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NIEDERLAUSITZ aktuell

Schlag gegen Rocker – Schönbohm verbietet Verein ‚Chicanos MC Barnim’

21:02 Uhr | 24. August 2009
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Innenminister Jörg Schönbohm hat den Rockerverein „Chicanos MC Barnim” in Eberswalde verboten. Beamte des Polizeipräsidiums Frankfurt (Oder) stellten die Verbotsverfügung heute am frühen Morgen den Vereinsmitgliedern zu. Sie durchsuchten die Wohnungen der Mitglieder und das Vereinsheim. Dabei wurden umfangreiche Unterlagen und Gegenstände sichergestellt. Ein Rocker wurde wegen Widerstands gegen die Polizei vorübergehend festgenommen. Die vom Verein betriebene Internet-Homepage www.chicanos-barnim.de wurde gesperrt.
Schönbohm betonte: „Das Verbot ist ein klares Signal, dass wir dem Rockerunwesen mit allen rechtlich zu Gebote stehenden Mitteln entgegentreten und die Entstehung und Ausbreitung krimineller Vereinigungen nicht dulden. Die Szene wäre gut beraten, dieses Zeichen unserer Entschlossenheit sehr Ernst zu nehmen.” Die durch das Vereinsverbot gewonnenen Erkenntnisse sollen auch genutzt werden, um gemeinsam mit den anderen Ländern und dem Bund konzertiert gegen Rockervereinigungen vorzugehen.
Parallel zum Vollzug der Vereinsverbots gegen die ‚Chicanos MC Barnim’ wurden Durchsuchungsbeschlüsse gegen sieben Mitglieder des Vereins und gegen vier weitere Personen im Zusammenhang mit einem laufenden Ermittlungsverfahren wegen des Verdachtes des schweren Landfriedensbruchs vollzogen. An dem Einsatz waren insgesamt mehr als 264 Beamte beteiligt.
Der Innenminister unterstrich, unabhängig vom Vereinsverbot werde die Polizei ihre seit 2002 betriebene konsequente Null-Toleranz-Strategie gegen die Straftaten von Rockerbanden fortsetzen. Die Polizei habe dabei ihr Vorgehen gegen die Rockerkriminalität in den vergangenen Jahren kontinuierlich und konsequent an die Entwicklung angepasst. Die Verfolgung der Rockerkriminalität sei inzwischen ein fester Teil der Organisationsstruktur des Landeskriminalamtes und der beiden Polizeipräsidien. Dazu gehöre auch eine Aufstockung des Personals in diesem Bereich.
Im Verein ‚Chicanos MC Barnim’, der im Februar dieses Jahres gegründet wurde, waren nach den Erkenntnissen der Sicherheitsbehörden 14 Personen organisiert. Die Mitglieder traten öffentlich durch die Kleidung deutlich sichtbar als organisierter Verband auf. Vereinszeichen war das Emblem zweier sich kreuzender Schwerter und daneben die Schriftzüge ‚Chicanos – Barnim – MC’ und ‚No Fear’.
Der Minister verwies darauf, dass es in jüngster Zeit in Brandenburg auch im Bereich Barnim eine Zunahme von schwerer Rockerkriminalität gegeben habe. Insbesondere der jetzt verbotene Verein ‚Chicanos MC Barnim’ und seine Mitglieder hätten mit einer Reihe von szenetypischen Straftaten von sich Reden gemacht.
Schönbohm erläuterte, die vorgebliche Motorradbegeisterung sei für die Rockerbanden nur Tarnung für vielfältige kriminelle Aktivitäten. Insbesondere von den zunehmenden Machtkämpfen der Banden um Einfluss in den Bereichen Drogen, Rotlicht und Waffen gehe eine wachsende Gefahr aus. Viele der Straftaten seien dabei nicht so offensichtlich wie die Überfälle und Schüsse der vergangenen Wochen in Brandenburg und Berlin. „Zu den kriminellen Aktivitäten von Rockerbanden zählen auch Straftatbestände die eher hinter verschlossenen Türen geschehen – wie Geldwäsche, Erpressung, Urkundenfälschung, Verstöße gegen das Betäubungsmittelgesetz oder Brandstiftung und Verstöße gegen das Waffengesetz”, sagte der Innenminister.
Das Innenministerium kann nach dem Vereinsgesetz als zuständige Verbotsbehörde ein Verbot von Vereinen aussprechen, deren erkennbare Organisation und Tätigkeit sich auf das Gebiet eines Landes beschränken, wenn festgestellt wird, dass die Zwecke oder die Tätigkeit eines Vereins den Strafgesetzen zuwiderlaufen oder dass der Verein sich gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder den Gedanken der Völkerverständigung richtet.
