Auch 15 Jahre nach ihrer Arbeitsaufnahme am 1. Oktober 1994 bleibt die Rehabilitierungsbehörde im Innenministerium ein wichtiger Anlaufpunkt für politisch Verfolgte in der früheren DDR. „Die Zahl der Ratsuchenden und Antragsteller verweist darauf, dass es weiterhin noch einen erheblichen Informationsbedarf bei den ehemaligen Verfolgten gibt. Ihre Schicksale unterstreichen, dass die Erinnerung an das Unrecht in der damaligen DDR nicht verblassen darf. Die persönliche Unterdrückung hat sich nicht nur in die Seelen vieler Menschen eingegraben. Sie zieht in vielen Fällen auch für heute nachwirkende materielle Folgen nach sich”, sagte Innenminister Jörg Schönbohm heute in Potsdam. „Diesen Menschen zu helfen, bleibt eine der vornehmsten Aufgaben unseres Rechtsstaates.”
Um Opfern politischer Verfolgung in der ehemaligen DDR die Möglichkeit zu geben, die Vergangenheit aufzuarbeiten und wenigstens einen materiellen Ausgleich zu ermöglichen, hatte der Bundestag Anfang der 1990er Jahre drei Rehabilitierungsgesetze verabschiedet. Während die Rehabilitierungsbehörde im Innenministerium für die Bearbeitung der Anträge auf verwaltungsrechtliche und berufliche Rehabilitierung zuständig ist, ist die strafrechtliche Rehabilitierung im Justizministerium angesiedelt.
Seit In-Kraft-Treten der Gesetze wurden insgesamt mehr als 20.100 Anträge an die Rehabilitierungsbehörde im Innenministerium gerichtet. Davon betrafen 4.787 Anträge die verwaltungsrechtliche Rehabilitierung und 15.344 Anträge die berufliche Rehabilitierung. Insgesamt konnten 18.577 Antragsverfahren abgeschlossen werden, was einer Erledigungsquote von 92 Prozent entspricht. Bei der Behörde gehen noch immer monatlich bis zu 30 Neuanträge auf Rehabilitierung ein. Zur Klärung der damaligen Gegebenheiten wird den Bürgern durch die Rehabilitierungsbehörde ausführlich Gelegenheit gegeben, ihre Probleme auch persönlich vorzutragen.
Schönbohm dankte den Mitarbeitern der Rehabilitierungsbehörde. Sie bemühten sich intensiv, die zum Teil Jahrzehnte zurückliegenden Sachverhalte möglichst umfänglich aufzuklären. „Oft ist die politische Motivation von arbeitsrechtlichen Maßnahmen oder schulischen Benachteiligungen nicht auf den ersten Blick erkennbar, sondern bedarf beispielsweise der Beiziehung und Prüfung alter Personal- oder Schulunterlagen”, erläuterte er.
Schönbohm dankte auch dem Berliner Landesbeauftragten für die Stasiunterlagen für die erfolgreiche Zusammenarbeit in den vergangenen Jahren. Da Brandenburg bisher als einziges ostdeutsches Bundesland keinen eigenen Stasi-Beauftragten hatte, arbeitete die Rehabilitierungsbehörde seit Februar 2001 erfolgreich mit dem Berliner Beauftragten bei der Beratung von SED-Opfern zusammen.
Der Minister appellierte zugleich an den neuen Potsdamer Landtag, sehr schnell eine geeignete Persönlichkeit für die Aufgabe des Stasi-Beauftragten zu finden und arbeitsfähig auszustatten, nachdem das alte Landesparlament noch kurz vor Ende der Legislaturperiode die Berufung eines eigenen Stasi-Beauftragten beschlossen hatte.
Erreichbarkeit der Rehabilitierungsbehörde:
Rehabilitierungsbehörde im Ministerium des Innern
Henning-von-Tresckow-Straße 9 – 13
14467 Potsdam
Tel.: 0331/866-2395.
Unter dieser Adresse sind auch die erforderlichen Antragsformulare erhältlich.
