„Ich finde es infam und bin stinksauer.“ Mit diesen ungewöhnlich harschen Worten kommentiert der BDK-Landesvorsitzende Wolfgang Bauch (49) die aktuell bekannt gewordenen Pläne der künftigen rot-roten Brandenburger Landesregierung zur Verlängerung der Lebensarbeitszeit für die Polizei auf mindestens 62 Jahre. Nicht genug, dass der Personalabbau bei der Brandenburger Polizei nicht gestoppt wird. Nun soll auch noch die Lebensarbeitszeit der ohnehin und künftig noch stärker überlasteten Kollegen verlängert werden. Besonders ungerecht dabei und ein „Schlag ins Gesicht der Kriminalpolizei“ ist die lediglich für den Wach- und Wechseldienst der Schutzpolizei vorgesehene Ausnahme von dieser Regelung. Statt gerade jetzt neues Personal einzustellen soll das vorhandene Personal über Gebühr verschlissen werden.
„Mit welchem Recht und welcher Begründung wird hier eine Zwei-Klassen-Polizei geschaffen?“, fragt Bauch deshalb. War das Brandenburger Innenressort seit 1990 stets ein Verfechter der unseeligen Einheitspolizei, wo angeblich alle Polizisten gleich sind und dasselbe können und leisten müssen, so identifiziert man dort in der Frage der dienstlichen außergewöhnlichen Belastung als Kriterium für einen früheren als den geplanten Ruhestand plötzlich die Schutzpolizei als die stärker durch ihren Dienst Belasteten. „Das ist ein Skandal, eine Beleidigung und ein Raubbau an der Gesundheit aller Kriminalbeamten und der anderen Betroffenen.“, kommentiert Bauch diese Pläne. Schon jetzt sei der Krankenstand in der Polizei erschreckend hoch.
Kriminalbeamte üben ihren Beruf mit derselben Hingabe aus wie die Kollegen der Schutzpolizei. Die mit ihrem Beruf naturgemäß verbundenen außergewöhnlichen Belastungen stehen denen der Schutzpolizei in Nichts nach. Es ist nicht verständlich, warum regelmäßiger Schichtdienst belastender sein soll als regelmäßiger Bereitschaftsdienst, aus dem heraus die Kollegen der Kripo ohne Vorwarnung praktisch zu jeder Tages- und Nachtzeit, oft mehrmals in einer Nacht, geholt werden, ohne zu wissen, was sie vor Ort erwartet. Belastungen aus der Arbeit in Spezialeinheiten und Sonderkommissionen und kaum abbaubare Überstundenberge gehören ebenso dazu, wie die ohnehin seit langem nicht mehr vorhandenen Karrierechancen in der Kripo. „Hier soll nichts gegeneinander aufgerechnet werden“, so Bauch, „aber der BDK verwahrt sich ebenso klar gegen jede ungerechtfertigte Differenzierung und Herabwürdigung von Arbeitsleistungen, egal, welcher Sparte der Polizei die Kollegen angehören.“
Deshalb betont der BDK unmissverständlich: Die außergewöhnliche berufliche Belastung eines Polizeivollzugsbeamten rechtfertigt das bisherige Ruhestandsalter von 60 Jahren. Daran hat und wird sich nichts ändern. Jede zwangsweise Verlängerung wird auf den entschiedenen Widerstand des BDK treffen.
Quelle: Bund Deutscher Kriminalbeamter, Landesverband Brandenburg
„Ich finde es infam und bin stinksauer.“ Mit diesen ungewöhnlich harschen Worten kommentiert der BDK-Landesvorsitzende Wolfgang Bauch (49) die aktuell bekannt gewordenen Pläne der künftigen rot-roten Brandenburger Landesregierung zur Verlängerung der Lebensarbeitszeit für die Polizei auf mindestens 62 Jahre. Nicht genug, dass der Personalabbau bei der Brandenburger Polizei nicht gestoppt wird. Nun soll auch noch die Lebensarbeitszeit der ohnehin und künftig noch stärker überlasteten Kollegen verlängert werden. Besonders ungerecht dabei und ein „Schlag ins Gesicht der Kriminalpolizei“ ist die lediglich für den Wach- und Wechseldienst der Schutzpolizei vorgesehene Ausnahme von dieser Regelung. Statt gerade jetzt neues Personal einzustellen soll das vorhandene Personal über Gebühr verschlissen werden.
