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NIEDERLAUSITZ aktuell

Land Brandenburg erwirbt die Anteile der Landesbank Berlin an der ILB

16:30 Uhr | 10. Dezember 2009
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Finanzminister Markov: “Öffentliches Eigentum Brandenburgs gestärkt.”
Am Mittag haben das Land Brandenburg und die Landesbank Berlin (LBB) einen Vertrag unterzeichnet, mit dem die LBB ihren Anteil an der Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB) in Höhe von 25 v.H. des Stammkapitals – dieses beträgt 110 Millionen Euro – an das Land Brandenburg verkauft. Das Land erhöht damit seinen Anteil am Stammkapital der ILB auf 50 v. H., d. h. auf 55 Millionen Euro.
Mit der Vertragsunterzeichnung wurde ein langjähriger Verwaltungsrechtsstreit zwischen dem Land und der LBB, die ihre Beteiligung gekündigt und im August 2005 Klage beim Verwaltungsgericht Potsdam eingereicht hatte, einvernehmlich beigelegt. Dem Kaufvertrag liegt ein Vergleichsvorschlag des Gerichts zugrunde. Mit dem Anteilserwerb gehen sämtliche Ansprüche der LBB als Anteilseigner einschließlich der Gewinnausschüttungen für die Jahre ab 2005 auf das Land über.
Die Erhöhung des Landesanteils trägt der besonderen Rolle der ILB als das zentrale Förderinstitut des Landes Rechnung. Im Rahmen der Grundsätze und Ziele der staatlichen Förderpolitik erfüllt die ILB ihren öffentlichen Auftrag unter Wahrung strikter Wettbewerbsneutralität vor allem in den Bereichen Wirtschaft, Infrastruktur und Wohnungsbau.
Finanzminister Dr. Helmuth Markov äußerte sich zufrieden, dass der Rechtsstreit nunmehr beendet werden konnte: „Das Land erwirbt einen weiteren werthaltigen Anteil an der ILB, die aufgrund ihrer erfolgreichen und verantwortungsvollen Geschäftspolitik auch in der Finanzkrise gut aufgestellt ist und ihrem Förderauftrag gerecht wird.”
Anteilseigner der Förderbank sind jetzt mit 50 Prozent das Land Brandenburg und mit 50 Prozent die NRW.BANK (früher West LB).
Quelle: Ministerium der Finanzen

Finanzminister Markov: “Öffentliches Eigentum Brandenburgs gestärkt.”
Am Mittag haben das Land Brandenburg und die Landesbank Berlin (LBB) einen Vertrag unterzeichnet, mit dem die LBB ihren Anteil an der Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB) in Höhe von 25 v.H. des Stammkapitals – dieses beträgt 110 Millionen Euro – an das Land Brandenburg verkauft. Das Land erhöht damit seinen Anteil am Stammkapital der ILB auf 50 v. H., d. h. auf 55 Millionen Euro.
Mit der Vertragsunterzeichnung wurde ein langjähriger Verwaltungsrechtsstreit zwischen dem Land und der LBB, die ihre Beteiligung gekündigt und im August 2005 Klage beim Verwaltungsgericht Potsdam eingereicht hatte, einvernehmlich beigelegt. Dem Kaufvertrag liegt ein Vergleichsvorschlag des Gerichts zugrunde. Mit dem Anteilserwerb gehen sämtliche Ansprüche der LBB als Anteilseigner einschließlich der Gewinnausschüttungen für die Jahre ab 2005 auf das Land über.
Die Erhöhung des Landesanteils trägt der besonderen Rolle der ILB als das zentrale Förderinstitut des Landes Rechnung. Im Rahmen der Grundsätze und Ziele der staatlichen Förderpolitik erfüllt die ILB ihren öffentlichen Auftrag unter Wahrung strikter Wettbewerbsneutralität vor allem in den Bereichen Wirtschaft, Infrastruktur und Wohnungsbau.
Finanzminister Dr. Helmuth Markov äußerte sich zufrieden, dass der Rechtsstreit nunmehr beendet werden konnte: „Das Land erwirbt einen weiteren werthaltigen Anteil an der ILB, die aufgrund ihrer erfolgreichen und verantwortungsvollen Geschäftspolitik auch in der Finanzkrise gut aufgestellt ist und ihrem Förderauftrag gerecht wird.”
Anteilseigner der Förderbank sind jetzt mit 50 Prozent das Land Brandenburg und mit 50 Prozent die NRW.BANK (früher West LB).
Quelle: Ministerium der Finanzen

