In den Kindertagestätten des Landes Brandenburg ist die Anwendung der Erziehungsmethode „Original Play“ nicht erlaubt und durch die Betriebserlaubnis nicht gedeckt. Das Ministerium nimmt die aktuelle Debatte zum Anlass, mit einem Schreiben alle Träger zu informieren, dass die Methode in den Kindertagesstätten des Landes nicht angewendet werden darf.
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Bei der Anwendung von „Original Play“ sollen erwachsene Personen (Kita-Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter oder auch Fremde) mit den Kindern in der Einrichtung in Interaktion treten und insbesondere körperlicher Kontakt zwischen den Kindern und den (fremden) Erwachsenen (sogenanntes Rangeln und Kuscheln) stattfinden. Es besteht dabei die Gefahr, dass gegenüber den Kindern das angemessene Nähe-Distanz-Verhältnis nicht gewahrt wird. Dies ist aus Sicht des Kinderschutzes höchst bedenklich und legt das Vorliegen einer Kindeswohlgefährdung nahe.
Die Kita-Aufsicht des Landes Brandenburg hatte vor kurzem bereits eine bundesweite Befassung mit dem Thema im Rahmen der Bundesarbeitsgemeinschaft der Landesjugendämter (BAGLJÄ) angeregt.