Von dieser Möglichkeit hatte Minister Schönohm in der Vergangenheit bereits mehrfach Gebrauch gemacht. Die Verbote richteten sich dabei immer gegen rechtsextremistische Organisationen. Erstmals wurde dieses Instrument in Brandenburg nun gegen einen Rockerverein angewandt.
Quelle: Ministerium des Innern

Innenminister Jörg Schönbohm hat den Rockerverein „Chicanos MC Barnim” in Eberswalde verboten. Beamte des Polizeipräsidiums Frankfurt (Oder) stellten die Verbotsverfügung heute am frühen Morgen den Vereinsmitgliedern zu. Sie durchsuchten die Wohnungen der Mitglieder und das Vereinsheim. Dabei wurden umfangreiche Unterlagen und Gegenstände sichergestellt. Ein Rocker wurde wegen Widerstands gegen die Polizei vorübergehend festgenommen. Die vom Verein betriebene Internet-Homepage www.chicanos-barnim.de wurde gesperrt.
Schönbohm betonte: „Das Verbot ist ein klares Signal, dass wir dem Rockerunwesen mit allen rechtlich zu Gebote stehenden Mitteln entgegentreten und die Entstehung und Ausbreitung krimineller Vereinigungen nicht dulden. Die Szene wäre gut beraten, dieses Zeichen unserer Entschlossenheit sehr Ernst zu nehmen.” Die durch das Vereinsverbot gewonnenen Erkenntnisse sollen auch genutzt werden, um gemeinsam mit den anderen Ländern und dem Bund konzertiert gegen Rockervereinigungen vorzugehen.
Parallel zum Vollzug der Vereinsverbots gegen die ‚Chicanos MC Barnim’ wurden Durchsuchungsbeschlüsse gegen sieben Mitglieder des Vereins und gegen vier weitere Personen im Zusammenhang mit einem laufenden Ermittlungsverfahren wegen des Verdachtes des schweren Landfriedensbruchs vollzogen. An dem Einsatz waren insgesamt mehr als 264 Beamte beteiligt.
Der Innenminister unterstrich, unabhängig vom Vereinsverbot werde die Polizei ihre seit 2002 betriebene konsequente Null-Toleranz-Strategie gegen die Straftaten von Rockerbanden fortsetzen. Die Polizei habe dabei ihr Vorgehen gegen die Rockerkriminalität in den vergangenen Jahren kontinuierlich und konsequent an die Entwicklung angepasst. Die Verfolgung der Rockerkriminalität sei inzwischen ein fester Teil der Organisationsstruktur des Landeskriminalamtes und der beiden Polizeipräsidien. Dazu gehöre auch eine Aufstockung des Personals in diesem Bereich.
Im Verein ‚Chicanos MC Barnim’, der im Februar dieses Jahres gegründet wurde, waren nach den Erkenntnissen der Sicherheitsbehörden 14 Personen organisiert. Die Mitglieder traten öffentlich durch die Kleidung deutlich sichtbar als organisierter Verband auf. Vereinszeichen war das Emblem zweier sich kreuzender Schwerter und daneben die Schriftzüge ‚Chicanos – Barnim – MC’ und ‚No Fear’.
Der Minister verwies darauf, dass es in jüngster Zeit in Brandenburg auch im Bereich Barnim eine Zunahme von schwerer Rockerkriminalität gegeben habe. Insbesondere der jetzt verbotene Verein ‚Chicanos MC Barnim’ und seine Mitglieder hätten mit einer Reihe von szenetypischen Straftaten von sich Reden gemacht.
Schönbohm erläuterte, die vorgebliche Motorradbegeisterung sei für die Rockerbanden nur Tarnung für vielfältige kriminelle Aktivitäten. Insbesondere von den zunehmenden Machtkämpfen der Banden um Einfluss in den Bereichen Drogen, Rotlicht und Waffen gehe eine wachsende Gefahr aus. Viele der Straftaten seien dabei nicht so offensichtlich wie die Überfälle und Schüsse der vergangenen Wochen in Brandenburg und Berlin. „Zu den kriminellen Aktivitäten von Rockerbanden zählen auch Straftatbestände die eher hinter verschlossenen Türen geschehen – wie Geldwäsche, Erpressung, Urkundenfälschung, Verstöße gegen das Betäubungsmittelgesetz oder Brandstiftung und Verstöße gegen das Waffengesetz”, sagte der Innenminister.
Das Innenministerium kann nach dem Vereinsgesetz als zuständige Verbotsbehörde ein Verbot von Vereinen aussprechen, deren erkennbare Organisation und Tätigkeit sich auf das Gebiet eines Landes beschränken, wenn festgestellt wird, dass die Zwecke oder die Tätigkeit eines Vereins den Strafgesetzen zuwiderlaufen oder dass der Verein sich gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder den Gedanken der Völkerverständigung richtet.