Finanzminister Markov: “Öffentliches Eigentum Brandenburgs gestärkt.”
Am Mittag haben das Land Brandenburg und die Landesbank Berlin (LBB) einen Vertrag unterzeichnet, mit dem die LBB ihren Anteil an der Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB) in Höhe von 25 v.H. des Stammkapitals – dieses beträgt 110 Millionen Euro – an das Land Brandenburg verkauft. Das Land erhöht damit seinen Anteil am Stammkapital der ILB auf 50 v. H., d. h. auf 55 Millionen Euro.
Mit der Vertragsunterzeichnung wurde ein langjähriger Verwaltungsrechtsstreit zwischen dem Land und der LBB, die ihre Beteiligung gekündigt und im August 2005 Klage beim Verwaltungsgericht Potsdam eingereicht hatte, einvernehmlich beigelegt. Dem Kaufvertrag liegt ein Vergleichsvorschlag des Gerichts zugrunde. Mit dem Anteilserwerb gehen sämtliche Ansprüche der LBB als Anteilseigner einschließlich der Gewinnausschüttungen für die Jahre ab 2005 auf das Land über.
Die Erhöhung des Landesanteils trägt der besonderen Rolle der ILB als das zentrale Förderinstitut des Landes Rechnung. Im Rahmen der Grundsätze und Ziele der staatlichen Förderpolitik erfüllt die ILB ihren öffentlichen Auftrag unter Wahrung strikter Wettbewerbsneutralität vor allem in den Bereichen Wirtschaft, Infrastruktur und Wohnungsbau.
Finanzminister Dr. Helmuth Markov äußerte sich zufrieden, dass der Rechtsstreit nunmehr beendet werden konnte: „Das Land erwirbt einen weiteren werthaltigen Anteil an der ILB, die aufgrund ihrer erfolgreichen und verantwortungsvollen Geschäftspolitik auch in der Finanzkrise gut aufgestellt ist und ihrem Förderauftrag gerecht wird.”
Anteilseigner der Förderbank sind jetzt mit 50 Prozent das Land Brandenburg und mit 50 Prozent die NRW.BANK (früher West LB).
Quelle: Ministerium der Finanzen

Finanzminister Markov: “Öffentliches Eigentum Brandenburgs gestärkt.”
Am Mittag haben das Land Brandenburg und die Landesbank Berlin (LBB) einen Vertrag unterzeichnet, mit dem die LBB ihren Anteil an der Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB) in Höhe von 25 v.H. des Stammkapitals – dieses beträgt 110 Millionen Euro – an das Land Brandenburg verkauft. Das Land erhöht damit seinen Anteil am Stammkapital der ILB auf 50 v. H., d. h. auf 55 Millionen Euro.
Mit der Vertragsunterzeichnung wurde ein langjähriger Verwaltungsrechtsstreit zwischen dem Land und der LBB, die ihre Beteiligung gekündigt und im August 2005 Klage beim Verwaltungsgericht Potsdam eingereicht hatte, einvernehmlich beigelegt. Dem Kaufvertrag liegt ein Vergleichsvorschlag des Gerichts zugrunde. Mit dem Anteilserwerb gehen sämtliche Ansprüche der LBB als Anteilseigner einschließlich der Gewinnausschüttungen für die Jahre ab 2005 auf das Land über.
Die Erhöhung des Landesanteils trägt der besonderen Rolle der ILB als das zentrale Förderinstitut des Landes Rechnung. Im Rahmen der Grundsätze und Ziele der staatlichen Förderpolitik erfüllt die ILB ihren öffentlichen Auftrag unter Wahrung strikter Wettbewerbsneutralität vor allem in den Bereichen Wirtschaft, Infrastruktur und Wohnungsbau.
Finanzminister Dr. Helmuth Markov äußerte sich zufrieden, dass der Rechtsstreit nunmehr beendet werden konnte: „Das Land erwirbt einen weiteren werthaltigen Anteil an der ILB, die aufgrund ihrer erfolgreichen und verantwortungsvollen Geschäftspolitik auch in der Finanzkrise gut aufgestellt ist und ihrem Förderauftrag gerecht wird.”
Anteilseigner der Förderbank sind jetzt mit 50 Prozent das Land Brandenburg und mit 50 Prozent die NRW.BANK (früher West LB).
Quelle: Ministerium der Finanzen