Quelle: Ministrium des Innern
Auch 15 Jahre nach ihrer Arbeitsaufnahme am 1. Oktober 1994 bleibt die Rehabilitierungsbehörde im Innenministerium ein wichtiger Anlaufpunkt für politisch Verfolgte in der früheren DDR. „Die Zahl der Ratsuchenden und Antragsteller verweist darauf, dass es weiterhin noch einen erheblichen Informationsbedarf bei den ehemaligen Verfolgten gibt. Ihre Schicksale unterstreichen, dass die Erinnerung an das Unrecht in der damaligen DDR nicht verblassen darf. Die persönliche Unterdrückung hat sich nicht nur in die Seelen vieler Menschen eingegraben. Sie zieht in vielen Fällen auch für heute nachwirkende materielle Folgen nach sich”, sagte Innenminister Jörg Schönbohm heute in Potsdam. „Diesen Menschen zu helfen, bleibt eine der vornehmsten Aufgaben unseres Rechtsstaates.”
Um Opfern politischer Verfolgung in der ehemaligen DDR die Möglichkeit zu geben, die Vergangenheit aufzuarbeiten und wenigstens einen materiellen Ausgleich zu ermöglichen, hatte der Bundestag Anfang der 1990er Jahre drei Rehabilitierungsgesetze verabschiedet. Während die Rehabilitierungsbehörde im Innenministerium für die Bearbeitung der Anträge auf verwaltungsrechtliche und berufliche Rehabilitierung zuständig ist, ist die strafrechtliche Rehabilitierung im Justizministerium angesiedelt.
Seit In-Kraft-Treten der Gesetze wurden insgesamt mehr als 20.100 Anträge an die Rehabilitierungsbehörde im Innenministerium gerichtet. Davon betrafen 4.787 Anträge die verwaltungsrechtliche Rehabilitierung und 15.344 Anträge die berufliche Rehabilitierung. Insgesamt konnten 18.577 Antragsverfahren abgeschlossen werden, was einer Erledigungsquote von 92 Prozent entspricht. Bei der Behörde gehen noch immer monatlich bis zu 30 Neuanträge auf Rehabilitierung ein. Zur Klärung der damaligen Gegebenheiten wird den Bürgern durch die Rehabilitierungsbehörde ausführlich Gelegenheit gegeben, ihre Probleme auch persönlich vorzutragen.
Schönbohm dankte den Mitarbeitern der Rehabilitierungsbehörde. Sie bemühten sich intensiv, die zum Teil Jahrzehnte zurückliegenden Sachverhalte möglichst umfänglich aufzuklären. „Oft ist die politische Motivation von arbeitsrechtlichen Maßnahmen oder schulischen Benachteiligungen nicht auf den ersten Blick erkennbar, sondern bedarf beispielsweise der Beiziehung und Prüfung alter Personal- oder Schulunterlagen”, erläuterte er.
Schönbohm dankte auch dem Berliner Landesbeauftragten für die Stasiunterlagen für die erfolgreiche Zusammenarbeit in den vergangenen Jahren. Da Brandenburg bisher als einziges ostdeutsches Bundesland keinen eigenen Stasi-Beauftragten hatte, arbeitete die Rehabilitierungsbehörde seit Februar 2001 erfolgreich mit dem Berliner Beauftragten bei der Beratung von SED-Opfern zusammen.
Der Minister appellierte zugleich an den neuen Potsdamer Landtag, sehr schnell eine geeignete Persönlichkeit für die Aufgabe des Stasi-Beauftragten zu finden und arbeitsfähig auszustatten, nachdem das alte Landesparlament noch kurz vor Ende der Legislaturperiode die Berufung eines eigenen Stasi-Beauftragten beschlossen hatte.
Erreichbarkeit der Rehabilitierungsbehörde:
Rehabilitierungsbehörde im Ministerium des Innern
Henning-von-Tresckow-Straße 9 – 13
14467 Potsdam
Tel.: 0331/866-2395.
Unter dieser Adresse sind auch die erforderlichen Antragsformulare erhältlich.