Von dieser Möglichkeit hatte Minister Schönohm in der Vergangenheit bereits mehrfach Gebrauch gemacht. Die Verbote richteten sich dabei immer gegen rechtsextremistische Organisationen. Erstmals wurde dieses Instrument in Brandenburg nun gegen einen Rockerverein angewandt.
Quelle: Ministerium des Innern

Innenminister Jörg Schönbohm hat den Rockerverein „Chicanos MC Barnim” in Eberswalde verboten. Beamte des Polizeipräsidiums Frankfurt (Oder) stellten die Verbotsverfügung heute am frühen Morgen den Vereinsmitgliedern zu. Sie durchsuchten die Wohnungen der Mitglieder und das Vereinsheim. Dabei wurden umfangreiche Unterlagen und Gegenstände sichergestellt. Ein Rocker wurde wegen Widerstands gegen die Polizei vorübergehend festgenommen. Die vom Verein betriebene Internet-Homepage www.chicanos-barnim.de wurde gesperrt.
Schönbohm betonte: „Das Verbot ist ein klares Signal, dass wir dem Rockerunwesen mit allen rechtlich zu Gebote stehenden Mitteln entgegentreten und die Entstehung und Ausbreitung krimineller Vereinigungen nicht dulden. Die Szene wäre gut beraten, dieses Zeichen unserer Entschlossenheit sehr Ernst zu nehmen.” Die durch das Vereinsverbot gewonnenen Erkenntnisse sollen auch genutzt werden, um gemeinsam mit den anderen Ländern und dem Bund konzertiert gegen Rockervereinigungen vorzugehen.
Parallel zum Vollzug der Vereinsverbots gegen die ‚Chicanos MC Barnim’ wurden Durchsuchungsbeschlüsse gegen sieben Mitglieder des Vereins und gegen vier weitere Personen im Zusammenhang mit einem laufenden Ermittlungsverfahren wegen des Verdachtes des schweren Landfriedensbruchs vollzogen. An dem Einsatz waren insgesamt mehr als 264 Beamte beteiligt.
Der Innenminister unterstrich, unabhängig vom Vereinsverbot werde die Polizei ihre seit 2002 betriebene konsequente Null-Toleranz-Strategie gegen die Straftaten von Rockerbanden fortsetzen. Die Polizei habe dabei ihr Vorgehen gegen die Rockerkriminalität in den vergangenen Jahren kontinuierlich und konsequent an die Entwicklung angepasst. Die Verfolgung der Rockerkriminalität sei inzwischen ein fester Teil der Organisationsstruktur des Landeskriminalamtes und der beiden Polizeipräsidien. Dazu gehöre auch eine Aufstockung des Personals in diesem Bereich.
Im Verein ‚Chicanos MC Barnim’, der im Februar dieses Jahres gegründet wurde, waren nach den Erkenntnissen der Sicherheitsbehörden 14 Personen organisiert. Die Mitglieder traten öffentlich durch die Kleidung deutlich sichtbar als organisierter Verband auf. Vereinszeichen war das Emblem zweier sich kreuzender Schwerter und daneben die Schriftzüge ‚Chicanos – Barnim – MC’ und ‚No Fear’.
Der Minister verwies darauf, dass es in jüngster Zeit in Brandenburg auch im Bereich Barnim eine Zunahme von schwerer Rockerkriminalität gegeben habe. Insbesondere der jetzt verbotene Verein ‚Chicanos MC Barnim’ und seine Mitglieder hätten mit einer Reihe von szenetypischen Straftaten von sich Reden gemacht.
Schönbohm erläuterte, die vorgebliche Motorradbegeisterung sei für die Rockerbanden nur Tarnung für vielfältige kriminelle Aktivitäten. Insbesondere von den zunehmenden Machtkämpfen der Banden um Einfluss in den Bereichen Drogen, Rotlicht und Waffen gehe eine wachsende Gefahr aus. Viele der Straftaten seien dabei nicht so offensichtlich wie die Überfälle und Schüsse der vergangenen Wochen in Brandenburg und Berlin. „Zu den kriminellen Aktivitäten von Rockerbanden zählen auch Straftatbestände die eher hinter verschlossenen Türen geschehen – wie Geldwäsche, Erpressung, Urkundenfälschung, Verstöße gegen das Betäubungsmittelgesetz oder Brandstiftung und Verstöße gegen das Waffengesetz”, sagte der Innenminister.
Das Innenministerium kann nach dem Vereinsgesetz als zuständige Verbotsbehörde ein Verbot von Vereinen aussprechen, deren erkennbare Organisation und Tätigkeit sich auf das Gebiet eines Landes beschränken, wenn festgestellt wird, dass die Zwecke oder die Tätigkeit eines Vereins den Strafgesetzen zuwiderlaufen oder dass der Verein sich gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder den Gedanken der Völkerverständigung richtet.
