Auf ihrer traditionellen Jahresklausur hat die Brandenburger CDU-Fraktion am Montag in Bad Saarow ein Windabgabe-Gesetzesvorschlag beschlossen. Ziel ist es, Gemeinden künftig stärker an der Wertschöpfung von Windenergieanlagen zu beteiligen. Die Gemeinden sollen aus den Einnahmen Maßnahmen finanzieren, die den Bürgern zugutekommen. Dies sei ein wichtiger Schritt, um die Akzeptanz der Windenergie in der Bevölkerung zu steigern, sagte der Fraktionsvorsitzende, Ingo Senftleben. „In kaum einem anderen Bundesland wurden so viele Windenergieanlagen gebaut, wie in Brandenburg. Die Brandenburger profitieren davon aber kaum, stattdessen tragen sie durch Rekordstromkosten besonders hohe Lasten der Energiewende. Dem wollen wir mit einer Trendwende begegnen. Mit unserem Gesetz werden die Brandenburger von jedem neuen Windrad in ihrem Umfeld finanziell profitieren.“
Vorgesehen seien laut CDU Einmalzahlungen bei Inbetriebnahme und laufende Zahlungen an Kommunen, die sich jeweils an der Höhe der Windenergieanlage und der produzierten Strommenge orientieren. Senftleben betonte, dass dringender Handlungsbedarf bestehe. „Den Bürgern ist mehrfach in Aussicht gestellt worden, dass eine Beteiligung geregelt werden soll. Die Landesregierung von SPD und Linke bleibt aber tatenlos und bundeseinheitliche Regelungen sind kompliziert und langwierig. Wir wollen nicht länger warten, wir wollen die Windabgabe jetzt regeln. Die Brandenburger haben einen großen Anteil zur Energiewende beigetragen, es wird Zeit, dass sich das auch lohnt.“
Hintergrund
Einmalzahlung setzt sich zusammen aus Höhenentgelt (50 Euro pro Meter Nabenhöhe der Anlage) plus Anlagenleistungsentgelt (1 Euro pro Kilowatt installierter Leistung).
Laufende Zahlungen erfolgen jährlich und setzen sich zusammen aus Höhenentgelt (10 Euro pro Meter Nabenhöhe der Anlage) plus Anlagenleistungsentgelt (0,1 Cent pro Kilowattstunde des eingespeisten Stroms).
Das Gesetz gilt für alle neu zu genehmigenden Windenergieanlagen.