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NIEDERLAUSITZ aktuell

S-Bahn Berlin informiert zur Umsetzung der Entschädigungsregelung für Stammkunden

21:00 Uhr | 25. September 2009
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Wie angekündigt informiert die Berliner S-Bahn ihre Stammkunden über die konkrete Abwicklung der Entschädigungsregelung für die erheblichen Einschränkungen der letzten Wochen. Danach erhalten alle Inhaber von Jahreskarten, Abonnements und Firmentickets, die in den tariflichen Berliner Teilbereichen Berlin AB, Berlin BC oder Berlin ABC unterwegs sind und deren Abo im Dezember gültig ist, im Dezember einen Monat freie Fahrt.
Die Regelung gilt unabhängig davon, bei welchem Verkehrsunternehmen im VBB der Vertrag abgeschlossen wurde. Für Abonnenten, die die monatlichen Kosten abbuchen lassen, läuft alles automatisch. Die Dezember-Abbuchung vom Kundenkonto entfällt. Abonnenten, bei denen einmal jährlich abgebucht wird, erhalten von den Bahnunternehmen in der ersten Dezemberhälfte eine Rückbuchung. Bei anderen Verkehrsunternehmen kann es abweichende Buchungsdaten geben.
Käufer einer Jahreskarte, die am Fahrkartenschalter gezahlt haben, erhalten bereits ab 8. Oktober gegen Vorlage des Dezember-Wertabschnitts den entsprechenden Fahrgeldanteil in bar ausgezahlt. Dies erfolgt nur an den Verkaufsstellen von S-Bahn und BVG.
Auch Neukunden können von der Entschädigungsreglung profitieren: Wer sich bis zum 10. November für ein neues Abo oder eine Jahreskarte entscheidet, fährt im Dezember ebenfalls kostenlos. Zu möglichen Entschädigungsleistungen für weitere Kundengruppen sind Deutsche Bahn und S-Bahn Berlin bereits mit dem Berliner Senat und den Fahrgastverbänden im Gespräch. Nähere Informationen dazu sollen bis Ende der kommenden Woche feststehen.
Umfassende Informationen zur Freifahrtregelung im Dezember gibt es im Internet unter www.s-bahn-berlin.de. Ab dem Wochenende liegt in den Verkaufsstellen eine Sonderausgabe der Kundenzeitung „punkt3“ mit Details zum Mitnehmen bereit. Für individuelle Auskünfte steht das S-Bahn-Kundentelefon mit verlängerten Servicezeiten unter 030 29 74 33 33 zur Verfügung: Montag bis Freitag von 6 bis 23 Uhr und Samstag und Sonntag von 7 bis 21 Uhr.
Pressemeldung 148/2009, Deutsche Bahn AG, 25.09.09, Bild © Frank Gutschmidt

Wie angekündigt informiert die Berliner S-Bahn ihre Stammkunden über die konkrete Abwicklung der Entschädigungsregelung für die erheblichen Einschränkungen der letzten Wochen. Danach erhalten alle Inhaber von Jahreskarten, Abonnements und Firmentickets, die in den tariflichen Berliner Teilbereichen Berlin AB, Berlin BC oder Berlin ABC unterwegs sind und deren Abo im Dezember gültig ist, im Dezember einen Monat freie Fahrt.
Die Regelung gilt unabhängig davon, bei welchem Verkehrsunternehmen im VBB der Vertrag abgeschlossen wurde. Für Abonnenten, die die monatlichen Kosten abbuchen lassen, läuft alles automatisch. Die Dezember-Abbuchung vom Kundenkonto entfällt. Abonnenten, bei denen einmal jährlich abgebucht wird, erhalten von den Bahnunternehmen in der ersten Dezemberhälfte eine Rückbuchung. Bei anderen Verkehrsunternehmen kann es abweichende Buchungsdaten geben.
Käufer einer Jahreskarte, die am Fahrkartenschalter gezahlt haben, erhalten bereits ab 8. Oktober gegen Vorlage des Dezember-Wertabschnitts den entsprechenden Fahrgeldanteil in bar ausgezahlt. Dies erfolgt nur an den Verkaufsstellen von S-Bahn und BVG.
Auch Neukunden können von der Entschädigungsreglung profitieren: Wer sich bis zum 10. November für ein neues Abo oder eine Jahreskarte entscheidet, fährt im Dezember ebenfalls kostenlos. Zu möglichen Entschädigungsleistungen für weitere Kundengruppen sind Deutsche Bahn und S-Bahn Berlin bereits mit dem Berliner Senat und den Fahrgastverbänden im Gespräch. Nähere Informationen dazu sollen bis Ende der kommenden Woche feststehen.
Umfassende Informationen zur Freifahrtregelung im Dezember gibt es im Internet unter www.s-bahn-berlin.de. Ab dem Wochenende liegt in den Verkaufsstellen eine Sonderausgabe der Kundenzeitung „punkt3“ mit Details zum Mitnehmen bereit. Für individuelle Auskünfte steht das S-Bahn-Kundentelefon mit verlängerten Servicezeiten unter 030 29 74 33 33 zur Verfügung: Montag bis Freitag von 6 bis 23 Uhr und Samstag und Sonntag von 7 bis 21 Uhr.
Pressemeldung 148/2009, Deutsche Bahn AG, 25.09.09, Bild © Frank Gutschmidt