„Mit welchem Recht und welcher Begründung wird hier eine Zwei-Klassen-Polizei geschaffen?“, fragt Bauch deshalb. War das Brandenburger Innenressort seit 1990 stets ein Verfechter der unseeligen Einheitspolizei, wo angeblich alle Polizisten gleich sind und dasselbe können und leisten müssen, so identifiziert man dort in der Frage der dienstlichen außergewöhnlichen Belastung als Kriterium für einen früheren als den geplanten Ruhestand plötzlich die Schutzpolizei als die stärker durch ihren Dienst Belasteten. „Das ist ein Skandal, eine Beleidigung und ein Raubbau an der Gesundheit aller Kriminalbeamten und der anderen Betroffenen.“, kommentiert Bauch diese Pläne. Schon jetzt sei der Krankenstand in der Polizei erschreckend hoch.
Kriminalbeamte üben ihren Beruf mit derselben Hingabe aus wie die Kollegen der Schutzpolizei. Die mit ihrem Beruf naturgemäß verbundenen außergewöhnlichen Belastungen stehen denen der Schutzpolizei in Nichts nach. Es ist nicht verständlich, warum regelmäßiger Schichtdienst belastender sein soll als regelmäßiger Bereitschaftsdienst, aus dem heraus die Kollegen der Kripo ohne Vorwarnung praktisch zu jeder Tages- und Nachtzeit, oft mehrmals in einer Nacht, geholt werden, ohne zu wissen, was sie vor Ort erwartet. Belastungen aus der Arbeit in Spezialeinheiten und Sonderkommissionen und kaum abbaubare Überstundenberge gehören ebenso dazu, wie die ohnehin seit langem nicht mehr vorhandenen Karrierechancen in der Kripo. „Hier soll nichts gegeneinander aufgerechnet werden“, so Bauch, „aber der BDK verwahrt sich ebenso klar gegen jede ungerechtfertigte Differenzierung und Herabwürdigung von Arbeitsleistungen, egal, welcher Sparte der Polizei die Kollegen angehören.“
Deshalb betont der BDK unmissverständlich: Die außergewöhnliche berufliche Belastung eines Polizeivollzugsbeamten rechtfertigt das bisherige Ruhestandsalter von 60 Jahren. Daran hat und wird sich nichts ändern. Jede zwangsweise Verlängerung wird auf den entschiedenen Widerstand des BDK treffen.
Quelle: Bund Deutscher Kriminalbeamter, Landesverband Brandenburg
„Ich finde es infam und bin stinksauer.“ Mit diesen ungewöhnlich harschen Worten kommentiert der BDK-Landesvorsitzende Wolfgang Bauch (49) die aktuell bekannt gewordenen Pläne der künftigen rot-roten Brandenburger Landesregierung zur Verlängerung der Lebensarbeitszeit für die Polizei auf mindestens 62 Jahre. Nicht genug, dass der Personalabbau bei der Brandenburger Polizei nicht gestoppt wird. Nun soll auch noch die Lebensarbeitszeit der ohnehin und künftig noch stärker überlasteten Kollegen verlängert werden. Besonders ungerecht dabei und ein „Schlag ins Gesicht der Kriminalpolizei“ ist die lediglich für den Wach- und Wechseldienst der Schutzpolizei vorgesehene Ausnahme von dieser Regelung. Statt gerade jetzt neues Personal einzustellen soll das vorhandene Personal über Gebühr verschlissen werden.
„Mit welchem Recht und welcher Begründung wird hier eine Zwei-Klassen-Polizei geschaffen?“, fragt Bauch deshalb. War das Brandenburger Innenressort seit 1990 stets ein Verfechter der unseeligen Einheitspolizei, wo angeblich alle Polizisten gleich sind und dasselbe können und leisten müssen, so identifiziert man dort in der Frage der dienstlichen außergewöhnlichen Belastung als Kriterium für einen früheren als den geplanten Ruhestand plötzlich die Schutzpolizei als die stärker durch ihren Dienst Belasteten. „Das ist ein Skandal, eine Beleidigung und ein Raubbau an der Gesundheit aller Kriminalbeamten und der anderen Betroffenen.“, kommentiert Bauch diese Pläne. Schon jetzt sei der Krankenstand in der Polizei erschreckend hoch.