Quelle: Ministrium des Innern
Auch 15 Jahre nach ihrer Arbeitsaufnahme am 1. Oktober 1994 bleibt die Rehabilitierungsbehörde im Innenministerium ein wichtiger Anlaufpunkt für politisch Verfolgte in der früheren DDR. „Die Zahl der Ratsuchenden und Antragsteller verweist darauf, dass es weiterhin noch einen erheblichen Informationsbedarf bei den ehemaligen Verfolgten gibt. Ihre Schicksale unterstreichen, dass die Erinnerung an das Unrecht in der damaligen DDR nicht verblassen darf. Die persönliche Unterdrückung hat sich nicht nur in die Seelen vieler Menschen eingegraben. Sie zieht in vielen Fällen auch für heute nachwirkende materielle Folgen nach sich”, sagte Innenminister Jörg Schönbohm heute in Potsdam. „Diesen Menschen zu helfen, bleibt eine der vornehmsten Aufgaben unseres Rechtsstaates.”
Um Opfern politischer Verfolgung in der ehemaligen DDR die Möglichkeit zu geben, die Vergangenheit aufzuarbeiten und wenigstens einen materiellen Ausgleich zu ermöglichen, hatte der Bundestag Anfang der 1990er Jahre drei Rehabilitierungsgesetze verabschiedet. Während die Rehabilitierungsbehörde im Innenministerium für die Bearbeitung der Anträge auf verwaltungsrechtliche und berufliche Rehabilitierung zuständig ist, ist die strafrechtliche Rehabilitierung im Justizministerium angesiedelt.
Seit In-Kraft-Treten der Gesetze wurden insgesamt mehr als 20.100 Anträge an die Rehabilitierungsbehörde im Innenministerium gerichtet. Davon betrafen 4.787 Anträge die verwaltungsrechtliche Rehabilitierung und 15.344 Anträge die berufliche Rehabilitierung. Insgesamt konnten 18.577 Antragsverfahren abgeschlossen werden, was einer Erledigungsquote von 92 Prozent entspricht. Bei der Behörde gehen noch immer monatlich bis zu 30 Neuanträge auf Rehabilitierung ein. Zur Klärung der damaligen Gegebenheiten wird den Bürgern durch die Rehabilitierungsbehörde ausführlich Gelegenheit gegeben, ihre Probleme auch persönlich vorzutragen.
Schönbohm dankte den Mitarbeitern der Rehabilitierungsbehörde. Sie bemühten sich intensiv, die zum Teil Jahrzehnte zurückliegenden Sachverhalte möglichst umfänglich aufzuklären. „Oft ist die politische Motivation von arbeitsrechtlichen Maßnahmen oder schulischen Benachteiligungen nicht auf den ersten Blick erkennbar, sondern bedarf beispielsweise der Beiziehung und Prüfung alter Personal- oder Schulunterlagen”, erläuterte er.
Schönbohm dankte auch dem Berliner Landesbeauftragten für die Stasiunterlagen für die erfolgreiche Zusammenarbeit in den vergangenen Jahren. Da Brandenburg bisher als einziges ostdeutsches Bundesland keinen eigenen Stasi-Beauftragten hatte, arbeitete die Rehabilitierungsbehörde seit Februar 2001 erfolgreich mit dem Berliner Beauftragten bei der Beratung von SED-Opfern zusammen.
Der Minister appellierte zugleich an den neuen Potsdamer Landtag, sehr schnell eine geeignete Persönlichkeit für die Aufgabe des Stasi-Beauftragten zu finden und arbeitsfähig auszustatten, nachdem das alte Landesparlament noch kurz vor Ende der Legislaturperiode die Berufung eines eigenen Stasi-Beauftragten beschlossen hatte.
Erreichbarkeit der Rehabilitierungsbehörde:
Rehabilitierungsbehörde im Ministerium des Innern
Henning-von-Tresckow-Straße 9 – 13
14467 Potsdam
Tel.: 0331/866-2395.
Unter dieser Adresse sind auch die erforderlichen Antragsformulare erhältlich.