Wie angekündigt informiert die Berliner S-Bahn ihre Stammkunden über die konkrete Abwicklung der Entschädigungsregelung für die erheblichen Einschränkungen der letzten Wochen. Danach erhalten alle Inhaber von Jahreskarten, Abonnements und Firmentickets, die in den tariflichen Berliner Teilbereichen Berlin AB, Berlin BC oder Berlin ABC unterwegs sind und deren Abo im Dezember gültig ist, im Dezember einen Monat freie Fahrt.
Die Regelung gilt unabhängig davon, bei welchem Verkehrsunternehmen im VBB der Vertrag abgeschlossen wurde. Für Abonnenten, die die monatlichen Kosten abbuchen lassen, läuft alles automatisch. Die Dezember-Abbuchung vom Kundenkonto entfällt. Abonnenten, bei denen einmal jährlich abgebucht wird, erhalten von den Bahnunternehmen in der ersten Dezemberhälfte eine Rückbuchung. Bei anderen Verkehrsunternehmen kann es abweichende Buchungsdaten geben.
Käufer einer Jahreskarte, die am Fahrkartenschalter gezahlt haben, erhalten bereits ab 8. Oktober gegen Vorlage des Dezember-Wertabschnitts den entsprechenden Fahrgeldanteil in bar ausgezahlt. Dies erfolgt nur an den Verkaufsstellen von S-Bahn und BVG.
Auch Neukunden können von der Entschädigungsreglung profitieren: Wer sich bis zum 10. November für ein neues Abo oder eine Jahreskarte entscheidet, fährt im Dezember ebenfalls kostenlos. Zu möglichen Entschädigungsleistungen für weitere Kundengruppen sind Deutsche Bahn und S-Bahn Berlin bereits mit dem Berliner Senat und den Fahrgastverbänden im Gespräch. Nähere Informationen dazu sollen bis Ende der kommenden Woche feststehen.
Umfassende Informationen zur Freifahrtregelung im Dezember gibt es im Internet unter www.s-bahn-berlin.de. Ab dem Wochenende liegt in den Verkaufsstellen eine Sonderausgabe der Kundenzeitung „punkt3“ mit Details zum Mitnehmen bereit. Für individuelle Auskünfte steht das S-Bahn-Kundentelefon mit verlängerten Servicezeiten unter 030 29 74 33 33 zur Verfügung: Montag bis Freitag von 6 bis 23 Uhr und Samstag und Sonntag von 7 bis 21 Uhr.
Pressemeldung 148/2009, Deutsche Bahn AG, 25.09.09, Bild © Frank Gutschmidt

