspapier über Grundsätze zur Jagd im Sommer geeinigt. Im Positionspapier ist festgelegt, dass die Bestimmungen des Tierschutzes und insbesondere der Schutz führender Muttertiere bei der Bejagung besonders beachtet werden müssen, mit dem Ziel Fehlabschüsse zu vermeiden.
Die Mutter-Kind-Beziehung ist beim Schalenwild durch eine zumindest anfänglich starke Bindung gekennzeichnet, heißt es im Text. Entwicklungsdefizite, die durch den vorzeitigen Verlust der Mutter auftreten, sind meist im späteren Leben nicht mehr zu kompensieren. Deshalb kommt dem Schutz der für die Aufzucht notwendigen Muttertiere eine besondere Bedeutung zu. Unabhängig von der rechtlichen Bewertung (Schonzeitvergehen) ist die Erlegung von führenden Tieren im Sommer ein Verstoß gegen die Grundsätze der Weidgerechtigkeit.
Die Dauer dieser sensiblen Phase der Abhängigkeit von der Mutter ist je nach Wildart unterschiedlich. Beim Rotwild ist das Kalb besonders lange auf die Mutter angewiesen. Deshalb gilt auch während der Hauptjagdzeit im Herbst unumstößlich der Grundsatz, Kitz, Kalb oder Frischling werden zuerst erlegt, danach Ricke, Alttier oder Bache.
Beide Seiten haben sich verpflichtet, die Sommerbejagung stets als Einzeljagd, mit besonders erfahrenen Jägern auszuüben und die Jäger anzuhalten, kein Stück zu erlegen, bei dem nicht definitiv ausgeschlossen werden kann, das es sich um ein führendes Muttertier handelt.
Das Positionspapier ist unter www.ljv-brandenburg.de – Aktuelles abrufbar.
Quelle: Ministerium für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Verbraucherschutz