Quelle: Ministrium des Innern
Auch 15 Jahre nach ihrer Arbeitsaufnahme am 1. Oktober 1994 bleibt die Rehabilitierungsbehörde im Innenministerium ein wichtiger Anlaufpunkt für politisch Verfolgte in der früheren DDR. „Die Zahl der Ratsuchenden und Antragsteller verweist darauf, dass es weiterhin noch einen erheblichen Informationsbedarf bei den ehemaligen Verfolgten gibt. Ihre Schicksale unterstreichen, dass die Erinnerung an das Unrecht in der damaligen DDR nicht verblassen darf. Die persönliche Unterdrückung hat sich nicht nur in die Seelen vieler Menschen eingegraben. Sie zieht in vielen Fällen auch für heute nachwirkende materielle Folgen nach sich”, sagte Innenminister Jörg Schönbohm heute in Potsdam. „Diesen Menschen zu helfen, bleibt eine der vornehmsten Aufgaben unseres Rechtsstaates.”
Um Opfern politischer Verfolgung in der ehemaligen DDR die Möglichkeit zu geben, die Vergangenheit aufzuarbeiten und wenigstens einen materiellen Ausgleich zu ermöglichen, hatte der Bundestag Anfang der 1990er Jahre drei Rehabilitierungsgesetze verabschiedet. Während die Rehabilitierungsbehörde im Innenministerium für die Bearbeitung der Anträge auf verwaltungsrechtliche und berufliche Rehabilitierung zuständig ist, ist die strafrechtliche Rehabilitierung im Justizministerium angesiedelt.
Seit In-Kraft-Treten der Gesetze wurden insgesamt mehr als 20.100 Anträge an die Rehabilitierungsbehörde im Innenministerium gerichtet. Davon betrafen 4.787 Anträge die verwaltungsrechtliche Rehabilitierung und 15.344 Anträge die berufliche Rehabilitierung. Insgesamt konnten 18.577 Antragsverfahren abgeschlossen werden, was einer Erledigungsquote von 92 Prozent entspricht. Bei der Behörde gehen noch immer monatlich bis zu 30 Neuanträge auf Rehabilitierung ein. Zur Klärung der damaligen Gegebenheiten wird den Bürgern durch die Rehabilitierungsbehörde ausführlich Gelegenheit gegeben, ihre Probleme auch persönlich vorzutragen.
Schönbohm dankte den Mitarbeitern der Rehabilitierungsbehörde. Sie bemühten sich intensiv, die zum Teil Jahrzehnte zurückliegenden Sachverhalte möglichst umfänglich aufzuklären. „Oft ist die politische Motivation von arbeitsrechtlichen Maßnahmen oder schulischen Benachteiligungen nicht auf den ersten Blick erkennbar, sondern bedarf beispielsweise der Beiziehung und Prüfung alter Personal- oder Schulunterlagen”, erläuterte er.
Schönbohm dankte auch dem Berliner Landesbeauftragten für die Stasiunterlagen für die erfolgreiche Zusammenarbeit in den vergangenen Jahren. Da Brandenburg bisher als einziges ostdeutsches Bundesland keinen eigenen Stasi-Beauftragten hatte, arbeitete die Rehabilitierungsbehörde seit Februar 2001 erfolgreich mit dem Berliner Beauftragten bei der Beratung von SED-Opfern zusammen.
Der Minister appellierte zugleich an den neuen Potsdamer Landtag, sehr schnell eine geeignete Persönlichkeit für die Aufgabe des Stasi-Beauftragten zu finden und arbeitsfähig auszustatten, nachdem das alte Landesparlament noch kurz vor Ende der Legislaturperiode die Berufung eines eigenen Stasi-Beauftragten beschlossen hatte.
Erreichbarkeit der Rehabilitierungsbehörde:
Rehabilitierungsbehörde im Ministerium des Innern
Henning-von-Tresckow-Straße 9 – 13
14467 Potsdam
Tel.: 0331/866-2395.
Unter dieser Adresse sind auch die erforderlichen Antragsformulare erhältlich.