Wie angekündigt informiert die Berliner S-Bahn ihre Stammkunden über die konkrete Abwicklung der Entschädigungsregelung für die erheblichen Einschränkungen der letzten Wochen. Danach erhalten alle Inhaber von Jahreskarten, Abonnements und Firmentickets, die in den tariflichen Berliner Teilbereichen Berlin AB, Berlin BC oder Berlin ABC unterwegs sind und deren Abo im Dezember gültig ist, im Dezember einen Monat freie Fahrt.
Die Regelung gilt unabhängig davon, bei welchem Verkehrsunternehmen im VBB der Vertrag abgeschlossen wurde. Für Abonnenten, die die monatlichen Kosten abbuchen lassen, läuft alles automatisch. Die Dezember-Abbuchung vom Kundenkonto entfällt. Abonnenten, bei denen einmal jährlich abgebucht wird, erhalten von den Bahnunternehmen in der ersten Dezemberhälfte eine Rückbuchung. Bei anderen Verkehrsunternehmen kann es abweichende Buchungsdaten geben.
Käufer einer Jahreskarte, die am Fahrkartenschalter gezahlt haben, erhalten bereits ab 8. Oktober gegen Vorlage des Dezember-Wertabschnitts den entsprechenden Fahrgeldanteil in bar ausgezahlt. Dies erfolgt nur an den Verkaufsstellen von S-Bahn und BVG.
Auch Neukunden können von der Entschädigungsreglung profitieren: Wer sich bis zum 10. November für ein neues Abo oder eine Jahreskarte entscheidet, fährt im Dezember ebenfalls kostenlos. Zu möglichen Entschädigungsleistungen für weitere Kundengruppen sind Deutsche Bahn und S-Bahn Berlin bereits mit dem Berliner Senat und den Fahrgastverbänden im Gespräch. Nähere Informationen dazu sollen bis Ende der kommenden Woche feststehen.
Umfassende Informationen zur Freifahrtregelung im Dezember gibt es im Internet unter www.s-bahn-berlin.de. Ab dem Wochenende liegt in den Verkaufsstellen eine Sonderausgabe der Kundenzeitung „punkt3“ mit Details zum Mitnehmen bereit. Für individuelle Auskünfte steht das S-Bahn-Kundentelefon mit verlängerten Servicezeiten unter 030 29 74 33 33 zur Verfügung: Montag bis Freitag von 6 bis 23 Uhr und Samstag und Sonntag von 7 bis 21 Uhr.
Pressemeldung 148/2009, Deutsche Bahn AG, 25.09.09, Bild © Frank Gutschmidt

Wie angekündigt informiert die Berliner S-Bahn ihre Stammkunden über die konkrete Abwicklung der Entschädigungsregelung für die erheblichen Einschränkungen der letzten Wochen. Danach erhalten alle Inhaber von Jahreskarten, Abonnements und Firmentickets, die in den tariflichen Berliner Teilbereichen Berlin AB, Berlin BC oder Berlin ABC unterwegs sind und deren Abo im Dezember gültig ist, im Dezember einen Monat freie Fahrt.
Die Regelung gilt unabhängig davon, bei welchem Verkehrsunternehmen im VBB der Vertrag abgeschlossen wurde. Für Abonnenten, die die monatlichen Kosten abbuchen lassen, läuft alles automatisch. Die Dezember-Abbuchung vom Kundenkonto entfällt. Abonnenten, bei denen einmal jährlich abgebucht wird, erhalten von den Bahnunternehmen in der ersten Dezemberhälfte eine Rückbuchung. Bei anderen Verkehrsunternehmen kann es abweichende Buchungsdaten geben.
Käufer einer Jahreskarte, die am Fahrkartenschalter gezahlt haben, erhalten bereits ab 8. Oktober gegen Vorlage des Dezember-Wertabschnitts den entsprechenden Fahrgeldanteil in bar ausgezahlt. Dies erfolgt nur an den Verkaufsstellen von S-Bahn und BVG.
Auch Neukunden können von der Entschädigungsreglung profitieren: Wer sich bis zum 10. November für ein neues Abo oder eine Jahreskarte entscheidet, fährt im Dezember ebenfalls kostenlos. Zu möglichen Entschädigungsleistungen für weitere Kundengruppen sind Deutsche Bahn und S-Bahn Berlin bereits mit dem Berliner Senat und den Fahrgastverbänden im Gespräch. Nähere Informationen dazu sollen bis Ende der kommenden Woche feststehen.
Umfassende Informationen zur Freifahrtregelung im Dezember gibt es im Internet unter www.s-bahn-berlin.de. Ab dem Wochenende liegt in den Verkaufsstellen eine Sonderausgabe der Kundenzeitung „punkt3“ mit Details zum Mitnehmen bereit. Für individuelle Auskünfte steht das S-Bahn-Kundentelefon mit verlängerten Servicezeiten unter 030 29 74 33 33 zur Verfügung: Montag bis Freitag von 6 bis 23 Uhr und Samstag und Sonntag von 7 bis 21 Uhr.
Pressemeldung 148/2009, Deutsche Bahn AG, 25.09.09, Bild © Frank Gutschmidt