Kriminalbeamte üben ihren Beruf mit derselben Hingabe aus wie die Kollegen der Schutzpolizei. Die mit ihrem Beruf naturgemäß verbundenen außergewöhnlichen Belastungen stehen denen der Schutzpolizei in Nichts nach. Es ist nicht verständlich, warum regelmäßiger Schichtdienst belastender sein soll als regelmäßiger Bereitschaftsdienst, aus dem heraus die Kollegen der Kripo ohne Vorwarnung praktisch zu jeder Tages- und Nachtzeit, oft mehrmals in einer Nacht, geholt werden, ohne zu wissen, was sie vor Ort erwartet. Belastungen aus der Arbeit in Spezialeinheiten und Sonderkommissionen und kaum abbaubare Überstundenberge gehören ebenso dazu, wie die ohnehin seit langem nicht mehr vorhandenen Karrierechancen in der Kripo. „Hier soll nichts gegeneinander aufgerechnet werden“, so Bauch, „aber der BDK verwahrt sich ebenso klar gegen jede ungerechtfertigte Differenzierung und Herabwürdigung von Arbeitsleistungen, egal, welcher Sparte der Polizei die Kollegen angehören.“
Deshalb betont der BDK unmissverständlich: Die außergewöhnliche berufliche Belastung eines Polizeivollzugsbeamten rechtfertigt das bisherige Ruhestandsalter von 60 Jahren. Daran hat und wird sich nichts ändern. Jede zwangsweise Verlängerung wird auf den entschiedenen Widerstand des BDK treffen.
Quelle: Bund Deutscher Kriminalbeamter, Landesverband Brandenburg
„Ich finde es infam und bin stinksauer.“ Mit diesen ungewöhnlich harschen Worten kommentiert der BDK-Landesvorsitzende Wolfgang Bauch (49) die aktuell bekannt gewordenen Pläne der künftigen rot-roten Brandenburger Landesregierung zur Verlängerung der Lebensarbeitszeit für die Polizei auf mindestens 62 Jahre. Nicht genug, dass der Personalabbau bei der Brandenburger Polizei nicht gestoppt wird. Nun soll auch noch die Lebensarbeitszeit der ohnehin und künftig noch stärker überlasteten Kollegen verlängert werden. Besonders ungerecht dabei und ein „Schlag ins Gesicht der Kriminalpolizei“ ist die lediglich für den Wach- und Wechseldienst der Schutzpolizei vorgesehene Ausnahme von dieser Regelung. Statt gerade jetzt neues Personal einzustellen soll das vorhandene Personal über Gebühr verschlissen werden.
„Mit welchem Recht und welcher Begründung wird hier eine Zwei-Klassen-Polizei geschaffen?“, fragt Bauch deshalb. War das Brandenburger Innenressort seit 1990 stets ein Verfechter der unseeligen Einheitspolizei, wo angeblich alle Polizisten gleich sind und dasselbe können und leisten müssen, so identifiziert man dort in der Frage der dienstlichen außergewöhnlichen Belastung als Kriterium für einen früheren als den geplanten Ruhestand plötzlich die Schutzpolizei als die stärker durch ihren Dienst Belasteten. „Das ist ein Skandal, eine Beleidigung und ein Raubbau an der Gesundheit aller Kriminalbeamten und der anderen Betroffenen.“, kommentiert Bauch diese Pläne. Schon jetzt sei der Krankenstand in der Polizei erschreckend hoch.
Kriminalbeamte üben ihren Beruf mit derselben Hingabe aus wie die Kollegen der Schutzpolizei. Die mit ihrem Beruf naturgemäß verbundenen außergewöhnlichen Belastungen stehen denen der Schutzpolizei in Nichts nach. Es ist nicht verständlich, warum regelmäßiger Schichtdienst belastender sein soll als regelmäßiger Bereitschaftsdienst, aus dem heraus die Kollegen der Kripo ohne Vorwarnung praktisch zu jeder Tages- und Nachtzeit, oft mehrmals in einer Nacht, geholt werden, ohne zu wissen, was sie vor Ort erwartet. Belastungen aus der Arbeit in Spezialeinheiten und Sonderkommissionen und kaum abbaubare Überstundenberge gehören ebenso dazu, wie die ohnehin seit langem nicht mehr vorhandenen Karrierechancen in der Kripo. „Hier soll nichts gegeneinander aufgerechnet werden“, so Bauch, „aber der BDK verwahrt sich ebenso klar gegen jede ungerechtfertigte Differenzierung und Herabwürdigung von Arbeitsleistungen, egal, welcher Sparte der Polizei die Kollegen angehören.“
Deshalb betont der BDK unmissverständlich: Die außergewöhnliche berufliche Belastung eines Polizeivollzugsbeamten rechtfertigt das bisherige Ruhestandsalter von 60 Jahren. Daran hat und wird sich nichts ändern. Jede zwangsweise Verlängerung wird auf den entschiedenen Widerstand des BDK treffen.
Quelle: Bund Deutscher Kriminalbeamter, Landesverband Brandenburg