Quelle: Ministrium des Innern
Auch 15 Jahre nach ihrer Arbeitsaufnahme am 1. Oktober 1994 bleibt die Rehabilitierungsbehörde im Innenministerium ein wichtiger Anlaufpunkt für politisch Verfolgte in der früheren DDR. „Die Zahl der Ratsuchenden und Antragsteller verweist darauf, dass es weiterhin noch einen erheblichen Informationsbedarf bei den ehemaligen Verfolgten gibt. Ihre Schicksale unterstreichen, dass die Erinnerung an das Unrecht in der damaligen DDR nicht verblassen darf. Die persönliche Unterdrückung hat sich nicht nur in die Seelen vieler Menschen eingegraben. Sie zieht in vielen Fällen auch für heute nachwirkende materielle Folgen nach sich”, sagte Innenminister Jörg Schönbohm heute in Potsdam. „Diesen Menschen zu helfen, bleibt eine der vornehmsten Aufgaben unseres Rechtsstaates.”
Um Opfern politischer Verfolgung in der ehemaligen DDR die Möglichkeit zu geben, die Vergangenheit aufzuarbeiten und wenigstens einen materiellen Ausgleich zu ermöglichen, hatte der Bundestag Anfang der 1990er Jahre drei Rehabilitierungsgesetze verabschiedet. Während die Rehabilitierungsbehörde im Innenministerium für die Bearbeitung der Anträge auf verwaltungsrechtliche und berufliche Rehabilitierung zuständig ist, ist die strafrechtliche Rehabilitierung im Justizministerium angesiedelt.
Seit In-Kraft-Treten der Gesetze wurden insgesamt mehr als 20.100 Anträge an die Rehabilitierungsbehörde im Innenministerium gerichtet. Davon betrafen 4.787 Anträge die verwaltungsrechtliche Rehabilitierung und 15.344 Anträge die berufliche Rehabilitierung. Insgesamt konnten 18.577 Antragsverfahren abgeschlossen werden, was einer Erledigungsquote von 92 Prozent entspricht. Bei der Behörde gehen noch immer monatlich bis zu 30 Neuanträge auf Rehabilitierung ein. Zur Klärung der damaligen Gegebenheiten wird den Bürgern durch die Rehabilitierungsbehörde ausführlich Gelegenheit gegeben, ihre Probleme auch persönlich vorzutragen.
Schönbohm dankte den Mitarbeitern der Rehabilitierungsbehörde. Sie bemühten sich intensiv, die zum Teil Jahrzehnte zurückliegenden Sachverhalte möglichst umfänglich aufzuklären. „Oft ist die politische Motivation von arbeitsrechtlichen Maßnahmen oder schulischen Benachteiligungen nicht auf den ersten Blick erkennbar, sondern bedarf beispielsweise der Beiziehung und Prüfung alter Personal- oder Schulunterlagen”, erläuterte er.
Schönbohm dankte auch dem Berliner Landesbeauftragten für die Stasiunterlagen für die erfolgreiche Zusammenarbeit in den vergangenen Jahren. Da Brandenburg bisher als einziges ostdeutsches Bundesland keinen eigenen Stasi-Beauftragten hatte, arbeitete die Rehabilitierungsbehörde seit Februar 2001 erfolgreich mit dem Berliner Beauftragten bei der Beratung von SED-Opfern zusammen.
Der Minister appellierte zugleich an den neuen Potsdamer Landtag, sehr schnell eine geeignete Persönlichkeit für die Aufgabe des Stasi-Beauftragten zu finden und arbeitsfähig auszustatten, nachdem das alte Landesparlament noch kurz vor Ende der Legislaturperiode die Berufung eines eigenen Stasi-Beauftragten beschlossen hatte.
Erreichbarkeit der Rehabilitierungsbehörde:
Rehabilitierungsbehörde im Ministerium des Innern
Henning-von-Tresckow-Straße 9 – 13
14467 Potsdam
Tel.: 0331/866-2395.
Unter dieser Adresse sind auch die erforderlichen Antragsformulare erhältlich.
