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NIEDERLAUSITZ aktuell

Käse-Imitat in Lebensmitteln – Eine Frage des Täuschungsschutzes

18:14 Uhr | 2. Juli 2009
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In den vergangenen Wochen war der sogenannte “Analogkäse” häufig Thema in verschiedenen Medien. Die Problematik dieser Käse-Imitate beschäftigt die amtliche Lebensmittelüberwachung allerdings schon seit mehreren Jahren. Die betreffenden Erzeugnisse sollen Käse ganz oder teilweise ersetzen. Es ist davon auszugehen, dass entsprechende Lebensmittel auch in Berlin und Brandenburg angeboten werden. Zwecks Abschätzung der aktuellen Situation in Berlin veranlasste die Senatsverwaltung für Gesundheit, Umwelt und Verbraucherschutz Probenentnahmen aus besonderem Anlass zur Untersuchung im Landeslabor Berlin-Brandenburg.
Käse-Imitate werden offensichtlich in zunehmendem Maße von Gastronomiebetrieben, Bäckereien u. a. verwendet. Neben der kostengünstigen Herstellung sprechen dafür auch technologische Vorteile wie gutes Schmelzverhalten und Hitzebeständigkeit. Sie weisen mehr oder weniger deutliche Unterschiede im Aussehen und Geschmack zu herkömmlichem Käse auf. Beim Verzehr ist dieser Unterschied jedoch insbesondere bei einem verarbeiteten Produkt kaum noch wahrzunehmen.
Die Herstellung der nachgemachten Produkte erfolgt überwiegend aus Magermilch bzw. Milcheiweiß und Pflanzenfett, d.h. Milchfett wird durch pflanzliches Fett ersetzt. Nach geltendem europäischem und nationalem Recht ist es jedoch unzulässig, Erzeugnisse als „Käse“ zu bezeichnen, die nicht ausschließlich aus Milch hergestellt wurden.
Mit entsprechender Kenntlichmachung sind Käse-Imitate als Lebensmittel jedoch verkehrsfähig. Es muss aber sichergestellt sein, dass keine Verwechslung mit echtem Käse erfolgen kann.
Um den Verbraucher vor irreführenden Angaben auf den Speisekarten, Angebotstafeln u. ä. zu schützen, ist daher eine regelmäßige Überprüfung der Betriebe durch die amtliche Lebensmittelüberwachung notwendig. Dabei kann oft bereits vor Ort festgestellt werden, ob Käse oder ein Käse-Imitat verwendet wurde, wenn die Originalpackung des verwendeten Erzeugnisses vorhanden ist.
Im Landeslabor Berlin-Brandenburg wurden in diesem Jahr bereits eine ca. 60 Proben aus Gastronomiebetrieben, Restaurants, Bäckereien u. a. Einrichtungen untersucht.
Es handelte sich insbesondere um Erzeugnisse in Salzlake, die auf den Speisekarten oder Aushängen als „Feta“, „Schafkäse“ oder „Käse“ bezeichnet wurden.
Die Untersuchung von 39 Proben Salzlakenkäse bzw. deren Imitaten wurde bereits abgeschlossen. Davon 15 Proben aus der Gastronomie wurden beanstandet, da sie mit Pflanzenfett hergestellt waren und die Bezeichnungen „Feta“, „Schafkäse“ oder „Käse“ im Entnahmebetrieb als irreführend anzusehen waren. Bei fünf weiteren Proben handelte es sich zwar um Käse, jedoch nicht wie angegeben um „Feta“ bzw. um „Schafkäse“, da auch Kuhmilch zur Herstellung (mit)verwendet worden war. Nur zwei Proben aus Restaurants waren tatsächlich „Fetakäse“ bzw. „Schafkäse“.
Die auch im Einzelhandel als verpackte Ware erhältlichen Käse-Imitate sind in der Regel ordnungsgemäß gekennzeichnet, z. B. als „Lebensmittelzubereitung mit Milch und Pflanzenöl“. Häufig sind auch die Originalverpackungen mit der vorschriftsmäßigen Kennzeichnung in den Restaurantküchen aufzufinden. Offensichtlich vermeidet man jedoch die richtige Bezeichnung für die „Käseimitate“ auf den Speisekarten. Der Verbraucher wird also bewusst irregeführt!
