Das Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kultur des Landes Brandenburg vergibt nach Maßgabe des Landeshaushaltes auch für das Jahr 2010 Stipendien für Arbeitsaufenthalte im Künstlerhaus Schloss Wiepersdorf und Arbeitsstipendien für bildende Künstler und Musiker.
Das Aufenthaltsstipendium bietet die Möglichkeit, sich auf Schloss Wiepersdorf in einer von kreativer Arbeit geprägten Atmosphäre und frei von Alltagszwängen auf das eigene künstlerische Schaffen konzentrieren zu können.
Es werden drei Aufenthaltsstipendien für Bildende Kunst und zwei für Musik vergeben. Neben der freien Unterkunft und Vollverpflegung auf Schloss Wiepersdorf erhalten Stipendiaten eine monatliche Barleistung von 820 Euro. Darüber werden für Musiker einmalig 255 Euro sowie für bildende Künstler einmalig 410 Euro als Sachkostenzuschuss gewährt. Die Stipendien werden in der Regel über vier Monate vergeben.
Die Bewerbung für ein Aufenthaltsstipendium erfolgt formlos.
Mit den Arbeitsstipendien für die Sparten Bildende Kunst und Musik soll Künstlern die Möglichkeit gegeben werden, Arbeitsvorhaben vorzubereiten, umzusetzen oder weiterzuführen. Die eingereichten Arbeitsvorhaben müssen bis zum 31.12.2010 abgeschlossen sein.
Für bildende Künstler sowie Musiker und Komponisten ist das Arbeitsstipendium mit jeweils 2.000 Euro als einmalige Gesamtsumme dotiert. Für die Vergabe von Arbeitsstipendien der Musik sind Vorhaben ausgeschlossen, die die Erarbeitung von Konzertprogrammen für Instrumental- und Vokalsolisten zum Gegenstand haben.
Über die Vergabe der Stipendien berät eine unabhängige Fachjury. Ausschlaggebend für die Vergabe sind die Qualität der bisherigen künstlerischen Arbeit und das geplante Arbeitsvorhaben. Die Entscheidung zur Vergabe geht allen Bewerbern zu.
Antragsberechtigt für ein Arbeitsstipendium sind Künstler, die in den letzten zwei Jahren kein Arbeits- oder Aufenthaltsstipendium erhalten und ihren Hauptwohnsitz oder Schaffensschwerpunkt im Land Brandenburg haben. Für die Bewerbung eines Arbeitsstipendiums ist das Antragsformular des Ministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kultur zu verwenden.
Bewerbungen mit aussagefähigen Unterlagen in dreifacher Ausführung und einer Beschreibung des Arbeitsvorhabens können ab sofort unter folgender Adresse eingereicht werden:
Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kultur
Referat 34
Dortustraße 36
14467 Potsdam
Quelle: Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kultur
Das Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kultur des Landes Brandenburg vergibt nach Maßgabe des Landeshaushaltes auch für das Jahr 2010 Stipendien für Arbeitsaufenthalte im Künstlerhaus Schloss Wiepersdorf und Arbeitsstipendien für bildende Künstler und Musiker.
Das Aufenthaltsstipendium bietet die Möglichkeit, sich auf Schloss Wiepersdorf in einer von kreativer Arbeit geprägten Atmosphäre und frei von Alltagszwängen auf das eigene künstlerische Schaffen konzentrieren zu können.
Es werden drei Aufenthaltsstipendien für Bildende Kunst und zwei für Musik vergeben. Neben der freien Unterkunft und Vollverpflegung auf Schloss Wiepersdorf erhalten Stipendiaten eine monatliche Barleistung von 820 Euro. Darüber werden für Musiker einmalig 255 Euro sowie für bildende Künstler einmalig 410 Euro als Sachkostenzuschuss gewährt. Die Stipendien werden in der Regel über vier Monate vergeben.
Die Bewerbung für ein Aufenthaltsstipendium erfolgt formlos.
Mit den Arbeitsstipendien für die Sparten Bildende Kunst und Musik soll Künstlern die Möglichkeit gegeben werden, Arbeitsvorhaben vorzubereiten, umzusetzen oder weiterzuführen. Die eingereichten Arbeitsvorhaben müssen bis zum 31.12.2010 abgeschlossen sein.
Für bildende Künstler sowie Musiker und Komponisten ist das Arbeitsstipendium mit jeweils 2.000 Euro als einmalige Gesamtsumme dotiert. Für die Vergabe von Arbeitsstipendien der Musik sind Vorhaben ausgeschlossen, die die Erarbeitung von Konzertprogrammen für Instrumental- und Vokalsolisten zum Gegenstand haben.
Über die Vergabe der Stipendien berät eine unabhängige Fachjury. Ausschlaggebend für die Vergabe sind die Qualität der bisherigen künstlerischen Arbeit und das geplante Arbeitsvorhaben. Die Entscheidung zur Vergabe geht allen Bewerbern zu.
Antragsberechtigt für ein Arbeitsstipendium sind Künstler, die in den letzten zwei Jahren kein Arbeits- oder Aufenthaltsstipendium erhalten und ihren Hauptwohnsitz oder Schaffensschwerpunkt im Land Brandenburg haben. Für die Bewerbung eines Arbeitsstipendiums ist das Antragsformular des Ministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kultur zu verwenden.
Bewerbungen mit aussagefähigen Unterlagen in dreifacher Ausführung und einer Beschreibung des Arbeitsvorhabens können ab sofort unter folgender Adresse eingereicht werden:
Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kultur
Referat 34
Dortustraße 36
14467 Potsdam
Quelle: Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kultur
Das Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kultur des Landes Brandenburg vergibt nach Maßgabe des Landeshaushaltes auch für das Jahr 2010 Stipendien für Arbeitsaufenthalte im Künstlerhaus Schloss Wiepersdorf und Arbeitsstipendien für bildende Künstler und Musiker.