Quelle: Ministrium des Innern
Auch 15 Jahre nach ihrer Arbeitsaufnahme am 1. Oktober 1994 bleibt die Rehabilitierungsbehörde im Innenministerium ein wichtiger Anlaufpunkt für politisch Verfolgte in der früheren DDR. „Die Zahl der Ratsuchenden und Antragsteller verweist darauf, dass es weiterhin noch einen erheblichen Informationsbedarf bei den ehemaligen Verfolgten gibt. Ihre Schicksale unterstreichen, dass die Erinnerung an das Unrecht in der damaligen DDR nicht verblassen darf. Die persönliche Unterdrückung hat sich nicht nur in die Seelen vieler Menschen eingegraben. Sie zieht in vielen Fällen auch für heute nachwirkende materielle Folgen nach sich”, sagte Innenminister Jörg Schönbohm heute in Potsdam. „Diesen Menschen zu helfen, bleibt eine der vornehmsten Aufgaben unseres Rechtsstaates.”
Um Opfern politischer Verfolgung in der ehemaligen DDR die Möglichkeit zu geben, die Vergangenheit aufzuarbeiten und wenigstens einen materiellen Ausgleich zu ermöglichen, hatte der Bundestag Anfang der 1990er Jahre drei Rehabilitierungsgesetze verabschiedet. Während die Rehabilitierungsbehörde im Innenministerium für die Bearbeitung der Anträge auf verwaltungsrechtliche und berufliche Rehabilitierung zuständig ist, ist die strafrechtliche Rehabilitierung im Justizministerium angesiedelt.
Seit In-Kraft-Treten der Gesetze wurden insgesamt mehr als 20.100 Anträge an die Rehabilitierungsbehörde im Innenministerium gerichtet. Davon betrafen 4.787 Anträge die verwaltungsrechtliche Rehabilitierung und 15.344 Anträge die berufliche Rehabilitierung. Insgesamt konnten 18.577 Antragsverfahren abgeschlossen werden, was einer Erledigungsquote von 92 Prozent entspricht. Bei der Behörde gehen noch immer monatlich bis zu 30 Neuanträge auf Rehabilitierung ein. Zur Klärung der damaligen Gegebenheiten wird den Bürgern durch die Rehabilitierungsbehörde ausführlich Gelegenheit gegeben, ihre Probleme auch persönlich vorzutragen.
Schönbohm dankte den Mitarbeitern der Rehabilitierungsbehörde. Sie bemühten sich intensiv, die zum Teil Jahrzehnte zurückliegenden Sachverhalte möglichst umfänglich aufzuklären. „Oft ist die politische Motivation von arbeitsrechtlichen Maßnahmen oder schulischen Benachteiligungen nicht auf den ersten Blick erkennbar, sondern bedarf beispielsweise der Beiziehung und Prüfung alter Personal- oder Schulunterlagen”, erläuterte er.
Schönbohm dankte auch dem Berliner Landesbeauftragten für die Stasiunterlagen für die erfolgreiche Zusammenarbeit in den vergangenen Jahren. Da Brandenburg bisher als einziges ostdeutsches Bundesland keinen eigenen Stasi-Beauftragten hatte, arbeitete die Rehabilitierungsbehörde seit Februar 2001 erfolgreich mit dem Berliner Beauftragten bei der Beratung von SED-Opfern zusammen.
Der Minister appellierte zugleich an den neuen Potsdamer Landtag, sehr schnell eine geeignete Persönlichkeit für die Aufgabe des Stasi-Beauftragten zu finden und arbeitsfähig auszustatten, nachdem das alte Landesparlament noch kurz vor Ende der Legislaturperiode die Berufung eines eigenen Stasi-Beauftragten beschlossen hatte.
Erreichbarkeit der Rehabilitierungsbehörde:
Rehabilitierungsbehörde im Ministerium des Innern
Henning-von-Tresckow-Straße 9 – 13
14467 Potsdam
Tel.: 0331/866-2395.
Unter dieser Adresse sind auch die erforderlichen Antragsformulare erhältlich.