Von dieser Möglichkeit hatte Minister Schönohm in der Vergangenheit bereits mehrfach Gebrauch gemacht. Die Verbote richteten sich dabei immer gegen rechtsextremistische Organisationen. Erstmals wurde dieses Instrument in Brandenburg nun gegen einen Rockerverein angewandt.
Quelle: Ministerium des Innern

Innenminister Jörg Schönbohm hat den Rockerverein „Chicanos MC Barnim” in Eberswalde verboten. Beamte des Polizeipräsidiums Frankfurt (Oder) stellten die Verbotsverfügung heute am frühen Morgen den Vereinsmitgliedern zu. Sie durchsuchten die Wohnungen der Mitglieder und das Vereinsheim. Dabei wurden umfangreiche Unterlagen und Gegenstände sichergestellt. Ein Rocker wurde wegen Widerstands gegen die Polizei vorübergehend festgenommen. Die vom Verein betriebene Internet-Homepage www.chicanos-barnim.de wurde gesperrt.
Schönbohm betonte: „Das Verbot ist ein klares Signal, dass wir dem Rockerunwesen mit allen rechtlich zu Gebote stehenden Mitteln entgegentreten und die Entstehung und Ausbreitung krimineller Vereinigungen nicht dulden. Die Szene wäre gut beraten, dieses Zeichen unserer Entschlossenheit sehr Ernst zu nehmen.” Die durch das Vereinsverbot gewonnenen Erkenntnisse sollen auch genutzt werden, um gemeinsam mit den anderen Ländern und dem Bund konzertiert gegen Rockervereinigungen vorzugehen.
Parallel zum Vollzug der Vereinsverbots gegen die ‚Chicanos MC Barnim’ wurden Durchsuchungsbeschlüsse gegen sieben Mitglieder des Vereins und gegen vier weitere Personen im Zusammenhang mit einem laufenden Ermittlungsverfahren wegen des Verdachtes des schweren Landfriedensbruchs vollzogen. An dem Einsatz waren insgesamt mehr als 264 Beamte beteiligt.
Der Innenminister unterstrich, unabhängig vom Vereinsverbot werde die Polizei ihre seit 2002 betriebene konsequente Null-Toleranz-Strategie gegen die Straftaten von Rockerbanden fortsetzen. Die Polizei habe dabei ihr Vorgehen gegen die Rockerkriminalität in den vergangenen Jahren kontinuierlich und konsequent an die Entwicklung angepasst. Die Verfolgung der Rockerkriminalität sei inzwischen ein fester Teil der Organisationsstruktur des Landeskriminalamtes und der beiden Polizeipräsidien. Dazu gehöre auch eine Aufstockung des Personals in diesem Bereich.
Im Verein ‚Chicanos MC Barnim’, der im Februar dieses Jahres gegründet wurde, waren nach den Erkenntnissen der Sicherheitsbehörden 14 Personen organisiert. Die Mitglieder traten öffentlich durch die Kleidung deutlich sichtbar als organisierter Verband auf. Vereinszeichen war das Emblem zweier sich kreuzender Schwerter und daneben die Schriftzüge ‚Chicanos – Barnim – MC’ und ‚No Fear’.
Der Minister verwies darauf, dass es in jüngster Zeit in Brandenburg auch im Bereich Barnim eine Zunahme von schwerer Rockerkriminalität gegeben habe. Insbesondere der jetzt verbotene Verein ‚Chicanos MC Barnim’ und seine Mitglieder hätten mit einer Reihe von szenetypischen Straftaten von sich Reden gemacht.
Schönbohm erläuterte, die vorgebliche Motorradbegeisterung sei für die Rockerbanden nur Tarnung für vielfältige kriminelle Aktivitäten. Insbesondere von den zunehmenden Machtkämpfen der Banden um Einfluss in den Bereichen Drogen, Rotlicht und Waffen gehe eine wachsende Gefahr aus. Viele der Straftaten seien dabei nicht so offensichtlich wie die Überfälle und Schüsse der vergangenen Wochen in Brandenburg und Berlin. „Zu den kriminellen Aktivitäten von Rockerbanden zählen auch Straftatbestände die eher hinter verschlossenen Türen geschehen – wie Geldwäsche, Erpressung, Urkundenfälschung, Verstöße gegen das Betäubungsmittelgesetz oder Brandstiftung und Verstöße gegen das Waffengesetz”, sagte der Innenminister.
Das Innenministerium kann nach dem Vereinsgesetz als zuständige Verbotsbehörde ein Verbot von Vereinen aussprechen, deren erkennbare Organisation und Tätigkeit sich auf das Gebiet eines Landes beschränken, wenn festgestellt wird, dass die Zwecke oder die Tätigkeit eines Vereins den Strafgesetzen zuwiderlaufen oder dass der Verein sich gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder den Gedanken der Völkerverständigung richtet.