Seit April dieses Jahres wurden auch sogenannte „Pizzakäse“ oder „Käse für Backwaren und Aufläufe“ in den Vordergrund der Untersuchungen gestellt. Bisher gingen insgesamt 18 Proben aus verschiedenen Restaurants, Fast-Food-Einrichtungen und Bäckereien zur Untersuchung ein. In zwei Bäckereien wurde jeweils ein Käse-Imitat verwendet. Dieses Erzeugnis war auf der Originalverpackung als „Backbelag mit Käse“ bezeichnet, bestand aus gelben, käseähnlichen Raspeln und enthielt Pflanzenfett – in Übereinstimmung mit den Angaben auf der Originalverpackung. Die Endprodukte wurden jedoch in den Bäckereien unzulässigerweise als „Käsebrötchen“ bzw. „Käsecroissant“ in den Verkehr gebracht.
Unser Tipp: Verbraucher sollten sich direkt im Restaurant, am Imbiss oder in der Bäckerei erkundigen, ob sie auch wirklich „echten“ Käse erhalten, so wie es auf der Speisekarte oder im Aushang steht.
Quelle: Ministerium für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Verbraucherschutz
Foto: Käseplatte ohne Kunstkäse, © Dorina Andress (wikipedia.org)

In den vergangenen Wochen war der sogenannte “Analogkäse” häufig Thema in verschiedenen Medien. Die Problematik dieser Käse-Imitate beschäftigt die amtliche Lebensmittelüberwachung allerdings schon seit mehreren Jahren. Die betreffenden Erzeugnisse sollen Käse ganz oder teilweise ersetzen. Es ist davon auszugehen, dass entsprechende Lebensmittel auch in Berlin und Brandenburg angeboten werden. Zwecks Abschätzung der aktuellen Situation in Berlin veranlasste die Senatsverwaltung für Gesundheit, Umwelt und Verbraucherschutz Probenentnahmen aus besonderem Anlass zur Untersuchung im Landeslabor Berlin-Brandenburg.
Käse-Imitate werden offensichtlich in zunehmendem Maße von Gastronomiebetrieben, Bäckereien u. a. verwendet. Neben der kostengünstigen Herstellung sprechen dafür auch technologische Vorteile wie gutes Schmelzverhalten und Hitzebeständigkeit. Sie weisen mehr oder weniger deutliche Unterschiede im Aussehen und Geschmack zu herkömmlichem Käse auf. Beim Verzehr ist dieser Unterschied jedoch insbesondere bei einem verarbeiteten Produkt kaum noch wahrzunehmen.
Die Herstellung der nachgemachten Produkte erfolgt überwiegend aus Magermilch bzw. Milcheiweiß und Pflanzenfett, d.h. Milchfett wird durch pflanzliches Fett ersetzt. Nach geltendem europäischem und nationalem Recht ist es jedoch unzulässig, Erzeugnisse als „Käse“ zu bezeichnen, die nicht ausschließlich aus Milch hergestellt wurden.
Mit entsprechender Kenntlichmachung sind Käse-Imitate als Lebensmittel jedoch verkehrsfähig. Es muss aber sichergestellt sein, dass keine Verwechslung mit echtem Käse erfolgen kann.
Um den Verbraucher vor irreführenden Angaben auf den Speisekarten, Angebotstafeln u. ä. zu schützen, ist daher eine regelmäßige Überprüfung der Betriebe durch die amtliche Lebensmittelüberwachung notwendig. Dabei kann oft bereits vor Ort festgestellt werden, ob Käse oder ein Käse-Imitat verwendet wurde, wenn die Originalpackung des verwendeten Erzeugnisses vorhanden ist.
Im Landeslabor Berlin-Brandenburg wurden in diesem Jahr bereits eine ca. 60 Proben aus Gastronomiebetrieben, Restaurants, Bäckereien u. a. Einrichtungen untersucht.
Es handelte sich insbesondere um Erzeugnisse in Salzlake, die auf den Speisekarten oder Aushängen als „Feta“, „Schafkäse“ oder „Käse“ bezeichnet wurden.