Quelle: Ministrium des Innern
Auch 15 Jahre nach ihrer Arbeitsaufnahme am 1. Oktober 1994 bleibt die Rehabilitierungsbehörde im Innenministerium ein wichtiger Anlaufpunkt für politisch Verfolgte in der früheren DDR. „Die Zahl der Ratsuchenden und Antragsteller verweist darauf, dass es weiterhin noch einen erheblichen Informationsbedarf bei den ehemaligen Verfolgten gibt. Ihre Schicksale unterstreichen, dass die Erinnerung an das Unrecht in der damaligen DDR nicht verblassen darf. Die persönliche Unterdrückung hat sich nicht nur in die Seelen vieler Menschen eingegraben. Sie zieht in vielen Fällen auch für heute nachwirkende materielle Folgen nach sich”, sagte Innenminister Jörg Schönbohm heute in Potsdam. „Diesen Menschen zu helfen, bleibt eine der vornehmsten Aufgaben unseres Rechtsstaates.”
Um Opfern politischer Verfolgung in der ehemaligen DDR die Möglichkeit zu geben, die Vergangenheit aufzuarbeiten und wenigstens einen materiellen Ausgleich zu ermöglichen, hatte der Bundestag Anfang der 1990er Jahre drei Rehabilitierungsgesetze verabschiedet. Während die Rehabilitierungsbehörde im Innenministerium für die Bearbeitung der Anträge auf verwaltungsrechtliche und berufliche Rehabilitierung zuständig ist, ist die strafrechtliche Rehabilitierung im Justizministerium angesiedelt.
Seit In-Kraft-Treten der Gesetze wurden insgesamt mehr als 20.100 Anträge an die Rehabilitierungsbehörde im Innenministerium gerichtet. Davon betrafen 4.787 Anträge die verwaltungsrechtliche Rehabilitierung und 15.344 Anträge die berufliche Rehabilitierung. Insgesamt konnten 18.577 Antragsverfahren abgeschlossen werden, was einer Erledigungsquote von 92 Prozent entspricht. Bei der Behörde gehen noch immer monatlich bis zu 30 Neuanträge auf Rehabilitierung ein. Zur Klärung der damaligen Gegebenheiten wird den Bürgern durch die Rehabilitierungsbehörde ausführlich Gelegenheit gegeben, ihre Probleme auch persönlich vorzutragen.
Schönbohm dankte den Mitarbeitern der Rehabilitierungsbehörde. Sie bemühten sich intensiv, die zum Teil Jahrzehnte zurückliegenden Sachverhalte möglichst umfänglich aufzuklären. „Oft ist die politische Motivation von arbeitsrechtlichen Maßnahmen oder schulischen Benachteiligungen nicht auf den ersten Blick erkennbar, sondern bedarf beispielsweise der Beiziehung und Prüfung alter Personal- oder Schulunterlagen”, erläuterte er.
Schönbohm dankte auch dem Berliner Landesbeauftragten für die Stasiunterlagen für die erfolgreiche Zusammenarbeit in den vergangenen Jahren. Da Brandenburg bisher als einziges ostdeutsches Bundesland keinen eigenen Stasi-Beauftragten hatte, arbeitete die Rehabilitierungsbehörde seit Februar 2001 erfolgreich mit dem Berliner Beauftragten bei der Beratung von SED-Opfern zusammen.
Der Minister appellierte zugleich an den neuen Potsdamer Landtag, sehr schnell eine geeignete Persönlichkeit für die Aufgabe des Stasi-Beauftragten zu finden und arbeitsfähig auszustatten, nachdem das alte Landesparlament noch kurz vor Ende der Legislaturperiode die Berufung eines eigenen Stasi-Beauftragten beschlossen hatte.
Erreichbarkeit der Rehabilitierungsbehörde:
Rehabilitierungsbehörde im Ministerium des Innern
Henning-von-Tresckow-Straße 9 – 13
14467 Potsdam
Tel.: 0331/866-2395.
Unter dieser Adresse sind auch die erforderlichen Antragsformulare erhältlich.
