Rückführungen von vollziehbar ausreisepflichtigen Asylbewerbern werden in Brandenburg künftig wieder zentral durch das Land vorgenommen. Diese „Hochzonung“ der Aufgabe sieht eine Verordnung des Innenministeriums vor, die heute vom Kabinett beschlossen wurde. „Es geht dabei vor allem um eine größere Effizienz und die dringend notwendige Entlastung der kommunalen Ausländerbehörden“, sagte Innenminister Karl-Heinz Schröter heute in Potsdam zur Begründung der Neuregelung. „Zugleich kommen wir damit den sehr klaren Forderungen der kommunalen Spitzenverbände und der kommunalen Familie im Land nach. Ich selbst halte die zentrale Wahrnehmung dieser sehr aufwändigen und schwierigen Aufgabe auch für richtig und sachgerecht.“
Mit der zentralen Wahrnehmung der Aufgabe auf Landesebene kehrt das Land grundsätzlich zu einer Praxis zurück, wie sie vor der Funktionalreform 1997 in Brandenburg bestanden hatte. Damals wurde diese Zuständigkeit auf die Landkreise und kreisfreien Städte übertragen. Seitdem hätte sich die Lage allerdings „wesentlich geändert“, sagte Schröter. Die deutliche Zunahme der globalen Migrationsbewegungen in Richtung Deutschland hätten in den letzten Jahren zu ständig steigendem Aufwand und infolge neuer Rechtsprechung immer komplexeren Verfahren bei den kommunalen Ausländerbehörden geführt. „Hier bestand eindeutig Handlungsdarf und die Kommunen haben darauf auch sehr deutlich hingewiesen, was ich als Kommunalminister natürlich sehr gut nachvollziehen konnte. Deshalb begrüße ich, dass es nun möglich war, diese vernünftige Lösung zu finden“, so Schröter. Die grundsätzliche aufenthaltsrechtliche Zuständigkeit der Ausländerbehörden wird durch die neue Regelung allerdings nicht angetastet, betroffen ist lediglich der Vollzug der durchzuführenden Abschiebungen durch das Land.
pm/red