Finanzminister Markov: “Öffentliches Eigentum Brandenburgs gestärkt.”
Am Mittag haben das Land Brandenburg und die Landesbank Berlin (LBB) einen Vertrag unterzeichnet, mit dem die LBB ihren Anteil an der Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB) in Höhe von 25 v.H. des Stammkapitals – dieses beträgt 110 Millionen Euro – an das Land Brandenburg verkauft. Das Land erhöht damit seinen Anteil am Stammkapital der ILB auf 50 v. H., d. h. auf 55 Millionen Euro.
Mit der Vertragsunterzeichnung wurde ein langjähriger Verwaltungsrechtsstreit zwischen dem Land und der LBB, die ihre Beteiligung gekündigt und im August 2005 Klage beim Verwaltungsgericht Potsdam eingereicht hatte, einvernehmlich beigelegt. Dem Kaufvertrag liegt ein Vergleichsvorschlag des Gerichts zugrunde. Mit dem Anteilserwerb gehen sämtliche Ansprüche der LBB als Anteilseigner einschließlich der Gewinnausschüttungen für die Jahre ab 2005 auf das Land über.
Die Erhöhung des Landesanteils trägt der besonderen Rolle der ILB als das zentrale Förderinstitut des Landes Rechnung. Im Rahmen der Grundsätze und Ziele der staatlichen Förderpolitik erfüllt die ILB ihren öffentlichen Auftrag unter Wahrung strikter Wettbewerbsneutralität vor allem in den Bereichen Wirtschaft, Infrastruktur und Wohnungsbau.
Finanzminister Dr. Helmuth Markov äußerte sich zufrieden, dass der Rechtsstreit nunmehr beendet werden konnte: „Das Land erwirbt einen weiteren werthaltigen Anteil an der ILB, die aufgrund ihrer erfolgreichen und verantwortungsvollen Geschäftspolitik auch in der Finanzkrise gut aufgestellt ist und ihrem Förderauftrag gerecht wird.”
Anteilseigner der Förderbank sind jetzt mit 50 Prozent das Land Brandenburg und mit 50 Prozent die NRW.BANK (früher West LB).
Quelle: Ministerium der Finanzen

Finanzminister Markov: “Öffentliches Eigentum Brandenburgs gestärkt.”
Am Mittag haben das Land Brandenburg und die Landesbank Berlin (LBB) einen Vertrag unterzeichnet, mit dem die LBB ihren Anteil an der Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB) in Höhe von 25 v.H. des Stammkapitals – dieses beträgt 110 Millionen Euro – an das Land Brandenburg verkauft. Das Land erhöht damit seinen Anteil am Stammkapital der ILB auf 50 v. H., d. h. auf 55 Millionen Euro.
Mit der Vertragsunterzeichnung wurde ein langjähriger Verwaltungsrechtsstreit zwischen dem Land und der LBB, die ihre Beteiligung gekündigt und im August 2005 Klage beim Verwaltungsgericht Potsdam eingereicht hatte, einvernehmlich beigelegt. Dem Kaufvertrag liegt ein Vergleichsvorschlag des Gerichts zugrunde. Mit dem Anteilserwerb gehen sämtliche Ansprüche der LBB als Anteilseigner einschließlich der Gewinnausschüttungen für die Jahre ab 2005 auf das Land über.
Die Erhöhung des Landesanteils trägt der besonderen Rolle der ILB als das zentrale Förderinstitut des Landes Rechnung. Im Rahmen der Grundsätze und Ziele der staatlichen Förderpolitik erfüllt die ILB ihren öffentlichen Auftrag unter Wahrung strikter Wettbewerbsneutralität vor allem in den Bereichen Wirtschaft, Infrastruktur und Wohnungsbau.
Finanzminister Dr. Helmuth Markov äußerte sich zufrieden, dass der Rechtsstreit nunmehr beendet werden konnte: „Das Land erwirbt einen weiteren werthaltigen Anteil an der ILB, die aufgrund ihrer erfolgreichen und verantwortungsvollen Geschäftspolitik auch in der Finanzkrise gut aufgestellt ist und ihrem Förderauftrag gerecht wird.”
Anteilseigner der Förderbank sind jetzt mit 50 Prozent das Land Brandenburg und mit 50 Prozent die NRW.BANK (früher West LB).
Quelle: Ministerium der Finanzen