Quelle: Ministrium des Innern
Auch 15 Jahre nach ihrer Arbeitsaufnahme am 1. Oktober 1994 bleibt die Rehabilitierungsbehörde im Innenministerium ein wichtiger Anlaufpunkt für politisch Verfolgte in der früheren DDR. „Die Zahl der Ratsuchenden und Antragsteller verweist darauf, dass es weiterhin noch einen erheblichen Informationsbedarf bei den ehemaligen Verfolgten gibt. Ihre Schicksale unterstreichen, dass die Erinnerung an das Unrecht in der damaligen DDR nicht verblassen darf. Die persönliche Unterdrückung hat sich nicht nur in die Seelen vieler Menschen eingegraben. Sie zieht in vielen Fällen auch für heute nachwirkende materielle Folgen nach sich”, sagte Innenminister Jörg Schönbohm heute in Potsdam. „Diesen Menschen zu helfen, bleibt eine der vornehmsten Aufgaben unseres Rechtsstaates.”
Um Opfern politischer Verfolgung in der ehemaligen DDR die Möglichkeit zu geben, die Vergangenheit aufzuarbeiten und wenigstens einen materiellen Ausgleich zu ermöglichen, hatte der Bundestag Anfang der 1990er Jahre drei Rehabilitierungsgesetze verabschiedet. Während die Rehabilitierungsbehörde im Innenministerium für die Bearbeitung der Anträge auf verwaltungsrechtliche und berufliche Rehabilitierung zuständig ist, ist die strafrechtliche Rehabilitierung im Justizministerium angesiedelt.
Seit In-Kraft-Treten der Gesetze wurden insgesamt mehr als 20.100 Anträge an die Rehabilitierungsbehörde im Innenministerium gerichtet. Davon betrafen 4.787 Anträge die verwaltungsrechtliche Rehabilitierung und 15.344 Anträge die berufliche Rehabilitierung. Insgesamt konnten 18.577 Antragsverfahren abgeschlossen werden, was einer Erledigungsquote von 92 Prozent entspricht. Bei der Behörde gehen noch immer monatlich bis zu 30 Neuanträge auf Rehabilitierung ein. Zur Klärung der damaligen Gegebenheiten wird den Bürgern durch die Rehabilitierungsbehörde ausführlich Gelegenheit gegeben, ihre Probleme auch persönlich vorzutragen.
Schönbohm dankte den Mitarbeitern der Rehabilitierungsbehörde. Sie bemühten sich intensiv, die zum Teil Jahrzehnte zurückliegenden Sachverhalte möglichst umfänglich aufzuklären. „Oft ist die politische Motivation von arbeitsrechtlichen Maßnahmen oder schulischen Benachteiligungen nicht auf den ersten Blick erkennbar, sondern bedarf beispielsweise der Beiziehung und Prüfung alter Personal- oder Schulunterlagen”, erläuterte er.
Schönbohm dankte auch dem Berliner Landesbeauftragten für die Stasiunterlagen für die erfolgreiche Zusammenarbeit in den vergangenen Jahren. Da Brandenburg bisher als einziges ostdeutsches Bundesland keinen eigenen Stasi-Beauftragten hatte, arbeitete die Rehabilitierungsbehörde seit Februar 2001 erfolgreich mit dem Berliner Beauftragten bei der Beratung von SED-Opfern zusammen.
Der Minister appellierte zugleich an den neuen Potsdamer Landtag, sehr schnell eine geeignete Persönlichkeit für die Aufgabe des Stasi-Beauftragten zu finden und arbeitsfähig auszustatten, nachdem das alte Landesparlament noch kurz vor Ende der Legislaturperiode die Berufung eines eigenen Stasi-Beauftragten beschlossen hatte.
Erreichbarkeit der Rehabilitierungsbehörde:
Rehabilitierungsbehörde im Ministerium des Innern
Henning-von-Tresckow-Straße 9 – 13
14467 Potsdam
Tel.: 0331/866-2395.
Unter dieser Adresse sind auch die erforderlichen Antragsformulare erhältlich.
Quelle: Ministrium des Innern