Von dieser Möglichkeit hatte Minister Schönohm in der Vergangenheit bereits mehrfach Gebrauch gemacht. Die Verbote richteten sich dabei immer gegen rechtsextremistische Organisationen. Erstmals wurde dieses Instrument in Brandenburg nun gegen einen Rockerverein angewandt.
Quelle: Ministerium des Innern

Innenminister Jörg Schönbohm hat den Rockerverein „Chicanos MC Barnim” in Eberswalde verboten. Beamte des Polizeipräsidiums Frankfurt (Oder) stellten die Verbotsverfügung heute am frühen Morgen den Vereinsmitgliedern zu. Sie durchsuchten die Wohnungen der Mitglieder und das Vereinsheim. Dabei wurden umfangreiche Unterlagen und Gegenstände sichergestellt. Ein Rocker wurde wegen Widerstands gegen die Polizei vorübergehend festgenommen. Die vom Verein betriebene Internet-Homepage www.chicanos-barnim.de wurde gesperrt.
Schönbohm betonte: „Das Verbot ist ein klares Signal, dass wir dem Rockerunwesen mit allen rechtlich zu Gebote stehenden Mitteln entgegentreten und die Entstehung und Ausbreitung krimineller Vereinigungen nicht dulden. Die Szene wäre gut beraten, dieses Zeichen unserer Entschlossenheit sehr Ernst zu nehmen.” Die durch das Vereinsverbot gewonnenen Erkenntnisse sollen auch genutzt werden, um gemeinsam mit den anderen Ländern und dem Bund konzertiert gegen Rockervereinigungen vorzugehen.
Parallel zum Vollzug der Vereinsverbots gegen die ‚Chicanos MC Barnim’ wurden Durchsuchungsbeschlüsse gegen sieben Mitglieder des Vereins und gegen vier weitere Personen im Zusammenhang mit einem laufenden Ermittlungsverfahren wegen des Verdachtes des schweren Landfriedensbruchs vollzogen. An dem Einsatz waren insgesamt mehr als 264 Beamte beteiligt.
Der Innenminister unterstrich, unabhängig vom Vereinsverbot werde die Polizei ihre seit 2002 betriebene konsequente Null-Toleranz-Strategie gegen die Straftaten von Rockerbanden fortsetzen. Die Polizei habe dabei ihr Vorgehen gegen die Rockerkriminalität in den vergangenen Jahren kontinuierlich und konsequent an die Entwicklung angepasst. Die Verfolgung der Rockerkriminalität sei inzwischen ein fester Teil der Organisationsstruktur des Landeskriminalamtes und der beiden Polizeipräsidien. Dazu gehöre auch eine Aufstockung des Personals in diesem Bereich.
Im Verein ‚Chicanos MC Barnim’, der im Februar dieses Jahres gegründet wurde, waren nach den Erkenntnissen der Sicherheitsbehörden 14 Personen organisiert. Die Mitglieder traten öffentlich durch die Kleidung deutlich sichtbar als organisierter Verband auf. Vereinszeichen war das Emblem zweier sich kreuzender Schwerter und daneben die Schriftzüge ‚Chicanos – Barnim – MC’ und ‚No Fear’.
Der Minister verwies darauf, dass es in jüngster Zeit in Brandenburg auch im Bereich Barnim eine Zunahme von schwerer Rockerkriminalität gegeben habe. Insbesondere der jetzt verbotene Verein ‚Chicanos MC Barnim’ und seine Mitglieder hätten mit einer Reihe von szenetypischen Straftaten von sich Reden gemacht.
Schönbohm erläuterte, die vorgebliche Motorradbegeisterung sei für die Rockerbanden nur Tarnung für vielfältige kriminelle Aktivitäten. Insbesondere von den zunehmenden Machtkämpfen der Banden um Einfluss in den Bereichen Drogen, Rotlicht und Waffen gehe eine wachsende Gefahr aus. Viele der Straftaten seien dabei nicht so offensichtlich wie die Überfälle und Schüsse der vergangenen Wochen in Brandenburg und Berlin. „Zu den kriminellen Aktivitäten von Rockerbanden zählen auch Straftatbestände die eher hinter verschlossenen Türen geschehen – wie Geldwäsche, Erpressung, Urkundenfälschung, Verstöße gegen das Betäubungsmittelgesetz oder Brandstiftung und Verstöße gegen das Waffengesetz”, sagte der Innenminister.
Das Innenministerium kann nach dem Vereinsgesetz als zuständige Verbotsbehörde ein Verbot von Vereinen aussprechen, deren erkennbare Organisation und Tätigkeit sich auf das Gebiet eines Landes beschränken, wenn festgestellt wird, dass die Zwecke oder die Tätigkeit eines Vereins den Strafgesetzen zuwiderlaufen oder dass der Verein sich gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder den Gedanken der Völkerverständigung richtet.