Die Untersuchung von 39 Proben Salzlakenkäse bzw. deren Imitaten wurde bereits abgeschlossen. Davon 15 Proben aus der Gastronomie wurden beanstandet, da sie mit Pflanzenfett hergestellt waren und die Bezeichnungen „Feta“, „Schafkäse“ oder „Käse“ im Entnahmebetrieb als irreführend anzusehen waren. Bei fünf weiteren Proben handelte es sich zwar um Käse, jedoch nicht wie angegeben um „Feta“ bzw. um „Schafkäse“, da auch Kuhmilch zur Herstellung (mit)verwendet worden war. Nur zwei Proben aus Restaurants waren tatsächlich „Fetakäse“ bzw. „Schafkäse“.
Die auch im Einzelhandel als verpackte Ware erhältlichen Käse-Imitate sind in der Regel ordnungsgemäß gekennzeichnet, z. B. als „Lebensmittelzubereitung mit Milch und Pflanzenöl“. Häufig sind auch die Originalverpackungen mit der vorschriftsmäßigen Kennzeichnung in den Restaurantküchen aufzufinden. Offensichtlich vermeidet man jedoch die richtige Bezeichnung für die „Käseimitate“ auf den Speisekarten. Der Verbraucher wird also bewusst irregeführt!
Seit April dieses Jahres wurden auch sogenannte „Pizzakäse“ oder „Käse für Backwaren und Aufläufe“ in den Vordergrund der Untersuchungen gestellt. Bisher gingen insgesamt 18 Proben aus verschiedenen Restaurants, Fast-Food-Einrichtungen und Bäckereien zur Untersuchung ein. In zwei Bäckereien wurde jeweils ein Käse-Imitat verwendet. Dieses Erzeugnis war auf der Originalverpackung als „Backbelag mit Käse“ bezeichnet, bestand aus gelben, käseähnlichen Raspeln und enthielt Pflanzenfett – in Übereinstimmung mit den Angaben auf der Originalverpackung. Die Endprodukte wurden jedoch in den Bäckereien unzulässigerweise als „Käsebrötchen“ bzw. „Käsecroissant“ in den Verkehr gebracht.
Unser Tipp: Verbraucher sollten sich direkt im Restaurant, am Imbiss oder in der Bäckerei erkundigen, ob sie auch wirklich „echten“ Käse erhalten, so wie es auf der Speisekarte oder im Aushang steht.
Quelle: Ministerium für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Verbraucherschutz
Foto: Käseplatte ohne Kunstkäse, © Dorina Andress (wikipedia.org)

In den vergangenen Wochen war der sogenannte “Analogkäse” häufig Thema in verschiedenen Medien. Die Problematik dieser Käse-Imitate beschäftigt die amtliche Lebensmittelüberwachung allerdings schon seit mehreren Jahren. Die betreffenden Erzeugnisse sollen Käse ganz oder teilweise ersetzen. Es ist davon auszugehen, dass entsprechende Lebensmittel auch in Berlin und Brandenburg angeboten werden. Zwecks Abschätzung der aktuellen Situation in Berlin veranlasste die Senatsverwaltung für Gesundheit, Umwelt und Verbraucherschutz Probenentnahmen aus besonderem Anlass zur Untersuchung im Landeslabor Berlin-Brandenburg.
Käse-Imitate werden offensichtlich in zunehmendem Maße von Gastronomiebetrieben, Bäckereien u. a. verwendet. Neben der kostengünstigen Herstellung sprechen dafür auch technologische Vorteile wie gutes Schmelzverhalten und Hitzebeständigkeit. Sie weisen mehr oder weniger deutliche Unterschiede im Aussehen und Geschmack zu herkömmlichem Käse auf. Beim Verzehr ist dieser Unterschied jedoch insbesondere bei einem verarbeiteten Produkt kaum noch wahrzunehmen.
Die Herstellung der nachgemachten Produkte erfolgt überwiegend aus Magermilch bzw. Milcheiweiß und Pflanzenfett, d.h. Milchfett wird durch pflanzliches Fett ersetzt. Nach geltendem europäischem und nationalem Recht ist es jedoch unzulässig, Erzeugnisse als „Käse“ zu bezeichnen, die nicht ausschließlich aus Milch hergestellt wurden.
Mit entsprechender Kenntlichmachung sind Käse-Imitate als Lebensmittel jedoch verkehrsfähig. Es muss aber sichergestellt sein, dass keine Verwechslung mit echtem Käse erfolgen kann.