Wie angekündigt informiert die Berliner S-Bahn ihre Stammkunden über die konkrete Abwicklung der Entschädigungsregelung für die erheblichen Einschränkungen der letzten Wochen. Danach erhalten alle Inhaber von Jahreskarten, Abonnements und Firmentickets, die in den tariflichen Berliner Teilbereichen Berlin AB, Berlin BC oder Berlin ABC unterwegs sind und deren Abo im Dezember gültig ist, im Dezember einen Monat freie Fahrt.
Die Regelung gilt unabhängig davon, bei welchem Verkehrsunternehmen im VBB der Vertrag abgeschlossen wurde. Für Abonnenten, die die monatlichen Kosten abbuchen lassen, läuft alles automatisch. Die Dezember-Abbuchung vom Kundenkonto entfällt. Abonnenten, bei denen einmal jährlich abgebucht wird, erhalten von den Bahnunternehmen in der ersten Dezemberhälfte eine Rückbuchung. Bei anderen Verkehrsunternehmen kann es abweichende Buchungsdaten geben.
Käufer einer Jahreskarte, die am Fahrkartenschalter gezahlt haben, erhalten bereits ab 8. Oktober gegen Vorlage des Dezember-Wertabschnitts den entsprechenden Fahrgeldanteil in bar ausgezahlt. Dies erfolgt nur an den Verkaufsstellen von S-Bahn und BVG.
Auch Neukunden können von der Entschädigungsreglung profitieren: Wer sich bis zum 10. November für ein neues Abo oder eine Jahreskarte entscheidet, fährt im Dezember ebenfalls kostenlos. Zu möglichen Entschädigungsleistungen für weitere Kundengruppen sind Deutsche Bahn und S-Bahn Berlin bereits mit dem Berliner Senat und den Fahrgastverbänden im Gespräch. Nähere Informationen dazu sollen bis Ende der kommenden Woche feststehen.
Umfassende Informationen zur Freifahrtregelung im Dezember gibt es im Internet unter www.s-bahn-berlin.de. Ab dem Wochenende liegt in den Verkaufsstellen eine Sonderausgabe der Kundenzeitung „punkt3“ mit Details zum Mitnehmen bereit. Für individuelle Auskünfte steht das S-Bahn-Kundentelefon mit verlängerten Servicezeiten unter 030 29 74 33 33 zur Verfügung: Montag bis Freitag von 6 bis 23 Uhr und Samstag und Sonntag von 7 bis 21 Uhr.
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Wie angekündigt informiert die Berliner S-Bahn ihre Stammkunden über die konkrete Abwicklung der Entschädigungsregelung für die erheblichen Einschränkungen der letzten Wochen. Danach erhalten alle Inhaber von Jahreskarten, Abonnements und Firmentickets, die in den tariflichen Berliner Teilbereichen Berlin AB, Berlin BC oder Berlin ABC unterwegs sind und deren Abo im Dezember gültig ist, im Dezember einen Monat freie Fahrt.
Die Regelung gilt unabhängig davon, bei welchem Verkehrsunternehmen im VBB der Vertrag abgeschlossen wurde. Für Abonnenten, die die monatlichen Kosten abbuchen lassen, läuft alles automatisch. Die Dezember-Abbuchung vom Kundenkonto entfällt. Abonnenten, bei denen einmal jährlich abgebucht wird, erhalten von den Bahnunternehmen in der ersten Dezemberhälfte eine Rückbuchung. Bei anderen Verkehrsunternehmen kann es abweichende Buchungsdaten geben.
Käufer einer Jahreskarte, die am Fahrkartenschalter gezahlt haben, erhalten bereits ab 8. Oktober gegen Vorlage des Dezember-Wertabschnitts den entsprechenden Fahrgeldanteil in bar ausgezahlt. Dies erfolgt nur an den Verkaufsstellen von S-Bahn und BVG.
Auch Neukunden können von der Entschädigungsreglung profitieren: Wer sich bis zum 10. November für ein neues Abo oder eine Jahreskarte entscheidet, fährt im Dezember ebenfalls kostenlos. Zu möglichen Entschädigungsleistungen für weitere Kundengruppen sind Deutsche Bahn und S-Bahn Berlin bereits mit dem Berliner Senat und den Fahrgastverbänden im Gespräch. Nähere Informationen dazu sollen bis Ende der kommenden Woche feststehen.
Umfassende Informationen zur Freifahrtregelung im Dezember gibt es im Internet unter www.s-bahn-berlin.de. Ab dem Wochenende liegt in den Verkaufsstellen eine Sonderausgabe der Kundenzeitung „punkt3“ mit Details zum Mitnehmen bereit. Für individuelle Auskünfte steht das S-Bahn-Kundentelefon mit verlängerten Servicezeiten unter 030 29 74 33 33 zur Verfügung: Montag bis Freitag von 6 bis 23 Uhr und Samstag und Sonntag von 7 bis 21 Uhr.
Pressemeldung 148/2009, Deutsche Bahn AG, 25.09.09, Bild © Frank Gutschmidt