Von dieser Möglichkeit hatte Minister Schönohm in der Vergangenheit bereits mehrfach Gebrauch gemacht. Die Verbote richteten sich dabei immer gegen rechtsextremistische Organisationen. Erstmals wurde dieses Instrument in Brandenburg nun gegen einen Rockerverein angewandt.
Quelle: Ministerium des Innern

Innenminister Jörg Schönbohm hat den Rockerverein „Chicanos MC Barnim” in Eberswalde verboten. Beamte des Polizeipräsidiums Frankfurt (Oder) stellten die Verbotsverfügung heute am frühen Morgen den Vereinsmitgliedern zu. Sie durchsuchten die Wohnungen der Mitglieder und das Vereinsheim. Dabei wurden umfangreiche Unterlagen und Gegenstände sichergestellt. Ein Rocker wurde wegen Widerstands gegen die Polizei vorübergehend festgenommen. Die vom Verein betriebene Internet-Homepage www.chicanos-barnim.de wurde gesperrt.
Schönbohm betonte: „Das Verbot ist ein klares Signal, dass wir dem Rockerunwesen mit allen rechtlich zu Gebote stehenden Mitteln entgegentreten und die Entstehung und Ausbreitung krimineller Vereinigungen nicht dulden. Die Szene wäre gut beraten, dieses Zeichen unserer Entschlossenheit sehr Ernst zu nehmen.” Die durch das Vereinsverbot gewonnenen Erkenntnisse sollen auch genutzt werden, um gemeinsam mit den anderen Ländern und dem Bund konzertiert gegen Rockervereinigungen vorzugehen.
Parallel zum Vollzug der Vereinsverbots gegen die ‚Chicanos MC Barnim’ wurden Durchsuchungsbeschlüsse gegen sieben Mitglieder des Vereins und gegen vier weitere Personen im Zusammenhang mit einem laufenden Ermittlungsverfahren wegen des Verdachtes des schweren Landfriedensbruchs vollzogen. An dem Einsatz waren insgesamt mehr als 264 Beamte beteiligt.
Der Innenminister unterstrich, unabhängig vom Vereinsverbot werde die Polizei ihre seit 2002 betriebene konsequente Null-Toleranz-Strategie gegen die Straftaten von Rockerbanden fortsetzen. Die Polizei habe dabei ihr Vorgehen gegen die Rockerkriminalität in den vergangenen Jahren kontinuierlich und konsequent an die Entwicklung angepasst. Die Verfolgung der Rockerkriminalität sei inzwischen ein fester Teil der Organisationsstruktur des Landeskriminalamtes und der beiden Polizeipräsidien. Dazu gehöre auch eine Aufstockung des Personals in diesem Bereich.
Im Verein ‚Chicanos MC Barnim’, der im Februar dieses Jahres gegründet wurde, waren nach den Erkenntnissen der Sicherheitsbehörden 14 Personen organisiert. Die Mitglieder traten öffentlich durch die Kleidung deutlich sichtbar als organisierter Verband auf. Vereinszeichen war das Emblem zweier sich kreuzender Schwerter und daneben die Schriftzüge ‚Chicanos – Barnim – MC’ und ‚No Fear’.
Der Minister verwies darauf, dass es in jüngster Zeit in Brandenburg auch im Bereich Barnim eine Zunahme von schwerer Rockerkriminalität gegeben habe. Insbesondere der jetzt verbotene Verein ‚Chicanos MC Barnim’ und seine Mitglieder hätten mit einer Reihe von szenetypischen Straftaten von sich Reden gemacht.
Schönbohm erläuterte, die vorgebliche Motorradbegeisterung sei für die Rockerbanden nur Tarnung für vielfältige kriminelle Aktivitäten. Insbesondere von den zunehmenden Machtkämpfen der Banden um Einfluss in den Bereichen Drogen, Rotlicht und Waffen gehe eine wachsende Gefahr aus. Viele der Straftaten seien dabei nicht so offensichtlich wie die Überfälle und Schüsse der vergangenen Wochen in Brandenburg und Berlin. „Zu den kriminellen Aktivitäten von Rockerbanden zählen auch Straftatbestände die eher hinter verschlossenen Türen geschehen – wie Geldwäsche, Erpressung, Urkundenfälschung, Verstöße gegen das Betäubungsmittelgesetz oder Brandstiftung und Verstöße gegen das Waffengesetz”, sagte der Innenminister.
Das Innenministerium kann nach dem Vereinsgesetz als zuständige Verbotsbehörde ein Verbot von Vereinen aussprechen, deren erkennbare Organisation und Tätigkeit sich auf das Gebiet eines Landes beschränken, wenn festgestellt wird, dass die Zwecke oder die Tätigkeit eines Vereins den Strafgesetzen zuwiderlaufen oder dass der Verein sich gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder den Gedanken der Völkerverständigung richtet.