Das Aufenthaltsstipendium bietet die Möglichkeit, sich auf Schloss Wiepersdorf in einer von kreativer Arbeit geprägten Atmosphäre und frei von Alltagszwängen auf das eigene künstlerische Schaffen konzentrieren zu können.
Es werden drei Aufenthaltsstipendien für Bildende Kunst und zwei für Musik vergeben. Neben der freien Unterkunft und Vollverpflegung auf Schloss Wiepersdorf erhalten Stipendiaten eine monatliche Barleistung von 820 Euro. Darüber werden für Musiker einmalig 255 Euro sowie für bildende Künstler einmalig 410 Euro als Sachkostenzuschuss gewährt. Die Stipendien werden in der Regel über vier Monate vergeben.
Die Bewerbung für ein Aufenthaltsstipendium erfolgt formlos.
Mit den Arbeitsstipendien für die Sparten Bildende Kunst und Musik soll Künstlern die Möglichkeit gegeben werden, Arbeitsvorhaben vorzubereiten, umzusetzen oder weiterzuführen. Die eingereichten Arbeitsvorhaben müssen bis zum 31.12.2010 abgeschlossen sein.
Für bildende Künstler sowie Musiker und Komponisten ist das Arbeitsstipendium mit jeweils 2.000 Euro als einmalige Gesamtsumme dotiert. Für die Vergabe von Arbeitsstipendien der Musik sind Vorhaben ausgeschlossen, die die Erarbeitung von Konzertprogrammen für Instrumental- und Vokalsolisten zum Gegenstand haben.
Über die Vergabe der Stipendien berät eine unabhängige Fachjury. Ausschlaggebend für die Vergabe sind die Qualität der bisherigen künstlerischen Arbeit und das geplante Arbeitsvorhaben. Die Entscheidung zur Vergabe geht allen Bewerbern zu.
Antragsberechtigt für ein Arbeitsstipendium sind Künstler, die in den letzten zwei Jahren kein Arbeits- oder Aufenthaltsstipendium erhalten und ihren Hauptwohnsitz oder Schaffensschwerpunkt im Land Brandenburg haben. Für die Bewerbung eines Arbeitsstipendiums ist das Antragsformular des Ministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kultur zu verwenden.
Bewerbungen mit aussagefähigen Unterlagen in dreifacher Ausführung und einer Beschreibung des Arbeitsvorhabens können ab sofort unter folgender Adresse eingereicht werden:
Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kultur
Referat 34
Dortustraße 36
14467 Potsdam
Quelle: Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kultur
Das Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kultur des Landes Brandenburg vergibt nach Maßgabe des Landeshaushaltes auch für das Jahr 2010 Stipendien für Arbeitsaufenthalte im Künstlerhaus Schloss Wiepersdorf und Arbeitsstipendien für bildende Künstler und Musiker.
Das Aufenthaltsstipendium bietet die Möglichkeit, sich auf Schloss Wiepersdorf in einer von kreativer Arbeit geprägten Atmosphäre und frei von Alltagszwängen auf das eigene künstlerische Schaffen konzentrieren zu können.
Es werden drei Aufenthaltsstipendien für Bildende Kunst und zwei für Musik vergeben. Neben der freien Unterkunft und Vollverpflegung auf Schloss Wiepersdorf erhalten Stipendiaten eine monatliche Barleistung von 820 Euro. Darüber werden für Musiker einmalig 255 Euro sowie für bildende Künstler einmalig 410 Euro als Sachkostenzuschuss gewährt. Die Stipendien werden in der Regel über vier Monate vergeben.
Die Bewerbung für ein Aufenthaltsstipendium erfolgt formlos.
Mit den Arbeitsstipendien für die Sparten Bildende Kunst und Musik soll Künstlern die Möglichkeit gegeben werden, Arbeitsvorhaben vorzubereiten, umzusetzen oder weiterzuführen. Die eingereichten Arbeitsvorhaben müssen bis zum 31.12.2010 abgeschlossen sein.
Für bildende Künstler sowie Musiker und Komponisten ist das Arbeitsstipendium mit jeweils 2.000 Euro als einmalige Gesamtsumme dotiert. Für die Vergabe von Arbeitsstipendien der Musik sind Vorhaben ausgeschlossen, die die Erarbeitung von Konzertprogrammen für Instrumental- und Vokalsolisten zum Gegenstand haben.
Über die Vergabe der Stipendien berät eine unabhängige Fachjury. Ausschlaggebend für die Vergabe sind die Qualität der bisherigen künstlerischen Arbeit und das geplante Arbeitsvorhaben. Die Entscheidung zur Vergabe geht allen Bewerbern zu.
Antragsberechtigt für ein Arbeitsstipendium sind Künstler, die in den letzten zwei Jahren kein Arbeits- oder Aufenthaltsstipendium erhalten und ihren Hauptwohnsitz oder Schaffensschwerpunkt im Land Brandenburg haben. Für die Bewerbung eines Arbeitsstipendiums ist das Antragsformular des Ministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kultur zu verwenden.
Bewerbungen mit aussagefähigen Unterlagen in dreifacher Ausführung und einer Beschreibung des Arbeitsvorhabens können ab sofort unter folgender Adresse eingereicht werden:
Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kultur
Referat 34
Dortustraße 36
14467 Potsdam
Quelle: Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kultur