Um den Verbraucher vor irreführenden Angaben auf den Speisekarten, Angebotstafeln u. ä. zu schützen, ist daher eine regelmäßige Überprüfung der Betriebe durch die amtliche Lebensmittelüberwachung notwendig. Dabei kann oft bereits vor Ort festgestellt werden, ob Käse oder ein Käse-Imitat verwendet wurde, wenn die Originalpackung des verwendeten Erzeugnisses vorhanden ist.
Im Landeslabor Berlin-Brandenburg wurden in diesem Jahr bereits eine ca. 60 Proben aus Gastronomiebetrieben, Restaurants, Bäckereien u. a. Einrichtungen untersucht.
Es handelte sich insbesondere um Erzeugnisse in Salzlake, die auf den Speisekarten oder Aushängen als „Feta“, „Schafkäse“ oder „Käse“ bezeichnet wurden.
Die Untersuchung von 39 Proben Salzlakenkäse bzw. deren Imitaten wurde bereits abgeschlossen. Davon 15 Proben aus der Gastronomie wurden beanstandet, da sie mit Pflanzenfett hergestellt waren und die Bezeichnungen „Feta“, „Schafkäse“ oder „Käse“ im Entnahmebetrieb als irreführend anzusehen waren. Bei fünf weiteren Proben handelte es sich zwar um Käse, jedoch nicht wie angegeben um „Feta“ bzw. um „Schafkäse“, da auch Kuhmilch zur Herstellung (mit)verwendet worden war. Nur zwei Proben aus Restaurants waren tatsächlich „Fetakäse“ bzw. „Schafkäse“.
Die auch im Einzelhandel als verpackte Ware erhältlichen Käse-Imitate sind in der Regel ordnungsgemäß gekennzeichnet, z. B. als „Lebensmittelzubereitung mit Milch und Pflanzenöl“. Häufig sind auch die Originalverpackungen mit der vorschriftsmäßigen Kennzeichnung in den Restaurantküchen aufzufinden. Offensichtlich vermeidet man jedoch die richtige Bezeichnung für die „Käseimitate“ auf den Speisekarten. Der Verbraucher wird also bewusst irregeführt!
Seit April dieses Jahres wurden auch sogenannte „Pizzakäse“ oder „Käse für Backwaren und Aufläufe“ in den Vordergrund der Untersuchungen gestellt. Bisher gingen insgesamt 18 Proben aus verschiedenen Restaurants, Fast-Food-Einrichtungen und Bäckereien zur Untersuchung ein. In zwei Bäckereien wurde jeweils ein Käse-Imitat verwendet. Dieses Erzeugnis war auf der Originalverpackung als „Backbelag mit Käse“ bezeichnet, bestand aus gelben, käseähnlichen Raspeln und enthielt Pflanzenfett – in Übereinstimmung mit den Angaben auf der Originalverpackung. Die Endprodukte wurden jedoch in den Bäckereien unzulässigerweise als „Käsebrötchen“ bzw. „Käsecroissant“ in den Verkehr gebracht.
Unser Tipp: Verbraucher sollten sich direkt im Restaurant, am Imbiss oder in der Bäckerei erkundigen, ob sie auch wirklich „echten“ Käse erhalten, so wie es auf der Speisekarte oder im Aushang steht.
Quelle: Ministerium für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Verbraucherschutz
Foto: Käseplatte ohne Kunstkäse, © Dorina Andress (wikipedia.org)

In den vergangenen Wochen war der sogenannte “Analogkäse” häufig Thema in verschiedenen Medien. Die Problematik dieser Käse-Imitate beschäftigt die amtliche Lebensmittelüberwachung allerdings schon seit mehreren Jahren. Die betreffenden Erzeugnisse sollen Käse ganz oder teilweise ersetzen. Es ist davon auszugehen, dass entsprechende Lebensmittel auch in Berlin und Brandenburg angeboten werden. Zwecks Abschätzung der aktuellen Situation in Berlin veranlasste die Senatsverwaltung für Gesundheit, Umwelt und Verbraucherschutz Probenentnahmen aus besonderem Anlass zur Untersuchung im Landeslabor Berlin-Brandenburg.