Von dieser Möglichkeit hatte Minister Schönohm in der Vergangenheit bereits mehrfach Gebrauch gemacht. Die Verbote richteten sich dabei immer gegen rechtsextremistische Organisationen. Erstmals wurde dieses Instrument in Brandenburg nun gegen einen Rockerverein angewandt.
Quelle: Ministerium des Innern

Innenminister Jörg Schönbohm hat den Rockerverein „Chicanos MC Barnim” in Eberswalde verboten. Beamte des Polizeipräsidiums Frankfurt (Oder) stellten die Verbotsverfügung heute am frühen Morgen den Vereinsmitgliedern zu. Sie durchsuchten die Wohnungen der Mitglieder und das Vereinsheim. Dabei wurden umfangreiche Unterlagen und Gegenstände sichergestellt. Ein Rocker wurde wegen Widerstands gegen die Polizei vorübergehend festgenommen. Die vom Verein betriebene Internet-Homepage www.chicanos-barnim.de wurde gesperrt.
Schönbohm betonte: „Das Verbot ist ein klares Signal, dass wir dem Rockerunwesen mit allen rechtlich zu Gebote stehenden Mitteln entgegentreten und die Entstehung und Ausbreitung krimineller Vereinigungen nicht dulden. Die Szene wäre gut beraten, dieses Zeichen unserer Entschlossenheit sehr Ernst zu nehmen.” Die durch das Vereinsverbot gewonnenen Erkenntnisse sollen auch genutzt werden, um gemeinsam mit den anderen Ländern und dem Bund konzertiert gegen Rockervereinigungen vorzugehen.
Parallel zum Vollzug der Vereinsverbots gegen die ‚Chicanos MC Barnim’ wurden Durchsuchungsbeschlüsse gegen sieben Mitglieder des Vereins und gegen vier weitere Personen im Zusammenhang mit einem laufenden Ermittlungsverfahren wegen des Verdachtes des schweren Landfriedensbruchs vollzogen. An dem Einsatz waren insgesamt mehr als 264 Beamte beteiligt.
Der Innenminister unterstrich, unabhängig vom Vereinsverbot werde die Polizei ihre seit 2002 betriebene konsequente Null-Toleranz-Strategie gegen die Straftaten von Rockerbanden fortsetzen. Die Polizei habe dabei ihr Vorgehen gegen die Rockerkriminalität in den vergangenen Jahren kontinuierlich und konsequent an die Entwicklung angepasst. Die Verfolgung der Rockerkriminalität sei inzwischen ein fester Teil der Organisationsstruktur des Landeskriminalamtes und der beiden Polizeipräsidien. Dazu gehöre auch eine Aufstockung des Personals in diesem Bereich.
Im Verein ‚Chicanos MC Barnim’, der im Februar dieses Jahres gegründet wurde, waren nach den Erkenntnissen der Sicherheitsbehörden 14 Personen organisiert. Die Mitglieder traten öffentlich durch die Kleidung deutlich sichtbar als organisierter Verband auf. Vereinszeichen war das Emblem zweier sich kreuzender Schwerter und daneben die Schriftzüge ‚Chicanos – Barnim – MC’ und ‚No Fear’.
Der Minister verwies darauf, dass es in jüngster Zeit in Brandenburg auch im Bereich Barnim eine Zunahme von schwerer Rockerkriminalität gegeben habe. Insbesondere der jetzt verbotene Verein ‚Chicanos MC Barnim’ und seine Mitglieder hätten mit einer Reihe von szenetypischen Straftaten von sich Reden gemacht.
Schönbohm erläuterte, die vorgebliche Motorradbegeisterung sei für die Rockerbanden nur Tarnung für vielfältige kriminelle Aktivitäten. Insbesondere von den zunehmenden Machtkämpfen der Banden um Einfluss in den Bereichen Drogen, Rotlicht und Waffen gehe eine wachsende Gefahr aus. Viele der Straftaten seien dabei nicht so offensichtlich wie die Überfälle und Schüsse der vergangenen Wochen in Brandenburg und Berlin. „Zu den kriminellen Aktivitäten von Rockerbanden zählen auch Straftatbestände die eher hinter verschlossenen Türen geschehen – wie Geldwäsche, Erpressung, Urkundenfälschung, Verstöße gegen das Betäubungsmittelgesetz oder Brandstiftung und Verstöße gegen das Waffengesetz”, sagte der Innenminister.
Das Innenministerium kann nach dem Vereinsgesetz als zuständige Verbotsbehörde ein Verbot von Vereinen aussprechen, deren erkennbare Organisation und Tätigkeit sich auf das Gebiet eines Landes beschränken, wenn festgestellt wird, dass die Zwecke oder die Tätigkeit eines Vereins den Strafgesetzen zuwiderlaufen oder dass der Verein sich gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder den Gedanken der Völkerverständigung richtet.