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Die Regelung gilt unabhängig davon, bei welchem Verkehrsunternehmen im VBB der Vertrag abgeschlossen wurde. Für Abonnenten, die die monatlichen Kosten abbuchen lassen, läuft alles automatisch. Die Dezember-Abbuchung vom Kundenkonto entfällt. Abonnenten, bei denen einmal jährlich abgebucht wird, erhalten von den Bahnunternehmen in der ersten Dezemberhälfte eine Rückbuchung. Bei anderen Verkehrsunternehmen kann es abweichende Buchungsdaten geben.
Käufer einer Jahreskarte, die am Fahrkartenschalter gezahlt haben, erhalten bereits ab 8. Oktober gegen Vorlage des Dezember-Wertabschnitts den entsprechenden Fahrgeldanteil in bar ausgezahlt. Dies erfolgt nur an den Verkaufsstellen von S-Bahn und BVG.
Auch Neukunden können von der Entschädigungsreglung profitieren: Wer sich bis zum 10. November für ein neues Abo oder eine Jahreskarte entscheidet, fährt im Dezember ebenfalls kostenlos. Zu möglichen Entschädigungsleistungen für weitere Kundengruppen sind Deutsche Bahn und S-Bahn Berlin bereits mit dem Berliner Senat und den Fahrgastverbänden im Gespräch. Nähere Informationen dazu sollen bis Ende der kommenden Woche feststehen.
Umfassende Informationen zur Freifahrtregelung im Dezember gibt es im Internet unter www.s-bahn-berlin.de. Ab dem Wochenende liegt in den Verkaufsstellen eine Sonderausgabe der Kundenzeitung „punkt3“ mit Details zum Mitnehmen bereit. Für individuelle Auskünfte steht das S-Bahn-Kundentelefon mit verlängerten Servicezeiten unter 030 29 74 33 33 zur Verfügung: Montag bis Freitag von 6 bis 23 Uhr und Samstag und Sonntag von 7 bis 21 Uhr.
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Cottbus | Ergebnisse der IHK-Konjunktur, leichte Erholung aber weiter angespannte Lage
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Die wirtschaftliche Lage in Südbrandenburg bleibt angespannt, zeigt aber erste Anzeichen einer leichten Erholung. Laut aktueller Konjunkturumfrage der IHK Cottbus bewerten 84 Prozent der rund 1.700 befragten Unternehmen ihre Geschäftslage ...als gut oder stabil. Der zuvor anhaltende Abwärtstrend scheint laut der Kammer vorerst gestoppt. Während die Geschäftsaussichten sich branchenübergreifend etwas verbessert haben, bleibt die Lage im stationären Handel besonders schwierig. Als größte Risiken nennen die Unternehmen die politischen Rahmenbedingungen, Energiepreise und Arbeitskosten.

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Cottbus | Lausitz Festival bringt rund 30 Highlights nach Brandenburg und Sachsen
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Das Lausitz Festival lädt vom 24. August bis 14. September zu rund 30 Veranstaltungen in Brandenburg und Sachsen ein. Im Brandenburgischen Landesmuseum für moderne Kunst in Cottbus stellten Intendant Daniel ...Kühnel und Geschäftsführerin Maria Schulz heute gemeinsam mit weiteren Beteiligten das diesjährige Programm vor. Highlights in Brandenburg sind unter anderem die Festivaleröffnung »Sonettfabrik« in der Brikettfabrik Louise, eine William-Kentridge-Ausstellung im Dieselkraftwerk, szenische Lesungen, Konzerte, eine Tanztheater-Premiere sowie das Philosophie-Format Lausitz Labor in Cottbus. Auch Inszenierungen in Finsterwalde, Forst und an der F60 in Lichterfeld-Schacksdorf sollen das vielfältige Kulturangebot in der Region bereichern. Infos und Karten für die Veranstaltungen sind online unter http://www.lausitz-festival.eu erhältlich.

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