Käse-Imitate werden offensichtlich in zunehmendem Maße von Gastronomiebetrieben, Bäckereien u. a. verwendet. Neben der kostengünstigen Herstellung sprechen dafür auch technologische Vorteile wie gutes Schmelzverhalten und Hitzebeständigkeit. Sie weisen mehr oder weniger deutliche Unterschiede im Aussehen und Geschmack zu herkömmlichem Käse auf. Beim Verzehr ist dieser Unterschied jedoch insbesondere bei einem verarbeiteten Produkt kaum noch wahrzunehmen.
Die Herstellung der nachgemachten Produkte erfolgt überwiegend aus Magermilch bzw. Milcheiweiß und Pflanzenfett, d.h. Milchfett wird durch pflanzliches Fett ersetzt. Nach geltendem europäischem und nationalem Recht ist es jedoch unzulässig, Erzeugnisse als „Käse“ zu bezeichnen, die nicht ausschließlich aus Milch hergestellt wurden.
Mit entsprechender Kenntlichmachung sind Käse-Imitate als Lebensmittel jedoch verkehrsfähig. Es muss aber sichergestellt sein, dass keine Verwechslung mit echtem Käse erfolgen kann.
Um den Verbraucher vor irreführenden Angaben auf den Speisekarten, Angebotstafeln u. ä. zu schützen, ist daher eine regelmäßige Überprüfung der Betriebe durch die amtliche Lebensmittelüberwachung notwendig. Dabei kann oft bereits vor Ort festgestellt werden, ob Käse oder ein Käse-Imitat verwendet wurde, wenn die Originalpackung des verwendeten Erzeugnisses vorhanden ist.
Im Landeslabor Berlin-Brandenburg wurden in diesem Jahr bereits eine ca. 60 Proben aus Gastronomiebetrieben, Restaurants, Bäckereien u. a. Einrichtungen untersucht.
Es handelte sich insbesondere um Erzeugnisse in Salzlake, die auf den Speisekarten oder Aushängen als „Feta“, „Schafkäse“ oder „Käse“ bezeichnet wurden.
Die Untersuchung von 39 Proben Salzlakenkäse bzw. deren Imitaten wurde bereits abgeschlossen. Davon 15 Proben aus der Gastronomie wurden beanstandet, da sie mit Pflanzenfett hergestellt waren und die Bezeichnungen „Feta“, „Schafkäse“ oder „Käse“ im Entnahmebetrieb als irreführend anzusehen waren. Bei fünf weiteren Proben handelte es sich zwar um Käse, jedoch nicht wie angegeben um „Feta“ bzw. um „Schafkäse“, da auch Kuhmilch zur Herstellung (mit)verwendet worden war. Nur zwei Proben aus Restaurants waren tatsächlich „Fetakäse“ bzw. „Schafkäse“.
Die auch im Einzelhandel als verpackte Ware erhältlichen Käse-Imitate sind in der Regel ordnungsgemäß gekennzeichnet, z. B. als „Lebensmittelzubereitung mit Milch und Pflanzenöl“. Häufig sind auch die Originalverpackungen mit der vorschriftsmäßigen Kennzeichnung in den Restaurantküchen aufzufinden. Offensichtlich vermeidet man jedoch die richtige Bezeichnung für die „Käseimitate“ auf den Speisekarten. Der Verbraucher wird also bewusst irregeführt!
Seit April dieses Jahres wurden auch sogenannte „Pizzakäse“ oder „Käse für Backwaren und Aufläufe“ in den Vordergrund der Untersuchungen gestellt. Bisher gingen insgesamt 18 Proben aus verschiedenen Restaurants, Fast-Food-Einrichtungen und Bäckereien zur Untersuchung ein. In zwei Bäckereien wurde jeweils ein Käse-Imitat verwendet. Dieses Erzeugnis war auf der Originalverpackung als „Backbelag mit Käse“ bezeichnet, bestand aus gelben, käseähnlichen Raspeln und enthielt Pflanzenfett – in Übereinstimmung mit den Angaben auf der Originalverpackung. Die Endprodukte wurden jedoch in den Bäckereien unzulässigerweise als „Käsebrötchen“ bzw. „Käsecroissant“ in den Verkehr gebracht.
Unser Tipp: Verbraucher sollten sich direkt im Restaurant, am Imbiss oder in der Bäckerei erkundigen, ob sie auch wirklich „echten“ Käse erhalten, so wie es auf der Speisekarte oder im Aushang steht.
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