Von dieser Möglichkeit hatte Minister Schönohm in der Vergangenheit bereits mehrfach Gebrauch gemacht. Die Verbote richteten sich dabei immer gegen rechtsextremistische Organisationen. Erstmals wurde dieses Instrument in Brandenburg nun gegen einen Rockerverein angewandt.
Quelle: Ministerium des Innern

Innenminister Jörg Schönbohm hat den Rockerverein „Chicanos MC Barnim” in Eberswalde verboten. Beamte des Polizeipräsidiums Frankfurt (Oder) stellten die Verbotsverfügung heute am frühen Morgen den Vereinsmitgliedern zu. Sie durchsuchten die Wohnungen der Mitglieder und das Vereinsheim. Dabei wurden umfangreiche Unterlagen und Gegenstände sichergestellt. Ein Rocker wurde wegen Widerstands gegen die Polizei vorübergehend festgenommen. Die vom Verein betriebene Internet-Homepage www.chicanos-barnim.de wurde gesperrt.
Schönbohm betonte: „Das Verbot ist ein klares Signal, dass wir dem Rockerunwesen mit allen rechtlich zu Gebote stehenden Mitteln entgegentreten und die Entstehung und Ausbreitung krimineller Vereinigungen nicht dulden. Die Szene wäre gut beraten, dieses Zeichen unserer Entschlossenheit sehr Ernst zu nehmen.” Die durch das Vereinsverbot gewonnenen Erkenntnisse sollen auch genutzt werden, um gemeinsam mit den anderen Ländern und dem Bund konzertiert gegen Rockervereinigungen vorzugehen.
Parallel zum Vollzug der Vereinsverbots gegen die ‚Chicanos MC Barnim’ wurden Durchsuchungsbeschlüsse gegen sieben Mitglieder des Vereins und gegen vier weitere Personen im Zusammenhang mit einem laufenden Ermittlungsverfahren wegen des Verdachtes des schweren Landfriedensbruchs vollzogen. An dem Einsatz waren insgesamt mehr als 264 Beamte beteiligt.
Der Innenminister unterstrich, unabhängig vom Vereinsverbot werde die Polizei ihre seit 2002 betriebene konsequente Null-Toleranz-Strategie gegen die Straftaten von Rockerbanden fortsetzen. Die Polizei habe dabei ihr Vorgehen gegen die Rockerkriminalität in den vergangenen Jahren kontinuierlich und konsequent an die Entwicklung angepasst. Die Verfolgung der Rockerkriminalität sei inzwischen ein fester Teil der Organisationsstruktur des Landeskriminalamtes und der beiden Polizeipräsidien. Dazu gehöre auch eine Aufstockung des Personals in diesem Bereich.
Im Verein ‚Chicanos MC Barnim’, der im Februar dieses Jahres gegründet wurde, waren nach den Erkenntnissen der Sicherheitsbehörden 14 Personen organisiert. Die Mitglieder traten öffentlich durch die Kleidung deutlich sichtbar als organisierter Verband auf. Vereinszeichen war das Emblem zweier sich kreuzender Schwerter und daneben die Schriftzüge ‚Chicanos – Barnim – MC’ und ‚No Fear’.
Der Minister verwies darauf, dass es in jüngster Zeit in Brandenburg auch im Bereich Barnim eine Zunahme von schwerer Rockerkriminalität gegeben habe. Insbesondere der jetzt verbotene Verein ‚Chicanos MC Barnim’ und seine Mitglieder hätten mit einer Reihe von szenetypischen Straftaten von sich Reden gemacht.
Schönbohm erläuterte, die vorgebliche Motorradbegeisterung sei für die Rockerbanden nur Tarnung für vielfältige kriminelle Aktivitäten. Insbesondere von den zunehmenden Machtkämpfen der Banden um Einfluss in den Bereichen Drogen, Rotlicht und Waffen gehe eine wachsende Gefahr aus. Viele der Straftaten seien dabei nicht so offensichtlich wie die Überfälle und Schüsse der vergangenen Wochen in Brandenburg und Berlin. „Zu den kriminellen Aktivitäten von Rockerbanden zählen auch Straftatbestände die eher hinter verschlossenen Türen geschehen – wie Geldwäsche, Erpressung, Urkundenfälschung, Verstöße gegen das Betäubungsmittelgesetz oder Brandstiftung und Verstöße gegen das Waffengesetz”, sagte der Innenminister.
Das Innenministerium kann nach dem Vereinsgesetz als zuständige Verbotsbehörde ein Verbot von Vereinen aussprechen, deren erkennbare Organisation und Tätigkeit sich auf das Gebiet eines Landes beschränken, wenn festgestellt wird, dass die Zwecke oder die Tätigkeit eines Vereins den Strafgesetzen zuwiderlaufen oder dass der Verein sich gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder den Gedanken der Völkerverständigung richtet.
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