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Am Mittag haben das Land Brandenburg und die Landesbank Berlin (LBB) einen Vertrag unterzeichnet, mit dem die LBB ihren Anteil an der Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB) in Höhe von 25 v.H. des Stammkapitals – dieses beträgt 110 Millionen Euro – an das Land Brandenburg verkauft. Das Land erhöht damit seinen Anteil am Stammkapital der ILB auf 50 v. H., d. h. auf 55 Millionen Euro.
Mit der Vertragsunterzeichnung wurde ein langjähriger Verwaltungsrechtsstreit zwischen dem Land und der LBB, die ihre Beteiligung gekündigt und im August 2005 Klage beim Verwaltungsgericht Potsdam eingereicht hatte, einvernehmlich beigelegt. Dem Kaufvertrag liegt ein Vergleichsvorschlag des Gerichts zugrunde. Mit dem Anteilserwerb gehen sämtliche Ansprüche der LBB als Anteilseigner einschließlich der Gewinnausschüttungen für die Jahre ab 2005 auf das Land über.
Die Erhöhung des Landesanteils trägt der besonderen Rolle der ILB als das zentrale Förderinstitut des Landes Rechnung. Im Rahmen der Grundsätze und Ziele der staatlichen Förderpolitik erfüllt die ILB ihren öffentlichen Auftrag unter Wahrung strikter Wettbewerbsneutralität vor allem in den Bereichen Wirtschaft, Infrastruktur und Wohnungsbau.
Finanzminister Dr. Helmuth Markov äußerte sich zufrieden, dass der Rechtsstreit nunmehr beendet werden konnte: „Das Land erwirbt einen weiteren werthaltigen Anteil an der ILB, die aufgrund ihrer erfolgreichen und verantwortungsvollen Geschäftspolitik auch in der Finanzkrise gut aufgestellt ist und ihrem Förderauftrag gerecht wird.”
Anteilseigner der Förderbank sind jetzt mit 50 Prozent das Land Brandenburg und mit 50 Prozent die NRW.BANK (früher West LB).
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Am Mittag haben das Land Brandenburg und die Landesbank Berlin (LBB) einen Vertrag unterzeichnet, mit dem die LBB ihren Anteil an der Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB) in Höhe von 25 v.H. des Stammkapitals – dieses beträgt 110 Millionen Euro – an das Land Brandenburg verkauft. Das Land erhöht damit seinen Anteil am Stammkapital der ILB auf 50 v. H., d. h. auf 55 Millionen Euro.
Mit der Vertragsunterzeichnung wurde ein langjähriger Verwaltungsrechtsstreit zwischen dem Land und der LBB, die ihre Beteiligung gekündigt und im August 2005 Klage beim Verwaltungsgericht Potsdam eingereicht hatte, einvernehmlich beigelegt. Dem Kaufvertrag liegt ein Vergleichsvorschlag des Gerichts zugrunde. Mit dem Anteilserwerb gehen sämtliche Ansprüche der LBB als Anteilseigner einschließlich der Gewinnausschüttungen für die Jahre ab 2005 auf das Land über.
Die Erhöhung des Landesanteils trägt der besonderen Rolle der ILB als das zentrale Förderinstitut des Landes Rechnung. Im Rahmen der Grundsätze und Ziele der staatlichen Förderpolitik erfüllt die ILB ihren öffentlichen Auftrag unter Wahrung strikter Wettbewerbsneutralität vor allem in den Bereichen Wirtschaft, Infrastruktur und Wohnungsbau.
Finanzminister Dr. Helmuth Markov äußerte sich zufrieden, dass der Rechtsstreit nunmehr beendet werden konnte: „Das Land erwirbt einen weiteren werthaltigen Anteil an der ILB, die aufgrund ihrer erfolgreichen und verantwortungsvollen Geschäftspolitik auch in der Finanzkrise gut aufgestellt ist und ihrem Förderauftrag gerecht wird.”
Anteilseigner der Förderbank sind jetzt mit 50 Prozent das Land Brandenburg und mit 50 Prozent die NRW.BANK (früher West LB).
Quelle: Ministerium der Finanzen

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